STRABAG AG: Frankfurter Wertpapierbörse kündigt Widerruf der Delisting-Entscheidung an

STRABAG AG / Schlagwort(e): Delisting

24.02.2016 12:45

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STRABAG AG, Köln: Frankfurter Wertpapierbörse kündigt Widerruf der

Delisting-Entscheidung an

Köln, 24.2.2016 Die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) hat der STRABAG

AG in Form eines Anhörungsschreibens mitgeteilt, ihre Entscheidung vom

12.10.2015 zum Widerruf der Zulassung der Aktien der STRABAG AG zum

Regulierten Markt widerrufen zu wollen. Die FWB ist der Auffassung, ihre

ursprüngliche Widerrufsentscheidung sei bei Inkrafttreten der neuen

gesetzlichen Regelungen in § 39 Abs. 2 BörsG n.F. noch nicht bestands- oder

rechtskräftig entschieden gewesen. Daher sei zur Bewertung der

Widerrufsentscheidung das BörsG in der nunmehr geltenden Fassung

heranzuziehen. Demnach wäre der Widerruf der Zulassung der Aktien der

Gesellschaft nur nach Veröffentlichung eines Erwerbsangebots möglich. Die

STRABAG AG hatte die Frankfurter Wertpapierbörse zuvor darüber in Kenntnis

gesetzt, dass weder sie selbst noch die STRABAG SE ein solches

Erwerbsangebot unterbreiten werde.

Sofern die FWB die Entscheidung wie angekündigt trifft, wird die STRABAG AG

auch die gerichtliche Überprüfung dieser Entscheidung in Betracht ziehen.

Ungeachtet davon und vorbehaltlich einer anderweitigen gerichtlichen

Entscheidung geht die STRABAG AG derzeit davon aus, dass die Aktien der

Gesellschaft bis auf Weiteres an der FWB börsennotiert bleiben.

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