Jahresabschluss

und zusammengefasster Lagebericht 2023

ANLAGE 1

MANZ AG, REUTLINGEN

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

A K T I V A

P A S S I V A

31.12.2023

31.12.2022

31.12.2023

31.12.2022

EUR

EUR

EUR

EUR

A. ANLAGEVERMÖGEN

A. EIGENKAPITAL

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

I. Gezeichnetes Kapital

8.542.574,00

8.540.286,00

1.

Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und

II. Kapitalrücklage

26.132.881,22

26.132.881,22

ähnliche Rechte und Werte

13.886.239,30

14.459.156,72

III. Gewinnrücklagen

1.470.601,00

1.470.601,00

2.

Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche

IV. Bilanzgewinn/-verlust

-3.483.538,76

-7.359.611,70

32.662.517,46

28.784.156,52

Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie

B. RÜCKSTELLUNGEN

Lizenzen an solchen Rechten und Werten

1.088.992,88

1.220.536,88

1.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche

14.975.232,18

15.679.693,60

Verpflichtungen

3.897.802,00

3.276.409,00

II. Sachanlagen

2.

Steuerrückstellungen

2.502.757,64

1.412.500,98

1.

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und

3.

Sonstige Rückstellungen

8.810.128,96

7.601.150,00

Bauten einschließlich der Bauten auf fremden

15.210.688,60

12.290.059,98

Grundstücken

1.061.104,00

334.978,00

2.

Technische Anlagen und Maschinen

2.807.418,00

2.321.020,70

C. VERBINDLICHKEITEN

3.

Andere Anlagen, Betriebs- und

1.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

2.853.166,04

2.449,23

Geschäftsausstattung

780.412,00

965.282,00

2.

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

16.720.859,16

73.808.083,78

4.

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

3.648.205,65

0,00

8.297.139,65

3.621.280,70

3.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

10.949.200,79

25.212.762,15

III. Finanzanlagen

4.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen

1.

Anteile an verbundenen Unternehmen

21.089.484,07

28.165.395,12

Unternehmen

45.531.863,21

35.930.351,20

2.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen

7.518.032,13

3.593.271,82

5.

Sonstige Verbindlichkeiten

985.368,66

2.264.506,06

3.

Beteiligungen

5.704.907,31

11.919.615,29

- aus Steuern:

4.

sonstige Ausleihungen

3.027.869,86

2.036.480,45

EUR 849.837,27 (Vorjahr: EUR 588.117,63)

37.340.293,37

45.714.762,68

77.040.457,86

137.218.152,42

60.612.665,20

65.015.736,98

B. UMLAUFVERMÖGEN

D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

64.489,17

0,00

I. Vorräte

1.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

6.230.118,13

15.127.848,75

2.

Unfertige Erzeugnisse

117.087.964,30

120.028.833,02

3.

Fertige Erzeugnisse und Waren

688.638,43

667.129,01

4.

Geleistete Anzahlungen

16.741.590,30

25.152.534,55

5.

Erhaltene Auszahlungen auf Bestellungen

-107.485.534,23

-92.420.147,56

33.262.776,93

68.556.197,77

  1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

13.384.031,21

9.140.898,03

2.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

1.987.503,33

565.154,21

3.

Sonstige Vermögensgegenstände

2.524.137,74

11.353.721,81

17.895.672,28

21.059.774,05

  1. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und

Schecks

12.214.991,79

22.713.147,15

63.373.441,00

112.329.118,97

C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

992.046,89

947.512,97

124.978.153,09

178.292.368,92

124.978.153,09

178.292.368,92

Angaben nach § 152 Abs.1 S.3 AktG:

Das bedingte Kapital beläuft sich zum 31.12.2023 auf 3.936.000,00 EUR (31.12.2022: 3.668.210,00 EUR).

