IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT
Duisburg
ISIN DE0006131204 WKN 613120
Wir laden unsere Aktionäre zu unserer
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
am Donnerstag, 19. Juli 2018, 9.00 Uhr (Einlass ab 8.00 Uhr)
in der Mercatorhalle, CityPalais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg, ein.
Parkmöglichkeiten befinden sich in der Tiefgarage des CityPalais, Landfermannstraße/Ecke Averdunkstraße. Die Parktickets unserer
Aktionäre werden nach der Hauptversammlung kostenfrei entwertet.
Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses
für das Geschäftsjahr 2017 sowie des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts für die IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
und den Konzern, mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. (1) HGB und § 315a Abs. (1) HGB
sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss
festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu fassen.
| 2. |
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.362.110,00 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,12 je für das Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigter Stückaktie:
| EUR
| 2.362.110,00
|
Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt der Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat über diesen Beschlussvorschlag
und der Einberufung vorhandenen 115.750 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Stückaktien (bei Einberufung: 19.684.250 Aktien) bis zur Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet
werden.
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. | 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. | 5. |
Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Risikoprüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
mbH, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar für
a) | das Geschäftsjahr 2018 sowie | b) | die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. (5), 117 Nr. 2 WpHG bis zur
nächsten Hauptversammlung für den Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzberichts
enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet.
|
| 6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und
4 Drittelbeteiligungsgesetz aus neun (9) Mitgliedern zusammen, von denen sechs (6) als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner
durch die Hauptversammlung gewählt werden.
Die Amtszeit der in der Hauptversammlung vom 18. Juli 2017 zu TOP 6 gewählten Aufsichtsratsmitglieder, also von Frau Inés
Arnaldos und der Herren Santiago de Armas Fariña, Dr. Hans Vieregge, Francisco López Sánchez, Antonio Rodríguez Pérez und
Agustin Manrique de Lara y Benítez de Lugo, endet mit Ablauf der hiermit einberufenen Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
beschließt, die folgenden Personen als Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen:
* |
Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Rechtsanwalt und Steuerberater als Partner der Kanzlei S. de Armas y Asociados,
S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien,
| * |
Dr. Hans Vieregge, Hannover, Deutschland, ehemaliges Vorstandsmitglied Nord/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale,
| * |
Francisco López Sánchez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Vertreter der Puerto Meloneras, S.L. in Las Palmas de Gran Canaria, Gran
Canaria, Spanien, welche ihrerseits geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Lopesan Hotel Management, S.L. ist,
| * |
Inés Arnaldos, Las Palmas de Gran Canaria, Spanien, spanische Anwältin (abogada) der Rechtsabteilung der Lopesan Hotel Management S.L.,
| * |
Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L., in Las Palmas de Gran Canaria,
Gran Canaria, Spanien,
| * |
Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo, Telde, Gran Canaria, Spanien, Präsident des Verbandes 'Confederación Canaria de Empresarios' (kanarischer Unternehmerverband)
und Geschäftsführer der Quesoventura S.L., Telde, Gran Canaria, Spanien.
|
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, gleichzeitig für den Fall, dass eines der vorstehend vorgeschlagenen und von der Hauptversammlung
gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet,
* |
Roberto López Sánchez, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien, Alleinverwalter der Rolopsan, S.A.U. in Las Palmas de Gran Canaria, Spanien,
|
als Ersatzmitglied zu wählen.
Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten sind dieser Tagesordnung in der Anlage 1 beigefügt und sind auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/ |
zugänglich.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden
zu lassen.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand auch weiterhin
aufbringen können.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes mitgeteilt: Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat, Herrn Santiago de Armas Fariña als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
Die Voraussetzung des § 100 Abs. (5) AktG, der Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, wird sowohl von Herrn Dr. Hans Vieregge und
als auch von Herrn Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo erfüllt. Zudem sind sämtliche Kandidaten mit dem Hotelsektor,
in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.
Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines
jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
wie folgt offengelegt: Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft oder
ihren Organen.
Ferner stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats von den vorgeschlagenen Kandidaten Herr Dr. Hans Vieregge und Herr Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo nicht in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen
Beziehung zu einem wesentlich an der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär.
Die folgenden vorgeschlagenen Kandidaten stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der wesentlich an der IFA Hotel &
Touristik Aktiengesellschaft beteiligten Aktionärin Lopesan Touristik S.A. oder zu deren beherrschenden Gesellschaftern:
Santiago de Armas Fariña ist nicht stimmberechtigter Schriftführer des dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums der Mehrheitsaktionärin
Lopesan Touristik S.A. sowie Vertreter von Mitgliedern von Verwaltungsorganen der weiteren in der Aufstellung nach § 125 Abs.
(1) Satz 5 AktG genannten Unternehmen. Zudem erbringt die S. De Armas y Asociados S.L., deren Partner Herr Santiago de Armas
ist, regelmäßig Beratungsdienstleistungen gegenüber der IFA Canarias, S.L., einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft.
Francisco López Sánchez ist Mitglied von Verwaltungsorganen bzw. Vertreter eines Mitglieds in den in der Aufstellung nach § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG
genannten mit der Lopesan Touristik, S.A. verbundenen Unternehmen, darunter der Lopesan Touristik S.A.. Ferner ist er ein
Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden Gesellschafterin Invertur Helsan S.L.U., Herrn Eustasio López.
