Pixium Vision gab heute die Eröffnung eines Schutzverfahrens durch das Pariser Handelsgericht bekannt, da das Unternehmen nicht in der Lage sein wird, seinen finanziellen Verpflichtungen nach Ende November 2023 nachzukommen, ohne sich unter den Schutz des Gerichts zu stellen.

Das Gericht eröffnete einen sechsmonatigen Beobachtungszeitraum, während dessen Pixium Vision und die Insolvenzverwalter an allen möglichen Umstrukturierungslösungen arbeiten werden, einschließlich einer möglichen Veräußerung aller oder eines Teils der Vermögenswerte des Unternehmens.

Aufgrund der Eröffnung des Schutzverfahrens ist das Unternehmen für Bioelektronik nicht in der Lage, seinen Jahresabschluss für das erste Halbjahr 2023 innerhalb der oben genannten Frist zu erstellen, so dass dieser zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird.

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