Basel, Schweiz, 27. August 2013

Syngenta hat bei der EU-Kommission Klage eingereicht gegen deren Entscheid, die Bewilligung für den Einsatz von Thiamethoxam auf Bienen anziehenden Kulturen aufzuheben. Der Entscheid stützte sich auf ein fehlerhaftes Verfahren sowie eine ungenaue und unvollständige Prüfung durch die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und wurde zudem nicht von allen EU-Mitgliedstaaten unterstützt.

John Atkin, Chief Operating Officer bei Syngenta, meinte dazu: «Wir würden lieber auf rechtliche Schritte verzichten, doch leider bleibt uns keine andere Wahl, denn wir sind überzeugt, dass die EU-Kommission sich irrt, wenn sie Thiamethoxam mit der Verschlechterung der Bienengesundheit in Verbindung bringt. Sie verstösst mit dem Verbot des Produkts gegen die Pestizidgesetzgebung und hat das Vorsorgeprinzip nicht korrekt angewandt.

Seit der Ankündigung des Verbots von Thiamethoxam äussern Landwirte und ihre Verbände die Befürchtung, dass ein hochwirksames, niedrig dosiertes Produkt nicht mehr erhältlich sein wird und sie daher zu deutlich weniger nachhaltigen Alternativen greifen müssen. Moderne Produkte wie Thiamethoxam sind von zentraler Bedeutung, um den Herausforderungen einer erhöhten Nahrungsmittelproduktion in Europa zu begegnen und weniger von Importen abhängig zu sein.»

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