IRW-PRESS: Sibanye Stillwater: Sibanye-Stillwater begibt vorrangige unbesicherte garantierte
Wandelanleihen im Wert von 500 Millionen US-Dollar mit Fälligkeit 2028

NICHT ZUM DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERTRIEB IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER AN ODER FÜR
RECHNUNG ODER ZUGUNSTEN VON US-PERSONEN (IM SINNE DER REGULATION S DES US-WERTPAPIERGESETZES VON
1933 IN DER JEWEILS GÜLTIGEN FASSUNG (DAS "US-WERTPAPIERGESETZ")) ODER IN ODER NACH AUSTRALIEN,
JAPAN ODER EINEM ANDEREN RECHTSGEBIET, IN DEM EIN SOLCHER VERTRIEB, EIN SOLCHES ANGEBOT ODER EIN
SOLCHER VERKAUF NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE

Johannesburg, 21. November 2023: Sibanye-Stillwater (JSE: SSW und NYSE: SBSW -
https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/sibanye-stillwater-ltd/) freut sich bekannt
zu geben, dass ihre indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft Stillwater Mining Company (der
"Emittent") den Preis für ihr Angebot (das "Angebot") von vorrangigen, unbesicherten,
garantierten Wandelanleihen im Wert von 500 Millionen US-Dollar (die "Wandelanleihen") festgelegt
hat, die im November 2028 fällig werden und in neue und/oder bestehende
Sibanye-Stillwater-Stammaktien wandelbar sind.

Die Wandelanleihe wird mit einem Kupon von 4,25 % pro Jahr verzinst, zahlbar halbjährlich
rückwirkend in gleichen Raten am 28. Mai und 28. November eines jeden Jahres, beginnend am 28.
Mai 2024. Der anfängliche Wandlungspreis wird mit einem Aufschlag von 32,5 % auf den
volumengewichteten Durchschnittspreis der am Main Board der JSE Limited ("JSE") notierten Aktien von
Sibanye-Stillwaters zwischen der Eröffnung des Handels und dem Handelsschluss heute, am 21.
November 2023, festgelegt, umgerechnet in US$ unter Verwendung des USD-ZAR-Wechselkurses bei
Handelsschluss an der JSE, der in einer separaten Pressemitteilung bekannt gegeben wird. 

Die Wandelschuldverschreibungen werden von der Emittentin am oder um den 28. November 2023 (das
"Ausgabedatum") begeben, und die Zahlungen im Zusammenhang mit den Wandelschuldverschreibungen
werden von Sibanye-Stillwater und ihren folgenden Tochtergesellschaften gemeinsam und einzeln
garantiert: Sibanye Gold Proprietary Limited, Sibanye Rustenburg Platinum Mines Proprietary Limited,
Kroondal Operations Proprietary Limited, Western Platinum Proprietary Limited und Eastern Platinum
Proprietary Limited (zusammen die "Garanten").

Der Wandlungspreis unterliegt den üblichen Anpassungen gemäß den Bedingungen der
Wandelanleihe (die "Bedingungen"), einschließlich, unter anderem, der von Sibanye-Stillwater
gezahlten Dividenden.

"Wir sind sehr erfreut, dass das Angebot um ein Vielfaches überzeichnet war. Das Angebot der
Wandelanleihe ist eine von mehreren verfügbaren Finanzierungsoptionen, die unter den
derzeitigen Marktbedingungen finanzielle Flexibilität zu angemessenen Kosten bietet und die
weitere Umsetzung unserer strategischen Wachstumsziele zu einem günstigen Zeitpunkt im
Rohstoffzyklus ermöglicht, während die Widerstandsfähigkeit und Liquidität der
Bilanz erhalten bleibt", kommentierte Neal Froneman, CEO von Sibanye-Stillwater.

Es wird erwartet, dass der Erlös für die Weiterentwicklung der Wachstumsstrategie der
Gruppe verwendet wird, einschließlich der Finanzierung der am 9. November 2023
angekündigten Übernahme von Reldan, während die aktuelle Bilanz für die
Finanzierung bestehender Geschäfte und Projekte in einem Umfeld niedrigerer Rohstoffpreise
erhalten bleibt.
 
