Zweite Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024

(Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG,

ISIN: DE000A2AA5H5 / WKN: A2AA5H)

Crowne Plaza Frankfurt - Congress Hotel,

Lyoner Straße 44-48, 60528 Frankfurt am Main (Raum Hamburg)

Guten Tag meine sehr geehrten Damen und Herren,

guten Tag, liebe Anleihegläubigerinnen und Anleihegläubiger,

herzlich willkommen zu unserer heutigen Gläubigerversammlung.

Bitte lassen Sie mich zu Beginn die Gründe für diese Gläubigerversammlung darlegen. Im Anschluss daran werde ich Ihnen einen kurzen Überblick über die aktuelle Entwicklung unseres Unternehmens geben. Für Ihr heutiges Kommen und Ihre Teilnahme darf ich mich bereits jetzt recht herzlich bei Ihnen bedanken.

Die Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG vom

25. April 2024 bis zum 29. April 2024 war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen (gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde.

Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und der heute hier anwesende Notar Herr Dr. Olaf Gerber, mit Amtssitz in Frankfurt am Main, haben daher alle Inhaberinnen und Inhaber der SINGULUS-Anleihe dazu eingeladen, an der zweiten Gläubigerversammlung am heutigen 21. Mai teilzunehmen und von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Die Einladung für die Gläubigerversammlung wurde am 3. Mai 2024 fristgerecht im Bundesanzeiger veröffentlicht und war ab diesem Tag auch auf unserer Homepage abrufbar.

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Ich darf Ihnen nun einige Informationen über den Hintergrund der Zweiten Gläubigerversammlung und der vorliegenden Beschlussvorschläge geben.

Die Prüfungshandlungen der Abschlussprüfer hinsichtlich des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 wurden am 29. März dieses Jahres erfolgreich abgeschlossen. Der zuständige Abschlussprüfer der Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf (kurz: BakerTilly), hat dem Jahresabschluss, dem Konzernabschluss sowie dem zusammengefassten Lagebericht einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Anschließend hat der Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 4. April 2024 den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt und damit den Jahresabschluss 2023 der Gesellschaft festgestellt.

SINGULUS TECHNOLOGIES geht auf Basis der aktuellen Finanzplanung davon aus, dass für die kommenden zwölf Monate eine Durchfinanzierung des Geschäftsbetriebs gesichert ist.

Um auch mittel- und langfristig die Durchfinanzierung sicherzustellen und um den finanziellen Handlungsspielraum der Gesellschaft zu erweitern, bittet der Vorstand im Namen der Gesellschaft Sie, als unsere Anleihegläubiger, um eine Anpassung der Anleihebedingungen und der zugrundeliegenden Sicherheitendokumentation.

Ich möchte Ihnen kurz unsere Vorschläge erläutern:

Vorschlag a: Laufzeitverlängerung der Anleihe und Anpassung der Verzinsung

Nach den heute gültigen Anleihebedingungen werden die Schuldverschreibungen am 22. Juli 2026 zur Rückzahlung fällig. Um langfristig die Durchfinanzierung des Geschäftsbetriebs sicherzustellen, schlagen wir Ihnen vor, die Laufzeit der Anleihe um drei Jahre zu verlängern. Die Schuldverschreibungen wären damit erst am 22. Juli 2029 zurückzuzahlen.

Die Rückzahlung soll wie bislang vorgesehen zu einem Betrag von EUR 105,00 je Teilschuldverschreibung erfolgen.

Außerdem bieten wir mit Wirkung ab dem 22. Juli 2024 eine Erhöhung der jährlichen Verzinsung um einen Prozentpunkt von bisher 4,5 % auf dann 5,5 % an.

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Mit der Zustimmung zu diesem Beschlussvorschlag wird die Finanzierung der Gesellschaft abgesichert und Ihnen als Anleihegläubigern wird ebenfalls eine verlängerte Planungssicherheit zu verbesserten Zinskonditionen geboten.

