berücksichtigt. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu übermitteln: Porsche Automobil Holding SE - Vorstand - zu Händen Frau Heike Riela Porscheplatz 1 70435 Stuttgart a) oder per E-Mail an: hv2021@porsche-se.com
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits mit der
Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen
Union verbreiten. Sie werden außerdem im Internet unter
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/
veröffentlicht und dem in § 125 Abs. 1 S. 1 AktG genannten Adressatenkreis nach § 125
Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
Ordnungsgemäße Ergänzungsverlagen, die der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse
bis Dienstag, 22. Juni 2021, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), zugehen, gelten als in
der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende Aktionär zur Hauptversammlung
angemeldet ist und den Nachweis seines Anteilsbesitzes erbracht hat (siehe Abschnitt II.2).
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge mit Begründung gegen die Vorschläge von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen.
Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens
14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung
nicht mitzurechnen sind, also spätestens am Donnerstag, 8. Juli 2021, 24.00 Uhr (MESZ)
(Eingang maßgeblich), zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die
Internetseite
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich gemacht.
In § 126 Abs. 2 AktG nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und
dessen Begründung nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/
beschrieben.
Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende Adresse
maßgeblich:
Porsche Automobil Holding SE 8. b) - Vorstand - zu Händen Frau Heike Riela Porscheplatz 1 70435 Stuttgart oder per Telefax: +49/(0)711/911-11819 oder per E-Mail an: hv2021@porsche-se.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht.
Jeder Aktionär hat zudem das Recht, Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern
(Tagesordnungspunkt 5) zu unterbreiten. Für diese Wahlvorschläge gelten die vorstehenden
Ausführungen gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch
nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers brauchen nicht
zugänglich gemacht zu werden, wenn bei einer vorgeschlagenen Person nicht der Name, der
ausgeübte Beruf und der Wohnort, oder bei einer vorgeschlagenen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht Firma und Sitz enthalten sind. Nach § 127 Satz 1 AktG
in Verbindung mit § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen
Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/
beschrieben.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis Donnerstag, 8. Juli 2021, 24.00 Uhr (MESZ)
(Eingang maßgeblich), ordnungsgemäß zugehen, gelten als in der Hauptversammlung gestellt,
wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär zur
Hauptversammlung angemeldet ist und den Nachweis seines Anteilsbesitzes erbracht hat (siehe
Abschnitt II.2). Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über
die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt unberührt.
Fragerecht der Aktionäre nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 von Art. 2 des
COVID-19-Gesetzes
Aktionäre haben in der virtuellen Hauptversammlung kein Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1
AktG. Aktionäre, die angemeldet sind und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben
(siehe Abschnitt II.2), oder ihre Bevollmächtigten haben jedoch das Recht, der Gesellschaft
vorab Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis
Mittwoch, 21. Juli 2021, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), im Wege elektronischer
Kommunikation in deutscher Sprache einzureichen. Hierfür steht das Aktionärsportal zur
Verfügung, zugänglich über
c) www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/
Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Danach und während der
Hauptversammlung können keine Fragen eingereicht oder gestellt werden.
Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die eingereichten
Fragen beantwortet (§ 1 Abs. 2 Satz 2 von Art 2 des COVID-19-Gesetz). Die Beantwortung
erfolgt gemäß den inhaltlichen Vorgaben des § 131 AktG. Fragen und deren Beantwortung
können thematisch zusammengefasst werden. Im Rahmen der Fragenbeantwortung behält sich der
Vorstand vor, den Namen des Aktionärs (bzw. des Bevollmächtigten) anzugeben, sofern der
Aktionär (bzw. der Bevollmächtigte) bei der Einreichung dem nicht widersprochen hat.
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Aktionäre, die angemeldet sind und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben
(siehe Abschnitt II.2), oder ihre Bevollmächtigten können vom Beginn bis zum Ende der
Hauptversammlung über das Aktionärsportal der Gesellschaft zugänglich über
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/
auf elektronischem Weg Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll
des amtierenden Notars erklären. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erklären keine
Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des amtierenden Notars.
Weitergehende Erläuterungen finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
306.250.000,00 und ist eingeteilt in 306.250.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 14, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)