Die Wandelschuldverschreibungen werden, vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigung durch eine
Hauptversammlung der Aktionäre von Sibanye-Stillwater (die "Aktionärsbeschlüsse"),
die spätestens 9 Monate nach dem Ausgabetag einberufen wird, gemäß den
Emissionsbedingungen in Stammaktien umgewandelt. Vor und/oder ohne eine solche Genehmigung erhalten
die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen bei der Umwandlung einen Barbetrag, der dem Wert der
zugrunde liegenden Stammaktien entspricht. Datum und Uhrzeit der Hauptversammlung werden zu
gegebener Zeit bekannt gegeben. 

Die Emittentin behält sich das Recht vor, jederzeit nach dem Datum der ersten
Hauptversammlung der Aktionäre von Sibanye-Stillwater nach dem Ausgabetag, solange die
Aktionärsbeschlüsse nicht genehmigt wurden, alle, aber nicht nur einen Teil der
Wandelschuldverschreibungen zum höheren der folgenden Beträge zurückzukaufen: i) 102%
ihres Nennwerts und ii) 102% ihres Marktwerts, jeweils zuzüglich aufgelaufener, aber nicht
gezahlter Zinsen (wie in den Anleihebedingungen näher beschrieben).

Die Wandelanleihe wird zu 100 % ihres Nennwerts ausgegeben (d. h. 200.000 USD pro Wandelanleihe).
Sofern sie nicht zuvor zurückgezahlt, gewandelt oder gekauft und entwertet wurden, werden die
Wandelanleihen am oder um den 28. November 2028 zu ihrem Nennwert (zuzüglich aufgelaufener,
aber nicht gezahlter Zinsen) zurückgezahlt. Die Emittentin hat die Möglichkeit, alle, aber
nicht nur einen Teil der Wandelschuldverschreibungen zu ihrem Nennbetrag (zuzüglich
aufgelaufener, aber nicht gezahlter Zinsen) gemäß den Emissionsbedingungen jederzeit (i)
am oder nach dem 19. Dezember 2026 zurückzuzahlen, wenn der Wert der einer
Wandelschuldverschreibung zugrundeliegenden Stammaktien während eines bestimmten Zeitraums
mindestens US$ 260.000 beträgt, oder (ii) wenn 15 % oder weniger des Gesamtnennbetrags der
Wandelschuldverschreibungen ausstehen (wie in den Emissionsbedingungen näher beschrieben).

Die Zulassung der Wandelschuldverschreibungen zum Handel im Freiverkehr der Frankfurter
Wertpapierbörse wird voraussichtlich innerhalb von 90 Tagen nach dem Ausgabetag beantragt
werden.

Im Zusammenhang mit dem Angebot haben die Emittentin, Sibanye-Stillwater, die anderen Garanten
und die anderen Tochtergesellschaften von Sibanye-Stillwater einem Lock-up in Bezug auf Aktien und
aktienbezogene Wertpapiere für einen Zeitraum zugestimmt, der mit der Preisfestsetzung beginnt
und 90 Kalendertage nach dem Emissionstag endet, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen und
Verzichtserklärungen der Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners.

Die Emittentin und Sibanye-Stillwater beabsichtigen, RecycleOne Metals US Holdings Inc.
("RecycleOne"), eine indirekte Tochtergesellschaft von Sibanye-Stillwater mit Sitz im US-Bundesstaat
Delaware, nach dem Ausgabetag anstelle der Emittentin als Hauptschuldnerin unter den
Wandelschuldverschreibungen einzusetzen. Diese Ersetzung erfolgt vorbehaltlich und nach Abschluss
des beabsichtigten Beitritts von RecycleOne als zusätzlicher Garant (i) unter den USD675
Millionen 4,000% Senior Notes mit Fälligkeit 2026 und den USD525 Millionen 4,500% Senior Notes
mit Fälligkeit 2029, die beide von der Emittentin im Jahr 2021 begeben wurden und von
Sibanye-Stillwater garantiert werden, und (ii) unter den wichtigsten Kreditfazilitäten der
Gruppe. Nach einer solchen Ersetzung garantiert die Emittentin gesamtschuldnerisch (mit den oben
genannten Garanten) für die Zahlungsverpflichtungen von RecycleOne unter den Wandelanleihen.


Absa Bank, BMO Capital Markets, BofA Securities und Goldman Sachs fungierten als Joint Global
Coordinators und Joint Bookrunners für das Angebot (die "Joint Global Coordinators").