Vorschlag b: Änderung der Anleihebedingungen zur Ermöglichung der Bestellung von Sicherheiten an Drittsicherungsgeber

Durch die Negativverpflichtung in § 2(b) der geltenden Anleihebedingungen, werden die Möglichkeiten von SINGULUS TECHNOLOGIES zur Bestellung von Sicherheiten eingeschränkt. Danach dürfen wir - soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt - Dritten grundsätzlich nur dann Sicherheiten bestellen, wenn zugleich dem Sicherheitentreuhänder in gleicher Weise Sicherheiten zur Besicherung der Anleihe und des Super Senior-Darlehens gewährt werden.

Die Gesellschaft darf zwar Finanzverbindlichkeiten von bis zu 30,0 Mio. € zur Betriebsmittelfinanzierung aufnehmen, allerdings können solche sogenannten "Working Capital"-Linien nicht vom Unternehmen besichert werden. Dies erschwert die Aufnahme ganz erheblich und gefährdet die Finanzierungsstruktur der

SINGULUS TECHNOLOGIES.

In den letzten Wochen ist es uns gelungen, eine Betriebsmittellinie bei einer chinesischen Geschäftsbank abzuschließen. Unser größter Anteilseigner, der chinesische Staatskonzern China National Building Material Group Corporation, Peking (kurz CNBM), ist über seine Tochtergesellschaft, die Triumph Science and Technology Group Co. Ldt., mit Sitz in Peking (kurz "Triumph"), mit einem Anteil von 16,75 % an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG beteiligt. CNBM ist über Triumph weiterhin ein bedeutender Partner und Kunde. Die abgeschlossene Betriebsmittellinie wird durch Triumph garantiert, ohne dass hier Sicherheiten für Triumph oder die Bank seitens SINGULUS TECHNOLOGIES gestellt werden können. Dies erfordert ein ganz erhebliches Entgegenkommen von unserem chinesischen Partner Triumph.

Es ist deshalb sehr wichtig für SINGULUS TECHNOLOGIES, sich diese Finanzierungsmöglichkeit mit offenzuhalten. Dafür ist es erforderlich, in solchen Fällen zukünftig Drittsicherungsgebern Sicherheiten ermöglichen zu können. Diese

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dienen dann den Drittsicherungsgebern der Besicherung eines möglichen Regressanspruchs gegen die SINGULUS TECHNOLOGIES.

Hintergrund dieses Vorschlags ist, dass sich durch die Nutzung des Netzwerks und der Geschäftspartner von Drittsicherungsgebern neue Finanzierungsquellen eröffnen können, die anderenfalls nicht zur Verfügung stünden. Um den Drittsicherungs- gebern entgegenkommen zu können, schlagen wir eine Änderung der Anleihebedingungen dahingehend vor, dass zukünftig solchen Drittsicherungsgebern Sicherheiten zur Besicherung potenzieller Regressansprüche gegen die Gesellschaft bestellt werden können. Hierbei kann es sich um Gesellschaften aus dem Umfeld der CNBM handeln. Es könnten aber auch andere Drittsicherungsgeber adressiert werden, was den Verhandlungsspielraum für SINGULUS TECHNOLOGIES deutlich verbessert.

Wir bitten Sie, als unsere Anleihegläubiger, einer Änderung von § 2 der Anleihebedingungen zuzustimmen und - wie bereits erwähnt - diese Art der Finanzierung für die Gesellschaft als Möglichkeit offenzuhalten.

Vorschlag c: Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten des Guthabens auf dem verpfändeten Sperrkonto

Teil des Sicherheitenpools zur Besicherung der Anleihe und des Super Senior- Darlehens ist ein Kontoverpfändungsvertrag zwischen der SINGULUS TECHNOLOGIES und dem Sicherheitentreuhänder, nach dem sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen deutschen Bankkonten, mit Ausnahme der Avalkonten, zugunsten des Sicherheitentreuhänders verpfändet sind.

