Zur Offenlegung bestimmte Bilanz auf den 31. Dezember 2023

der Performance One AG, Mannheim

Zum

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Vergleich

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31.12.2022

31.12.2022

A K T I V A

EUR

EUR

T-EUR

P A S S I V A

EUR

EUR

EUR

T-EUR

A. Anlagevermögen

A. Eigenkapital

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

264.724,00

365

I. Gezeichnete Kapital

1.131.665,00

1.095

Eigene Anteile

-24.947,00

-25

II. Sachanlagen

13.538,41

17

1.106.718,00

1.070

II. Kapitalrücklage

1.984.274,46

1.715

III. Finanzanlagen

460.652,76

561

III. Gewinnrücklagen

738.915,17

943

Andere Gewinnrücklagen

346.185,89

346

IV. Verlustvortrag

-1.310.651,53

-1.073

B. Umlaufvermögen

V. Jahresfehlbetrag

-208.037,85

-238

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

4.805.588,69

4.250

1.918.488,97

1.820

II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

B. Rückstellungen

104.950,00

149

und Schecks

460.463,20

476

5.266.051,89

4.726

C. Verbindlichkeiten

3.993.912,32

3.786

C. Rechnungsabgrenzungsposten

25.704,23

88

D. Rechnungsabgrenzungsposten

13.320,00

2

6.030.671,29

5.757

6.030.671,29

5.757

Zur Offenlegung bestimmter

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

der Performance One AG, Mannheim

  1. Allgemeines

Die Performance One AG hat ihren Sitz in Mannheim und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter der HRB Nummer 720021.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der handelsrechtlichen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften sowie der ergänzenden Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) erstellt.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Bei der Bewertung wurde der Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going- Concern-Prämisse) gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB beachtet.

Im Geschäftsjahr wird von dem Wahlrecht nach Art. 93 Abs. 2 EGHGB, die neugefassten Größenklassenmerkmale nach § 267 Abs. 1 HGB in der Fassung vom 17. April 2024 bereits ab dem Beginn des Wirtschaftsjahres 2023 anzuwenden, Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft ist daher eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß §§ 266 Abs. 1 Satz 2, 274a und 288 Abs. 1 HGB wurden zum Teil in Anspruch genommen.

  1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Ansatzwahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gem. § 248 Abs. 2 S. 1 HGB wurde ausgeübt. Aktiviert wurden die direkt zurechenbaren Herstellungskosten für die Entwicklung von Software ab dem Zeitpunkt, zu dem eine hinreichende Marktfähigkeit des Softwareprodukts erreicht war. Vor diesem

Zeitpunkt anfallende Entwicklungskosten wurden aufwandswirksam erfasst. Verwaltungsgemeinkosten und Fremdkapitalzinsen wurden aktiviert. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen drei und acht Jahren.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen oder, falls erforderlich, dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen drei und zehn Jahren.

Geringwertige Vermögensgegenstände (Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die als Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei nachhaltiger Wertminderung mit den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für die zu erwartenden Skontoinanspruchnahmen, das allgemeine Kreditrisiko und den Zinsverlust wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das Eigenkapital wird zum Nominalwert bilanziert.

Sonstige Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gem.

  • 253 Abs. 1 HGB gebildet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Zeitpunkt darstellen.

  1. Erläuterungen zur Bilanz

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Fälligkeit bis zu einem Jahr.

Die Gesellschaft hält 24.947 Stück eigene Anteile mit einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 24.947 (entspricht 2,20 % des Grundkapitals). Die eigenen Anteile wurden im Jahr 2020 erworben, um sie Mitarbeitern auf der Grundlage eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zum Erwerb anzubieten.

Der Bilanzverlust setzt sich folgendermaßen zusammen:

31.12.2023

31.12.2022

Zusammensetzung

EUR

EUR

Jahresfehlbetrag

-208.037,85

-237.887,31

Verlustvortrag aus dem Vorjahr

-1.310.651,53

-1.072.764,22

Bilanzverlust

-1.518.689,38

- 1.310.651,53

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe EUR 307.600,00 (Vorjahr: EUR 223.093,91) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 1.343.882,59 (Vorjahr: EUR 1.643.750,00) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Darunter befinden sich Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 406.250,00 (Vorjahr: EUR 568.750,00) mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Im Übrigen haben alle übrigen Verbindlichkeiten, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von EUR 402.132,28 Steuern (Vorjahr: EUR 227.404,99) sowie in Höhe von EUR 42.882,29 (Vorjahr: EUR 8.852,70) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit.

IV.

Ergänzende Angaben

1.

Anteilsbesitz

Anteil

Eigenkapital

Jahresergebnis

am Kapital

31.12.2023

2023

Name und Sitz der Gesellschaft

in %

EUR

EUR

PERREK GmbH, Mannheim

80,00

217.576,32

21.996,74

PERFORMANCE ONE BRAIN GmbH, Mannheim

76,00

-219.343,23

-64.775,55

PERFORMANCE ONE TOUCH GmbH, Mannheim

100,00

-501.305,97

-220.362,98

PERFORMANCE ONE HEART GmbH, Mannheim

75,00

56.127,49

239.675,85

E-Health Evolutions GmbH, Mannheim

72,39

-446.593,93

-360.253,93

2. Kapitalerhöhung

Das Grundkapital setzt sich zusammen aus 1.131.665 Stückaktien (Vorjahr: 1.094.524), die auf den Namen lauten, mit einem rechnerischen Betrag je Aktie von 1,00 EUR. Aus dem "Genehmigten Kapital 2022/I" wurde am 10. August 2023 eine Erhöhung des Grundkapitals um EUR 37.141,00 beschlossen und durchgeführt.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2023 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. August 2028 das Grundkapital (einmal oder mehrmals) um bis zu insgesamt 565.832,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2023/I").

3. Anzahl Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 45 Angestellte. Es gibt lediglich Angestellte.

4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betrugen am Bilanzstichtag TEUR 128 (Vorjahr: TEUR 217) und betreffen Miet- und Leasingverträge.

Mit Fälligkeit bis

Mit Fälligkeit über

1 Jahr

1 Jahr

EUR

EUR

KFZ Leasing

25.527

26.914

(24.676)

(41.170)

Miete

73.296

0

(73.296)

(73.296)

Jobräder

2.309

162

(2.568)

(2.471)

101.132

27.076

(100.540)

(116.937)

5. Nachtragsbericht

Im ersten Halbjahr 2024 wurde eine Kapitalerhöhung durchgeführt, wodurch dem Eigenkapital T-EUR 218 zugeführt wurden.

Unterschrift des Vorstands

Mannheim, den 21. Juni 2024

Tobias Reinhardt

Denis Lademann

Feststellung des Jahresabschlusses der Performance One AG, Mannheim

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde am 27. Juni 2024 durch Vorstand

und Aufsichtsrat festgestellt.

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Performance One AG published this content on 27 June 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 27 June 2024 19:00:08 UTC.