PHOENIX MECANO 2023 | MANAGEMENT REPORT | NACHHALTIGKEIT | CORPORATE GOVERNANCE | VERGÜTUNGSBERICHT | FINANZBERICHT | ANHANG | 43 |
VERGÜTUNGSBERICHT
PHOENIX MECANO Geschäftsbericht 2023
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Vergütungsbericht
FESTLEGUNGSVERFAHREN DER VERGÜTUNGEN
Die Zusammensetzung und Höhe der Vergütun- gen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung orientieren sich an Branchen- und Arbeitsmarktver- gleichen. Das Compensation Committee stützt sich
STRUKTUR DER VERGÜTUNG
Die Vergütungen des nicht-exekutiven Verwaltungs- rates werden in bar ausgerichtet, als Gegenleistung für sämtliche Aufgaben, einschliesslich der ordentlichen und, falls notwendig, ausserordentlichen Sitzungen,
PHOENIX MECANO Geschäftsbericht 2023
Dieser Vergütungsbericht enthält Informationen über die Grundsätze, Festlegungs- verfahren und Vergütungs- elemente des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der Phoenix Mecano AG. Des Wei- teren basiert er auf den Vor- gaben der Statuten, der Trans- parenzvorschriften des Obli- gationenrechts, der Richtlinie betreffend Informationen
zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange und der Grundsätze des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance von Economie- suisse. Die gemäss Art. 13-16 VegüV zu veröffentlichenden Angaben befinden sich in einem separaten Abschnitt am Ende dieses Vergütungs- berichts.
VERGÜTUNGSGRUNDSÄTZE UND GOVERNANCE Die Vergütungen der Geschäftsleitung und des Ver- waltungsrates erfolgen nach folgenden Grundsätzen:
- Transparenz (Einfachheit, Klarheit)
- Unternehmerischer Erfolg (Wertschaffung, Erfolg des Aktionärs)
- Orientierung am Arbeitsmarkt für Führungs- kräfte (Benchmark vergleichbarer Unternehmen, Qualifikation, Erfahrung)
An der ordentlichen Generalversammlung 2023 wur- de über die Vergütungen von Verwaltungsrat und Ge- schäftsleitung abgestimmt. Zudem wurden folgende Mitglieder des Compensation Committee wiederge- wählt: Beat Siegrist, Ulrich Hocker, Dr. Martin Furrer. Herr Beat Siegrist präsidiert das Committee.
Das Compensation Committee tagt, so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch einmal pro Jahr. 2023 fanden zwei Sitzungen des Compensation Committee statt, ferner Besprechungen im Zu- sammenhang mit der Einführung eines Long-Term-Incentive-Programms. Die Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten und die Arbeitsweise des Compensation Committee sind im Corporate-Governance- Bericht auf Seite 35 beschrieben. Das Compensation Committee kann externe Kompensationsspezialisten beiziehen, um sich neutral beraten zu lassen oder Studien bzw. Daten als Vergleichsbasis der Vergütun- gen zu erhalten.
dabei insbesondere auf Lohnvergleiche mit anderen an der SIX Swiss Exchange kotierten Industrieunter- nehmen ähnlicher Umsatzgrösse (EUR 100 Mio. bis EUR 3 000 Mio.), Mitarbeiteranzahl (1 000 bis 15 000), geografischer Präsenz (weltweite Tätigkeit) und Bran- chenzugehörigkeit (Industriekomponenten, Maschi- nenbau) mit Hauptsitz in der Schweiz.
Die variable Vergütung der Geschäftsleitungsmit- glieder und des exekutiven Verwaltungsratspräsiden- ten orientiert sich an unternehmerischen Kriterien. Dadurch stellt Phoenix Mecano sicher, dass ein Bonus an diese Personen nur ausgerichtet wird, wenn auch für die Aktionäre Wert geschaffen worden ist.