Über Sibanye-Stillwater

Sibanye-Stillwater ist ein multinationaler Bergbau- und Metallverarbeitungskonzern mit einem
breit gefächerten Portfolio von Betrieben, Projekten und Investitionen auf fünf
Kontinenten. Die Gruppe ist auch einer der weltweit führenden Recycler von
PGM-Autokatalysatoren und hat Beteiligungen an führenden Minenabfallaufbereitungsanlagen.

Sibanye-Stillwater hat sich als einer der weltweit größten Primärproduzenten von
Platin, Palladium und Rhodium etabliert und ist ein erstklassiger Goldproduzent. Das Unternehmen
produziert und veredelt außerdem Iridium und Ruthenium, Nickel, Chrom, Kupfer und Kobalt. Die
Gruppe hat vor kurzem damit begonnen, ihr Anlagenportfolio auf den Abbau und die Verarbeitung von
Batteriemetallen auszuweiten und zu diversifizieren und verstärkt ihre Präsenz in der
Kreislaufwirtschaft durch den Ausbau und die Diversifizierung ihrer Recycling- und
Abraumverwertungsaktivitäten weltweit. Weitere Informationen finden Sie unter
www.sibanyestillwater.com. 

Kontakt für Investoren:

E-Mail: ir@sibanyestillwater.com 
James Wellsted
Geschäftsführender Vizepräsident: Investor Relations und
Unternehmensangelegenheiten
Tel: +27 (0) 83 453 4014
Website: www.sibanyestillwater.com 

Gemeinsame globale Koordinatoren und gemeinsame Bookrunner:
Absa Bank Limited ("Absa Bank")
BMO Capital Markets Limited ("BMO Capital Markets")
Merrill Lynch International ("BofA Securities")
Goldman Sachs International ("Goldman Sachs")

Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa Proprietary Limited

In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch 
www.resource-capital.ch 

VORAUSSCHAUENDE AUSSAGEN

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der "Safe
Harbour"-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Alle in
dieser Bekanntmachung enthaltenen Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, können
zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von
Wörtern wie "werden", "würden", "erwarten", "prognostizieren", "potenziell",
"können", "könnten", "glauben", "anstreben", "antizipieren", "anvisieren", "schätzen"
und Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sein.

Diese zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich unter anderem jener, die sich auf die
zukünftigen Geschäftsaussichten von Sibanye-Stillwater Limited ("Sibanye-Stillwater"), die
Finanzlage, die Produktions- und Betriebsprognosen, klima- und ESG-bezogene Aussagen, Ziele und
Kennzahlen, Geschäftsstrategien, Pläne und Ziele des Managements für zukünftige
Operationen und die Fähigkeit, laufende und zukünftige Akquisitionen abzuschließen
oder erfolgreich zu integrieren, beziehen, sind notwendigerweise Schätzungen, die das beste
Urteil des Senior Managements von Sibanye-Stillwater wiedergeben. Die Leser werden davor gewarnt,
sich auf solche Aussagen zu verlassen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten eine Reihe von
bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, von denen viele schwer
vorhersehbar sind und im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater liegen,
die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Resultate wesentlich
von den historischen Ergebnissen oder von den zukünftigen Ergebnissen, die in solchen
zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden, abweichen. Folglich sollten
diese zukunftsgerichteten Aussagen im Lichte verschiedener wichtiger Faktoren betrachtet werden,
einschließlich derer, die in Sibanye-Stillwaters integriertem Bericht 2022 und dem
Jahresbericht auf Formular 20-F aufgeführt sind, der am 24. April 2023 bei der United States
Securities and Exchange Commission eingereicht wurde (SEC File Nr. 333-234096). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum dieser Bekanntmachung.
Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu
aktualisieren oder zu revidieren (außer in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang).

Diese Bekanntmachung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über die
Zukunftsaussichten des Emittenten und der Garanten. Aussagen über Zukunftsaussichten sind
naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten verbunden, da sie sich auf Ereignisse beziehen
und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können oder auch nicht. Die
tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Resultate können erheblich von den Ergebnissen,
Leistungen oder Resultaten abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt
oder impliziert werden.

