Die Jahreshauptversammlung der Musti Group plc fand am 30. Januar 2023 statt. Die Jahreshauptversammlung beschloss gemäß dem Vorschlag des Verwaltungsrats, dass der Gewinn für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 - 30. September 2022 den Gewinnrücklagen zugeführt wird und keine Dividende ausgeschüttet wird. Darüber hinaus hat die Hauptversammlung beschlossen, dass den Aktionären eine Kapitalrückzahlung in Höhe von 0,50 Euro pro Aktie aus der angelegten freien Kapitalrücklage gezahlt wird, und dass die Kapitalrückzahlung in zwei Raten erfolgt. Die erste Rate der Kapitalrückzahlung in Höhe von 0,25 EUR pro Aktie wird an die Aktionäre ausgezahlt, die am Stichtag der ersten Rate der Kapitalrückzahlung am 1. Februar 2023 im von Euroclear Finland Oy geführten Aktionärsregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Die erste Rate der Kapitalrückzahlung wird am 8. Februar 2023 ausgezahlt. Die zweite Kapitalrückzahlung in Höhe von 0,25 Euro pro Aktie wird im August 2023 an die Aktionäre gezahlt, die am Stichtag der zweiten Kapitalrückzahlung am 22. August 2023 im von Euroclear Finland Oy geführten Aktionärsregister der Gesellschaft eingetragen sind. Die zweite Rate der Kapitalrückzahlung wird am 29. August 2023 ausgezahlt.

Die Hauptversammlung ermächtigte den Verwaltungsrat außerdem, gegebenenfalls einen neuen Stichtag und ein neues Zahlungsdatum für die zweite Rate der Kapitalrückzahlung zu beschließen, falls sich die Regeln von Euroclear Finland Oy oder die für das finnische Buchungssystem geltenden Gesetze ändern oder dies anderweitig erforderlich ist.