ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEM. § 161 AKTG
Gemeinsame Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrates der Panamax AG,
Frankfurt am Main
zu den Empfehlungen der Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance Kodex
(in der Fassung vom 28. April 2022)
Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des
elektronischen | Bundesanzeigers | bekannt | gemachten | Empfehlungen | der |
"Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex ("Kodex") enthält neben Darstellungen des geltenden Aktienrechts Empfehlungen, von denen die Gesellschaften abweichen können; sie sind dann aber verpflichtet, Abweichungen jährlich offen zu legen und zu begründen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Panamax AG hatten zuletzt mit Beschluss vom 17. April 2023 erklärt, dass sie die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 zukünftig nicht mehr anwenden werden. Mit Beschluss vom 5. Februar 2024 haben Vorstand und Aufsichtsrat erneut festgelegt, den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, die am 28. April 2022 eine geänderte Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vorgelegt haben, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022, nicht nachzukommen.
Die Gesellschaft ist der Meinung, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex für große Publikumsgesellschaften, insbesondere solche mit eigenem operativem Geschäftsbetrieb, entworfen wurden, jedoch unpassend sind für Gesellschaften von der Größe der Panamax AG. Daher wird für die Zukunft den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nicht nachgekommen werden. Die Größe und wirtschaftliche Bedeutung der Gesellschaft erfordern keine Orientierung an den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, die im Wesentlichen für große börsennotierte Unternehmen konzipiert sind. Im Übrigen ist eine ordnungsgemäße Unternehmensführung durch Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Frankfurt am Main, im Februar 2024
Der Vorstand: | Für den Aufsichtsrat: |
gez. Armin Schulz Mathias Schmid | gez. Wolfgang Müller-Gülich |
Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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Panamax AG published this content on 23 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 23 April 2024 15:10:09 UTC.