Der Verwaltungsrat der Malaysia Pacific Corporation Berhad gab bekannt, dass die Gesellschaft am 17. August 2022 eine Absichtserklärung ("MOU") mit Windsor Aims Machinery Sdn. Bhd. ("Windsor Aims") abgeschlossen hat, um in gutem Glauben über den Abschluss eines Joint Collaboration Agreement ("JCA") oder anderer Vereinbarungen zur Umsetzung des vorgeschlagenen Regularisierungsplans (wie hierin definiert) zu verhandeln.

Der vorgeschlagene Regularisierungsplan würde unter anderem eine vorgeschlagene Kapitalherabsetzung, eine vorgeschlagene Umwandlung von Schulden in Eigenkapital, eine vorgeschlagene Ausgabe von Aktien und eine vorgeschlagene Ausgabe von Bezugsrechten beinhalten ("vorgeschlagener Regularisierungsplan"). Die Absichtserklärung ist nicht als rechtsverbindliche Vereinbarung gedacht und soll lediglich als Absichtserklärung der Parteien der Absichtserklärung dienen. Das MOU legt die Absicht der Parteien dar, nach Treu und Glauben zu verhandeln, um ein JCA oder andere Vereinbarungen zur Umsetzung des vorgeschlagenen Regularisierungsplans zu schließen.

Die Parteien sind sich einig, dass diese Absichtserklärung nicht gleichbedeutend mit einer Veräußerung und Übertragung der Vermögenswerte/Geschäfte von Windsor Aims oder MPCB ist. Die wesentlichen Bedingungen der Absichtserklärung sind im Folgenden aufgeführt: Die Parteien vereinbaren hiermit, alle Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, die von einer der Parteien und ihren ernannten Beratern für die Durchführung einer gründlichen rechtlichen und finanziellen Due-Diligence-Prüfung ihrer Vermögenswerte und Geschäfte benötigt werden. Das MOU wird mit der Unterzeichnung des JCA oder anderer Vereinbarungen beendet und verliert seine Wirkung, sofern es nicht vorher von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird. Das MOU tritt für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten ab dem Datum des MOU in Kraft, in dem das JCA oder andere Vereinbarungen in Bezug auf den vorgeschlagenen Regularisierungsplan fertiggestellt und ausgeführt werden.

Das MOU ermöglicht es den Parteien, für einen Zeitraum von mindestens sechs (6) Monaten exklusiv zu verhandeln und legt das Verständnis und die Absicht in Bezug auf den vorgeschlagenen Regularisierungsplan fest.