SINGULUS TECHNOLOGIES kann grundsätzlich über die verpfändeten Konten im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns frei verfügen. Eine Ausnahme gilt allerdings für das sogenannte "Bluline- Sperrkonto", über das die Gesellschaft nur mit Zustimmung des Sicherheitentreuhänders verfügen kann. Auf diesem Konto gingen in der Vergangenheit Zahlungen für Bluline-Anlagen ein. Unser Geschäft hat sich jedoch in den vergangenen acht Jahren, seit der ursprünglichen Einrichtung dieser Bedingung, ganz wesentlich verändert. Wir verkaufen längst keine vorgefertigten Bluline-Anlagen mehr, deren Erlöse hier zufließen könnten. Dies war unser weggebrochenes

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Altgeschäft. Heute machen wir überwiegend Projektgeschäft, das einen anders strukturierten und höheren Finanzierungsbedarf hat.

Der Sicherheitentreuhänder ist jedoch verpflichtet, eine Zustimmung für Verfügungen über etwaiges Guthaben auf dem Sperrkonto immer dann zu erteilen, wenn die Mittel zur Rückführung des Super Senior-Darlehensvertrags oder der Anleihe oder - unter bestimmten weiteren Voraussetzungen - für Barunterlegungen von Avalen verwendet werden sollen. Letzteres und die Finanzierung der Anarbeitung von profitablen Aufträgen aus dem Kapital der Gesellschaft sind die Regelfälle unseres Geschäfts geworden. Während einer dieser Fälle in der Freigabeverpflichtung adressiert ist, fehlt leider der andere, was die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft bei der Akquisition profitablen Neugeschäfts einschränkt. Dies würde die Gesellschaft nun gerne korrigieren und bittet daher um Ihre Zustimmung.

Um den finanziellen Handlungsspielraum den veränderten Rahmenbedingungen und Anforderungen unseres heutigen Geschäfts entsprechend anzupassen, sollen die zulässigen Verwendungszwecke für eine Verwendung der Mittel aus dem seinerzeitigen "Bluline-Sperrkonto" dahingehend erweitert werden, dass unter den bisherigen Voraussetzungen nicht nur eine Nutzung für Barhinterlegungen von Avalen zulässig ist, sondern die Mittel alternativ auch zur Finanzierung des normalen Geschäftsbetriebs der Projekte mit den Kunden genutzt werden können.

Hierzu bitten wir die Anleihegläubiger heute um eine entsprechende Zustimmung gegenüber dem Sicherheitentreuhänder und dem Gemeinsamen Vertreter, dass diese sämtliche für eine entsprechende Änderung des Kontoverpfändungsvertrags erforderlichen Erklärungen abgeben sowie alle hierfür notwendigen Handlungen vornehmen dürfen.

Vorschlag d: Verzicht auf Kündigungsrechte im Falle einer verfehlten Zahlungsverpflichtung, einer Zahlungseinstellung, einer Insolvenz oder einer Liquidation einer Wesentlichen Tochtergesellschaft

Nach den heute gültigen Anleihebedingungen führen mehrere Geschäftsvorfälle bei einer sogenannten "Wesentlichen Tochtergesellschaft" zu einem Kündigungsrecht der Anleihegläubiger. Hierzu zählen insbesondere ein Verzug mit Finanz- verbindlichkeiten in Höhe von mehr als 2,0 Mio. €, die schriftliche Erklärung über ihre

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Zahlungseinstellung, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Wesentlichen Tochtergesellschaft und deren Liquidation, wobei in den letztgenannten drei Fällen hierfür noch nicht einmal eine Mindestschwelle von Kündigungen in der Anleihe erreicht werden müsste.