ANLAGE 2

MANZ AG, REUTLINGEN

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DEZEMBER 2023

20232022

EUREUR

1. Umsatzerlöse

164.141.908,75

308.703.582,92

2. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen

Erzeugnissen

-2.919.359,30

-131.091.367,03

3.

Andere aktivierte Eigenleistungen

11.812.951,32

17.658.866,24

4.

Sonstige betriebliche Erträge

27.204.483,45

3.428.258,14

  • davon aus Währungsumrechnung:
    EUR 1.567.790,21 (Vorjahr: EUR 1.340.067,05)

5. Materialaufwand

  1. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

und für bezogene Waren

-92.639.603,79

-82.828.428,97

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

-23.256.702,34

-47.162.821,25

-115.896.306,13

-129.991.250,22

6. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter

-37.111.509,88

-34.556.138,25

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für

Altersversorgung und für Unterstützung

-7.398.585,49

-6.629.764,40

- davon für Altersversorgung:

EUR 114.847,6 (Vorjahr: EUR 204.288,12)

-44.510.095,37

-41.185.902,65

7. Abschreibungen

  1. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

und Sachanlagen

-5.144.337,41

-5.629.031,61

8.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-20.375.830,77

-51.747.959,01

- davon aus Währungsumrechnung:

EUR 834.527,16 (Vorjahr: EUR 2.053.546,77)

9.

Betriebsergebnis

14.313.414,54

-29.854.803,22

10.

Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

415.766,85

47.868,75

  • davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 362.658,52 (Vorjahr: EUR 47.868,75)

11.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

96.788,71

39.183,42

- davon aus Abzinsung:

EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 876,86)

12.

Abschreibungen auf Finanzanlagen

-7.450.911,05

-25.000,00

13.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

-2.403.565,48

-795.738,88

- davon an verbundene Unternehmen:

EUR 707.923,76 (Vorjahr: EUR 632.367,10)

- davon aus Aufzinsung:

EUR 61.049,59 (Vorjahr: EUR 108.212,43)

14.

Finanzergebnis

-9.341.920,97

-733.686,71

15.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

-882.600,00

0,00

16.

Ergebnis nach Steuern

4.088.893,57

-30.588.489,93

17.

Sonstige Steuern

-212.820,63

-307.323,91

18.

Jahresüberschuss/-fehlbetrag

3.876.072,94

-30.895.813,84

19.

Verlustvortrag aus dem Vorjahr

-7.359.611,70

-6.463.797,86

20.

Entnahmen aus der Kapitalrücklage

0,00

30.000.000,00

21.

Bilanzgewinn/-verlust

-3.483.538,76

-7.359.611,70

Anlage 3

Seite 1

Anhang der Manz AG, Reutlingen für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Hinweise

Die Manz AG hat ihren Firmensitz in Reutlingen und ist ins Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart (HRB 353989) eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktienge- setzes (AktG) und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapital- gesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen unter Beachtung der nachfolgenden Darstellung den Vorjahresgrundsätzen.

Fehlerkorrektur gemäß IDW RS HFA 6

Im Geschäftsjahr 2023 wurden in laufender Rechnung folgende Fehlerkorrekturen vorgenommen. Ein Anpassung der Vorjahresangaben ist daher unterblieben.

Die für die Vorratsbeschaffung geleisteten Anzahlungen an Dritte wurden bis einschließlich Geschäftsjahr 2022 ohne Verrechnung mit Verbindlichkeiten aus Wareneingängen mit ausstehenden Lieferantenrechnungen (WE/RE), die im Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen werden, dargestellt. Ab dem Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine entsprechende Verrechnung, wobei sich dazu das zum 31. Dezember 2023 mit den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verrechnete Volumen auf 13.752 TEUR belief. Die geleisteten Anzahlungen belaufen sich damit zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf 16.742 TEUR (Vj. 25.153 TEUR). Die Vorräte reduzieren sich um 13.752 TEUR zum 31. Dezember 2023 auf 33.263 TEUR (Vj. 68.556 TEUR). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind entsprechend zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf 10.949 TEUR (Vj. 25.213 TEUR) vermindert. Unter Berücksichtigung der entsprechenden Verrechnung würde sich zum 31. Dezember 2022 eine Saldierung in Höhe von. 9.436 TEUR ergeben.

