Die 3DS Acquisition AG hat am 2. September 2014 ihr Übertragungsverlangen vom 18. Juni 2014 konkretisiert und der Realtime Technology Aktiengesellschaft mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Realtime Technology Aktiengesellschaft auf die 3DS Acquisition AG gemäß §§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. 327a ff. AktG auf EUR 41,00 je Aktie festgelegt hat. Zudem wurde am 29. August 2014 der Verschmelzungsvertrag zwischen der Realtime Technology Aktiengesellschaft als übertragender Gesellschaft und der 3DS Acquisition AG als übernehmender Gesellschaft beurkundet. Der Verschmelzungsvertrag enthält die Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgen soll. Über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out soll auf einer außerordentlichen Hauptversammlung der Realtime Technology Aktiengesellschaft Beschluss gefasst werden, die nach derzeitiger Planung am 17. Oktober 2014 stattfinden soll.

Der Vorstand

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