Dies würde dazu führen, dass, sollten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs einer ausländischen Tochtergesellschaft Stabilisierungsleistungen von SINGULUS TECHNOLOGIES als Muttergesellschaft erforderlich werden, die Gesellschaft gezwungen wäre, diese Leistungen zu erbringen, um mögliche Kündigungen der Anleihegläubiger, die für die Emittentin existenzgefährdend sein könnten, zu vermeiden. Dies müsste selbst dann geschehen, wenn es wirtschaftlich und strategisch sinnlos wäre.

Um SINGULUS TECHNOLOGIES in dieser Hinsicht mehr Handlungsoptionen zu verschaffen und in einer solchen Situation - soweit überhaupt erforderlich - eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung zu ermöglichen, bitten wir deshalb die Anleihegläubiger um einen Verzicht auf mögliche Kündigungsrechte.

Aktuelle Finanzkennzahlen

Lassen Sie mich nun zu unseren Finanzkennzahlen für das erste Quartal 2024 kommen, die wir am 15. Mai gemeldet haben.

Wir sind gut in das neue Geschäftsjahr gestartet.

Der Auftragseingang erhöhte sich im ersten Quartal auf 33,2 Mio. € und lag damit deutlich über dem Vorjahr mit 14,1 Mio. €. Die Auftragseingänge verteilen sich dabei auf alle Segmente des Unternehmens, wobei hervorzuheben ist, dass das Halbleitersegment den höchsten Auftragseingang verzeichnete und hier in den kommenden Monaten weitere Aufträge erwartet werden.

Das unterstreicht unsere Strategie der Diversifizierung über unterschiedliche Märkte hinweg, um die Abhängigkeiten zu reduzieren.

Der Auftragsbestand lag bei 71,6 Mio. € zum 31. März 2024. Im Vorjahr waren es 82,6 Mio. €.

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Der Umsatz erreichte im Berichtsquartal 20,6 Mio. € und war damit über dem Vorjahresvergleichswert von 16,3 Mio. €. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern - das EBIT - war mit 0,6 Mio. € leicht positiv.

Die frei verfügbare Liquidität von SINGULUS TECHNOLOGIES belief sich zum

31. März 2024 auf 6,3 Mio. € gegenüber 11,5 Mio. € zum 31. Dezember 2023. Im ersten Quartal 2024 erreichte die Bruttomarge 29,4 %.

Geschäftsentwicklung in den drei Segmenten

Sehr geehrte Damen und Herren,

nun folgt ein Überblick über die aktuellen Arbeitsgebiete unseres Unternehmens.

Bitte erinnern Sie sich, dass wir seit einigen Jahren die Strategie verfolgen, uns auf Basis unserer technologischen Kernkompetenzen in neue Märkte vorzuarbeiten und uns dort erfolgreich zu platzieren. Dies ermöglicht die Erhöhung der erzielbaren Umsätze bei gleichzeitiger Reduzierung der Marktrisiken und Abhängigkeiten von einzelnen Märkten.

In diesem Jahr entwickelt sich das Segment Halbleiter äußerst erfreulich. Unser Unternehmen konnte sich hier als Marktführer bei Produktionsanlagen von magnetischen TMR/GMR-Sensoren etablieren. Die hierfür erforderlichen, äußerst anspruchsvollen magnetischen Schichtsysteme können durch unsere Anlagen höchst effizient hergestellt werden und ermöglichen unseren Kunden damit deutliche Wettbewerbsvorteile. Auf Basis dieser Entwicklungen hat SINGULUS TECHNOLOGIES in den letzten Wochen Auftragseingänge für innovative Beschichtungsanlagen des Typs TIMARIS für unterschiedliche Anwendungen verzeichnet.

Dieser Erfolg unterstreicht die wachsende Präsenz und Expertise des Unternehmens im Halbleitersektor. Die im ersten Quartal neu verkauften Beschichtungsanlagen, deren Auftragseingang einen Gesamtwert im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro- Bereich hat, sind entscheidende Prozessanlagen für die Herstellung von

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Halbleiterprodukten höchster Qualität. Wir erwarten hier den Abschluss weiterer Projekte in den kommenden Wochen.