Bezugsgrössen sind das Periodenergebnis und das Eigenkapital der Gruppe des vergangenen Ge- schäftsjahres bzw. im Falle des COO und CCO das Betriebsergebnis und das betriebliche Nettovermö- gen der Sparten Industrial Components und Enclosure Systems.
Phoenix Mecano verzichtet auf Schönrechnerei, das heisst, auch sogenannte Sonder- bzw. Einmalef- fekte werden berücksichtigt, da auch diese Effekte von den Aktionären getragen werden müssen. He- beleffekte und komplexe derivative Strukturen wer- den aus Transparenzgründen von vornherein ausge- schlossen.
Die nicht-exekutiven Mitglieder des Verwaltungs- rates erhalten ausschliesslich eine fixe Vergütung in bar, damit sie ihre Aufsichts- und Oberleitungsfunk- tion frei von Interessenkonflikten mit der Geschäfts- leitung ausüben können.
Ausschusstätigkeiten und weiteren ausserordentlichen Tätigkeiten. Spesen werden nicht gesondert erstattet. Lediglich bei grenzüberschreitenden Reisen werden die effektiven Kosten erstattet.
Die Geschäftsleitung von Phoenix Mecano be- stand im Berichtsjahr aus vier Personen: CEO, CCO, CFO und COO. CEO und CFO bekleiden verantwort- liche Aufgaben mit Gesamtleitungsfunktion, CCO und COO mit Leitungsfunktion für die beiden Spar- ten Industrial Components und Enclosure Systems. Daher folgt die Vergütung für die gesamte Geschäfts- leitung nach zwei unterschiedlichen Modellen jeweils basierend auf einer einfachen, effektiven Formel. Die Vergütung für den exekutiven Verwaltungsratsprä- sidenten erfolgt nach der gleichen Formel wie für CEO und CFO.
Jedes Geschäftsleitungsmitglied und der exe- kutive Verwaltungsratspräsident beziehen eine fixe Vergütung in bar unter Berücksichtigung der Qualifi- kation, Erfahrung und des Verantwortungsbereiches nach marktüblichen Konditionen (siehe auch unter Festlegungsverfahren).
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PHOENIX MECANO Geschäftsbericht 2023
Weiterhin erhalten die Geschäftsleitungsmitglieder und der exekutive Verwaltungsratspräsident eine variable Vergütungskomponente (Bonus). Dabei wird - bezogen auf das bilanziell ausgewiesene Eigenkapital der Phoenix Mecano-Gruppe - zunächst ein Mindest- gewinn von 4 % ausgeschieden bzw. im Falle von CCO und COO ein Mindestgewinn von 6 % bezogen auf das betriebliche Nettovermögen der Sparten Industrial Components und Enclosure Systems. Dieser Mindestgewinn zählt nicht zur Bonusbemessungs- grundlage. Erst wenn das Periodenergebnis bzw. im Falle von CCO und COO das Betriebsergebnis der beiden vorgenannten Sparten gemäss Konzernab- schluss der Phoenix Mecano-Gruppe diesen Betrag (zuhanden der Aktionäre) überschreitet, kann es zu einer Bonuszahlung kommen. Bei Verlusten wird kein Bonus gezahlt. Alle Geschäftsleitungsmitglieder und der exekutive Verwaltungsratspräsident erhalten ihren Bonus als prozentualen Anteil der - wie vorstehend erwähnt - um die Mindestverzinsung geminderten Ergebnisgrössen. Der Bonus ist auf maximal das Zwei- fache des Fixsalärs bzw. im Falle von CCO und COO auf CHF 500 000 begrenzt. Die Höhe des jeweiligen prozentualen Anteils der einzelnen Geschäftsleitungs- mitglieder und des exekutiven Verwaltungsratspräsi- denten wird unter Berücksichtigung der Verantwor- tungsbereiche jeweils im Voraus festgelegt.
