Osino Resources Corp. gab bekannt, dass das Unternehmen im Anschluss an seine Pressemitteilung vom 16. August 2022 den Erwerb von zwei verbleibenden Minderheitsbeteiligungen an den Mineralgrundstücken, die das Twin Hills Goldprojekt umfassen, abgeschlossen hat. Osino hat den Erwerb der verbleibenden 10 % der Anteile am Kapital von Osino Namibia Minerals Exploration (Proprietary) Limited für einen Gesamtbetrag von 870.000 CAD abgeschlossen, der durch die Ausgabe von 1.000.000 Stammaktien des Unternehmens an die Ominda Mineral Resources Close Corporation gezahlt wurde, die zu Osino in einem direkten Verhältnis steht.

ONME war eine 90%ige Tochtergesellschaft von Osino und besitzt 8 EPLs mit einer Gesamtfläche von 86.409 Hektar, einschließlich einer EPL, die die Goldmineralisierung in der Lagerstätte Clouds beherbergt, die Teil von Osinos gesamter Goldressource Twin Hills ist. Infolge der Akquisition von ONME besitzt Osino nun 100% von ONME. Die Stammaktien des Unternehmens, die im Rahmen der ONME-Akquisition emittiert wurden, unterliegen für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum des Abschlusses einer Beschränkung für den Weiterverkauf.

Darüber hinaus erwarb Osino 20 % der Aktien von Richwing Exploration (Pty) Ltd. für einen Gesamtbetrag von 137.931 CAD, der durch die Ausgabe von 37.615 Aktien und eine Barzahlung von 96.552 CAD an Richroad Investments Close Corporation und South Wing Investments Close Corporation ("Southwing") gezahlt wurde, die zu Osino in keinerlei Beziehung stehen. Richwing war zu 80% im Besitz von Osino und besitzt eine EPL, die eine Goldmineralisierung und Industriemineralien südlich des Twin Hills-Projektgebiets beherbergt. Nach Abschluss der Transaktion wird Osino 100% von Richwing besitzen.

Infolge der Richwing-Akquisition besitzt Osino nun 100% von Richwing. Die Stammaktien des Unternehmens, die im Rahmen der Richwing-Akquisition emittiert wurden, unterliegen für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Abschlussdatum einer Beschränkung für den Weiterverkauf. Alle Stammaktien des Unternehmens, die im Rahmen der Akquisitionen ausgegeben wurden, unterliegen außerdem einer gesetzlichen viermonatigen Haltefrist ab dem Ausgabetag.

Im Zusammenhang mit den Akquisitionen waren keine Vermittlungsgebühren zu zahlen.