Tempus Holdings Limited gab bekannt, dass auf die Bekanntmachungen des Unternehmens vom 27. August 2021 und 7. Februar 2023 in Bezug auf den Abschluss und die Aktualisierungen des Deed, den Jahresbericht 2021 und den Zwischenbericht 2022 des Unternehmens verwiesen wird. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, haben die in dieser Bekanntmachung verwendeten Begriffe in Großbuchstaben dieselbe Bedeutung wie die in den Bekanntmachungen definierten Begriffe. Gemäß dem Zahlungsplan des Vertrages ist der relevante Betrag in Höhe von 35.294.000 HKD am oder vor dem 3. Februar 2023 zurückzuzahlen.

Die Gesellschaft hat es versäumt, den relevanten Betrag gemäß der Urkunde am oder vor dem 3. Februar 2023 an den Inhaber der Wandelanleihe zu zahlen. Infolge des Verzugs erhielt die Gesellschaft am 6. Februar 2023 vom Inhaber der Wandelanleihe Rückzahlungsmitteilungen, in denen der Inhaber der Wandelanleihe sein Recht auf Rückzahlung der Anleihe ausübte und von der Gesellschaft die Rückzahlung des Rückzahlungsbetrags für den Verzugsfall in Höhe von insgesamt 202.602.837 HKD verlangte, der bis zum Datum der Rückzahlungsmitteilungen berechnet wurde. Obwohl das Unternehmen seit dem 6. Februar 2023 proaktiv mit dem Inhaber der Wandelanleihen über mögliche Vereinbarungen zur Beilegung des Verzugs verhandelt und diskutiert hat, waren das Unternehmen und der Inhaber der Wandelanleihen zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht in der Lage, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.

Die Gesellschaft hat eine gesetzliche Aufforderung vom 19. Mai 2023 erhalten, die von den im Namen des Inhabers der Wandelanleihe handelnden Anwälten gemäß Section 178(1)(a) oder Section 327(4)(a) der Companies (Winding Up and Miscellaneous Provisions) Ordinance (Chapter 32 der Gesetze von Hongkong) zugestellt wurde. Darin wird die Zahlung eines Gesamtbetrags von 212.411.049,78 HKD gefordert, der dem Gesamtbetrag der ausstehenden Schulden entspricht, die die Gesellschaft dem Inhaber der Wandelanleihe zum 19. Mai 2023 im Rahmen der Anleihe schuldet. In der gesetzlichen Aufforderung wurde das Unternehmen aufgefordert, die Schulden innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der gesetzlichen Aufforderung zurückzuzahlen, andernfalls kann der Inhaber der Wandelanleihe einen Liquidationsantrag gegen das Unternehmen stellen. Das Unternehmen bemüht sich nun nach besten Kräften, mit dem Inhaber der Wandelanleihe zu verhandeln und zu diskutieren, um eine für beide Seiten tragbare Lösung für den Ausfall und die Schulden zu finden.

Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung hat der Inhaber der Wandelanleihe mit Ausnahme der Zustellung der gesetzlichen Aufforderung keine weiteren Maßnahmen gegen das Unternehmen in Bezug auf den Verzug oder die Schulden ergriffen.