LONG-TERM INCENTIVE
Der exekutive Verwaltungsratspräsident und die Mit- glieder der Geschäftsleitung der Phoenix Mecano AG nehmen 2023 erstmals an einem aktienbasierten, langfristig ausgerichteten Anreizprogramm (Long- term Incentive, LTI) teil. Zu Beginn des Erdienungs- zeitraums werden jedem Planteilnehmer Performance Share Units (PSU) im Umfange von 20 % seiner Fest- vergütung zugeteilt. Die PSU werden nach Ablauf des Erdienungszeitraumes von drei Jahren in frei verfüg- bare Namenaktien von Phoenix Mecano AG gewan- delt. Der Umfang der zu wandelnden PSU hängt von zwei gleich gewichteten Leistungsbedingungen ab:
1. der Rendite des eingesetzten Kapitals (ROCE) und
2. der relativen Gesamtrendite für die Aktionäre
(rTSR). Das ROCE-Ziel wird zu Beginn des Erdienungs- zeitraums vom Verwaltungsrat festgelegt und mit dem jährlich effektiv erzielten ROCE verglichen. Der rTSR wird im Verhältnis zu einer Vergleichsgruppe gemessen. Für beide Leistungsbedingungen ist der maximale Zielerreichungsgrad auf 150 % begrenzt. Der Marktwert der PSU wird zum Zeitpunkt der Zu- teilung mittels Monte-Carlo-Simulation unter Berück- sichtigung erwarteter Dividendenzahlungen ermittelt und über den Erdienungszeitraum erfolgswirksam ab- gegrenzt. Die Anzahl PSU wird jährlich aufgrund der Veränderung der Performance angepasst.
Direkte Aktienzuteilungen haben im Berichtsjahr nicht stattgefunden. Es wurden auch keine Optionen ausgerichtet.
SOZIALVERSICHERUNG UND NEBENLEISTUNG
Die Phoenix Mecano-Gruppe unterhält in der Schweiz einen Vorsorgeplan bei einer BVG-Sammelstiftung in der Schweiz, wobei die Versicherungsrisiken rückver- sichert und die Anlagerisiken selbst zu tragen sind (teilautonome Vorsorgelösung). Die Geschäftslei- tungsmitglieder sowie der exekutive Verwaltungsrats- präsident sind an diesen Vorsorgeplan angeschlossen. Die Vorsorgeleistungen basieren auf einem Altersgut- haben. Diesem Altersguthaben werden die jährlichen Altersgutschriften und die Zinsen gutgeschrieben. Im Zeitpunkt der Pensionierung ist eine Rentenzahlung im gesetzlichen Rahmen sowie darüber hinaus eine Kapitalleistung vorgesehen. Die Rente ergibt sich durch Multiplikation des entsprechenden Altersgut- habens mit dem aktuell gültigen Umwandlungssatz. Neben den Altersleistungen umfassen die Vorsorge- leistungen auch Invalidenrenten sowie im Todesfall Partner- und Waisenrenten sowie gegebenenfalls ein Todesfallkapital. Darüber hinaus hat die Phoenix Mecano-Gruppe eine Gruppenunfallversicherung mit Leistungen im Invaliditäts- und Todesfall sowie eine Krankentaggeldversicherung zugunsten der Ge- schäftsleitungsmitglieder und des exekutiven Verwal- tungsratspräsidenten abgeschlossen.
Die Geschäftsleitungsmitglieder und der exekutive Verwaltungsratspräsident erhalten Pauschalspesen gemäss dem von den zuständigen Steuerbehörden genehmigten Spesenreglement. Den Mitgliedern der Geschäftsleitung und dem exekutiven Verwaltungs- ratspräsidenten steht auf Wunsch ein Geschäftswa- gen zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Ver- fügung.
Auf die an die Mitglieder des Verwaltungsrates ausgerichteten Entschädigungen werden die gesetz- lichen Sozialabgaben entrichtet. Die Mitglieder des Verwaltungsrates partizipieren nicht am Vorsorgeplan der Phoenix Mecano mit Ausnahme des Verwaltungs- ratspräsidenten.