Inés Arnaldos ist als spanische Rechtsanwältin (abogada) in der Rechtsabteilung bei der Lopesan Hotel Management, S.L. angestellt.
Antonio Rodríguez Pérez ist bei der Lorcar Asesores S.L. als Geschäftsführer angestellt, deren beherrschende Gesellschafterin die Hijos de Francisco
López Sánchez S.A. ist, deren Tochtergesellschaft die Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. ist. Zudem ist er Mitglied
eines dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums der Lopesan Touristik S.A. sowie Vertreter eines Mitglieds
von Verwaltungsorganen der in der Aufstellung nach § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG genannten Unternehmen. Er erhält gelegentlich
Dienstleistungsaufträge von der Interhotelera Española, S.A.U. und der Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U., die ebenfalls
mit der Lopesan Touristik S.A. verbunden sind.
Roberto López Sánchez ist Vertreter der Invertur Helsan S.L.U. im Verwaltungsrat der Jandia Dunas, S.A. und Vertreter der Rolopan, S.L.U. im Verwaltungsrat
der Maspolamas Golf, S.A.. Ferner ist er ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden Gesellschafterin
Invertur Helsan S.L.U., Herrn Eustasio López.
Gemäß § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG werden folgende Angaben gemacht:
Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
(unmittelbar oder als Vertreter von juristischen Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):
* | S. de Armas y Asociados, S.L. | * | Lexa, S.A. | * | Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, S.L.U. | * | Punta del Sol, S.A. | * | Santa Águeda Sun Golf, S.L. |
Dr. Hans Vieregge, Hannover Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: * | Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, Flensburg |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * | CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co. KG 'Conti Basel', München | * | CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG 'Conti Equator', München | * | CONTI 148. Schiffahrts GmbH & Co. KG, 'Conti Greenland', München | * | Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein |
Francisco López Sánchez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
(unmittelbar oder als Vertreter von juristischen Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):
* | Agrícola Tabaibal, S.A.U. | * | Altamarena, S.A. | * | Bitumex, S.A.U. | * | Brickell Reach Tower 3801 LLC | * | Casticar, S.A. | * | Cook-Event Canarias, S.A. | * | Costa Canaria de Veneguera, S.A. | * | Creativ Hotel Buenaventura, S.A. | * | Cuba Gestión hotelera, S.L.U. | * | Dehesa de Jandía, S.A. | * | Explotaciones Jandía, S.A. | * | Expo Meloneras, S.A. | * | Interhotelera Española, S.A. | * | Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U. | * | Lopesan Hotel Management, S.L. | * | Lopesan Management S.L.U. | * | Lopesan Satocan Investment, S.L. | * | Lopesan Touristik, S.A. | * | Lorcar Asesores, S.L. | * | Maspalomas Golf, S.A. | * | Megahotel Faro, S.L. | * | Meloneras Golf, S.L. | * | N.F.L.S., S.L.U. | * | Oasis Beach Maspalomas, S.L. | * | Promociones Faro, S.A. | * | Promociones Taidía, S.A.U. | * | Santa Águeda Sun Golf, S.L. | * | Varadero Center, S.L.U. |
Inés Arnaldos, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien.
Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
(unmittelbar oder als Vertreter von juristischen Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):
* | Aguas de Meloneras, A.I.E. | * | Bitumex, S.A.U. | * | Casticar, S.A. | * | Expo Meloneras, S.A. | * | Jandía Beach Center, S.A. | * | Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U. | * | Lopesan Touristik, S.A. | * | Lorcar Asesores, S.L. | * | Novedad Digital, S.L. | * | Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, S.L.U. | * | Telefaro 2000 Comunicaciones S.L. (in Liqu.) |
Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo, Telde, Gran Canaria, Spanien Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * | Administración y Gestión Promociones-Cooperativas, S.L. | * | Autoridad Portuaria de Las Palmas | * | Explotaciones La Calderona, S.L. | * | Fundación Canaria Patronos V.P. | * | Inversiones La Lucera, S.L. | * | Quesoventura, S.L. | * | Fundación Canaria Yrichen |
Roberto López Sánchez, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
(unmittelbar oder als Vertreter von juristischen Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):
* | Jandía Dunas, S.A. | * | Maspalomas Golf, S.A. | * | Rolopsan, S.L.U. |
| 7. |
Beschlussfassung über den Erwerb eigener Aktien durch die IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft nach § 71 Abs. (1) Nr.
8 AktG Die von der Hauptversammlung am 16. Juli 2015 zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
nach § 71 Abs. (1) Nr. 8 AktG läuft am 15. Juli 2018 aus und soll daher neu gefasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt dieser
Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die nach dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen
mit anderen eigenen Aktien, welche sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr gemäß den §§ 71d und 71e Aktiengesetz
zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Ferner sind die Voraussetzungen
des § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG zu beachten. Der Erwerb darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien erfolgen. Die
Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung
des maximalen Erwerbsvolumens in Teiltranchen, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen.
Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder mittels eines an die Aktionäre
der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen
Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten:
- | Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten)
den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im Xetra-Handel (bzw. einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen vor Eingehen der Verpflichtung
zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
| - | Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft oder eine an die Aktionäre der Gesellschaft
gerichtete öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, dürfen der gebotene Kauf- bzw. Verkaufspreis oder die
Grenzwerte der gebotenen Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den drei Börsentage vor dem Tag
der Veröffentlichung des Angebots geltenden, durchschnittlichen Schlusskurs im Xetra-Handel (bzw. einem an die Stelle des
Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10
% über- oder unterschreiten.
|
| 8. |
Beschlussfassungen über die Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. (1) Nr. 8 AktG, auch unter Erwerbsrechtsausschluss Die Gesellschaft hält gegenwärtig einen Bestand von 115.750 eigenen Aktien. Für diese eigenen Aktien sowie etwaige weitere
eigene Aktien, die die Gesellschaft auf Basis des unter TOP 7 zu fassenden Beschlusses zur Ermächtigung des Erwerbs eigener
Aktien in Zukunft erwerben wird, wird neben der üblichen Verwendungsmöglichkeit der Einziehung der eigenen Aktien folgende
spezielle Verwendungsmöglichkeit vorgeschlagen, für die der Vorstand um eine Ermächtigung zum Ausschluss des Erwerbsrechts
bittet.
Die eigenen Aktien könnten zum Erwerb weiterer Kommanditanteile an der Tochtergesellschaft IFA Insel Ferien Anlagen GmbH &
Co KG ('IFA Insel') im Wege des Anteilstausches eingesetzt werden. Das Kommanditkapital der IFA Insel wird zu 96,57% gegenwärtig von der Gesellschaft
und im Übrigen von Minderheitskommanditisten gehalten. Ein derartiger Tausch von IFA Aktien in IFA Insel-Kommanditanteile
würde der Gesellschaft ermöglichen, ihre Beteiligung an der IFA Insel weiter aufzubauen und die Gesellschafterstruktur im
Konzern zu vereinfachen. Konkrete Verhandlungen über den Tausch sollen erst nach dieser Beschlussfassung begonnen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen. a) | Der Vorstand wird befristet bis zum 18. Juli 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der zu TOP 7 beschlossenen
Ermächtigung oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien neben einer Veräußerung über die Börse oder
über ein Angebot an alle Aktionäre auch ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals einzuziehen, ohne dass die Einziehung
oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die
Einziehung kann auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrags des Grundkapitals
der übrigen Aktien gemäß § 8 Absatz 3 Aktiengesetz erfolgen. Der Vorstand ist für diesen Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl
der Aktien in der Satzung entsprechend zu ändern.
| b) | Der Vorstand wird befristet bis zum 18. Juli 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der zu TOP 7 beschlossenen
Ermächtigung oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Erwerbsrechts der Aktionäre
einem oder mehreren Dritten als Gegenleistung für den Erwerb dessen Kommanditbeteiligung an der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH
& Co KG (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 1128 OL) zu veräußern und zu übertragen. Diese Ermächtigung
kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmalig ausgenutzt werden.
|
Bericht des Vorstands gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Ausschluss des Erwerbsrechts der Aktionäre
zu TOP 8 b) Der Vorstand hat folgenden Bericht gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet:
Die zu Top 8 b) erbetene Ermächtigung zum Erwerbsrechtsausschluss soll insbesondere dazu dienen, den Vorstand in die Lage
zu versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Kommanditisten der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co KG einen Tausch ihrer
Kommanditanteile in Aktien der Gesellschaft anbieten zu können. Ein Angebot zum Tausch in Aktien der Gesellschaft erhöht möglicherweise
die Bereitschaft der Minderheitskommanditisten, sich von ihren Kommanditanteilen zu trennen, da er ihnen gleichzeitig ermöglicht,
weiter als Aktionäre der Gesellschaft an der Entwicklung des IFA-Konzerns zu partizipieren. Auch in Fällen von verkaufswilligen
Minderheitskommanditisten können deren Anteile im Tausch gegen Aktien der Gesellschaft ohne Liquiditätsaufwand für die Gesellschaft
erworben werden.
Mit einem derartigen Tausch kann innerhalb des Konzern der Gesellschaft die Gesellschafterstruktur in der Weise vereinfacht
werden, dass es mittelfristig und bei hoher Akzeptanz des Tauschangebots nur noch auf Ebene der Gesellschaft Minderheitsgesellschafter
gibt. Aus Sicht der Gesellschaft ist die Verwendungsmöglichkeit auch vorteilhaft, weil sie einen Erwerb ohne den Einsatz liquider
Mittel ermöglicht. Hinsichtlich des Tauschverhältnisses wird der Vorstand sich naturgemäß jeweils am aktuellen Kurs der Aktie
der Gesellschaft und dem anteiligen Unternehmenswert an der IFA Insel Anlagen GmbH & Co. KG orientieren. Der im Interesse
der Gesellschaft stehende Zweck rechtfertigt die angesichts des kleinen Bestands eigener Aktien geringfügige Anteilsverwässerung
der Altaktionäre; bei einem aus Sicht der Gesellschaft attraktiven Tauschverhältnis kann eine Wertverwässerung ausgeschlossen
werden.