Der Emittent, die Garanten oder die gemeinsamen globalen Koordinatoren geben keine Zusicherungen
oder Gewährleistungen in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen ab, auch nicht hinsichtlich
ihrer Vollständigkeit oder Richtigkeit. Weder der Emittent noch die Garanten verpflichten sich,
zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger
Ereignisse oder aus anderen Gründen. Diese Mitteilung ist nicht als Gewinnprognose zu
verstehen.

WICHTIGER HINWEIS

Diese Mitteilung richtet sich ausschließlich an professionelle Marktteilnehmer und
institutionelle Anleger, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektverordnung sind. Sie dient
ausschließlich Informationszwecken und darf nicht als Ersatz für die Ausübung einer
unabhängigen Beurteilung herangezogen werden.

Sie ist nicht als Anlageberatung gedacht und darf unter keinen Umständen als Angebot zum
Verkauf oder als Aufforderung zum Kauf eines Wertpapiers verwendet oder betrachtet werden, noch
stellt sie eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers dar.
 
Eine Anlage in die Schuldverschreibungen und/oder die bei Wandlung der Schuldverschreibungen
auszugebenden oder zu übertragenden und zu liefernden Stammaktien und/oder die den
Schuldverschreibungen fiktiv zugrunde liegenden Wertpapiere (zusammen mit den Garantien für die
Schuldverschreibungen (die "Garantien"), die "Wertpapiere") ist mit einem hohen Risiko verbunden.
Eine Entscheidung zum Kauf der Wertpapiere sollte nur auf der Grundlage einer unabhängigen
Prüfung der öffentlich zugänglichen Informationen des Emittenten und der
Garantiegeber durch einen potenziellen Anleger getroffen werden. Weder die gemeinsamen globalen
Koordinatoren noch eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen übernehmen irgendeine
Verantwortung oder Haftung, die sich aus der Verwendung der in dieser Bekanntmachung enthaltenen
Informationen ergibt, noch geben sie eine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder
Gewährleistung hinsichtlich der Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der in
dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen (oder der Tatsache, dass in dieser Bekanntmachung
Informationen ausgelassen wurden) oder der öffentlich zugänglichen Informationen des
Emittenten und der Garanten oder für Verluste, die sich aus der Verwendung dieser
Bekanntmachung oder ihres Inhalts oder in sonstiger Weise in Verbindung damit ergeben. Die in dieser
Bekanntmachung enthaltenen Informationen können bis zum Abwicklungsdatum ohne
Vorankündigung in ihrer Gesamtheit geändert werden. Weder die gemeinsamen globalen
Koordinatoren noch eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen sind verantwortlich für oder
für die Untersuchung von Angelegenheiten, die Gegenstand von Erklärungen, Zusicherungen,
Garantien oder Zusagen der Emittentin und der Garanten sind, die in den Schuldverschreibungen oder
den Garantien oder in anderen Vereinbarungen oder Bekanntmachungen im Zusammenhang mit den
Schuldverschreibungen, den anderen Wertpapieren oder den Garantien enthalten sind, oder für
deren Ausführung, Rechtmäßigkeit, Wirksamkeit, Angemessenheit, Echtheit,
Gültigkeit, Durchsetzbarkeit oder Zulässigkeit als Beweismittel.

Diese Mitteilung ist weder direkt noch indirekt zur Weitergabe in die Vereinigten Staaten von
Amerika oder an bzw. für Rechnung von U.S.-Personen (wie in Regulation s des U.S. Securities
Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("U.S. Securities Act") definiert) bestimmt. Diese
Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zum Kauf von
Wertpapieren dar, noch darf ein Angebot von Wertpapieren in einer Rechtsordnung erfolgen, in der ein
solches Angebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre. 

Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere und Garantien wurden und werden nicht
gemäß dem U.S. Securities Act registriert und dürfen weder in den Vereinigten
Staaten noch an oder für Rechnung von U.S.-Personen (gemäß der Definition in
Regulation S des U.S. Securities Act) angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine
Registrierung oder eine Ausnahme von den geltenden Registrierungsvorschriften des U.S. Securities
Act vor. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder in
einer anderen Jurisdiktion geben.