ZUSÄTZLICHE HONORARE
Den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Ge- schäftsleitung sowie diesen nahestehenden Personen stehen grundsätzlich keine Honorare oder anderen Vergütungen für zusätzliche Dienstleistungen zuguns- ten der Phoenix Mecano AG oder einer ihrer Konzern- gesellschaften zu.
VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die Arbeitsverträge mit den Mitgliedern der Ge- schäftsleitung sehen eine Kündigungsfrist von höchs- tens zwölf Monaten vor.
ABGANGSENTSCHÄDIGUNGEN
Mitgliedern des Verwaltungsrates oder der Geschäfts- leitung stehen keine vertraglichen Abgangsentschä- digungen zu.
STATUTARISCHE REGELUNGEN
Es bestehen folgende statutarische Regelungen zur Abstimmung über die Vergütungen an Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, zur Festsetzung der erfolgsab- hängigen Vergütungen und über die Zuteilung von Beteiligungspapieren, Wandel- und Optionsrechten sowie betreffend Darlehen, Kredite und Vorsorge- leistungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung (Auszug aus den Statuten der Phoenix Mecano AG vom 17. Mai 2023):
Artikel 16
Die Generalversammlung genehmigt jährlich auf An- trag des Verwaltungsrates gesondert und bindend die maximalen Gesamtbeträge der Vergütungen des Ver- waltungsrates, der Geschäftsleitung (inklusive eines etwaigen Delegierten) und eines etwaigen Beirates für das auf die ordentliche Generalversammlung fol- gende Geschäftsjahr (die «Genehmigungsperiode»). Die von der Generalversammlung genehmigten ma- ximalen Gesamtbeträge können von der Gesellschaft und / oder von einer oder mehreren Gruppengesell- schaften ausgerichtet werden.
Soweit ein genehmigter maximaler Gesamtbe- trag für die Vergütung der Geschäftsleitung nicht aus- reicht, um etwaige nach dem Beschluss der Gene- ralversammlung ernannte Mitglieder bis zum Beginn der nächsten Genehmigungsperiode zu entschädigen, steht der Gesellschaft pro Person ein Zusatzbetrag im Umfang von maximal 50 % der vorab genehmigten maximalen Gesamtvergütung der Geschäftsleitung für die jeweilige Genehmigungsperiode zur Verfü- gung. Die Generalversammlung stimmt nicht über den verwendeten Zusatzbetrag ab.
Zusätzlich zur Genehmigung gemäss Abs. 1 kann die Generalversammlung jährlich auf Antrag des Ver- waltungsrates gesondert und bindend eine Erhöhung der genehmigten maximalen Gesamtbeträge für die Vergütungen des Verwaltungsrates, der Geschäfts- leitung und eines etwaigen Beirates für die an der betreffenden Generalversammlung laufende Geneh- migungsperiode bzw. die vorangegangene Geneh- migungsperiode beschliessen. Der Verwaltungsrat ist berechtigt, aus den genehmigten maximalen Gesamt- beträgen bzw. den Zusatzbeträgen alle Arten von zu- lässigen Vergütungen auszurichten.
Zusätzlich kann der Verwaltungsrat die General- versammlung auch über den Vergütungsbericht des jeweils der Generalversammlung vorangegangenen Geschäftsjahres konsultativ abstimmen lassen.
Verweigert die Generalversammlung die Geneh- migung eines maximalen Gesamtbetrags für die Mit- glieder des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung oder eines etwaigen Beirates, so kann der Verwal- tungsrat an der gleichen Generalversammlung neue
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Anträge stellen. Stellt er keine neuen Anträge oder werden auch diese abgelehnt, so kann der Verwal- tungsrat jederzeit, unter Einhaltung der gesetzlichen und statutarischen Voraussetzungen, eine neue Ge- neralversammlung einberufen.