| 9. |
Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts Ein von Vorstand und Aufsichtsrat aufgestellter Investitionsplan sieht zur weiteren Neuaufstellung der Gesellschaft, die mit
dem Verkauf diverser Hotels seit 2016 eingeleitet worden war, verschiedene beabsichtigte strategische Projekte vor. Zu den
geplanten Maßnahmen gehören neben dem bereits eingeleiteten Hotelbauprojekt in Playa Bávaro in der Dominikanischen Republik
eine zusätzliche Stufe des Kapazitätsausbaus in Playa Bávaro, die beabsichtigte Renovierung des IFA-Hotels Faro auf Gran Canaria
und des IFA-Hotels auf Fehmarn, der etwaige Erwerb der noch nicht von der Gesellschaft gehaltenen 50%-Beteiligung an der Anfi-Gruppe
und die Einleitung eines geplanten weiteren Hotelneubauprojekts auf den kanarischen Inseln. Von der Einberufung der Hauptversammlung
an ist eine Zusammenfassung des Investitionsplans auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.
Zur Finanzierung dieser verschiedenen strategischen Projekte und weiteren Eigenkapitalstärkung beabsichtigt die Gesellschaft,
eine Barkapitalerhöhung unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre durchzuführen und auf diese Weise einen Emissionserlös
von ca. EUR 200 Mio. zu erzielen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) | Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 51.480.000,00, eingeteilt in 19.800.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien,
wird um bis zu EUR 77.220.000,00 durch Ausgabe von bis zu 29.700.000 Stück neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen
Bareinlagen auf bis zu EUR 128.700.000,00, eingeteilt in 49.500.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien, erhöht. Die
neuen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,60 sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigt ('Neue Aktien'). Die Neuen Aktien werden zu dem Mindestausgabebetrag gemäß § 9 Abs. 1 AktG (Aktiengesetz) in Höhe von EUR 2,60 je Neuer Aktie
ausgegeben. Das Bezugsverhältnis beträgt 2:3, d.h. zwei alte Stückaktien berechtigen zum Bezug von drei neuen Stückaktien.
Hierzu werden die Neuen Aktien den Aktionären im Bezugsverhältnis 2:3 zum vom Vorstand festzulegenden und bekanntzumachenden
Bezugspreis innerhalb der Bezugsfrist zum Bezug angeboten (mittelbares Bezugsrecht) und im Anschluss im Umfang der ausgeübten
Bezugsrechte von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes
über das Kreditwesen tätigen Unternehmen zum Ausgabebetrag von EUR 2,60 gezeichnet. Ein etwaiger Mehrerlös - unter Abzug einer
angemessenen Provision, der Kosten und Auslagen - ist an die Gesellschaft abzuführen. Die Bezugsfrist beträgt mindestens zwei
Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots und muss spätestens mit Ablauf des 18. Januar 2019 enden. Die Bezugsrechte auf
die Neuen Aktien sind übertragbar, ein börsenmäßiger Bezugsrechtshandel wird nicht organisiert.
| b) | Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung,
insbesondere den Bezugspreis nach pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung einer bestmöglichen Platzierung, mindestens
aber in Höhe des Mindestausgabebetrages von EUR 2,60, festzusetzen.
| c) | Jeder bezugsberechtigte Aktionär kann innerhalb der Bezugsfrist über den auf seinen Bestand an alten Aktien nach Maßgabe des
Bezugsverhältnisses entfallenden Bezug hinaus ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer Aktien aus der Barkapitalerhöhung
zum Bezugspreis abgeben ('Überbezug'). Die maximale Gesamtzahl der von einem Aktionär durch einen Überbezug jeweils erwerbbaren Neuen Aktien errechnet sich aus
den 29.700.000 Neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung abzüglich der auf den Bestand dieses Aktionärs entfallenden Bezugsaktien,
die er aufgrund seines gesetzlichen Bezugsrechts beziehen darf. Wenn Überbezugsmeldungen für mehr als die Anzahl der nicht
bezogenen Neuen Aktien abgegeben werden, werden die Überbezugsmeldungen nicht oder nur teilweise angenommen. In diesem Fall
wird der Überbezug quotal zugeteilt, das heißt in dem Verhältnis, in dem die gesetzlichen Bezugsrechte ausgeübt wurden. Soweit
die Ausübung von gesetzlichen Bezugsrechten oder Überbezugsmeldungen dazu führen würde, dass rechnerisch Ansprüche der Aktionäre
auf Bruchteile von neuen Aktien entstehen, haben die Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Aktienspitzen keinen Anspruch
auf Zuteilung und Lieferung Neuer Aktien.
| d) | Dieser Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird hinfällig, wenn und soweit die Neuen Aktien nicht bis zum Ablauf
des 18. Januar 2019 gezeichnet worden sind.
| e) | Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital) der Gesellschaft entsprechend des
Umfangs der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.