Zum 31. Dezember 2023 wurden geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau im entsprechenden Posten in Höhe von 3.648 TEUR gesondert in den Sachanlagen ausgewiesen. Im Vorjahr war der Posten mit einem Wert von 2.275 TEUR in den Sachanlagen dem Posten "Technische Anlagen und Maschinen" zugeordnet. Der gesonderte Ausweis hat keine Auswirkung auf die Summe des Sachanlagevermögens zum 31. Dezember 2023 mit 8.297 TEUR sowie auf den ausgewiesenen Vorjahreswert von 3.621 TEUR.

Aufwendungen für Avalprovisionen wurden zum 31. Dezember 2023 im Finanzergebnis unter Zinsen und ähnliche Aufwendungen mit einem Wert von 1.497 TEUR (Vj. 1.807 TEUR) ausgewiesen. Dieser Posten war im Vorjahr den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zugeordnet. Unter Berücksichtigung der Ausweisänderung würden sich die Vorjahreswerte der

Anlage 3

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sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 51.748 TEUR auf 49.941 TEUR ändern. Das Betriebsergebnis läge dann für das Geschäftsjahr 2022 bei -28.048 TEUR anstatt -29.855 TEUR und das Finanzergebnis bei -2.541 TEUR anstatt -734 TEUR.

Fortführung der Unternehmenstätigkeit und bestandsgefährdende Tatsachen

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit.

Ausgehend von einem im Geschäftsjahr 2023 gesunkenen Auftragseingang in Höhe von 106.890 TEUR (Vj. 215.164 TEUR) bei der Manz AG sanken insbesondere die erhaltenen Anzahlungen von Kunden zum Bilanzstichtag. Dies führte im Jahresverlauf trotz Einzahlungen von 11.500 TEUR aus dem Verkauf der Anteile an der Customcells Holding GmbH zu einem rückläufigen Bestand an liquiden Mitteln bei der Manz AG in Höhe von 12.215 TEUR (Vj. 22.713 TEUR). Der Bestand an liquiden Mitteln sank im Aufstellungszeitraum bis zum 30. April 2024 auf 3.300 TEUR für die Manz AG. Entsprechend haben sich die Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken einschließlich bestandsgefährdender Risiken im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr weiter verstärkt.

Um diesen bestandsgefährdenden Risiken im Prognosezeitraum bis Mai 2025 zu begegnen, hat der Vorstand der Manz AG diverse Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit erarbeitet und umgesetzt, die in der letzten aktualisierten Fassung der nachfolgend beschriebenen rollierenden Liquiditätsplanung bereits als Annahmen neben laufenden Annahmen für das operative Geschäft zugrunde gelegt sind.

Eine wesentliche laufende Annahme in der Liquiditätsplanung der Manz AG ist der Erhalt der im Rahmen der Budgetplanungsgespräche identifizierten und eingeplanten Kundenaufträge in Bezug auf Bestellhöhe und in Bezug auf den geplanten Zeitpunkt des Auftragseingangs. Mit dem Auftragseingang verbunden sind dann in kurzem zeitlichen Abstand Einzahlungen aus dem jeweiligen Auftrag, denen zeitlich versetzt Auszahlungen für Lieferantenbestellungen folgen. Eine zeitliche Verzögerung oder eine Änderung des Volumens von eingeplanten Auftragseingängen oder Einzahlungen aus Neu- und Bestandsprojekten, höhere Projektkosten oder Rückzahlungsverpflichtungen aus Projekten sowie das generelle Ausbleiben von Auftragseingängen oder der Ausfall von Kundeneinzahlungen aus Bestandsprojekten können erhebliche negative Auswirkungen auf die Liquidität der Manz AG haben.

