Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten

Eine nachhaltige

Investition ist ei- ne Investition in eine Wirtschaft- stätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels bei- trägt, vorausge-

Name des Produkts:

Unternehmenskennung (LEI-Code):

12564079

5299004IU009FT2HTS78

Ökologische und/oder soziale Merkmale

Werden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?

setzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele er- heblich beein- trächtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrenswei- sen einer guten Unternehmens- führung anwen- den.

Die EU-Taxono-

mie ist ein Klassi- fikationssystem, das in der Verord- nung (EU) 2020/852 festge- legt ist und ein Verzeichnis von

ökologisch nach- haltigen Wirt- schaftstätigkeiten

enthält. Diese Verordnung um- fasst kein Ver- zeichnis der sozi- al nachhaltigen Wirtschaftstätig- keiten. Nachhalti- ge Investitionen mit einem Um- weltziel könnten taxonomiekon- form sein oder nicht.

n nJa

Es wird damit ein Mindestanteil an

nachhaltigen Investitionen mit ei-

nem Umweltziel getätigt: __%;

in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustu-

fen sind

in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustu- fen sind

Es wird damit ein Mindestanteil an

nachhaltigen Investitionen mit ei-

nem sozialen Ziel getätigt: __%

n nNein

Es werden damit ökologische/so-

ziale Merkmale beworben und ob- wohl keine nachhaltigen Investitio- nen angestrebt werden, enthält es einen Mindestanteil von 40,00 % an nachhaltigen Investitionen

mit einem Umweltziel in Wirt- schaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind

mit einem Umweltziel in Wirt- schaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökolo- gisch nachhaltig einzustufen sind

mit einem sozialen Ziel

Es werden damit ökologische/so- ziale Merkmale beworben, aber kei-

ne nachhaltigen Investitionen getä-

tigt.

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Stand 15.07.2024

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Mit Nachhaltig- keitsindikatoren

wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzpro- dukt beworbe- nen ökologi- schen oder sozia- len Merkmale er- reicht werden.

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Welche ökologischen und/oder sozialen Merkmale werden mit diesem Finanzprodukt beworben?

Bei der Auswahl geeigneter Finanzprodukte werden Unternehmen berücksichtigt, die ihrer ökologischen (Environment) und/oder sozialen (Social) Verantwortung gerecht werden und Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung (Go- vernance) anwenden (zusammengefasst "ESG"). Die direkte oder indirekte Investi- tion in Unternehmen, die Atomwaffen, Landminen oder Streumuntion produzie- ren, ist ausgeschlossen. Daneben erfolgt eine Investition nur in Unternehmen, welche die Grundprinzipien des United Nations Global Compact, vor allem zu Menschenrechten und Arbeitsnormen sowie zur Korruptionsbekämpfung, einhal- ten.

Es wurde kein Referenzwert für die Erreichung der mit der Strategie beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmalen benannt.

  • Welche Nachhaltigkeitsindikatoren werden zur Messung der Erreichung der einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale, die durch dieses Finanzprodukt beworben werden, herangezogen?

Wir arbeiten mit einem der weltweit führenden Rating-Anbieter für Nachhaltig- keitsdaten zusammen: MSCI ESG Research LLC. Auf Grundlage der uns zugelie- ferten Daten wird für das Portfolio ein sog. "ESG-Rating" durchgeführt. Das ESG-Rating misst die Widerstandsfähigkeit des Portfolios gegen langfristige Ri- siken und Chancen, die sich aus ESG-Faktoren ergeben, unter anderem:

Treibhausgasemissionen, CO-Fußabdruck, Klimaschutz, Schutz gesunder Öko- systeme, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung, Ressour- ceneffizienz bei der Nutzung von Energie, Rohstoffen, Wasser und Boden, Nachhaltiger Gebäudebau ("Green Building"), Anteil erneuerbarer Energie, In- vestition in Humankapital, Förderung von Arbeitsstandards in Lieferketten, Ein- haltung des United Nations Global Compact, Beachtung von Privatsphäre und Datenschutz, Zugang zu medizinischer Versorgung, Solide Managementstruk- turen, Vergütung von Mitarbeitern, Beteiligungen und Beherrschungsverhältnis- se, Geschäftsethik und soziale Verantwortung, Einhaltung von Steuervorschrif- ten, Ausschluss von direkten oder indirekten Investitionen in Produzenten von Atomwaffen, Landminen oder Streumunition

