erachtet zeitnahe Einigung mit dem Land Hessen über die Gewährung von Fördermitteln für das UKGM als fraglich
DGAP-Ad-hoc: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):
Absichtserklärung RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Vorstand der RHÖN-KLINIKUM
AG erachtet zeitnahe Einigung mit dem Land Hessen über die Gewährung von
Fördermitteln für das UKGM als fraglich
09.05.2022 / 02:22 CET/CEST
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Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG hat heute die aktuell laufenden Verhandlungen
mit dem Land Hessen über eine Anschlussvereinbarung zur Gewährung von
Investitionsfördermitteln für die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH
(UKGM) und entsprechenden Verpflichtungen des Unternehmens bewertet, welche die
bestehende Vereinbarung ersetzen soll. Dabei ist der Vorstand zu der Auffassung
gelangt, dass es angesichts des bisherigen Verhandlungsverlaufs fraglich ist,
ob die in der Absichtserklärung (LOI) vom 14. Januar 2022 in Aussicht gestellte
Nachfolgeregelung wie geplant noch im zweiten Quartal 2022 erfolgreich
abgeschlossen werden kann.
Der Vorstand hat heute daher entschieden, vorsorglich den Aufsichtsrat der
RHÖN-KLINIKUM AG um die Zustimmung zu einer Kündigung der bestehenden
Vereinbarung zwischen dem UKGM, dem Land Hessen und den Universitäten in Gießen
und Marburg von 2017 mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 zu bitten. Eine
Kündigung der Vereinbarung müsste fristwahrend bis zum 30. Juni 2022 erklärt
werden. Der Vorstand sieht sich zu diesem Schritt gezwungen, um sich
vorsorglich den notwendigen Handlungsspielraum für den Fall zu sichern, dass
die neue Vereinbarung nicht rechtzeitig zustande kommt. Der Aufsichtsrat wird
über den Beschlussvorschlag in einer kurzfristig anzuberaumenden Sondersitzung
entscheiden. Dessen ungeachtet steht das Unternehmen unverändert zu den
Inhalten der Absichtserklärung vom 14. Januar 2022 und hofft, bis Ende des
Jahres 2022 eine entsprechende Anschlussvereinbarung abschließen zu können.
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