Aktienrückerwerbsangebot und beruft dafür außerordentliche Hauptversammlung ein; Rocket Internet SE und Elliott unterzeichnen Annahmevereinbarung

DGAP-News: Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf                  
Rocket Internet SE erwägt unbedingtes, öffentliches Aktienrückerwerbsangebot   
und beruft dafür außerordentliche Hauptversammlung ein; Rocket Internet SE und 
Elliott unterzeichnen Annahmevereinbarung                                      
                                                                               
21.12.2021 / 08:07                                                             
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Rocket Internet SE erwägt unbedingtes, öffentliches Aktienrückerwerbsangebot   
und beruft dafür außerordentliche Hauptversammlung ein; Rocket Internet SE und 
Elliott unterzeichnen Annahmevereinbarung                                      
                                                                               
- Die Gesellschaft erwägt ein unbedingtes, öffentliches                        
Aktienrückerwerbsangebot für bis zu 27.664.079 auf den Inhaber lautenden       
Stückaktien der Gesellschaft zu begeben                                        
                                                                               
- Der Erwerbspreis in bar wird EUR 35,00 je Rocket Internet Aktie betragen     
                                                                               
- Aus Sicht von Rocket Internet dient der Aktienrückerwerb von Rocket Internet 
Aktien bei gleichzeitiger Übertragbarkeit der Andienungsrechte der             
langfristigen Strategie und der langfristigen Ziele der Gesellschaft und wird  
die Verteilung überschüssiger liquider Barmittel an ihre Aktionäre zur         
Anpassung des Aktienkapitals und der Finanzierungsstruktur ermöglichen         
                                                                               
- Eine außerordentliche Hauptversammlung am 31. Januar 2022 soll die Einziehung
der Rocket Internet Aktien, die von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem   
Rückerwerbsangebot an die Aktionäre erworben werden, beschließen.              
                                                                               
- Rocket Internet und Elliott haben eine Annahmevereinbarung unterzeichnet     
                                                                               
Berlin, 21. Dezember 2021 - Der Vorstand der Rocket Internet SE ("Rocket       
Internet" oder die "Gesellschaft") (ISIN DE000A12UKK6 / WKN A12UKK) erwägt, den
Aktionären der Gesellschaft anzubieten, bis zu 27.664.079 auf den Inhaber      
lautende Stückaktien der Gesellschaft (die "Rocket Internet Aktien"), die nicht
unmittelbar von der Gesellschaft als eigene Aktien der Gesellschaft gehalten   
werden, durch ein öffentliches Aktienrückerwerbsangebot (das "Angebot") zu     
erwerben. Unter dem Angebot wird die Gesellschaft einen Preis von EUR 35,00 in 
bar als Gegenleistung je Rocket Internet Aktie, für die das Rückerwerbsangebot 
angenommen wird, anbieten (der "Erwerbspreis").                                
                                                                               
Die Gesellschaft geht davon aus, dass der Aktienrückerwerb durch das Angebot   
bei gleichzeitiger Übertragbarkeit der Andienungsrechte der Unterstützung der  
langfristigen Strategie und der langfristigen Ziele der Gesellschaft dienen    
sowie die Verteilung überschüssiger liquider Barmittel an ihre Aktionäre zur   
Anpassung des Aktienkapitals und der Finanzierungsstruktur unter               
Berücksichtigung der Entwicklungen des Kapitalmarkts und der                   
gesamtwirtschaftlichen Bedingungen ermöglichen wird.                           
                                                                               
Um den Rückerwerb und die anschließende Einziehung der Rocket Internet Aktien, 
für die das Angebot angenommen wird, durchzuführen, haben Vorstand und         
Aufsichtsrat beschlossen, eine außerordentliche Hauptversammlung für den 31.   
Januar 2022 als virtuelle Hauptversammlung auf Grundlage des Gesetzes über     
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins, Stiftungs- und         
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie   
vom 27. März 2020, das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 10. September 
2021 geändert wurde, einzuberufen. Vorstand und Aufsichtsrat werden der        
außerordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, eine Kapitalherabsetzung durch 
Einziehung von bis zu 27.664.079 eigenen Aktien und den Erwerb dieser Rocket   
Internet Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG in Verbindung mit dem Angebot     
("Kapitalherabsetzungsbeschluss") zu beschließen. Der Beschluss über die       
Kapitalherabsetzung und den Erwerb eigener Aktien durch das Angebot bedarf der 
einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.                                    
                                                                               
Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaft mit der Elliott International Ltd. 
und von dieser kontrollierten Gesellschaften ("Elliott"), die 21.859.962 Rocket
Internet Aktien (ca. 20,22% des Grundkapitals) halten, eine Annahmevereinbarung
abgeschlossen. Global Founders GmbH, die Hauptaktionärin der Gesellschaft      
("Global Founders"), die 67.359.150 Rocket Internet Aktien (ca. 62,32% des     
Grundkapitals) hält, ist ebenfalls Partei dieser Vereinbarung. Global Founders 
und Elliott haben sich gegenseitig verpflichtet, für den                       
Kapitalherabsetzungsbeschluss zu stimmen. Zudem hat sich Global Founders       
unwiderruflich gegenüber Elliott verpflichtet, den Großteil ihrer unter dem    
Angebot entstehenden Andienungsrechte kostenfrei zu übertragen. Im Gegenzug hat
sich Elliott unwiderruflich gegenüber der Gesellschaft und Global Founders     
verpflichtet, nach Erhalt der vorgenannten Andienungsrechte von Global Founders
ihre Rocket Internet Aktien unter dem Angebot einzuliefern und an die          
Gesellschaft zu übertragen.                                                    
                                                                               
Sofern die außerordentliche Hauptversammlung die vorgeschlagenen Beschlüsse    
fasst, geht der Vorstand davon aus, dass die Annahmefrist ab Ende Januar 2022  
etwa vier Wochen (20 Werktage) betragen wird.                                  
                                                                               
Kontakt:                                                                       
                                                                               
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Über Rocket Internet                                                           
                                                                               
Rocket Internet gründet und entwickelt internetbasierte Geschäftsmodelle.      
Unternehmen werden operativ und bei der Expansion in internationale Märkte     
unterstützt. Darüber hinaus investiert Rocket Internet strategisch in          
komplementäre Internet- und Technologieunternehmen weltweit, um das            
Unternehmensnetzwerk auszubauen. Rocket Internets Unternehmen sind in einer    
großen Anzahl von Ländern weltweit aktiv. Weitere Informationen finden Sie     
unter www.rocket-internet.com.                                                 
                                                                               
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21.12.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt  
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Unternehmen: Rocket Internet SE                   

             Charlottenstrasse 4                  

             10969 Berlin                         

             Deutschland                          

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1260357  21.12.2021