MOLOGEN AG - Änderung Bezugsangebot einer Wandelschuldverschreibung: Senkung
Wandlungspreis

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DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Anleihe
MOLOGEN AG - Änderung Bezugsangebot einer Wandelschuldverschreibung: Senkung
Wandlungspreis

27.12.2018 / 10:54 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014

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MOLOGEN AG - Änderung Bezugsangebot einer Wandelschuldverschreibung: Senkung
Wandlungspreis

Berlin, 27. Dezember 2018 - Die MOLOGEN AG (ISIN DE000A2LQ900/WKN A2L Q90)
(nachfolgend auch "Gesellschaft") hat heute entschieden, das mit
Ad-hoc-Mitteilung vom 19. Dezember 2018 angekündigte und am 21. Dezember
2018 im Bundesanzeiger veröffentlichte Bezugsangebot für eine neue
Wandelanleihe 2019/2027 zu ändern und den dort vorgesehenen anfänglichen
Wandlungspreis herabzusetzen und den Gesamtnennbetrag der Wandelanleihe
2019/2017 entsprechen anzupassen.

Konkret hat der Vorstand heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats vor dem
Hintergrund der jüngsten Aktienkursentwicklung beschlossen, den anfänglichen
Wandlungspreis der Wandelanleihe 2019/2027 von den zunächst vorgesehenen
2,467 EUR auf jetzt 2,0805 EUR zu senken und damit einen zusätzlichen
Zeichnungsanreiz zu schaffen. Infolge dieser Anpassung verringert sich
zugleich der Gesamtnennbetrag der Wandelanleihe 2019/2017 und damit der
erwartete Emissionserlös von zunächst bis zu 3.210.400,00 EUR auf jetzt bis
zu 2.707.050,00 EUR. Das Bezugsverhältnis ändert sich entsprechend. Im
Übrigen bleiben die Bedingungen des Bezugsangebots im Wesentlichen gleich.
Das geänderte Bezugsangebot wird voraussichtlich am 31. Dezember 2018 im
Bundesanzeiger veröffentlicht. Entsprechend der gesetzlichen Regelungen wird
die Gesellschaft in Bezug auf das öffentliche Angebot der Wandelanleihe
2019/2027 weiterhin keinen Wertpapierprospekt erstellen und veröffentlichen.

Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf
oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika,
in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein
Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten
Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den
Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung
(der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von
Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung
nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S.
Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein
öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in
den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter
Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser
Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder
an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder
wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.


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Kontakt

Claudia Nickolaus
Leiterin Investor Relations & Corporate Communications
Tel: +49 - 30 - 84 17 88 - 38
Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50
investor@mologen.com

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gerichtete Aussagen. Das Unternehmen weist vorausschauende Investoren darauf
hin, sich nicht auf diese Zukunftsaussagen als Vorhersagen über die
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verpflichtet sich nicht und lehnt jegliche Haftung dafür ab, in die Zukunft
gerichtete Aussagen zu aktualisieren, die nur den Stand am Tage der
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27.12.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    MOLOGEN AG
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762057 27.12.2018 CET/CEST

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