Des Weiteren hat SINGULUS TECHNOLOGIES Ende letzten Jahres eine modulare Hochvakuum-Kathodenzerstäubungsanlage des Typs TIMARIS STM einem großen internationalen Halbleiterkunden vorgestellt. Das System bietet einen signifikanten Fortschritt in einem spezialisierten Segment der Halbleiterproduktion, namentlich der Fertigung von Micro-LEDs. Eine erste TIMARIS STM Anlage wurde mittlerweile verkauft und ausgeliefert.

Neben dem Gebiet Halbleiter baut SINGULUS TECHNOLOGIES das Segment Life Science aus. Die Bereiche Medizintechnik und dekorative Beschichtung sind dabei vielversprechende Märkte, die im Fokus stehen.

Unsere Fertigungsanlage MEDLINE, die speziell für die Bearbeitung von Kontaktlinsen entwickelt wurde, setzt sich im Markt immer weiter durch. In enger Zusammenarbeit mit Kunden haben wir in den letzten Monaten die erforderliche Maschinentechnik für die Aufbereitung und Fertigung von Kontaktlinsen validiert. Die bestehenden Anlagenkonzepte wurden optimiert und kundenspezifische Prozess- und Verfahrensvarianten entwickelt.

Unsere Prozessanlagen wurden speziell dafür entwickelt, Kontaktlinsen von Materialrückständen zu reinigen und anschließend zu beschichten. Wir haben nun Anlagen entwickelt, in denen verschiedene Arten von Kontaktlinsen, wie zum Beispiel Tages- und Monatslinsen, zuverlässig bearbeitet werden können. In den letzten Wochen konnten wir einen Auftrag für eine solche Produktionsanlage erzielen und erwarten in naher Zukunft noch einen Folgeauftrag dieses Kunden.

Mit den Maschinen des Typs POLYCOATER und DECOLINE II bietet unser Unternehmen fortschrittliche Produktionsmethoden für die dekorative Beschichtung von Konsumgütern an, die das schnelle und kostengünstige Beschichten von vielen Teilen ermöglichen. Die umweltfreundlichen Beschichtungsverfahren von SINGULUS TECHNOLOGIES setzen sich mittlerweile erfolgreich gegenüber herkömmlichen galvanischen Verfahren durch, was zu Aufträgen für unseren POLYCOATER führt.

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Mit dem POLYCOATER ermöglichen wir Chrom (VI)-freie Beschichtungen für verschiedene Anwendungen. Dabei reicht das Spektrum nicht nur in die Kosmetikindustrie, sondern erstreckt sich auch auf Zulieferbetriebe der Konsumgüterindustrie und vor allem auch in die Automobilindustrie, wo der POLYCOATER für Bauteile mit Chromoptik wie Drucktasten und Schaltungen eingesetzt wird.

Im Segment Solar fokussieren wir uns auf die Entwicklung und Produktion von Anlagen für die Herstellung verschiedener Arten von Solarzellen und Solarmodulen. Dazu gehören kristalline Solarzellen ebenso wie Dünnschicht-Solarmodule, die auf Kupfer-Indium-Gallium-Diselenid (CIGS) und Cadmiumtellurid (CdTe) basieren. Wir bieten eine Reihe von verschiedenen Produktionsanlagen an, die für die Leistung der Solarzellen mit entscheidend sind.

Der internationale Solarmarkt verzeichnet weiterhin ein rasantes Wachstum und die Photovoltaik ist neben der Windenergie die wichtigste der nachhaltigen Energiequellen. China behält seine führende Position auf dem Markt bei. Europa wird derzeit mit kostengünstigen Solarmodulen aus China geradezu geflutet. Deren Verkaufspreise liegen dabei deutlich unter den Herstellungskosten vergleichbarer europäischer Module. Die europäischen Modulhersteller sehen sich daher nach und nach dazu gezwungen, ihren Betrieb einzustellen.