Weitere wesentliche Annahme für die Liquiditätsplanung der Manz AG für den Prognosezeitraum insbesondere die Einzahlungen aus Fördermitteln im Rahmen des IPCEI- Projekts im niedrigen zweistelligen Millionenbereich.

Um die Risiken aus verzögerten bzw. ausbleibenden Einzahlungen und anderen wesentlichen liquiditätswirksamen Sachverhalten zeitnah zu erkennen, arbeitet die Manz AG mit rollierenden Liquiditätsplanungen. Der Vorstand hat aufgrund durchgeführter Sensitivierungen hinsichtlich der Liquiditätsplanungen für die Manz AG erkannt, dass unter Berücksichtigung eines Risikoabschlags von 20% auf den Auftragseingang bei einer gleichzeitig um 5% verschlechterten Bruttomarge aus Projekten im Prognosezeitraum der Vorstand unmittelbar

Anlage 3

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Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Manz AG zu ergreifen waren.

Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit hat der Vorstand das bereits erwähnte umfassende Maßnahmenpaket erarbeitet und umgesetzt. Mit Unterzeichnung des Kaufvertrags vom 08. Mai 2024 zwischen der Manz AG und der Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH, Allmersbah im Tal, wurde die Veräußerung der Anteile an der Manz Hungary Kft., Debrecen/Ungarn im Rahmen eines Share-Deals, zwischen beiden Vertragsparteien aufschiebend bedingt zu einem Kaufpreis von 8.000 TEUR vereinbart. Nachfolgende aufgeführte Bedingungen zur Übertragung der Anteile und dem Zufluss des Kaufpreises müssen vorab erfüllt werden:

  • Vorlage des testierten Konzernabschlusses und des testierten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der Manz AG
  • Ordnungsgemäße Bestätigung des ungarischen Ministers für heimische Wirtschaft gemäß der Regierungsverordnung Nr. 561/20222 über ausländische Direktinvestitionen zum Erwerb der Anteile an der Manz Hungary Kft.
  • Ordnungsgemäße Bestätigung der Hungarian Investment Promotion Agency zur Zustimmung des Eigentümerwechsels der Manz Hungary Kft. bei gleichzeitiger Übertragung der Subventionszusagen
  • Antragstellung auf Subventionen bis zum 30. Juni 2024 beim ungarischen Staat durch die Manz Hungary Kft.
  • Abschluss eines IT-Rahmenvertrags zwischen der Manz AG, der Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH sowie der Manz Hungary Kft.
  • Zustimmung zur SAP-Lizenzübertragung und rechtlicher Übertragung der SAP- Lizenzen durch SAP SE, Walldorf
  • Zustimmung zur rechtlichen Lizenzübertragung eines CAD-Systems durch die Siemens Aktiengesellschaft, München

Die gesetzlichen Vertreter der Manz AG gehen davon aus, dass die Bedingungen innerhalb des zweiten Quartals 2024 erfüllt sein werden und der Kaufpreis spätestens bis zum 31. August 2024 zufließen wird.

Weiterhin wurde im Mai 2024 bereits ein Vertrag über ein Gesellschafterdarlehen, das als Kontokorrentlinie in Höhe von 3.000 TEUR ausgestaltet ist und der Manz AG im Zeitraum von 12 Monaten ab Vertragsschluss auf Abruf zur Verfügung steht, abgeschlossen.

Darüber hinaus wurden mit einem Großkunden im Voraus zu leistende Anzahlungenvereinbart, die zum Teil im Laufe des dritten und vierten Quartals 2024 fällig gewesen wären. Diese Anzahlungen führten und führen vereinbarungsgemäß zu einem Mittelzufluss von ca. 8.000 TEUR in den Monaten Mai und Juni 2024.

