23.12.2011 - Das Board of Directors der PI Power International Limited (PI) gibt, wie am 19. Dezember 2011 angekündigt, weitere Informationen zu der Entscheidung des Schiedsgerichts im österreichischen Schiedsverfahren gegen die Meinl Bank AG (Meinl Bank) bekannt.

Die dem Schiedsgericht vorgelegten Hauptansprüche bezogen sich auf die Höhe der Gebühren der Meinl Bank unter dem Placement and Market Maker Agreement. Die Mehrheit der Schiedsrichter sind den Aussagen der Sachverständigen der Meinl Bank und der rechtlichen Argumentation der Meinl Bank gefolgt, der zufolge die von der Meinl Bank verlangten Gebühren gemessen am Marktwert der von der Meinl Bank gemäß der Beschreibung im Placement and Market Maker Agreement erbrachten Leistungen nicht exzessiv hoch sind. Dieser Aspekt war der Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens. Das Board of Directors der PI ist naturgemäß enttäuscht, dass das Schiedsgericht nicht die Auffassung ihrer Rechtsberater und Sachverständigen bezüglich der Hauptansprüche betreffend das Placement and Market Marker Agreement geteilt hat. PI wird die Entscheidung jedoch akzeptieren müssen.

Das Board of Directors möchte aus diesem Anlass die Orientierungshilfe hinsichtlich der Bandbreite potentieller Ergebnisse anpassen, die den Zertifikateinhabern in der Pressemitteilung vom 4. Juli 2011 bekannt gegeben wurde. Das Board of Directors passt seine Schätzung weiterer Kapitalrückführungen an Zertifikateinhaber, zusätzlich zu den bisherigen Kapitalrückführungen von EUR 7,80, auf zwischen EUR 0,10 und EUR 0,39 pro Aktie/Zertifikat an, ausgenommen der von PI gehaltenen Zertifikate. Dies im Vergleich zu der vorherigen Orientierungshilfe für weitere Kapitalrückführungen von zwischen EUR 0,10 und EUR 0,86.

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