|
|
Unterlagen Folgende Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/
zugänglich und liegen in den Räumen der Gesellschaft in Duisburg aus: * | die Einberufung mit der Tagesordnung der Hauptversammlung; | * | der Jahresabschluss der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017; | * | der zu einem Bericht zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 nebst dem erläuternden
Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. (1) HGB und § 315a Abs. (1) HGB und
| * | der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017; | * | Bericht des Vorstands gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Ausschluss des Erwerbsrechts der Aktionäre
zu TOP 8b);
| * | eine zusammenfassende Darstellung des Investitionsplans der Gesellschaft. |
Ferner sind vom Tag der Einberufung an folgende weitere Unterlagen gemäß § 124a AktG auf der Internetseite zugänglich: * | der Inhalt der Einberufung, die die Erläuterung zu TOP 1 enthält, zu dem kein Beschluss gefasst werden soll; | * | die Angaben über die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, (vgl. auch nachfolgend Angaben
nach § 49 Abs. (1) Nr. 1 WpHG);
| * | die Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung zu verwenden sind; | * | die Formulare, die bei der Stimmabgabe durch Briefwahl zu verwenden sind; sowie | * | ein etwaiges nach Einberufung der Versammlung bei der Gesellschaft eingegangenes Verlangen von Aktionären im Sinne von § 122
Abs. (2) AktG (unverzüglich nach Zugang).
|
Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung in deutscher oder englischer Sprache und
der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der im Anschluss genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der
Versammlung, d.?h. bis zum 12. Juli 2018, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind
dabei nicht mitzurechnen.
|
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de |
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes, der in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen hat, muss sich auf den
Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d.?h. auf den 28. Juni 2018, 00:00 Uhr (MESZ) ('Nachweisstichtag'), beziehen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis
zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft die Berechtigung des
Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.
Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date) Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts
in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand
nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, sofern sie hierzu nicht von einem Aktionär bevollmächtigt werden. Aktionäre,
die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe Das Stimmrecht kann persönlich, durch Bevollmächtigte (zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person), durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder per Briefwahl ausgeübt werden.
a) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Dies gilt nicht bei den in § 135 AktG genannten Bevollmächtigten, d.?h. bei der Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute
und geschäftsmäßig Handelnde. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig
wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht kann auf der Internetseite der Gesellschaft https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/ |
heruntergeladen werden. Ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht erhalten die Aktionäre zudem mit der Eintrittskarte.
Der Nachweis der Bevollmächtigung oder der Widerruf der Vollmacht, muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse erfolgen:
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IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail: IFA-HV2018@computershare.de
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| b) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären die Möglichkeit der Stimmrechtsvertretung durch von ihr benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter an. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung Sorge zu tragen. Um den Aktionären die
Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu erleichtern, erhalten sie mit der Eintrittskarte
ein Formular. Ein entsprechendes Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/ |
heruntergeladen werden.
Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf oder Änderungen der Weisungen müssen durch Erklärung
gegenüber der Gesellschaft spätestens am 17. Juli 2018, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse erfolgen:
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IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail: IFA-HV2018@computershare.de
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Im Übrigen gelten die Ausführungen zum Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten entsprechend. | c) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl Der Vorstand hat beschlossen, eine Stimmabgabe mittels Briefwahl vorzusehen. Deshalb kann das Stimmrecht auch, ohne an der
Versammlung teilzunehmen, auf diesem Wege ausgeübt werden. Die Stimmabgabe mittels Briefwahl sowie ihr Widerruf haben schriftlich
oder im Wege elektronischer Kommunikation zu erfolgen. Bevollmächtigte Kreditinstitute dürfen sich gem. § 135 Abs. (5) Satz
3 AktG der Briefwahlmöglichkeit bedienen. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung mit Nachweis des Anteilsbesitzes
Sorge zu tragen, selbst wenn der Briefwähler aktienrechtlich kein Teilnehmer der Hauptversammlung ist.
Ein Formular zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/ |
heruntergeladen werden. Die Aktionäre erhalten ein Formular zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl zudem mit der Eintrittskarte.
Briefwahlstimmen, deren Widerruf oder Änderung können bis zum Ablauf des 17. Juli 2018, 24:00 Uhr (MESZ), entweder in Textform
oder auf elektronischem Weg unter der folgenden Adresse abgegeben werden:
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IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail.: IFA-HV2018@computershare.de
|
Zur Fristwahrung ist der Eingang bei der Gesellschaft entscheidend.
Auch nach Abstimmung per Briefwahl ist ein Aktionär zur persönlichen Teilnahme an der Versammlung berechtigt, sofern er die
Teilnahmebedingungen erfüllt. Die persönliche Anmeldung durch den Aktionär oder seinen Vertreter am Zugang zur Versammlung
gilt als Widerruf der Briefwahlstimmen.
Im Wege der Briefwahl kann ein Aktionär nur an Abstimmungen über solche Anträge teilnehmen, zu denen es mit dieser Einladung
oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und?/?oder Aufsichtsrat oder von Aktionären gibt.
| d) |
Rangfolge Wenn Briefwahlstimmen und Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter eingehen, werden stets Briefwahlstimmen
als vorrangig betrachtet.
Wenn Briefwahlstimmen oder Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter auf unterschiedlichen Übermittlungswegen
eingehen und nicht feststellbar ist, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden erteilte Briefwahlstimmen oder Vollmachten
nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter in folgender Rangfolge berücksichtigt: E-Mail, Telefax und zuletzt Papierform.
|
Rechte der Aktionäre
Recht zur Ergänzung der Tagesordnung Gemäß § 122 Abs. (2) AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von 500.000 Euro, das sind 192.308 Stückaktien, erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekanntgemacht werden. Dieses Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum 18. Juni 2018, zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind
dabei nicht mitzurechnen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs
des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Wir bitten, derartige Verlangen an die folgende
Adresse der Gesellschaft zu richten.
