24.10.2015

Hinsichtlich des Urteils des Royal Court of Jersey im Prozess, der vom ehemaligen Director Hans-Peter Dohr gegen das Unternehmen angestrengt wurde, hat PI die im Urteil festgelegte Summe bezahlt sowie die Anwaltskosten für Herrn Dohr beglichen. Der Fall mit Herrn Dohr ist abgeschlossen. Bezüglich des Urteil des Royal Court of Jersey im Prozess, der vom ehemaligen Chairman Herrn Vilsmeier gegen die Gesellschaft angestrengt wurde, hat PI dem Betrag an Überstundenzahlungen, Aufwendungen und Sicherheitskosten zugestimmt, der dem ehemaligen Chairman laut Urteil des Royal Court zu bezahlen ist, und zwar in Höhe von EUR 100,000 einschließlich Zinsen. Zudem hat PI dem Betrag im Zusammenhang mit den Anwaltskosten des ehemaligen Chairman laut dem Urteil des Royal Court of Jersey in dem vom ehemaligen Chairman gegen die Gesellschaft und gegen AI Airports International Limited ('AI') angestrengten Prozess und dem vom ehemaligen Director Herrn Pirrwitz gegen die Gesellschaft und AI angestrengten Prozess zugestimmt. Der Anwalt des ehemaligen Chairman hat insgesamt rund GBP 2,1 Mio an Gesamtkosten für diese Verfahren gefordert. Das Unternehmen und AI haben sich bereit erklärt, einen Gesamtbetrag von rund GBP 1,2 Mio zu bezahlen. Auf Basis der aufgeworfenen Fragen und deren relativer Komplexität belief sich der auf PI entfallende Betrag auf GBP 500.000. Die Gesellschaft hat bei seiner D&O Versicherung einen Versicherungsanspruch auf Rückerstattung der Anwaltskosten des ehemaligen Chairman gemäß den Versicherungsbedingungen geltend gemacht, den die Versicherung zunächst abgelehnt hat. Nach wie vor laufen Gespräche zwischen der Gesellschaft und der Versicherung. Das Board of Directors ist zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage, das Ergebnis dieser Gespräche mit Sicherheit abzuschätzen. Die einzige Angelegenheit, die vor der endgültigen Abwicklung der Gesellschaft noch abgeschlossen werden muss, ist die Eintreibung oder anderweitige Abwicklung des Schiedsspruchs betreffend die Karpat Energo Put-Option über die 100%ige in Zypern ansässige PI-Tochtergesellschaft Stratius Investments Limited ('Stratius'). Wie den Aktionären und Zertifikatsinhabern bekannt ist, waren die Gegenpartei der Put-Option und der Mehrheitseigentümer der Anteile von Karpat Energo Magyar Villamos Művek ZRt. ('MVM') nicht bereit, die vertraglichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Put-Option einzuhalten. Daraufhin leitete Stratius ein Schiedsverfahren ein, um seine Rechte gemäß der Put-Option durchzusetzen. Das Schiedsgericht entschied zugunsten von Stratius und verurteilte MVM zu einer Zahlung von EUR 13,2 Mio., plus einer Kostenerstattung von rund EUR 0,4 Mio., plus Zinsen. Während MVM den Karpat Energo Schiedsspruch anfocht und versuchte, diesen an den ungarischen Gerichten aufheben zulassen, entschieden die ungarischen Zivilgerichte einschließlich des obersten Gerichtshofs von Ungarn zugunsten von Stratius. Infolgedessen beantragte Stratius einen Überweisungsauftrag, um eine direkte Zahlung von einem Konto von MVM zu erhalten. Zu dieser Zeit, im August 2014, trat die nationale Polizei Ungarns in die Streitigkeiten ein und ordnete eine Beschlagnahmungsverfügung für den Betrag des Schiedsspruchs und Zinsen als potenzielle ungerechtfertigte Bereicherung von Stratius an. Die nationale Polizei von Ungarn ermittelt wegen potenzieller Veruntreuung, konkret wird eine Anschuldigung untersucht, dass der Unterzeichner der Put-Option, der zum damaligen Zeitpunkt Generaldirektor von MVM war, die Vereinbarung zur Put-Option ohne das Wissen und ohne Zustimmung des Vorstands von MVM unterzeichnet haben soll. Die Gesellschaft weist diese Anschuldigung entschieden zurück und glaubt, dass dieser Streitpunkt mit dem erwähnten verbindlichen Schiedsspruch ausjudiziert wurde. Dennoch wurde der Betrag des Schiedsspruchs plus angefallene Zinsen (zum aktuellen Wechselkurs rund EUR 15.8 Mio.) sowie der Anspruch von Stratius selbst im Dezember 2014 laut einem Gerichtsbeschluss zur Beschlagnahmung durch ein ungarisches Strafgericht von einem Zwangsvollstrecker in Ungarn von MVM beschlagnahmt. Zahlreiche Verfahren wurden vor Zivil- und Strafgerichten eingeleitet, um gegen die Beschlagnahme vorzugehen, inklusive Ansuchen zur Aufhebung der Beschlagnahme, das ungarische Strafgericht wies jedoch alle Ansuchen zur Aufhebung ab und bestätigte schließlich die Beschlagnahmeverfügung. Infolgedessen kann nach ungarischem Recht der Anspruch von Stratius bis mindestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Untersuchung der Strafanzeige abgeschlossen ist, nicht durchgesetzt werden und gegebenenfalls vielleicht sogar bis ein Strafverfahren abgeschlossen und der Gegenstand der Ermittlungen von einem Fehlverhalten freigesprochen wurde. Während nach ungarischem Recht die Ermittlungsphase in zwei Jahren ab der Befragung des mutmaßlichen Täters abgeschlossen sein muss, hat sich die ungarische Polizei bisher geweigert, Stratius Informationen oder Zugang zur Ermittlungsakte zu gewähren, sodass dem Board of Directors weder Informationen zum Status des Ermittlungsverfahrens vorliegen noch die Dokumentation, auf die sich die Beschlagnahme stützt. Sollten die Ermittlungsgegenstände letztlich vor ein Strafgericht gebracht werden, wird erwartet, dass das Verfahren ein oder mehrere weitere Jahre bis zum Abschluss dauern kann. PI versucht weiterhin, den Schiedsspruch durchzusetzen. Potenzielle zusätzliche Rückzahlungen an Aktionäre/Zertifikatsinhaber hängen vor allem von der Lösung der Angelegenheit rund um Karpat Energo ab. Jedoch sind der Gesamtbetrag, den die Gesellschaft zurückerlangen kann, sowie dessen Zeitpunkt derzeit nicht abschätzbar. Die Gesellschaft prüft Alternativmöglichkeiten, den Wert des Schiedsspruchs zu realisieren und wird die Aktionäre/Zertifikatsinhaber zu gegebener Zeit darüber informieren. Parallel zu den genannten Prozessen verfolgt PI weiterhin die Abwicklung der Gesellschaft in Einklang mit den regulatorischen Verpflichtungen von Jersey und der Wiener Börse. Bei Abschluss dieser Angelegenheiten wird eine endgültige Kapitalrückzahlung erfolgen und die Gesellschaft aufgelöst werden. Das Board of Directors beabsichtigt, am 3. Dezember 2015 eine Hauptversammlung in Jersey, Kanalinseln, einzuberufen und wird die erforderlichen Ankündigungen und Dokumente rechtzeitig zur Verfügung stellen.

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