Die Anleihen dürfen nur an Anleger in Kanada gemäß einer Ausnahme von den
Prospektanforderungen der kanadischen Wertpapiergesetze vertrieben werden. Nur potenzielle Anleger
in Ontario, Québec, British Columbia, Manitoba oder Alberta, die als "zugelassene Anleger"
und zusätzlich auch als "zugelassene Kunden" im Sinne der geltenden kanadischen
Wertpapiergesetze gelten, sind zum Kauf der Anleihen berechtigt. Jeder potenzielle Investor in
Kanada muss eine Vollständigkeitserklärung unterzeichnen, in der er seine Berechtigung
bestätigt und bestimmte zusätzliche Bestätigungen, Zusicherungen und Garantien
abgibt.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein "öffentliches Angebot" (gemäß der
Definition dieses Begriffs im South African Companies Act, 2008 ("SA Companies Act")) noch einen
"registrierten Prospekt" im Sinne von Kapitel 4 des SA Companies Act dar und soll dies auch nicht.
Dementsprechend wurde bei der südafrikanischen Behörde für Unternehmen und geistiges
Eigentum (South African Companies and Intellectual Property Commission) kein Prospekt in Bezug auf
die Ausgabe oder das Angebot der Anleihen eingereicht. Die Anleihen werden in Südafrika nicht
öffentlich zur Zeichnung angeboten (wie im südafrikanischen Bankengesetz, Nr. 94 von 1990
(das "Bankengesetz") vorgesehen). Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zur Zeichnung von
Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zur Zeichnung von Wertpapieren an ein
Mitglied der Öffentlichkeit (im Sinne des Bankengesetzes) mit Wohnsitz oder Sitz in
Südafrika dar. 

Der Verkauf und die Übertragung von Anleihen auf dem Sekundärmarkt an Anleger in
Südafrika ist unter Einhaltung der geltenden Gesetze, einschließlich des SA Companies
Act, des Banks Act und der südafrikanischen Devisenkontrollvorschriften, zulässig.

Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen stellen faktische Informationen im Sinne
von Abschnitt 1(3)(a) des südafrikanischen Finanzberatungs- und Vermittlungsgesetzes, Nr. 19
von 2012 in seiner geänderten Fassung ("FAIS-Gesetz") und sind nicht als ausdrückliche
oder stillschweigende Empfehlung, Anleitung oder Vorschlag zu verstehen, dass eine bestimmte
Transaktion in Bezug auf die Anleihen oder Aktien oder in Bezug auf das Geschäft oder
künftige Investitionen des Unternehmens für die besonderen Anlageziele, finanziellen
Situationen oder Bedürfnisse eines potenziellen Anlegers geeignet ist, und nichts in dieser
Bekanntmachung darf als Werbung für Finanzdienstleistungen in Südafrika oder als Marketing
oder Werbung dafür ausgelegt werden. Das Unternehmen ist kein Finanzdienstleister, der als
solcher nach dem FAIS-Gesetz lizenziert ist, und die Berater des Unternehmens handeln für das
Unternehmen nur in Bezug auf die Transaktion und erteilen keine Finanzberatung im Sinne des
FAIS-Gesetzes an Anleihegläubiger oder Investoren des Unternehmens und geben auch nicht vor,
eine solche erteilt zu haben. 

Potenzielle Anleger sollten ihre professionellen Berater konsultieren, um sich von der Eignung
der Wertpapiere als Anlage zu überzeugen. Um Zweifel auszuschließen, geben weder der
Emittent, die Garanten noch die gemeinsamen globalen Koordinatoren eine Zusicherung oder Garantie
ab, dass sie beabsichtigen, die hierin enthaltenen Bedingungen zu akzeptieren oder an sie gebunden
zu sein, noch sind der Emittent, die Garanten oder die gemeinsamen globalen Koordinatoren
verpflichtet, weitere Gespräche oder Verhandlungen in diesem Zusammenhang aufzunehmen. Diese
Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren
dar, und alle Gespräche, Verhandlungen oder sonstigen Mitteilungen, die im Zusammenhang mit den
hierin dargelegten Bedingungen oder anderweitig aufgenommen werden können, erfolgen auf
vertraglicher Basis. Weder die gemeinsamen globalen Koordinatoren noch ihre jeweiligen leitenden
Angestellten, Mitarbeiter oder Vertreter geben ausdrückliche oder stillschweigende
Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit
dieser Bekanntmachung, der öffentlich zugänglichen Informationen über den Emittenten
und die Garantiegeber oder sonstiger schriftlicher oder mündlicher Informationen, die
interessierten Parteien oder ihren Beratern zur Verfügung gestellt werden, ab, und es wird
keine Verantwortung oder Haftung für diese übernommen.