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IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft Vorstand Düsseldorfer Str. 50 47051 Duisburg |
Recht auf Gegenanträge und Wahlvorschläge Die Aktionäre haben das Recht, Gegenanträge zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen. Gegenanträge von Aktionären gegen
einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. (1) AktG sind zu
begründen und müssen, damit sie mit einer evtl. Stellungnahme der Gesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden, dieser mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d.?h. bis zum 4. Juli 2018, 24:00 Uhr (MESZ), unter der im
Anschluss genannten Adresse übersandt werden. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen.
|
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft Vorstand Düsseldorfer Str. 50 47051 Duisburg Fax: +49 (0) 2 03 9 92 76 90 |
Gegenanträge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden auf der Internetseite der Gesellschaft
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/
unverzüglich veröffentlicht. Der Gegenantrag sowie der Wahlvorschlag brauchen unter den in § 126 Abs. (2) AktG genannten Bedingungen
nicht zugänglich gemacht zu werden; im Falle der Begründung des Gegenantrags wird diese in den Fällen des § 126 Abs. (2) AktG
nicht zugänglich gemacht, speziell wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Diese Regelungen finden auf Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern nach § 127 AktG mit
der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen. Die Gesellschaft ist über die vorgenannten,
zu den Gegenanträgen aufgeführten Gründe hinaus, nicht verpflichtet, Wahlvorschläge zugänglich zu machen, wenn diese nicht
den Namen der vorgeschlagenen Person, den ausgeübten Beruf und Wohnort sowie deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 AktG enthalten.
Auskunftsrecht Gemäß § 131 AktG wird jedem Aktionär, der an der Hauptversammlung teilnimmt, auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft erteilt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung
erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu einem verbundenen Unternehmen. Ebenso erstreckt sich das Auskunftsrecht auf die im Konzernabschluss und Konzernlagebericht
einbezogenen Unternehmen. Die Stimmrechtsvollmacht berechtigt zur Ausübung des Auskunftsrechts.
Der Vorstand ist berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. (3) AktG) die Auskunft
zu verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft
oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Um die Hauptversammlung in einem zeitlich angemessenen Rahmen durchzuführen, ist der Vorsitzende der Versammlung beim Vorliegen
einer Vielzahl von Wortmeldungen nach § 131 Abs. (2) Satz 2 AktG in Verbindung mit § 22 Abs. (3) der Satzung der Gesellschaft
ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken.
Zusätzliche Angaben gemäß § 49 Abs. (1) Nr. 1 WpHG Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 51.480.000,00 und ist eingeteilt
in 19.800.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält hiervon 115.750 eigene Aktien, welche gemäß
§ 71b AktG nicht stimmberechtigt sind.
Duisburg, im Juni 2018 IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft Der Vorstand
Information zum Datenschutz für Aktionäre Die IFA Hotel & Touristik AG verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechtes personenbezogene Daten ihrer
Aktionäre und deren Stimmrechtsvertreter (Name, Anschrift, Sitz/Wohnort, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nr. der Eintrittskarte),
um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer
Rechte zu ermöglichen. Die jeweiligen Kreditinstitute der Aktionäre übermitteln diese für die Führung des Teilnehmerverzeichnisses
im Rahmen der Hauptversammlung relevanten Daten an die IFA Hotel & Touristik AG. Die Datenverarbeitung ist für die Teilnahme
an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c der
DSGVO. Daten über die Teilnahme an Hauptversammlungen werden gemäß der gesetzlichen Bestimmungen für einen Zeitraum von zehn
Jahren aufbewahrt.
Die IFA Hotel & Touristik AG bedient sich externer Dienstleister (Hauptversammlungs-Agenturen, Banken) für die Ausrichtung
der Hauptversammlung und wird diesen zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten, soweit erforderlich, auch personenbezogene Daten zugänglich
machen. Mit diesen Dienstleistern wird, soweit erforderlich, ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß § 28 DSGVO geschlossen.
In jedem Fall dürfen die Dienstleister die personenbezogenen Daten der Aktionäre ausschließlich im Rahmen der Erbringung ihrer
Dienstleistungen bzw. der Durchführung ihres Auftrages verarbeiten und müssen die Daten vertraulich behandeln. Eine Datenübermittlung
in Drittländer oder an internationale Organisationen erfolgt nicht.
Ihnen, unseren Aktionären, steht bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft nach Artikel
15 DSGVO, auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach
Artikel 18 DSGVO, auf Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO sowie auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO zu. Diese Rechte
können Sie unmittelbar gegenüber folgender Kontaktadresse geltend machen:
IFA Hotel & Touristik AG vertreten durch die Vorstandsmitglieder Yaiza García Suárez, Jordi Llinàs Serra Düsseldorfer Str. 50 47051 Duisburg Fax: +49 (0) 2 03 9 92 76 90
Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde nach Artikel 77 DSGVO.
Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
IFA Hotel & Touristik AG Datenschutzbeauftragter Düsseldorfer Str. 50 47051 Duisburg Fax: +49 (0) 2 03 9 92 76 90
Anlage 1:
Lebensläufe der Kandidaten für die Wahlen zum Aufsichtsrat
Santiago de Armas Fariña
|
Persönliche Daten | Name |
Santiago de Armas Fariña | Anschrift (beruflich) |
Avenida Rafael Cabrera, 4-1ºP 35002 Las Palmas de Gran Canaria
| Geburtsdatum |
13.03.1954 | |
Berufserfahrung | | Anwalt für Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht | seit 05/1979 |
Eingetragen in der Anwaltskammer von Las Palmas de Gran Canaria | seit 01/1995 |
Präsident und Direktor der Handelsgesellschaft S. de Armas y Asociados, S.L., einer Kanzlei für Rechts-, Wirtschafts- und
Unternehmensberatung
| |
Ausbildung | 06/1977 |
Abschluss Jurastudium | |
La Laguna Fachlehrgang Steuerrecht und Steuerberatung, Madrid
| |
Aktuelle Mandate | seit 01/2001 | Mitglied des Aufsichtsrats der IFA Hotel & Touristik AG, Vorsitzender seit 10/2005 | |
Mitgliedschaft in den im Anhang des Jahresabschlusses 2016 der IFA Hotel & Touristik AG angegebenen Gremien | |
Stellvertretender Vorsitzender der Industrie- und Handelskammer von Las Palmas und Vorsitzender des Tourismusausschusses | |
Mitglied der Geschäftsführung des Hotelverbandes von Gran Canaria, Lanzarote und Fuerteventura | |
Mitglied des Sozialausschusses der Universität von Las Palmas | |
Mitglied der Geschäftsführung des Arbeitgeberverbandes von Las Palmas | |
Sonstige Kenntnisse | Sprachkenntnisse |
Spanisch (Muttersprache) | |
Englisch (mittlere Kenntnisse) |
Dr. Hans Vieregge
|
Persönliche Daten | Name |
Hans Vieregge | Anschrift |
Franziusweg 8 30167 Hannover
| Geburtsdatum |
12.07.1941 | |
Berufserfahrung | 31.12.2006 |
Ruhestand | 1987-2006 |
Vorstand Nord-LB, Hannover Verantwortlich für unterschiedliche Bereiche des Firmen- und Privatkundengeschäfts; seit 1993 verantwortlich für die Schiffs-
und Flugzeugfinanzierungen und die Niederlassung Singapur; die letzen Jahre als Vertreter des Vorstandsvorsitzenden
| 1969-1987 |
Mitarbeiter HSBC Trinkaus und Burkhardt, Schwerpunkte Kredit- und Auslandsgeschäfte, zentrale Marketingaufgaben seit 1983 Generalbevollmächtigter
| 1967-1968 |
Assistent am Seminar für Wirtschaftspolitik, Universität Köln | |
Ausbildung | 1962-1966 | Volkswirtschaftsstudium in München und Köln | |
Aktuelle Mandate | Seit 1994 | Mitglied im Aufsichtsrat der IFA Hotel & Touristik AG | |
Mitgliedschaft in den im Anhang des Jahresabschlusses der IFA Hotel & Touristik AG angegebenen Gremien | |
Sonstige Kenntnisse | Sprachkenntnisse |
Deutsch (Muttersprache) Englisch (fließend)
|
Francisco López Sánchez
|
Persönliche Daten | Name |
Francisco López Sánchez | Anschrift |
c/Alcalde Enrique Jorge, 1 35100 San Fernando de Maspalomas
| Geburtsdatum |
13.07.1979 | |
Berufserfahrung | Seit 2003 | Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied
Lopesan Hotels & Resorts
| 2002-2003 | Verwaltungsangestellter
Prepaid Network Corp., Miami, Florida / USA
| 2001 | Praktikum Geschäftsleitung
Gran Hotel Lopesan Costa Meloneras, Gran Canaria, Spanien
| 2000 | Verkaufsmitarbeiter
Key Travel, S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien
| |
Ausbildung | 1994-1998 | Abitur
Saddlebrook High School, Tampa, Florida / USA
| 1998-2002 | Bachelor of Hospitality Management
Florida International University, Miami, Florida / USA
| |
Aktuelle Mandate | Seit 07/2008 | Mitglied im Aufsichtsrat der IFA Hotel & Touristik AG | |
Mitgliedschaft in den im Anhang des Jahresabschlusses der IFA Hotel & Touristik AG 2016 angegebenen Gremien | |
Sonstige Kenntnisse | Sprachkenntnisse |
Spanisch (Muttersprache) Englisch (fließend)
|
Inés Arnaldos
|
Persönliche Daten | Name |
Inés Arnaldos | Anschrift |
c/Concepción Arenal, 2-2° 35006 Las Palmas de Gran Canaria
| Geburtsdatum |
15.05.1980 | |
Berufserfahrung | Seit Januar 2006 | Anwältin in der Rechtsabteilung
Gruppe Lopesan
| |
Ausbildung | 1990-1998 |
Deutsche Schule in Las Palmas de Gran Canaria. Abschluss: Abitur | 1998-2002 | Jurastudium an der Universität CEU San Pablo, Madrid. Fachgebiet EU-Recht | 10/2002-01/2003 |
