IRW-PRESS: ION Energy Ltd.: ION Energy Ltd. gibt strategische Allianz mit mongolischem
Kupferexplorer bekannt

Toronto, Ontario - ION Energy Ltd. (ION) (TSXV: ION; OTCQB: IONGF, FWB: 5YB -
https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/ion-energy-inc/) freut sich, bekannt zu
geben, dass das Unternehmen ein verbindliches Term Sheet (das Term Sheet, Konditionenvereinbarung)
abgeschlossen hat, das die Bedingungen für ein Explorations-Joint-Venture (das Joint-Venture)
mit Aranjin Resources Ltd. (Aranjin) (TSXV: ARJN) festlegt. Das Joint-Venture ermöglicht es
beiden Unternehmen, sich gegenseitig Explorationsrechte für ihre jeweiligen
Explorationslizenzen in der Mongolei zu gewähren. 

Sowohl ION als auch Aranjin werden das Fachwissen des jeweils anderen Unternehmens in Bezug auf
ihre jeweiligen Metalle wirksam nutzen, wobei Aranjin das Recht erhält, IONs Konzessionsgebiete
auf Basismetalle (einschließlich Kupfer, Blei, Zink, Nickel, Kobalt und damit in Zusammenhang
stehende Metalle) zu explorieren, und ION das Recht erhält, Aranjins Konzessionsgebiete auf
Lithium zu explorieren. Dieser strukturierte Ansatz zielt darauf ab, ihr Explorationsgebiet in den
mineralienreichen Regionen der Mongolei zu vergrößern und damit sicherzustellen, dass
sowohl ION als auch Aranjin ihre Chancen maximieren, ein Konzessionsgebiet bis zur Entwicklungsphase
zu führen. 

Das von dem Joint-Venture abgedeckte Gebiet umfasst alle Mineralrechte in der Mongolei, die sich
derzeit im Besitz von ION und Aranjin befinden. Dazu gehören die Projekte Sharga, Bayan Under,
Baruun Tal (der endgültige Kauf steht noch aus), Baavhai Uul, Urgakh Naran sowie alle
Mineralrechte, die beide Unternehmen in der Mongolei nach dem Zeitpunkt der Gründung des
Joint-Ventures erwerben.

Zusätzlich zur Bekanntgabe des Joint-Ventures freut sich ION Energy, ein Update zu den
Explorationsplänen auf Urgakh Naran und seinem Bohrprogramm auf Baavhai Uul bereitzustellen,
das nicht nur seine Lithiumsole-Assets, sondern auch zusätzliche Batteriemetalle hervorhebt.


Eckdaten für Baavhai Uul: 

- Das erste Schneckenbohrprogramm auf dem Projekt Baavhai Uul (BU) von ION wurde im Herbst 2021
abgeschlossen und umfasste 222 Bohrungen mit einer Gesamtlänge von 1.304,5 Metern; nur 50 % der
Analyseproben wurden bisher zurückgeschickt; 
- Die ersten Bohrergebnisse sind äußerst ermutigend und zeigen eine neue Kupfer- und
Nickelentdeckung im Zentrum der Lizenz Baavhai Uul; 
- Bohrung AU-83 lieferte Ergebnisse von bis zu 2.150 ppm Nickel aus 5,0 bis 5,5 m Tiefe in
Tonproben und durchschnittlich 202 ppm Nickel. Zahlreiche Bohrungen mit über 200 ppm und bis zu
480 ppm Nickel wurden im östlichen Bereich der Konzession untersucht; diese werden Gegenstand
nachfolgender Infill-Bohrprogramme sein;
- Bohrung AU-85 lieferte bis zu 570 ppm Kupfer aus einer Tiefe von 2,5 bis 3 m und
durchschnittlich 103 ppm Kupfer. Sieben Bohrungen, die im östlichen Teil der Lizenz
niedergebracht wurden, enthielten über 100 ppm Kupfer;
- Die geochemische Kupferanomalie ist über 4 Quadratkilometer groß und die
geochemische Nickelanomalie ist über 2 Quadratkilometer groß; die Anomalien im zentralen
Teil der Lizenz überschneiden sich; 
- Die Lithiumentdeckung White Wolf in Baavhai Uul mit einem Höchstgehalt von 1.502 ppm, die
im Dezember 2021 identifiziert wurde, weist einen deutlich höheren Gehalt auf als die 811 ppm,
die in Baavhai Uul vor IONs Erwerb des Projekts beobachtet wurden;
- Hydrogeologische Probenahmen und fortschrittliche Lithiumexplorationstechniken werden im April
2022 auf Baavhai Uul beginnen; und 
- Die ersten Explorationsarbeiten auf Urgakh Naran werden voraussichtlich in den kommenden Wochen
beginnen.