Artikel 23
Die Gesellschaft kann den exekutiven Mitgliedern des Verwaltungsrates und den Mitgliedern der Geschäfts- leitung eine erfolgsabhängige Vergütung entrichten. Deren Höhe richtet sich nach den vom Verwaltungsrat festgelegten qualitativen und quantitativen Zielvorga- ben und Parametern, insbesondere dem Gesamterfolg der Unternehmensgruppe. Die erfolgsabhängige Ver- gütung kann in bar oder durch Zuteilung von Betei- ligungspapieren, Wandel- oder Optionsrechten oder anderen Rechten auf Beteiligungspapiere entrichtet werden. Der Verwaltungsrat regelt die Einzelheiten der erfolgsabhängigen Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und eines allfälligen Beirates. Die nicht-exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten ausschliesslich eine fixe Vergütung.
Die Gesellschaft kann den Mitgliedern des Ver- waltungsrates, der Geschäftsleitung und eines all- fälligen Beirates im Rahmen ihrer Vergütung Betei- ligungspapiere, Wandel- oder Optionsrechte oder andere Rechte auf Beteiligungspapiere zuteilen. Bei einer Zuteilung von Beteiligungspapieren, Wandel- oder Optionsrechten oder anderen Rechten auf Be- teiligungspapiere entspricht der Betrag der Vergütung dem Wert, der den zugeteilten Papieren bzw. Rech- ten im Zeitpunkt der Zuteilung gemäss allgemein an- erkannten Bewertungsmethoden zukommt. Der Ver- waltungsrat kann eine Sperrfrist für das Halten der Papiere bzw. Rechte festlegen und bestimmen, wann und in welchem Umfang die Berechtigten einen fes- ten Rechtsanspruch erwerben bzw. unter welchen Bedingungen etwaige Sperrfristen dahinfallen und die Begünstigten sofort einen festen Rechtsanspruch erwerben (z. B. bei einem Kontrollwechsel, bei subs- tanziellen Umstrukturierungen oder bei bestimmten Arten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Der Verwaltungsrat regelt die Einzelheiten.
VERGÜTUNGEN FÜR DIE GESCHÄFTSJAHRE 2023 UND 2022 GEMÄSS VEGÜV (GEPRÜFT)
Für das Geschäftsjahr 2023 wurden folgende Vergütungen ausgerichtet:
Aktienbasierte Vergütung | Sozial- | ||||||
Feste | Variable | versicherung | Gesamt- | ||||
in TCHF | Funktion | Vergütung | Vergütung | Anzahl | TCHF | und Vorsorge | entschädigung |
Benedikt A. Goldkamp | Verwaltungsratspräsident | 725 | 514 | 432 | 122 | 197 | 1 558 |
Ulrich Hocker | Independent Lead Director | 257 | 16 | 273 | |||
Dr. Florian Ernst | Verwaltungsratsmitglied | 64 | 5 | 69 | |||
Dr. Martin Furrer | Verwaltungsratsmitglied | 64 | 5 | 69 | |||
Claudine Hatebur de Calderón | Verwaltungsratsmitglied | 35 | 2 | 37 | |||
Dr. Anna Hocker | Verwaltungsratsmitglied | 35 | 2 | 37 | |||
Beat Siegrist | Verwaltungsratsmitglied | 64 | 5 | 69 | |||
Entschädigung Verwaltungsrat | 1 244 | 514 | 432 | 122 | 232 | 2 112 | |
Entschädigung Geschäftsleitung | 1 732 | 894 | 1 030 | 291 | 432 | 3 349 | |
Entschädigung Verwaltungsrat und Geschäftsleitung | 2 976 | 1 408 | 1 462 | 413 | 664 | 5 461 | |
Höchstes Einzelsalär der Geschäftsleitung: Dr. Rochus Kobler | CEO | 694 | 514 | 410 | 116 | 188 | 1 512 |
Für das Geschäftsjahr 2022 wurden folgende Vergütungen ausgerichtet:
Sozial- | ||||||
Feste | Variable | versicherung | Gesamt- | |||
in TCHF | Funktion | Vergütung | Vergütung | und Vorsorge | entschädigung | |
Benedikt A. Goldkamp | Verwaltungsratspräsident | 725 | 324 | 172 | 1 221 | |
Ulrich Hocker | Independent Lead Director | 257 | 17 | 274 | ||
Dr. Florian Ernst | Verwaltungsratsmitglied | 64 | 5 | 69 | ||
Dr. Martin Furrer | Verwaltungsratsmitglied | 64 | 5 | 69 | ||
Beat Siegrist | Verwaltungsratsmitglied | 64 | 5 | 69 | ||
Entschädigung | ||||||