  • Welches sind die Ziele der nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt werden sollen, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Wir sind darum bemüht, einen ambitionierten ESG Quality Score für das Portfolio zu erreichen, weshalb ein ESG Rating von AA nicht unterschritten werden soll. Damit trägt die Strategie dazu bei, dass die vorgenannten ökologischen und sozialen Faktoren eine immer größere Rolle bei der Auswahl von Finanzin- strumenten spielen und leistet einen positiven Beitrag für den nachhaltigen Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft.

Stand 15.07.2024

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Bei den wichtigs- ten nachteiligen Auswirkungen

handelt es sich um die bedeu- tendsten nachtei- ligen Auswirkun- gen von Investiti- onsentscheidun- gen auf Nachhal- tigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäfti- gung, Achtung der Menschen- rechte und Be- kämpfung von Korruption und Bestechung.

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Stand 15.07.2024

  • Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt werden sollen, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Dem Grundsatz wird bei der Ermittlung des ESG-Ratings Rechnung getragen.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

In einem ersten Schritt wird die Investition auf PAI-Indikatoren (die wich- tigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, sogenannte "principal adverse impact", kurz: "PAI", dazu vgl. unten) überprüft und so- dann in einem zweiten Schritt gegen das ESG-Rating gestellt. Die hierfür er- forderlichen Daten erhalten wir von MSCI ESG Research LLC.

Wie stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

Bei der Erstallokation von Finanzinstrumenten ist durch die Datenlieferung von MSCI ESG Research LLC sichergestellt, dass nur in solche Unterneh- men investiert wird, die mit den wesentlichen Grundprinzipien des United Nations Global Compact in Einklang stehen.

Die wesentlichen Grundprinzipien des United Nations Global Compact um- fassen das Recht, keiner Zwangsarbeit unterworfen zu werden; die Vereini- gungsfreiheit; das Recht der Arbeitnehmer auf gleiche Entlohnung für männliche und weibliche Arbeitnehmer für gleichwertige Arbeit Nichtdiskri- minierung und Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; das Recht, keiner Kinderarbeit unterworfen zu sein.

Sollte sich während der Laufzeit der Investition eine Verletzung dieser Grundprinzipien herausstellen (sogenannte "passive breaches"), wird das beim nächsten Rebalancing durch den Verkauf des betroffenen Finanzin- struments berücksichtigt.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz "Vermeidung erheblicher Beeinträch- tigungen" festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezi- fische EU-Kriterien beigefügt.

Der Grundsatz "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen" findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwen- dung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Zie- le ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

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Die Anlagestrate-

gie dient als Richtschnur für Investitionsent- scheidungen, wobei bestimmte Kriterien wie bei- spielsweise Inves- titionsziele oder Risikotoleranz berücksichtigt werden.

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Werden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren be-

rücksichtigt?

Ja, die Strategie berücksichtigt die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswir- kungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (sogenannte "principal adverse impact", kurz: "PAI"):

Treibhausgasemissionen; CO2-Fußabdruck; Treibhausgasintensität der Beteili- gungsunternehmen; Engagement in Unternehmen, welche im Bereich der fos- silen Brennstoffe tätig sind; Anteil der nicht erneuerbaren Energien; Aktivitäten, welche sich negativ auf biodiversitätssensible Bereiche auswirken; Emissionen in das Wasser; Anteil gefährlicher Abfälle; Verstöße gegen den UN Global Compact und die OECD Guidelines für multinationale Unternehmen; Fehlen von Verfahren und Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung des UN Global Compact und der OECD Guidelines für multinationale Unternehmen; Nicht bereinigtes geschlechterspezifisches Lohngefälle; Geschlechtervielfalt im Vorstand; Engagement in Bezug auf kontroverse Waffen (Minen, Streumu- nition, chemische Waffen und biologische Waffen)

Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der von MSCI ESG Research LLC zu- gelieferten Daten. Weitergehende Informationen werden in den Quartalsre- ports zur Verfügung gestellt.