Abschluss Experte für EU-Recht - Universität CEU San Pablo, Madrid | 01/2003-07/2003 |
Abschluss Experte für EU-Recht - Sorbonne, Paris/Universität Madrid | 11/2003-06/2005 |
Vorbereitung für die Prüfung zur Aufnahme in den staatlichen Dienst | 09/2008-06/2010 |
Praktische Ausbildung zum Anwalt - Akademie für Rechtspraxis, Las Palmas | 11/2010 |
Zertifikat über die berufliche Befähigung | |
Aktuelle Mandate | |
Keine | |
Sonstige Kenntnisse | Sprachkenntnisse |
Spanisch (Muttersprache) Deutsch Französisch Englisch
|
Antonio Carlos Rodríguez Pérez
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Persönliche Daten | Name |
Antonio C. Rodríguez Pérez | Anschrift |
c/Concepción Arenal, 2-2° 35006 Las Palmas de Gran Canaria
| Geburtsdatum |
29.01.1966 | |
Berufserfahrung | Seit 2007 | Geschäftsführer Finanzen
Gruppe Lopesan
| 1994-2007 | Geschäftsführer Immobilienabteilung
Gruppe Lopesan
| 1993-1994 | Verwaltungsangestellter
Unternehmen der metallverarbeitenden Industrie
| |
Ausbildung | 1992 | Studium zum Diplomvolkswirt und Diplombetriebswirt - Universität von Barcelona | |
Ergänzende Fortbildungsmaßnahmen: | |
* MBA direkte und indirekte Besteuerung * steuerliche und buchhalterische Konsolidierung * finanzielle Transaktionen * internationaler Handel * Fusionen und Erwerbe * Unternehmensbewertung * Informationssysteme für Unternehmen * gruppeninterne Transaktionen
| |
Aktuelle Mandate | seit 07/2002 | Mitglied im Aufsichtsrat der IFA Hotel & Touristik AG | |
Mitgliedschaft in den im Anhang des Jahresabschlusses 2016 der IFA Hotel & Touristik AG angegebenen Gremien | |
Sonstige Kenntnisse | Sprachkenntnisse |
Spanisch (Muttersprache) Englisch (mittleres Niveau)
|
Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo
|
Persönliche Daten | Name |
Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo | Anschrift |
El Cortijo 35218 Telde / Gran Canaria - Spanien
| Geburtsdatum |
05.04.1964 | |
Berufserfahrung | Seit 1998 | Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
El Cortijo - Quesoventura
| 1996-1999 | Generaldirektor Kanarische Inseln
Gecovisa (Immobilienverwaltung)
| 1994-1996 | Regionaldirektor Madrid
Gecovisa (Immobilienverwaltung)
| 1993-1994 | Controller
Sozialversicherung Madrid: Kostenstelle Notaufnahme
| 1991-1993 | Generaldirektor Spanien
Goddard & Loyd España, S.A. (Immobilienprojekte)
| 1988-1991 | Assistent des Präsidenten
Afisa (Immobilien)
| 1987-1988 | Analyst für Finanz- und Immobilieninvestitionen
Ron Investment (Merchant Bank der Gruppe Marc Rich)
| |
Ausbildung | 1995 | Diplomvolkswirt und Diplombetriebswirt - Universität von Madrid | 1994 |
Master in Business Administration - MBS, Houston University | |
Aktuelle Mandate | Seit 07/2014 | Mitglied im Aufsichtsrat der IFA Hotel & Touristik AG | |
Mitgliedschaft in den im Anhang des Jahresabschlusses der IFA Hotel & Touristik AG 2016 angegebenen Gremien | Seit 2013 |
Präsident des Kanarischen Unternehmerverbands | Seit 2013 |
Mitglied des Verwaltungsrats der Hafenbehörde von Las Palmas | Seit 2013 |
Mitglied des Tourismusverbands von Gran Canaria | |
Sonstige Kenntnisse | Sprachkenntnisse |
Spanisch (Muttersprache) | |
Englisch (fließend) |
Roberto José López Sánchez
|
Persönliche Daten | Name |
Roberto J. López Sánchez | Anschrift (beruflich) |
c/ Alcalde Enrique Jorge 1 35100 San Fernando de Maspalomas
| Geburtsdatum |
14.08.1974 | |
Berufserfahrung | Seit 2002 | Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied
Lopesan Hotels & Resorts
| 2001-2002 | Assistent Betriebsdirektor
Gruppe Lopesan (Creativ Hotels)
| |
Ausbildung | 1998 | Abschluss Betriebswirtschaftsstudium
Roger Williams-Universität Bristol, Rhode Island, USA
| |
Diverse Lehrgänge | 1999 |
* Motivation am Arbeitsplatz | 2000 |
* Motivation in Stresssituationen | 2001 |
* Ein- und Verkauf im Hotelwesen * Personalwesen
| |
Aktuelle Mandate | Seit 12/2006 | Mitglied im Aufsichtsrat der IFA Hotel & Touristik AG | |
Mitgliedschaft in den im Anhang des Jahresabschlusses der IFA Hotel & Touristik AG 2016 angegebenen Gremien | |
Sonstige Kenntnisse | Sprachkenntnisse |
Spanisch (Muttersprache) Englisch (fließend)
|
|