Mahindra Holidays & Resorts India Limited gab bekannt, dass das Unternehmen eine Verfügung des Commissioner of Income-Tax (App appeals), National Faceless Appeal Centre, Delhi, gemäß den geltenden Bestimmungen des Income-Tax Act, 1961 in Bezug auf das Veranlagungsjahr 2016-17 gegen die vom ACIT, Circle 1, LTU, Chennai erlassene Veranlagungsverfügung erhalten hat. Die Verfügung wurde in 3 Angelegenheiten erlassen. Erste Angelegenheit: Umsatzrealisierung (zeitliche Differenz) (INR 220,26 Millionen).

Diese Angelegenheit wurde zu Gunsten des Unternehmens entschieden. 2: Nichtanerkennung von Ausgaben für Reparaturen in Ferienanlagen (INR 15,02 Millionen). Der Veranlagungsbeamte wird angewiesen, dem Antrag stattzugeben und die Angelegenheit wird teilweise zugelassen. Dritte Angelegenheit: Nichtberücksichtigung von Auslandszahlungen für die Instandhaltung von Ferienanlagen (INR 1,84 Millionen).

Dieser Angelegenheit wird teilweise stattgegeben. Datum des Erhalts der Anweisung oder Anordnung, einschließlich etwaiger einstweiliger Anordnungen oder sonstiger Mitteilungen der Behörde; Die Anordnung vom 25. September 2023 ist der Gesellschaft am 26. September 2023 zugegangen, d., Einzelheiten des/der begangenen oder angeblich begangenen Verstoßes/Verstöße, Nicht zutreffend, e., Auswirkungen auf die Finanzen, den Betrieb oder andere Aktivitäten des Unternehmens, soweit möglich quantifizierbar in Geldwerten; Auf der Grundlage der Einschätzung des Unternehmens und der Beratung durch den Rechtsbeistand erwartet das Unternehmen nicht, dass die besagte Anordnung wesentliche finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen haben wird.