wenn sich innerhalb von sechs Monaten nach der Auszahlung herausstellt, dass 
                                          der der Berechnung des Auszahlungsbetrages zugrunde liegende testierte und 
                                          festgestellte Konzernabschluss fehlerhaft war. Auf ein Verschulden der 
                                          Vorstandsmitglieder kommt es in diesem Fall nicht an. 
                                          Kontrollwechsel 
                            3.            Eine Abfindung für den Fall eines Kontrollwechsels im Sinne des 
                                          Wertpapiererwerbs- und übernahmegesetzes wird nicht vorgesehen. 
                                          Nachvertragliche Wettbewerbsverbote 
                                          Mit den Vorstandsmitgliedern sind nachvertragliche Wettbewerbsverbote 
                                          vereinbart worden, die eine von der Gesellschaft zu zahlende 
                            4.            Karenzentschädigung für die Dauer des Bestehens des nachvertraglichen 
                                          Wettbewerbsverbotes von 18 Monaten vorsehen. Diese Entschädigung beträgt 100 
                                          % des durchschnittlichen Festgehaltes inkl. Nebenleistungen für die letzten 
                                          zwölf Monate vor dem Ausscheiden. 
                                          Arbeitsunfähigkeit 
                                          Im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit werden den 
                                          Vorstandsmitgliedern die vertraglich festgelegten Bezüge für die Dauer von 12 
                            5.            Monaten weiterbezahlt. Der Aufsichtsrat kann den Vorstandsvertrag vorzeitig 
                                          beenden, wenn das Vorstandsmitglied ununterbrochen mindestens 12 Monate 
                                          arbeitsunfähig und voraussichtlich auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, die 
                                          ihm übertragenen Aufgaben uneingeschränkt zu erfüllen (dauernde 
                                          Arbeitsunfähigkeit). 
                                          Mandatsbezüge 
                            6.            Sofern Vorstandsmitglieder konzerninterne Aufsichtsratsmandate wahrnehmen, 
                                          wird die Mandatsvergütung auf die Grundvergütung angerechnet. Externe Mandate 
                                          können nach vorheriger Genehmigung durch den Aufsichtsrat übernommen werden. 

Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Nach § 113 Abs. 3 AktG ist mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Beschluss zu fassen, wobei eine rein bestätigende Beschlussfassung der bestehenden Vergütung zulässig

ist. Nach § 13. Abs 1 der Satzung der Gesellschaft erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine feste, nach

Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung sowie ein Sitzungsgeld, über deren Höhe die

Hauptversammlung beschließt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die bestehende Vergütungsregelung

für die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 13a der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit den

zugrundeliegenden Beschlüssen der Hauptversammlung zur konkreten Festsetzung der Vergütung, zuletzt durch

Beschluss der Hauptversammlung vom 30.04.2020, wie im Folgenden aufgeführt, zu bestätigen.

Das Vergütungssystem trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder

Rechnung. Der Aufsichtsrat leistet durch die ihm obliegende Überwachung der Geschäftsführung des

Vorstands einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der

Gesellschaft. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben der Erstattung ihrer baren Auslagen und der

jeweils auf die Vergütung und die Auslagen entfallenden Umsatzsteuer jeweils eine feste jährliche

Vergütung. Eine variable Vergütung sowie finanzielle oder nichtfinanzielle Leistungskriterien sind nicht

vorgesehen. Damit wird der unabhängigen Kontroll- und Beratungsfunktion des Aufsichtsrats, die nicht auf

den kurzfristigen Unternehmenserfolg, sondern auf die langfristige Entwicklung der Gesellschaft

ausgerichtet ist, am besten Rechnung getragen. Die jeweilige Höhe der festen Vergütung berücksichtigt die

konkrete Funktion und die Verantwortung der Mitglieder des Aufsichtsrats. So wird insbesondere auch der

höhere zeitliche Arbeitsaufwand des Aufsichtsratsvorsitzenden, des stellvertretenden

Aufsichtsratsvorsitzenden sowie der Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen angemessen

berücksichtigt. Die Vergütungsstruktur entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance

Kodex. Die Vergütung ist mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres zu zahlen. Aufsichtsratsmitglieder,

die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehören oder den

Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat oder den Vorsitz im Prüfungsausschuss führen, 7. erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird

bei der Nexus AG durch die Satzung festgelegt. Die Vergütung sowie das Vergütungssystem für den

Aufsichtsrat werden von der Verwaltung regelmäßig überprüft. Maßgeblich sind dabei insbesondere die

zeitliche Inanspruchnahme der Aufsichtsratsmitglieder sowie die von anderen, vergleichbaren

Gesellschaften gewährten Aufsichtsratsvergütungen. Sofern Vorstand und Aufsichtsrat einen

Anpassungsbedarf bei der Vergütung bzw. dem Vergütungssystem sehen, werden sie der Hauptversammlung einen

entsprechenden Beschlussvorschlag zur Änderung der Satzung unterbreiten; jedenfalls wird der

Hauptversammlung spätestens alle vier Jahre ein Beschlussvorschlag über die Bestätigung der Vergütung

einschließlich des zugrundeliegenden Vergütungssystems unterbreitet.

Der vorstehende Vorschlag zur Bestätigung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats entspricht §

13a der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit den zugrundeliegenden Beschlüssen der Hauptversammlung

zur konkreten Festsetzung der Vergütung, zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.04.2020. Die

Satzung der Gesellschaft liegt ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Nexus AG,

Irmastr. 1, 78166 Donaueschingen, zur Einsicht der Aktionäre aus und ist über die Internetseite der

Gesellschaft unter

https://de-de.nexus-ag.de/hv

zugänglich gemacht. Der seinerzeitige Beschlussvorschlag wurde, ebenso wie der diesjährige

bestätigende Beschlussvorschlag, von Vorstand und Aufsichtsrat eingehend beraten. Die für die Behandlung

von Interessenkonflikten geltenden Regelungen werden auch beim Verfahren zur Fest- und Umsetzung des

Vergütungssystems beachtet. Im Falle einer Mandatierung externer Vergütungsberater wird auf deren

Unabhängigkeit geachtet.

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der

Nexus AG und der NEXUS SWISSLAB GmbH vom 09.03.2021

Zwischen der Nexus AG als ergebnisempfangender und der im Handelsregister des Amtsgerichts

Charlottenburg unter HRB 88144 eingetragen NEXUS SWISSLAB GmbH mit Sitz in Berlin als ergebnisabführender

Gesellschaft soll ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen werden. Die Nexus AG und die NEXUS SWISSLAB

GmbH als Organgesellschaft haben deshalb am 09.03.2021 den Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Der

Abschluss des Ergebnisabführungsvertrages wird nur mit Zustimmung der Hauptversammlung der Nexus AG und

der Gesellschafterversammlung der NEXUS SWISSLAB GmbH und erst mit Eintragung in das Handelsregister der

NEXUS SWISSLAB GmbH wirksam.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem am 09.03.2021 zwischen der Nexus AG als

ergebnisempfangender Gesellschaft und der NEXUS SWISSLAB GmbH als ergebnisabführender Gesellschaft

('Organgesellschaft') abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag zuzustimmen.

Der am 09.03.2021 zwischen der Nexus AG als ergebnisempfangender Gesellschaft und der NEXUS SWISSLAB

GmbH als ergebnisabführender Gesellschaft ('Organgesellschaft') neu abgeschlossenen

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 17, 2021 10:05 ET (14:05 GMT)