Bei den gemeinsamen globalen Koordinatoren handelt es sich um Finanzinstitute mit umfassendem
Dienstleistungsangebot, die in verschiedenen Bereichen tätig sind, darunter Wertpapierhandel,
Commercial und Investment Banking, Finanzberatung, Anlageverwaltung, Kapitalanlagen, Hedging,
Finanzierung und Maklertätigkeiten. Die gemeinsamen globalen Koordinatoren und ihre jeweiligen
verbundenen Unternehmen haben in der Vergangenheit von Zeit zu Zeit Geschäftsbank-,
Investmentbanking- und Beratungsdienstleistungen für das Unternehmen und seine Gruppe erbracht,
für die sie übliche Gebühren und Auslagenerstattungen erhalten haben, und können
sich von Zeit zu Zeit im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit an Transaktionen mit dem
Unternehmen und seiner Gruppe beteiligen und Dienstleistungen für sie erbringen, für die
sie übliche Gebühren und Auslagenerstattungen erhalten können. 

Jeder der gemeinsamen globalen Koordinatoren und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften und
verbundenen Unternehmen können Dienstleistungen für das Unternehmen, den Emittenten, die
Garanten oder die Mitglieder der Unternehmensgruppe erbringen oder um Geschäfte mit ihnen
werben, Märkte für die Wertpapiere des Emittenten oder der Garanten oder der Mitglieder
der Unternehmensgruppe schaffen und/oder eine Position in diesen Wertpapieren halten oder
Transaktionen mit ihnen durchführen. 

Exemplare dieser Bekanntmachung werden und dürfen weder in die Vereinigten Staaten noch in
ein anderes Land, in dem ein solcher Versand rechtswidrig wäre, noch an Publikationen mit
allgemeiner Verbreitung in diesen Ländern versandt werden, und Personen, die diese
Bekanntmachung erhalten (einschließlich Depotbanken, Nominees und Treuhänder),
dürfen sie weder in die Vereinigten Staaten noch in ein anderes Land, in dem ein solcher
Versand rechtswidrig wäre, noch an Publikationen mit allgemeiner Verbreitung in diesen
Ländern versenden oder anderweitig weiterleiten, verteilen oder senden.

Weder der Emittent, noch die Garanten oder die Joint Global Coordinators geben eine Zusicherung
hinsichtlich (i) der Eignung der Wertpapiere für einen bestimmten Anleger, (ii) der
angemessenen buchhalterischen Behandlung und der möglichen steuerlichen Folgen einer Anlage in
die Wertpapiere oder (iii) der künftigen Wertentwicklung der Wertpapiere, weder in absoluten
Zahlen noch im Vergleich zu konkurrierenden Anlagen.
 
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Anleihen können die gemeinsamen globalen Koordinatoren
oder mit ihnen verbundene Unternehmen auf eigene Rechnung gleichzeitig mit dem Angebot und dem
Verkauf der Wertpapiere oder im Rahmen von Sekundärmarkttransaktionen Asset Swaps,
Kreditderivate oder andere Derivatgeschäfte in Bezug auf die Wertpapiere abschließen. Die
gemeinsamen globalen Koordinatoren oder eines ihrer verbundenen Unternehmen können von Zeit zu
Zeit Long- oder Short-Positionen in solchen Wertpapieren oder Derivaten halten oder diese kaufen und
verkaufen. Derartige Positionen werden nicht offengelegt, es sei denn, dies ist durch geltende
Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben. Der Betrag solcher Käufe wird zum Zeitpunkt der
Preisfestsetzung für die Wertpapiere festgelegt und hängt von der Gesamtnachfrage und den
endgültigen Zuteilungen ab.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Anleihen kann jeder der gemeinsamen globalen Koordinatoren
und jedes ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen, das als Anleger auf eigene Rechnung handelt, die
Wertpapiere übernehmen und in dieser Eigenschaft diese Wertpapiere oder andere Wertpapiere des
Emittenten oder der Garanten oder damit verbundene Anlagen für eigene Rechnung behalten, kaufen
oder verkaufen und diese Wertpapiere oder anderen Anlagen auf andere Weise als im Zusammenhang mit
dem Angebot der Anleihen anbieten oder verkaufen. Dementsprechend sind Bezugnahmen in dieser
Bekanntmachung auf den Verkauf, das Angebot, die Zeichnung, den Erwerb, die Platzierung oder den
sonstigen Handel mit Schuldverschreibungen so zu verstehen, dass sie jede Emission oder jedes
Angebot oder jede Zeichnung, jeden Erwerb, jede Platzierung oder jeden Handel durch die gemeinsamen
globalen Koordinatoren und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen, die in dieser Eigenschaft
handeln, umfassen. Die gemeinsamen globalen Koordinatoren beabsichtigen nicht, den Umfang solcher
Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu gesetzlich oder
aufsichtsrechtlich verpflichtet.