Für die Manz-Gruppe sowie die Manz AG ist darüber hinaus basierend auf den Liquiditätsplanungen der betreffenden Tochtergesellschaften im Ausland zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum bis Ende Mai 2025 und damit zur Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit die regelmäßige Verlängerung der kurzfristigen Kontokorrentkreditlinien insbesondere bei den Tochtergesellschaften in Taiwan und China sowie der Slowakei erforderlich, für welche die Manz AG teilweise Garantiegeberin ist. Im Geschäftsjahr 2024 wurden bereits 15.700 TEUR von einem Gesamtlinienvolumen von 80.300 TEUR verlängert. Bei den zu verlängernden

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Kontokorrentkreditlinien geht der Vorstand mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer entsprechenden Verlängerung aus.

Alle im Rahmen des Maßnahmenpakets getroffenen Maßnahmen werden zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum wesentlich beitragen. Ergebnis dieser Analyse ist, dass die Durchfinanzierung im Prognosezeitraum mit überwiegender Wahrscheinlichkeit aufrechterhalten werden kann.

Sofern sich jedoch wesentliche liquiditätswirksame Abweichungen insbesondere aus fehlenden Auftragseingängen, d.h. bei einem Abschlag von 50 % auf den geplanten Auftragseingang im Prognosezeitraum ergeben, die Manz AG aus sonstigen Gewährleistungsbürgschaften in Anspruch genommen wird oder wesentliche Kontokorrentkreditlinien bei ausländischen Tochtergesellschaften nicht verlängert werden, ergibt sich daraus eine Liquiditätsunterdeckung in der zweiten Hälfte des Prognosezeitraums, die zu einer Gefährdung des Fortbestands der Manz AG und der Manz-Gruppe führt.

Der Fortbestand der Manz AG hängt entscheidend davon ab, dass die oben skizzierten Liquiditätsrisiken im Wesentlichen nicht eintreten. Diese Ereignisse und Gegebenheiten stellen ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB dar.

Wir verweisen dazu auch auf unsere Ausführungen im Risikobericht innerhalb des zusammengefassten Lageberichts unter dem Kapitel "Liquiditäts- und Finanzierungsrisken einschließlich bestandsgefährdender Risiken".

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen vorgenommen. Die Nutzungsdauer wird nach deren Produktlebenszyklus von 3 bis 9 Jahre angesetzt, soweit diese verlässlich geschätzt werden können. Kann die Nutzungsdauer gemäß § 253 Abs. 3 HGB nicht verlässlich geschätzt werden, sind planmäßige Abschreibungen auf die Herstellungskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren vorzunehmen. In die Herstellungskosten sind neben Einzelkosten auch Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Den Abschreibungen liegen Nutzungsdauern von eins bis neun Jahren zugrunde.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Jahre

Bauten auf fremden Grundstücken

8 bis 33

Technische Anlagen und Maschinen

3 bis 21

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

3 bis 23

Anlage 3

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Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. In die Herstellungskosten sind neben Einzelkosten auch Material- und Fertigungsgemeinkosteneinbezogen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt, sofern von einer dauernden Wertminderung auszugehen ist. Ausleihungen werden zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Bestehen die Gründe für eine dauernde Werminderung nicht mehr, erfolgt eine Wertaufholung.

Die Bestände an Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffen mit dem niedrigeren aus durchschnittlichen und letzten Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie anteilige Verwaltungskosten entsprechend berücksichtigt werden. In die Herstellungskosten werden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen.

Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert, geleistete Anzahlungen mit dem Nennbetrag.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden grundsätzlich mit dem Bestand an unfertigen Erzeugnissen verrechnet. Sofern der Betrag der erhaltenen Anzahlungen die Herstellungskosten der Vorräte übersteigt, erfolgt der Ausweis unter Passiva Erhaltene Anzahlungen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch entsprechende Wertberichtigungen auf den um die Umsatzsteuer gekürzten, zum Bilanzstichtag noch offenen Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt.

