MPH Health Care AG

Berlin

HRB 116425 B des Amtsgerichts Charlottenburg

WKN: A289V0 ISIN: DE000A289V03

Eindeutige Kennung des Ereignisses: GMET93M00724

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, 18. Juli 2024

um 11:00 Uhr

im Ludwig-Erhard-Haus, Goldberger Saal,

Fasanenstraße 85, 10623 Berlin

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MPH Health Care AG zum 31. Dezember 2023, des gebilligten Konzernabschlusses nach IFRS zum 31. Dezember 2023, des Konzernlageberichts für das Ge- schäftsjahr 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Ge- schäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 7. Mai 2024 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft nach IFRS gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt.

Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den genannten gesetzlichen Bestimmungen erfolgt eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.

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2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 69.508.610,73 zu verwenden wie folgt:

  1. Ausschüttung an die dividendenberechtigten Aktionäre:
    Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,20 je dividendenberechtigter Stückaktie
    (bei 4.281.384 Stückaktien sind das EUR 5.137.660,80).
  2. Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung EUR 64.370.949,93.

Die Dividende ist am 22. Juli 2024 fällig.

  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
  3. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die wetreu NTRG Norddeutsche Treuhand- und Revisions-Gesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerbera- tungsgesellschaft, Kiel, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2024 endende Ge- schäftsjahr zu wählen

Weitere Angaben zur Einberufung

1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimm- rechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am Donnerstag, 27. Juni 2024 (0:00 Uhr MESZ) (Legitimationstag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich fristge- recht anmelden.

Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Institut auf den Legitimationstag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis

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zum Ablauf des Donnerstags, 11. Juli 2024 (24:00 Uhr MESZ) bei der nach- stehend genannten Anmeldestelle eingehen. Lassen Aktionäre ihre Aktien am Legitimationstag nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleis- tungsinstitut geführten Depot verwahren, kann der Nachweis ihres Anteils- besitzes auch von der Gesellschaft sowie von innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notaren, Wertpapiersammelbanken oder Kredit- oder Fi- nanzdienstleistungsinstituten ausgestellt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Mitteilung der Gesellschaft nach

  • 125 AktG, welche in Form und Inhalt gemäß EU-DVO 2018/1212 aufzu- stellen ist, in Feld C5 der Tabelle 3 der EU-DVO 2018/1212 als Aufzeich- nungsdatum der 22. Tag vor der Hauptversammlung angegeben wird. In die- ser Hinsicht folgt die Gesellschaft der Empfehlung des Umsetzungsleitfa- dens des Bundesverbandes Deutscher Banken zur Aktionärsrechterichtlinie II/ARUG II für den deutschen Markt.

Dieses in der Mitteilung gemäß § 125 AktG genannte Aufzeichnungsdatum (im vorliegenden Fall: 26. Juni 2024) ist daher nicht identisch mit dem ge- setzlichen Nachweisstichtag (sog. Record Date) im Sinne von § 123 Abs. 4 AktG.

Denn gemäß dieser aktienrechtlichen Vorschrift bezieht sich der Nachweis des Anteilsbesitzes auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversamm- lung (im vorliegenden Fall den 27. Juni 2024, 0.00 Uhr (MESZ)).

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für die Anmeldung und den Nach- weis genügt jeweils die Textform (§ 126b BGB).

Anmeldestelle:

MPH Health Care AG

c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10

80637 München

E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversamm- lung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht hat. Die Gesellschaft ist be- rechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen.

Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmäch- tigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

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2. Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

  1. Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
    Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grund- kapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können nach Maßgabe des § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Ge- genstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht wer- den. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Be- schlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mit dem Nachweis über das Erreichen der Mindestaktienzahl spätestens bis zum Ablauf des Sonntags, 23. Juni 2024 (24:00 Uhr MESZ) un- ter folgender Adresse zugehen:
    MPH Health Care AG Grünauer Straße 5 12557 Berlin
  2. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
    Gegenanträge mit Begründung gegen Vorschläge des Vorstands und/oder Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind mit Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum Ablauf des Mitt- wochs, 3. Juli 2024 (24:00 Uhr MESZ) ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln:
    MPH Health Care AG Grünauer Straße 5 112557 Berlin
    Die Veröffentlichung der Gegenanträge und der Wahlvorschläge er- folgt unverzüglich unter der Internetadresse http://www.mph- ag.de/investor-relations/hauptversammlung.
    Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse veröffentlicht.
  3. Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vor- stand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, so- weit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tages- ordnung erforderlich ist.
    Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und ge- schäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

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3. Zur Einsicht ausgelegte Dokumente

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023, der ge- billigte Konzernabschluss nach IFRS zum 31. Dezember 2023, der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023, der Bericht des Auf- sichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 und der Vorschlag des Vor- stands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023 liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Grünauer Straße 5, 12557 Berlin, zur Einsicht für unsere Aktionäre aus. Jeder Aktionär erhält auf Anforderung eine Abschrift dieser Unterlagen.

4. Hinweise zum Datenschutz

Europaweit gelten aufgrund des Inkrafttretens der Europäischen Da- tenschutz-Grundverordnung neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung ha- ben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinwei- sen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezoge- ner Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammen- gefasst. Die neuen Datenschutzhinweise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft https://www.mph-ag.dezur Einsicht zur Verfügung.

Berlin, im Juni 2024

MPH Health Care AG

Der Vorstand

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Disclaimer

MPH Health Care AG published this content on 11 June 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 11 June 2024 13:27:08 UTC.