Die gemeinsamen globalen Koordinatoren handeln im Zusammenhang mit den Anleihen im Namen des
Emittenten und der Garanten und niemand anderem gegenüber und sind nicht für den Schutz
verantwortlich, der den Kunden der gemeinsamen globalen Koordinatoren gewährt wird, oder
für die Beratung in Bezug auf die Wertpapiere. 

Jegliche Zuteilung der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Schuldverschreibungen erfolgt
ausdrücklich unter der Bedingung, dass ein Angebot der Schuldverschreibungen zustande kommt und
die Schuldverschreibungen ausgegeben werden. Insbesondere ist zu beachten, dass ein solches Angebot
und die dazugehörige formale Dokumentation Bedingungen und Beendigungsereignissen unterliegen,
einschließlich solcher, die für ein solches Angebot üblich sind. Ein solches Angebot
wird erst dann abgeschlossen, wenn diese Bedingungen erfüllt sind und solche
Beendigungsereignisse nicht eingetreten sind oder auf die Nichterfüllung einer solchen
Bedingung oder das Eintreten eines Beendigungsereignisses verzichtet wurde, falls zutreffend. Die
gemeinsamen globalen Koordinatoren behalten sich das Recht vor, ihre Rechte in Bezug auf die
Erfüllung oder Nichterfüllung einer solchen Bedingung oder den Eintritt eines
Beendigungsereignisses in einer Weise auszuüben oder nicht auszuüben, die sie nach eigenem
Ermessen bestimmen können.

Der Emittent, die Garanten, die gemeinsamen globalen Koordinatoren oder eines ihrer jeweiligen
verbundenen Unternehmen haben keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere oder
den Besitz oder die Verbreitung dieser Bekanntmachung oder von Werbematerialien in Bezug auf diese
Wertpapiere in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der entsprechende Maßnahmen
erforderlich sind. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, werden vom
Emittenten, den Garantiegebern und den gemeinsamen globalen Koordinatoren aufgefordert, sich
über solche Beschränkungen zu informieren und sie zu beachten.

Diese Bekanntmachung und das Angebot der Schuldverschreibungen richten sich in den
Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") und im Vereinigten Königreich
(jeweils ein "relevanter Staat") nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der
Prospektverordnung sind (jeweils ein "qualifizierter Anleger"). Für diese Zwecke bezeichnet der
Ausdruck "Prospektverordnung" (im Falle von Personen im EWR) die Verordnung (EU) 2017/1129 und (im
Falle von Personen im Vereinigten Königreich) die Verordnung (EU) 2017/1129, wie sie aufgrund
des European Union (withdrawal) act 2018 (in seiner geänderten Fassung, das "EUWA") Teil des
innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist.

Die Veröffentlichung eines Prospekts gemäß der Prospektverordnung ist nicht
erforderlich.

Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen, die in folgenden
Richtlinien enthalten sind: (a) der EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für
Finanzinstrumente in ihrer geänderten Fassung ("MIFID II"); (b) der Artikel 9 und 10 der
delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MIFID II; (c) der lokalen
Umsetzungsmaßnahmen im EWR; (d) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie sie aufgrund des EUWA
Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist ("UK MIFIR"); und (e) das
FCA-Handbuch "Product Intervention" und das "Product Governance Sourcebook" (zusammen die
"Product-Governance-Anforderungen"), und unter Ausschluss jeglicher Haftung, ob aus unerlaubter
Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Hersteller" (für die Zwecke der
Product-Governance-Anforderungen) diesbezüglich haben könnte, wurden die Anleihen einem
Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass: (i) der Zielmarkt für
die Anleihen (a) im EWR nur geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils
gemäß der Definition in MIFID II, und (b) im Vereinigten Königreich geeignete
Gegenparteien (gemäß der Definition im FCA Handbook Conduct of Business Sourcebook) und
professionelle Kunden (gemäß der Definition in UK MIFIR) ist; und (ii) alle Kanäle
für den Vertrieb der Anleihen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen
sind. Jede Person, die die Anleihen später anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein
"Vertreiber"), sollte die Zielmarktbewertung des Herstellers berücksichtigen; ein Vertreiber,
der MIFID II oder den Product-Governance-Anforderungen unterliegt, ist jedoch dafür
verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Anleihen vorzunehmen (indem er
entweder die Zielmarktbewertung des Herstellers übernimmt oder verfeinert) und geeignete
Vertriebskanäle zu bestimmen.