Liquide Mittel sowie Rechnungsabgrenzungsposten sind zu ihrem Nennwert angesetzt. Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Die Aktivierung eines aktivischen Überhangs

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unterbleibt aufgrund der vorliegenden Verlusthistorie und der damit verbundenen Nicht- Werthaltigkeit der steuerlichen Verlustvorträge. Soweit die aktiven latenten Steuern den vorhandenen passiven latenten Steuern entsprechen, werden diese insoweit verrechnet dargestellt. Verlustvorträge werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre realisierbar erscheint.

Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftsteuersatzes sowie entsprechend den gewerbesteuerlichen Hebesätzen. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbeertragsteuer ergab sich im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Steuersatz von 30,18 %. Da der konsolidierte Konzernumsatz 750 Mio. EUR nicht übersteigt, fällt der Manz-Konzern im Geschäftsjahr 2023 nicht unter den Anwendungsbereich der OECD BEPS "Pillar Two" Modellregelungen. Es ergeben sich daher auch für den Jahresabschluss der Manz AG weder Auswirkungen aus der Regelung des § 274 Abs. 3 HGB noch sonstige Pflichtangaben nach § 285 Nr. 30a HGB.

Die Gesellschaft hat erstmals im Geschäftsjahr 2008 für Mitglieder des Vorstands und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter einen Performance Share Plan eingeführt. Hierbei werden Aktienzusagen mit einer bestimmten Wartezeit gewährt. Nach Ablauf der Wartezeit erhält der Empfänger eine Manz Aktie zum Preis von 1,00 EUR. Die Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Zur Bedienung der Aktienoptionen wurde in den Jahren 2008, 2011, 2012, 2015, 2019 und 2023 die bedingte Erhöhung des Grundkapitals beschlossen (siehe auch Bedingtes Kapital I, II, III, IV). Im vorliegenden handelsrechtlichen Abschluss der Manz AG wurde, wie schon in den Vorjahren, die Ausgabe der Aktienoptionen/-zusagen nicht bilanziert.

Die Pensionsverpflichtungen werden mit dem anhand des Projected-Unit-Credit-Verfahrens ermittelten Erfüllungsbetrags unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Für die Abzinsung wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,82 % (Vj. 1,78 %) verwendet. Erwartete Rentensteigerungen wurden mit 2,3 % (Vj. 2,3 %), Gehaltssteigerungen wurden mit 2,8 % (Vj. 2,8 %) berücksichtigt. Zusätzlich ist in der Bewertung der Pensionsverpflichtungen eine einmalige Anpassung der Rentenansprüche um 32,6 % bezogen auf eine aufgelaufene Inflation im Geschäftsjahr 2023 enthalten, was zu einem Aufwand von 587 TEUR führte und im Personalaufwand ausgewiesen ist.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Jubiläumsrückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zum nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,74 % (Vj. 1,44 %) verwendet. Die erwartete Fluktuation wurde mit einer Rate von 10,0 % (Vj. 9,0 %) berücksichtigt. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeitvergütungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung zu erwartender Gehaltssteigerungen sowie aktueller Sterbetafeln bewertet. Für die Abwertung wird gemäß § 253 Abs. 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Zinssatz bei siebenjährigem Durchschnitt und bei einer Restlaufzeit von einem

Anlage 3

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Jahr verwendet. Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeit dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach §§ 246 Abs. 2 S. 2, 253 Abs. 1 S. 4 HGB. Die Vermögensgegenstände werden mit der jeweils zugrundeliegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis auf der Aktivseite.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Vermögensgegenstände in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung oder dem jeweils niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Die derivativen Finanzgeschäfte werden einzeln zu Marktpreisen bewertet. Daraus resultierende unrealisierte Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt.

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Manz AG published this content on 22 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 11 June 2024 08:14:05 UTC.