Nein

Welche Anlagestrategie wird mit diesem Finanzprodukt verfolgt?

Die Vermögensverwaltung "Verantwortung" verfolgt eine langfristig ausgerichtete Anlagestrategie mit dem Ziel, die Unternehmensrendite des weltweiten Kapital- markts unter Beachtung von ESG-Faktoren zu erwirtschaften. Die Strategie unter- liegt der fortlaufenden Überwachung. Investitionsentscheidungen erfolgen durch den Anlageausschuss, der alle zwei Wochen tagt.

  • Worin bestehen die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl der Investitionen zur Er- füllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet werden?

Wesentlicher Bestandteil der Anlagestrategie ist es, bei der Auswahl von Anla- gen ESG-Faktoren zu berücksichtigen. Die Datenbasis hierfür liefert die Rating- agentur MSCI ESG Research LLC. Der Ansatz bei der Berechnung des ESG-Scores ist eine regelbasierte Methodologie, um die Widerstandsfähigkeit eines Un- ternehmens gegen langfristige Risiken aus den Bereichen Environment, Social und Governance zu messen. Dabei werden Unternehmen auf einer Skala von "AAA" bis "CCC" bewertet, abhängig von den jeweiligen für die Branche relevan- ten ESG-Risiken und der Fähigkeit des Unternehmens, diese Risiken im Ver- gleich zu Wettbewerbern zu managen. Wir sind bemüht, einen ambitionierten ESG Quality Score für das Portfolio zu erreichen, weshalb ein ESG Rating von AA nicht unterschritten werden soll.

Stand 15.07.2024

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Die Verfahrens- weisen einer gu- ten Unterneh- mensführung

umfassen solide Management- strukturen, die Beziehungen zu den Arbeitneh- mern, die Vergü- tung von Mitar- beitern sowie die Einhaltung der Steuervorschrif- ten.

  • Wie werden die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, bewertet?

Die Datenbasis hierfür liefert ebenfalls MSCI ESG Research LLC. Dabei werden öffentlich zugängliche Dokumente der Unternehmen und alternative Daten, einschließlich solcher von Regierungen, Behörden und Nichtregierungsorgani- sationen, ausgewertet. Ferner greift MSCI ESG Research LLC auf über 3.400 Medienquellen zu.

Welche Vermögensallokation ist für dieses Finanzprodukt geplant?

Die Vermögen- sallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investi- tionen in be- stimmte Vermö- genswerte an.

Die Strategie investiert in passiv gemangte Indexfonds/Kapitalmarktfonds, wo- bei die überwiegende Anzahl dieser Finanzinstrumente die beworbenen ökolo- gischen und/oder sozialen Merkmale erfüllt. Der Anteil der Anlageklassen, die ökologische und/oder soziale Merkmale berücksichtigen, liegt bei 99,05%; der Anteil an anderen Anlageklassen, die diese Merkmale nicht berücksichtigen, liegt bei 0,95%.

Taxonomiekonform

Taxonomiekon- forme Tätigkei- ten, ausgedrückt durch den Anteil der:

- Umsatzerlöse,

die den Anteil der

Einnahmen aus

umweltfreundli-

chen Aktivitäten

der Unterneh-

men, in die inves-

tiert wird, wider-

spiegeln

- Investitionsaus-

gaben (CapEx),

die die umwelt-

freundlichen In-

vestitionen der

Unternehmen, in

die investiert wird,

Investitionen

#1A Nachhaltig

Andere ökologische

#1 Ausgerichtet auf

ökologische/ sozialeSoziale Merkmale

#1B Andere ökologi- sche oder soziale

Merkmale

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aufzeigen, z. B.

für den Über-

gang zu einer

grünen Wirtschaft

- Betriebsausga-

ben (OpEx), die

die umwelt-

freundlichen be-

trieblichen Aktivi-

täten der Unter-

nehmen, in die

investiert wird,

widerspiegeln

Stand 15.07.2024

#2 Andere

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Mit Blick auf die EU- Taxonomie- konformität um- fassen die Kriteri- en für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstel- lung auf voll er- neuerbare Energie oder CO2-armeKraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kern- energie beinhal- ten umfassende Sicherheits- und Abfallentsor- gungsvorschrif- ten.