Die Beurteilung des Zielmarktes erfolgt unbeschadet der Erfordernisse vertraglicher oder
gesetzlicher Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem Angebot der Anleihen.

Um jeden Zweifel auszuschließen, stellt die Zielmarktbeurteilung nicht dar: (a) eine
Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke von MIFID II oder UK MIFIR; oder (b)
eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Anleihen zu investieren oder
sie zu kaufen oder irgendwelche Maßnahmen in Bezug auf die Anleihen zu ergreifen.

Die Schuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, einem Kleinanleger in einem relevanten Staat
angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden und sollten ihm auch
nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke
bezeichnet der Begriff "Kleinanleger" (a) im EWR eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden
Personen ist (i) ein Kleinanleger gemäß der Definition in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 11
der MIFID II; oder (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97, wenn dieser Kunde nicht als
professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 10 der MIFID II gelten würde, und
(b) im Vereinigten Königreich eine Person, die (oder mehrere) (i) ein Kleinanleger, i) ein
Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, die aufgrund des EUWA
Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, oder ii) ein Kunde im Sinne
der Bestimmungen des FSMA und aller Vorschriften oder Verordnungen, die im Rahmen des FSMA zur
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, wobei dieser Kunde nicht als professioneller
Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, die aufgrund des
EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, gelten würde.
Folglich wurde keine Bekanntmachung mit wesentlichen Informationen erstellt, die gemäß
der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 in ihrer geänderten Fassung (die "PRIIPSVerordnung") oder der
PRIIPSVerordnung, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts des Vereinigten
Königreichs ist (die "britische PRIIPSVerordnung"), für das Angebot oder den Verkauf der
Anleihen oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in einem relevanten Staat
erforderlich ist, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder deren anderweitige
Bereitstellung an Kleinanleger in einem relevanten Staat gemäß der PRIIPSVerordnung
und/oder der britischen PRIIPSVerordnung rechtswidrig sein.

Darüber hinaus wird diese Bekanntmachung im Vereinigten Königreich nur an qualifizierte
Anleger verteilt und richtet sich nur an diese, (i) die über berufliche Erfahrung in Bezug auf
Anlagen verfügen, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 in ihrer geänderten Fassung (die "Order") fallen, oder (ii)
die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen, und (iii) an die sie anderweitig
rechtmäßig weitergegeben werden darf (alle diese Personen werden zusammen als "relevante
Personen" bezeichnet). Diese Bekanntmachung darf (i) im Vereinigten Königreich von Personen,
die keine relevanten Personen sind, und (ii) in einem relevanten Staat von Personen, die keine
qualifizierten Anleger sind, nicht als Grundlage für Handlungen oder Entscheidungen verwendet
werden. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, steht nur
(a) relevanten Personen im Vereinigten Königreich zur Verfügung und wird nur mit
relevanten Personen im Vereinigten Königreich und (b) qualifizierten Anlegern in den
Mitgliedsstaaten des EWR getätigt.

Der Emittent, die Garanten und die gemeinsamen globalen Koordinatoren sowie ihre jeweiligen
verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, die in
dieser Mitteilung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu revidieren,
sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen.


Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=72733
Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=72733&tr=1

NEWSLETTER REGISTRIERUNG:

Aktuelle Pressemeldungen dieses Unternehmens direkt in Ihr Postfach: http://www.irw-press.com/alert_subscription.php?lang=de&isin=ZAE000259701 Mitteilung übermittelt durch IRW-Press.com. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich. Kostenloser Abdruck mit Quellenangabe erlaubt.