MBB : erkennt DPR-Fehlerfeststellung zum Ausweis von Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Aumann-Börsengang 2017 an
Am 27. Januar 2020 um 20:35 Uhr
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DGAP-Ad-hoc: MBB SE / Schlagwort(e): Sonstiges
MBB SE erkennt DPR-Fehlerfeststellung zum Ausweis von Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Aumann-Börsengang 2017 an
27.01.2020 / 20:30 CET/CEST
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MBB SE erkennt DPR-Fehlerfeststellung zum Ausweis von Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Aumann-Börsengang 2017 an
Berlin, 27. Januar 2020 - Die MBB SE (ISIN DE000A0ETBQ4) hat heute beschlossen, eine Fehlerfeststellung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) anzuerkennen. Im Rahmen einer Stichprobenprüfung des Konzernabschlusses der Aumann AG stellte die DPR fest, dass der Ausweis von einmaligen Transaktionskosten im Rahmen des Börsengangs der Aumann AG im Jahre 2017 teilweise fehlerhaft war. In der Folge hat die DPR auch das im Konzernabschluss der MBB für das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesene Ergebnis vor Steuern als zu hoch festgestellt. Der von der DPR festgestellte Änderungsbedarf hat keinen Einfluss auf die Gesamthöhe des Eigenkapitals, die Liquidität und die Nettoliquidität der MBB im Konzernabschluss 2017 sowie in den darauffolgenden Konzernabschlüssen. MBB akzeptiert daher die Fehlerfeststellung der DPR und wird entsprechende Korrekturen vornehmen.
Vom Bruttoemissionserlös des Börsengangs der Aumann AG in Höhe von 251 Mio. ? entfielen 176 Mio. ? auf die Umplatzierung durch MBB. Damit stieg das Eigenkapital der MBB im Geschäftsjahr 2017 auf 385 Mio. ?. Der aus der Transaktion resultierende Eigenkapitalanstieg wurde gemäß einschlägiger IFRS-Vorschriften nicht in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der MBB abgebildet. Die nach ihrer Auslegung der IFRS-Vorschriften zugehörigen Transaktionskosten hat MBB ebenfalls nicht in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet, sondern diese erfolgsneutral vom Eigenkapital abgezogen. Die Nichtberücksichtigung einiger dieser Transaktionskosten in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der MBB stellt die DPR als fehlerhaft fest.
Im Wortlaut stellt die DPR fest:
"In der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017 der MBB SE, Berlin, ist das Konzernergebnis vor Steuern um rd. 29,5 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen, da Kosten im Zusammenhang mit der mehrheitswahrenden Anteilsabstockung im Anwendungsbereich von IFRS 10.23 im Zuge des Börsengangs der Tochtergesellschaft Aumann AG, Beelen, im März 2017 nicht als Aufwand erfasst, sondern als Transaktionskosten (IAS 39.9) unmittelbar vom Eigenkapital abgezogen wurden. Mit rd. 28,0 Mio. EUR handelt es sich im Wesentlichen um Vergütungen an Management und Mitarbeiter, die nicht die Voraussetzungen der IAS 32.35 und IAS 32.37 für eine erfolgsneutrale Bilanzierung erfüllten. Weitere Kosten in Höhe von rd.1,5 Mio. EUR waren gemäß IAS 32. 35 und IAS 32. 38 der Börsennotierung bereits ausgegebener Aktien zuzurechnen."
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MBB SE, ehemals MBB Industries AG, ist eine in Deutschland ansässige Private-Equity-Gesellschaft, die sich auf den Erwerb von etablierten mittelständischen Industrieunternehmen spezialisiert hat. Das Unternehmen investiert in Unternehmen, die einen Teil ihres Geschäfts oder den gesamten Betrieb veräußern wollen, möglicherweise im Rahmen einer Nachfolgeregelung, einen Teilbereich oder ein verbundenes Unternehmen verkaufen wollen, das nicht mehr zum Kerngeschäft des Unternehmens gehört, und ein Management-Buy-out oder Buy-in anstreben. Es zielt auf Investitionen in Unternehmen mit einem Umsatz von 10 Millionen Euro und mehr ab. Zu seinem Portfolio gehören unter anderem die Aumann AG, die auf Elektromobilität, Spulenwicklung und Automatisierung spezialisiert ist, die CT Formpolster GmbH, ein Hersteller von Polyurethan-Weichschaumstoffen, die Delignit AG, ein Anbieter von ökologischen Laubholzwerkstoffen, die DTS IT AG, ein Anbieter von Cloud Computing und Cybersicherheit, die Hanke Tissue Spolka Z O.O., ein Hersteller von Hygienepapier, und die OBO-Werke GmbH, ein Anbieter von Produkten für den Modell-, Werkzeug- und Formenbau.