Der Vorstand der Taizhou Water Group Co., Ltd. hat bekannt gegeben, dass Frau Huang Yuyan ihren Rücktritt als nicht-exekutives Verwaltungsratsmitglied und Mitglied des Strategieausschusses des Vorstands am 23. November 2022 aufgrund einer beruflichen Neuzuweisung eingereicht hat. Der Rücktritt von Frau Huang wird mit sofortiger Wirkung wirksam. Der Verwaltungsrat hat vorgeschlagen, Herrn Ye Xiaofeng als nicht-geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied für eine Amtszeit ab dem Datum der Hauptversammlung der Gesellschaft bis zum Ablauf der Amtszeit der fünften Sitzung des Verwaltungsrats zu wählen, und wenn seine Ernennung von den Aktionären auf der Hauptversammlung genehmigt wird, wird er Frau Huang als Mitglied des Strategieausschusses ersetzen.

Herr Ye hat bestätigt, dass er keine Einwände gegen diese Nominierung hat. Herr Ye Xiaofeng ist 35 Jahre alt und hat im Juni 2010 seinen Bachelor-Abschluss in Ingenieurwesen an der Zhejiang Gongshang Universität gemacht. Im Mai 2009 wurde er vom Zhejiang Provincial Department of Human Resources and Social Security als Software Design Engineer akkreditiert. Herr Ye war von September 2010 bis Mai 2012 Mitarbeiter des Büros für Kultur, Radio, Fernsehen, Tourismus und Sport des Bezirks Luqiao in der Stadt Taizhou und (ii) von Mai 2012 bis Mai 2021 Leiter der Informationsabteilung des Büros des Bezirkskomitees der Kommunistischen Partei Chinas in Taizhou Luqiao.

Seit Juni 2021 ist Herr Ye Mitglied des Parteikomitees und stellvertretender Generaldirektor der Taizhou Luqiao Public Assets Investment Management Group Co., Ltd. Seit August 2021 fungiert er als Direktor der Taizhou Luqiao District State-owned Assets Investment Holding Co., Ltd. Herr Ye hat bestätigt, dass er, abgesehen von den oben genannten Angaben, keine weiteren Positionen in der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften innehat und in den letzten drei Jahren auch nicht als Direktor oder Aufsichtsführender in anderen börsennotierten Unternehmen tätig war; er steht in keiner Beziehung zu anderen Direktoren, Aufsichtsführenden, leitenden Angestellten oder wesentlichen oder kontrollierenden Aktionären der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften; und er hat zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung keine Beteiligung an Aktien der Gesellschaft im Sinne von Teil XV der Securities and Futures Ordinance.