Die Europäische Union setzt sich seit einiger Zeit für die Revitalisierung der Solarindustrie ein, aber die Maßnahmen zur Förderung der Fertigungstechnik erneuerbarer Energien und zur Bewältigung des Klimawandels entwickeln sich viel zu langsam.

Der Aufbau einer funktionsfähigen Solarindustrie erfordert jedoch einen langfristigen Vorbereitungsprozess, der von erheblichen Anstrengungen und beschleunigten Entscheidungsprozessen begleitet sein muss. Günstige Kredite und direkte Unterstützung durch den Staat wie in der Halbleiter- und Batterieindustrie sind unerlässlich, um eine nachhaltige Photovoltaikindustrie aufzubauen, einschließlich der Förderung der gesamten Wertschöpfungskette.

Die USA schreitet dagegen mit ihren Unterstützungsmaßnahmen voran. Es wurde mit dem Inflation Reduction Act of 2022 (IRA) ein Gesetz verabschiedet, das u. a. die

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inländische Produktion von erneuerbaren Energien gezielt fördert. Das heißt, dass Unternehmen, die in den USA direkt investieren, massiv steuerlich gefördert werden. Weiterhin haben die USA angekündigt, hohe Importzölle für chinesische Solarmodule einzuführen. Dies führt nach unseren Erwartungen zu einer sprunghaften Nachfrage nach Produktionsanlagen, die in den USA zu errichten sind. Ein großer europäischer Kunde von uns, der seine Produktion von HJT-Solarzellen und -modulen in Südeuropa gerade aufnimmt, plant deshalb bekanntermaßen den Aufbau neuer Produktionskapazitäten in den USA.

Wir positionieren uns hier in den USA gezielt als einer der wesentlichen und vor allem europäischen - und damit nicht-chinesischen - Anbieter für diese Fertigungsanlagen. Wir bieten neben Einzelanlagen gesamte Fertigungsstrecken an. SINGULUS TECHNOLOGIES führt bereits Gespräche mit mehreren potenziellen Unternehmen und Investoren für die Herstellung von Solarzellen und -modulen in den USA, darunter eben auch für den Aufbau kompletter Turn-key-Linien.

Wie bereits erwähnt, ist CNBM über die Tochtergesellschaft Triumph weiterhin ein bedeutender Partner und Kunde. So arbeiten wir im Moment an den bestehenden Bestellungen von Triumph für die Entwicklung und Lieferung von Produktionsanlagen zur CIGS- und CdTe-Dünnschicht-Solarmodul-Fertigung.

Die Lieferung wichtiger Prozessanlagen ist im laufenden Geschäftsjahr geplant, darunter eine neue große Fertigungsanlage zur Sublimation von Cadmium sowie des Weiteren Vakuum-Kathodenzerstäubungsanlagen (PVD) zur Erweiterung der Fertigung von CdTe-Solarmodulen.

Neben der kontinuierlichen Weiterentwicklung in den Segmenten Solar und Life Science erschließt sich SINGULUS TECHNOLOGIES aber auch neue Märkte mit großem Wachstumspotenzial. Bereits in 2022 erweiterte SINGULUS TECHNOLOGIES deshalb das Spektrum mit Beschichtungstechnologien für den kommenden Sektor mit Technologien rund um Wasserstoff.

Im Arbeitsgebiet Wasserstoff arbeitet SINGULUS TECHNOLOGIES an der Entwicklung von Produktionsanlagen für die Beschichtung von Bipolar-Platten in Brennstoffzellen und Elektrolyseuren. Die Beschichtungsmaschinen, die SINGULUS TECHNOLOGIES seinen Kunden für diese Anwendungen anbietet, basieren auf

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Singulus Technologies AG published this content on 21 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 21 May 2024 10:49:06 UTC.