Gemäß Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln ist die Glory Sun Financial Group Limited verpflichtet, spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft, d.h. am oder vor dem 31. März 2023, eine Bekanntmachung in Bezug auf ihre vorläufigen Ergebnisse für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr zu veröffentlichen. Gemäß Regel 13.49(2) der Börsenzulassungsregeln basiert die vorläufige Bekanntmachung in Bezug auf das Jahresergebnis auf dem Jahresabschluss des Unternehmens für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr, der mit den Wirtschaftsprüfern abgestimmt wurde. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft gibt hiermit bekannt, dass die Gesellschaft nicht in der Lage ist, das Jahresergebnis am 31. März 2023 zu veröffentlichen, da die Gesellschaft noch dabei ist, mit ihren Wirtschaftsprüfern die Bewertung bestimmter Vermögenswerte in der VR China zu erörtern und die Wirtschaftsprüfer weitere Informationen anfordern, um ihre entsprechenden Prüfungsverfahren abschließen zu können.

Das Unternehmen arbeitet eng mit seinen Wirtschaftsprüfern zusammen, um alle erforderlichen Informationen und Dokumente bereitzustellen, damit die Prüfungsverfahren so schnell wie möglich abgeschlossen werden können. Der voraussichtliche Termin für die Veröffentlichung der Jahresergebnisse muss jedoch noch mit den Wirtschaftsprüfern abgestimmt werden und wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben. Die Verzögerung der Veröffentlichung des Jahresergebnisses stellt einen Verstoß gegen Regel 13.49(1) des Kotierungsreglements dar.

Gemäß Regel 13.49(3) des Börsenzulassungsreglements muss das Unternehmen, wenn es nicht in der Lage ist, die Jahresergebnisse innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens zu veröffentlichen, seine Ergebnisse bekannt geben, die auf der Grundlage der Finanzergebnisse erstellt wurden, die noch mit den Wirtschaftsprüfern abgestimmt werden müssen (soweit diese Informationen verfügbar sind). Der Verwaltungsrat ist nach reiflicher Überlegung der Ansicht, dass es für das Unternehmen nicht angemessen wäre, den ungeprüften Jahresabschluss der Gruppe für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr zu veröffentlichen, da dieser möglicherweise die finanzielle Leistung und Position der Gruppe nicht genau widerspiegelt und die Veröffentlichung des ungeprüften Jahresabschlusses zu Verwirrung führen und für die Aktionäre und potenziellen Anleger des Unternehmens irreführend sein könnte.