Stand 15.07.2024

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzpro- dukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale um- fasst folgende Unterkategorien:

- Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige In- vestitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

- Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale um- fasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchem Mindestmaß sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie

konform?

Ein Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen ist für die Strategie nicht vorgesehen. Aufgrund der sehr breiten Diversifikation des Portfolios besteht die Möglichkeit einer Investition in nachhaltige Investitionen mit ei- nem Umweltziel, dass mit der EU-Taxonomie im Einklang steht, obwohl dies aus strategischen Gründen nicht angestrebt wird.

  • Wird mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomie konforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie investiert 1?

Ja:

In fossiles Gas

In Kernenergie

Nein

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Ermöglichende Tätigkeiten wir- ken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkei- ten einen we- sentlichen Bei- trag zu den Um- weltzielen leisten.

Übergangstätig- keiten sind Tätig- keiten, für die es noch keine CO2- armen Alternati- ven gibt und die unter anderem Treibhausgase- missionswerte aufweisen, die den besten Leis- tungen entspre- chen.

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Die beiden nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in grüner Farbe. Da es keine ge- eignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekoonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

1. Taxonomie Konformität der Investitionen

2. Taxonomie Konformität der Investitionen

einschließlich Staatsanleihen*

ohne Staatsanleihen*

Taxonomiekonfor

Taxonomiekonfor

m (ohne fossiles

m (ohne fossiles

Gas und

Gas und

Kernenergie): 0%

Kernenergie): 0%

Nicht

Nicht

Taxonomiekonfor

Taxonomiekonfor

m: 100%

m: 100%

Total Taxonomiekonform 0%

Total Taxonomiekonform 0%

Diese Grafik gibt 82,42% der Gesamtinvestitionen

wieder.

  • Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff "Staatsanleihen" alle Risikopositionen gegen- über Staaten.

1Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels ("Klimaschutz") beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen - siehe Erläuterung links am Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 der Kommission festgelegt.

  • Wie hoch ist der Mindestanteil der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätig- keiten?

Ein Mindestanteil von Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermögli-

chende Tätigkeiten ist nicht vorgesehen.

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sind nachhaltige Investitionen mit einem Umwelt- ziel, die die Krite- rien für ökolo- gisch nachhaltige Wirtschaftstätig- keiten gemäß der EU-Taxonomie

nicht berücksich- tigen.

Bei den Referenz- werten handelt es sich um Indizes, mit denen ge- messen wird, ob das Finanzpro- dukt die bewor- benen ökologi- schen oder sozia- len Merkmale er- reicht.

Wie hoch ist der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Ta-

xonomie konform sind?

Ein Mindestanteil von Investitionen mit einem nicht taxonomiekonformen

Umweltziel ist für die Strategie nicht vorgesehen.

Wie hoch ist der Mindestanteil der sozial nachhaltigen Investitionen?

Ein Mindestanteil von Investitionen mit einem sozialen Ziel ist für die Strate-

gie nicht vorgesehen.

Welche Investitionen fallen unter "#2 Andere Investitionen", welcher Anlagezweck wird mit ihnen ver-

folgt und gibt es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?

Der geringe Anteil, der in diese Kategorie fällt, besteht aus strategischer Li-

quidität.

Wurde ein Index als Referenzwert bestimmt, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist?

  • Inwiefern ist der Referenzwert kontinuierlich auf die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet?

Ein Index als Referenzwert wurde nicht bestimmt.

  • Wie wird die kontinuierliche Ausrichtung der Anlagestrategie auf die Indexmethode sichergestellt?

Ein Index als Referenzwert wurde nicht bestimmt.

  • Wie unterscheidet sich der bestimmte Index von einem relevanten breiten Marktindex?

Ein Index als Referenzwert wurde nicht bestimmt.

  • Wo kann die Methode zur Berechnung des bestimmten Indexes eingesehen werden?

Ein Index als Referenzwert wurde nicht bestimmt.

Wo kann ich im Internet weitere produktspezifische Informationen finden?

Weitere produktspezifische Informationen sind abrufbar unter:

www.quirinprivatbank.de/nachhaltige-geldanlage

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Stand 15.07.2024

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quirin Privatbank AG published this content on 16 July 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 16 July 2024 08:31:03 UTC.