Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - Zwischenmeldung 10.

Im Zeitraum vom 06. Juli 2020 bis einschließlich 10. Juli 2020 wurden keine Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der NEXUS AG gekauft, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 08. Mai 2020 mitgeteilt wurde.

Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der NEXUS AG (www.nexus-ag.de - Investor Relations - Aktienrückkauf) veröffentlicht.

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 97.358 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der NEXUS AG erfolgt durch ein beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

Donaueschingen, 12. Juli 2020

NEXUS AG
Der Vorstand

Nexus AG veröffentlichte diesen Inhalt am 13 Juli 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 12 Juli 2020 22:15:10 UTC.

Originaldokumenthttp://de-de.nexus-ag.de/web/0/inter/index.php?art_id=dc_2020_07_10_01c4de6380af55e74b

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