Verwaltungsrat | 1 174 | 324 | 204 | 1 702 | ||
Entschädigung | ||||||
Geschäftsleitung | 1 156 | 437 | 264 | 1 857 | ||
Entschädigung | ||||||
Verwaltungsrat und | ||||||
Geschäftsleitung | 2 330 | 761 | 468 | 3 559 | ||
Höchstes Einzelsalär der | ||||||
Geschäftsleitung: Dr. Rochus Kobler | CEO | 694 | 324 | 159 | 1 177 | |
Sämtliche Entschädigungen sind kurzfristiger Natur mit Ausnahme der aktienbasierten Vergütung.
Die konsolidierten Erfolgsrechnungen 2023 und 2022 der Phoenix Mecano-Gruppe enthal- ten keine Entschädigungen an in der Vorperiode oder früher ausgeschiedene Organmitglieder. In den Geschäftsjahren 2023 und 2022 wurden weltweit Rechtsberatungshonorare in Höhe von CHF 0,053 Mio. resp. CHF 0,035 Mio. an die Rechtsanwaltskanzlei Baker McKenzie bezahlt, bei welcher Herr Dr. Martin Furrer in Zürich Partner ist.
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Artikel 24 | Mitglied des Verwaltungsrates Gesellschaft | Funktion | Bemerkung |
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Darlehen und Kredite an Mitglieder des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und eines all- fälligen Beirats dürfen in der Regel 100 % der jährlichen Vergütung der betreffenden Person nicht übersteigen.
ORGANDARLEHEN
Die Phoenix Mecano AG und ihre Konzerngesellschaften haben keine Sicherheiten, Darlehen oder Kredite an gegenwärtige oder frühere Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates sowie diesen nahestehenden Personen gewährt.
EXTERNE MANDATE DER MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATES UND DER GESCHÄFTSLEITUNG
Die folgende Tabelle beinhaltet alle externen Mandate, welche die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung in vergleichbaren Funktionen bei anderen Unternehmen mit wirtschaft- lichem Zweck im Sinne von Art. 626 Abs. 2 Ziff. 1 OR ausüben und die gemäss Art. 734e OR im Vergütungsbericht auszuweisen sind, sowie sämtliche Tätigkeiten und Funktionen der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung gemäss Ziffer 3.2 bzw. Ziffer 4.2 (Weitere Tätig- keiten und Interessenbindungen) des Anhangs zur Richtlinie betr. Informationen zur Corporate Governance vom 29. Juni 2022:
Mitglied des Verwaltungsrates | Gesellschaft | Funktion | Bemerkung |
Benedikt A. Goldkamp | Model Holding AG | Mitglied des Verwaltungsrates | |
IBG Industrie-Beteiligungs- | stellvertretender Vorsitzender | B | |
Gesellschaft mbH, & Co. Kommandit- | des Gesellschafterausschusses | ||
gesellschaft, Köln, Deutschland | |||
Ulrich Hocker | DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, | stellvertretender | B |
Bielefeld, Deutschland | Aufsichtsratsvorsitzender | ||
Feri AG, Bad Homburg, Deutschland | stellvertretender | B | |
Aufsichtsratsvorsitzender | |||
Deutsche Schutzvereinigung für | Präsident | B | |
Wertpapierbesitz e.V. (DSW) | |||
Deutsche Bank AG - Region Köln, | Mitglied des Beirats | ||
Köln, Deutschland | |||
IBG Industrie-Beteiligungs-Gesellschaft | Vorsitzender des | B | |
mbH & Co. Kommanditgesellschaft, | Gesellschafterausschusses | ||
Köln, Deutschland | |||
Investmentgemeinschaft Gilgenberg KG, | Geschäftsführer | ||
Düsseldorf, Deutschland | |||
Investmentgemeinschaft Gilgenberg KG, | Geschäftsführer | ||
Luxembourg, Luxembourg | |||
Gilgenberg Vermögensverwaltungs-KG, | Geschäftsführer | ||
Köln, Deutschland | |||
Grundstücksgemeinschaft Hocker GbR, | Geschäftsführer | ||
Düsseldorf, Deutschland | |||
Tabouret S.A., Luxembourg, | Mitglied des | ||
Luxembourg | Verwaltungsrates | ||
Dr. Florian Ernst | Finerco GmbH | Geschäftsführer | |
