Die Tianjin Capital Environmental Protection Group Company Limited gab bekannt, dass der Vorstand am 22. Dezember 2023 den schriftlichen Rücktritt von Herrn Ji Guanglin, geschäftsführendes Vorstandsmitglied, Herrn Li Yang, geschäftsführendes Vorstandsmitglied, Frau Jing Wanying, geschäftsführendes Vorstandsmitglied, und Frau Peng Yilin, nicht geschäftsführendes Vorstandsmitglied, erhalten hat. Aus beruflichen Gründen hat Herr Ji Guanglin seinen Rücktritt als geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der neunten Sitzung des Verwaltungsrats und als Vorsitzender des Strategieausschusses sowie als Mitglied des Nominierungsausschusses der Gesellschaft eingereicht; Herr Li Yang hat seinen Rücktritt als geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der neunten Sitzung des Verwaltungsrats und als Mitglied des Strategieausschusses und des Nominierungsausschusses der Gesellschaft eingereicht; Frau Jing Wanying hat ihren Rücktritt eingereicht. Jing Wanying hat ihren Rücktritt als geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der neunten Sitzung des Verwaltungsrats und als Mitglied des Prüfungsausschusses der Gesellschaft eingereicht; Frau Peng Yilin hat ihren Rücktritt als nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der neunten Sitzung des Verwaltungsrats und als Mitglied des Strategieausschusses eingereicht. Herr Ji Guanglin, Herr Li Yang, Frau Jing Wanying und Frau Peng Yilin haben nach ihrem Rücktritt keine Position mehr im Unternehmen inne.

Die Rücktritte von Herrn Ji Guanglin, Herrn Li Yang, Frau Jing Wanying und Frau Peng Yilin werden wirksam, sobald die vakanten Positionen durch nachfolgende Verwaltungsratsmitglieder besetzt sind. Bis dahin werden Herr Ji Guanglin, Herr Li Yang, Frau Jing Wanying und Frau Peng Yilin ihre Aufgaben als Verwaltungsratsmitglieder und Mitglieder der Verwaltungsratsausschüsse in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften weiterhin wahrnehmen. Das Unternehmen wird die Wahl der nachfolgenden geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder, nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder und Mitglieder der Verwaltungsratsausschüsse so schnell wie möglich abschließen und seinen Verpflichtungen zur Offenlegung von Informationen in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften sowie der Satzung des Unternehmens rechtzeitig nachkommen.