Die dem Schiedsgericht vorgelegten Hauptansprüche bezogen
sich auf die Höhe der Gebühren der Meinl Bank unter dem
Placement and Market Maker Agreement. Die Mehrheit der
Schiedsrichter sind den Aussagen der Sachverständigen der
Meinl Bank und der rechtlichen Argumentation der Meinl Bank
gefolgt, der zufolge die von der Meinl Bank verlangten
Gebühren gemessen am Marktwert der von der Meinl Bank gemäß
der Beschreibung im Placement and Market Maker Agreement
erbrachten Leistungen nicht exzessiv hoch sind. Dieser Aspekt
war der Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens. Das Board of
Directors der PI ist naturgemäß enttäuscht, dass das
Schiedsgericht nicht die Auffassung ihrer Rechtsberater und
Sachverständigen bezüglich der Hauptansprüche betreffend das
Placement and Market Marker Agreement geteilt hat. PI wird
die Entscheidung jedoch akzeptieren müssen.
Das Board of Directors möchte aus diesem Anlass die
Orientierungshilfe hinsichtlich der Bandbreite potentieller
Ergebnisse anpassen, die den Zertifikateinhabern in der
Pressemitteilung vom 4. Juli 2011 bekannt gegeben wurde. Das
Board of Directors passt seine Schätzung weiterer
Kapitalrückführungen an Zertifikateinhaber, zusätzlich zu den
bisherigen Kapitalrückführungen von EUR 7,80, auf zwischen
EUR 0,10 und EUR 0,39 pro Aktie/Zertifikat an, ausgenommen
der von PI gehaltenen Zertifikate. Dies im Vergleich zu der
vorherigen Orientierungshilfe für weitere
Kapitalrückführungen von zwischen EUR 0,10 und EUR 0,86.
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