Dr. Martin Furrer | Baker McKenzie Switzerland AG | Mitglied des Verwaltungsrates | |
PILATUS Flugzeugwerke AG | Mitglied des Verwaltungsrates | B | |
Alaid Holding AG | Mitglied des Verwaltungsrates | G | |
Qogir Holding AG | Mitglied des Verwaltungsrates | G | |
SAGARMATHA II Holding AG | Mitglied des Verwaltungsrates | G | |
BELA Holding AG | Mitglied des Verwaltungsrates | G | |
Burger Holding AG | Mitglied des Verwaltungsrates | B, G | |
Burger Söhne Manufacturing AG | Mitglied des Verwaltungsrates | K | |
Protabaco AG | Mitglied des Verwaltungsrates | K | |
Burger Immobilien AG | Mitglied des Verwaltungsrates | G | |
Domaine de la Grande Ile SA | Mitglied des Verwaltungsrates | K | |
wm100 holding AG | Mitglied des Verwaltungsrates | G | |
wm19 holding AG | Mitglied des Verwaltungsrates | K | |
Zebra IV AG | Mitglied des Verwaltungsrates | K | |
wm2030 holding AG | Mitglied des Verwaltungsrates | G | |
Zebra VII AG | Mitglied des Verwaltungsrates | G | |
Beat Siegrist | Schweiter Technologies AG | Mitglied des Verwaltungsrates | B |
INFICON HOLDING AG | Mitglied des Verwaltungsrates | B | |
Bomatec Holding AG | Mitglied des Verwaltungsrates | ||
The Island Rum Company AS, Oslo, | Mitglied des Verwaltungsrates | ||
(Norwegen) | |||
Beat Siegrist Beteiligungen AG | Mitglied des Verwaltungsrates | ||
Dr. Anna Hocker | Radicalisation Capital UG | Geschätsführerin | G |
Crafthunt GmbH, München, Deutschland | Geschätsführerin | G | |
Claudine Hatebur | Cofinanz Hatebur AG, Zürich | Präsidentin des Verwaltungsrates | G |
de Calderón | |||
Hatebur Umformmaschinen AG, | Präsidentin des Verwaltungsrates | G | |
Reinach BL | |||
Personalvorsorgestiftung der | Stiftungsrätin | G | |
Hatebur Umformmaschinen AG | |||
Swissmem, Zürich | Mitglied des Vorstands | B | |
Vereinigung der Privaten Aktiengesell- | Mitglied | ||
schaften, Basel | |||
Dr. Rochus Kobler | De Martin AG | Mitglied des Verwaltungsrates | |
René Schäffeler | Genossenschaft Alterswohnungen | Präsident der Verwaltung | |
Stein am Rhein | |||
Ines Kljucar | The Equity Alliance, USA | Beratendes Mitglied | |
B = Tätigkeiten und Funktionen gemäss Ziffer 3.2 bzw. Ziffer 4.2 (Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen) des Anhangs zur Richtlinie betr. Informationen zur Corporate Governance vom 29. Juni 2022
G = Assoziierte Gesellschaft bzw. unter gemeinsamer Kontrolle K = Kontrollierte Gesellschaft
Geschäftsbericht 2023
PHOENIX MECANO 2023 | MANAGEMENT REPORT | NACHHALTIGKEIT |
BERICHT DER REVISIONSSTELLE
An die Generalversammlung der
Phoenix Mecano AG, Stein am Rhein
BERICHT ZUR PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS GEMÄSS ART. 734A-734F OR
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der Phoenix Mecano AG (die Gesellschaft) für das am 31. De- zember 2023 endende Jahr geprüft. Die Prüfung beschränkte sich auf die Angaben nach Art. 734a-734f OR in den als «geprüft» gekennzeichneten Tabellen auf Seite 46 des Vergütungs- berichts.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die Angaben nach Art. 734a-734f OR im Vergütungs- bericht (Seiten 43 bis 47) dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.
CORPORATE GOVERNANCE | VERGÜTUNGSBERICHT | FINANZBERICHT | ANHANG | 48 |
Sonstige Informationen
Der Verwaltungsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informatio- nen umfassen die im Geschäftsbericht enthaltenen Informationen, aber nicht die mit «geprüft» gekennzeichneten Tabellen im Vergütungsbericht, die Konzernrechnung, die Jahresrechnung und unsere dazugehörigen Berichte.
