Rocket Internet : Hinweise zur Bestätigung der Stimmabgabe und Stimmzählung
Am 21. Dezember 2021 um 15:20 Uhr
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Außerordentliche Hauptversammlung der Rocket Internet SE am Montag, den
31. Januar 2022
Hinweise zur Bestätigung der Stimmabgabe und Stimmzählung
Hinweise zur Bestätigung des Zugangs einer elektronisch abgegebenen Stimme
Nach Art. 53 SE-VO in Verbindung mit § 118 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 3 Aktiengesetz ist bei Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl, wenn diese im Wege elektronischer Kommunikation erfolgt, dem Abgebenden der Zugang der Stimmen gemäß den Anforderungen nach Art. 7 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 von der Gesellschaft elektronisch zu bestätigen.
Bei Abgabe von Briefwahlstimmen im Wege elektronischer Kommunikation per E-Mail erhält der Abgebende dazu nach Abgabe der Briefwahlstimmen eine entsprechende Bestätigung per E-Mail übermittelt.
Bei Abgabe von Briefwahlstimmen über das Online-Portal unter der Internetadresse www.rocket-internet.com/investors/extraordinary-general-meeting erhält der Abgebende dazu nach Abgabe der Briefwahlstimmen eine entsprechende Bestätigung angezeigt, die er herunterladen kann.
Hinweise zur Bestätigung über die Stimmaufzeichnung und -zählung
Nach Art. 53 SE-VO in Verbindung mit § 129 Abs. 5 Aktiengesetz kann der Abstimmende von der Gesellschaft innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Die Gesellschaft hat die Bestätigung gemäß den Anforderungen in Art. 7 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 zu erteilen.
Die Abstimmenden sowie diejenigen, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen erteilt (und nicht widerrufen) haben, können bis zum 28. Februar 2022, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit - MEZ) die entsprechende Bestätigung über das Online-Portal unter der Internetadresse www.rocket- internet.com/investors/extraordinary-general-meeting aufrufen und herunterladen. Dazu können dieselben Zugangsdaten verwendet werden wie für die Nutzung der übrigen Funktionen des Online-Portals im Zusammenhang mit der außerordentlichen Hauptversammlung am 31. Januar 2022.
Im Übrigen können die Abstimmenden sowie diejenigen, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen erteilt (und nicht widerrufen) haben, bis zum 28. Februar 2022, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit - MEZ) eine entsprechende Bestätigung telefonisch unter +49 (89) 21027-220 (von Montag bis
einschließlich Freitag (außer an Feiertagen) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr (MEZ) oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse rocketinternet_aohv2022@linkmarketservices.de anfordern. Die Bestätigung, ob und wie die Stimme gezählt wurde wird zeitnah und spätestens 15 Tage nach deren Anforderung oder der Hauptversammlung übermittelt, je nachdem, welches Ereignis später eintritt, sofern die Informationen nicht bereits vorliegen. Die Bestätigung kann dabei insbesondere per E-Mail übermittelt werden.
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Rocket Internet SE published this content on 21 December 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 21 December 2021 14:19:08 UTC.
Rocket Internet SE ist ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, das in den Bereichen Investmentmanagement und Fondsbetreiber tätig ist. Das Unternehmen identifiziert, baut auf, skaliert und hält Beteiligungen an Internetunternehmen. Es ist hauptsächlich in drei Sektoren tätig: E-Commerce, einschließlich Einzelhandelsunternehmen in den Bereichen Mode, allgemeine Waren, Haus und Wohnen, Bürobedarf und Lebensmittel; Marktplatz, bestehend aus Unternehmen, die in Bereichen wie Immobilien, Reisen, Transport und Lebensmittellieferungen tätig sind und Käufern und Verkäufern unter anderem Orte für direkte Transaktionen bieten; und Finanztechnologie, bestehend aus Unternehmen, die Kreditnehmer und Kreditgeber in Bereichen wie Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen zusammenbringen. Als Holdinggesellschaft hält die Rocket Internet AG Beteiligungen an operativen Tochtergesellschaften, die in regionale Internetgruppen unterteilt sind, die die geografischen Regionen Afrika, Asien-Pazifik, Lateinamerika und den Nahen Osten umfassen. Das Unternehmen hält eine Mehrheitsbeteiligung an der HelloFresh GmbH.