Unser Prüfungsurteil zum Vergütungsbericht erstreckt sich nicht auf die sonstigen Infor- mationen, und wir bringen keinerlei Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu zum Ausdruck.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortlichkeit, die sonstigen Infor- mationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstim- migkeiten zu den geprüften Finanzinformationen im Vergütungsbericht oder unseren bei der Prü- fung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für den Vergütungsbericht
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung eines Vergütungsberichts in Überein- stimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungs-rat als notwendig feststellt, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Hand- lungen oder Irrtümern ist. Zudem obliegt ihm die Verantwortung über die Ausgestaltung der Vergütungsgrundsätze und die Festlegung der einzelnen Vergütungen.
PHOENIX MECANO
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schwei- zer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung des Vergütungsberichts» unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vor- schriften und den Anforderungen des Berufsstands, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung des Vergütungsberichts
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die im Vergütungsbericht enthaltenen Angaben gemäss Art. 734a-734f OR frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern sind, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA-CH durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets auf- deckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Vergütungsberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
BDO AG, Schiffbaustrasse 2, 8031 Zürich
BDO AG, mit Hauptsitz in Zürich, ist die unabhängige, rechtlich selbstständige Schweizer Mitgliedsfirma des internationalen BDO Netzwerkes.
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Als Teil einer Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA-CH üben wir während der gesamten Prüfung pflichtgemässes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
- Identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Vergütungs- bericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshand- lungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammen- wirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Ausserkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung relevanten Internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
- Beurteilen wir die Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusam- menhängenden Angaben.
Wir kommunizieren mit dem Verwaltungsrat bzw. dessen zuständigem Ausschuss unter ande- rem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Prüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschliesslich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung identifizieren.
Wir geben dem Verwaltungsrat bzw. dessen zuständigem Ausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und kommunizieren mit ihnen über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und - sofern zutreffend - über Massnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen oder getroffene Schutzmassnahmen.
Zürich, 19. April 2024
BDO AG
Christoph Tschumi | Marc Furlato |
Leitender Revisor | Zugelassener Revisionsexperte |
Zugelassener Revisionsexperte |
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Phoenix Mecano AG published this content on 23 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 23 April 2024 05:21:07 UTC.