Die Schneckenbohrungen wurden bis zu einer maximalen Tiefe von sechs Metern niedergebracht, wobei
alle 0,5 Meter Proben entnommen wurden. Die Bohrungen lagen über einen Kilometer auseinander.
Dies repräsentiert einen breiten Abschnitt des höffigen Lizenzgebietes. Die restlichen
Ergebnisse dieses Bohrprogramms werden bis Ende Februar 2022 erwartet.
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Abbildung 1: Kupferanomalien bei Baavhai Uul (ION Energy Ltd.)
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Abbildung 2: Nickelanomalien bei Baavhai Uul (ION Energy Ltd.)
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Abbildung 3: Lithiumgehalte aus Baavhai Uul (ION Energy Ltd.)

Die Bohrergebnisse bestätigen weiterhin die Möglichkeit für beide Unternehmen, das
Explorationspotenzial für Batteriemetalle in der Mongolei weiter zu maximieren. 

Die wichtigsten Punkte des Joint-Ventures

- ION und Aranjin werden sich gegenseitig das Recht einräumen, die Konzessionsgebiete des
jeweils anderen Unternehmens zu erkunden, wobei Aranjin einen Anteil von 80 % und ION einen Anteil
von 20 % an allen Basismetallprojekten erhält, die in den Konzessionsgebieten von ION entdeckt
werden, und ION einen Anteil von 80 % und Aranjin einen Anteil von 20 % an allen Lithiumprojekten
erhält, die in Aranjins Konzessionsgebieten entdeckt werden, vorbehaltlich der bestehenden
Lizenzgebühren. 
- Wenn eine Partei eine Machbarkeitsstudie (gemäß der Definition des Canadian
Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum) für eine Lagerstätte auf einer Lizenz der
anderen Partei erstellt hat und die Partei die Entwicklung der Lagerstätte (das
Entwicklungsprojekt) in Angriff nehmen möchte, handeln die Parteien ein separates Joint-Venture
oder eine ähnliche Vereinbarung aus, die die Entwicklung und den Betrieb des
Entwicklungsprojekts regelt, wobei die anfängliche Beteiligung von 80 % für die Partei,
die das Entwicklungsprojekt initiiert, und 20 % für die andere Partei beträgt.
- Jede Partei trägt ihre eigenen Explorationskosten in den Konzessionsgebieten der anderen
Partei, wobei ab dem Datum des Term Sheets ION verpflichtet ist, mindestens 500.000 USD über
einen Zeitraum von drei (3) Jahren aufzuwenden, Aranjin mindestens 3.000.000 USD. Aranjin ist
berechtigt, einen etwaigen Fehlbetrag seiner erforderlichen Ausgaben in Höhe von bis zu
2.500.000 USD in bar zu begleichen. 
- Versäumt es eine Vertragspartei, innerhalb von fünf (5) Jahren nach dem Datum des
Term Sheets eine Machbarkeitsstudie für eine Lagerstätte auf der Lizenz der anderen
Vertragspartei zu erstellen, erlöschen die Rechte der nicht erfüllenden Vertragspartei aus
dem Term Sheet.
- Aranjin wird Ali Haji, Chief Executive Officer von ION, in das Board of Directors von Aranjin
berufen und ihn darüber hinaus zum President und Chief Executive Officer von Aranjin
ernennen.
- Matthew Wood wird als President und Chief Executive Officer von Aranjin zurücktreten und
weiterhin als Executive Chairman von Aranjin fungieren. 

Aranjin beabsichtigt, 1 % der ausstehenden Stammaktien an Herrn Haji als Anreiz für seine
Tätigkeit als President und CEO von Aranjin auszugeben. Die Stammaktien, die an Herrn Haji
ausgegeben werden, unterliegen einer Haltefrist von vier Monaten und einem Tag.

Ali Haji, President und CEO von ION und Aranjin, kommentierte: Dieses Joint-Venture
ermöglicht es ION Energy, zusammen mit Aranjin Resources an zwei sehr wichtigen Elementen zu
arbeiten, die für die saubere, grüne Energierevolution erforderlich sind. Die
synergetische Zusammensetzung beider Unternehmen wird es diesem Joint-Venture ermöglichen, die
größten Lithium- und Kupferexplorationslizenzinhaber in der Mongolei zu
repräsentieren, eine solide Batteriemetallpräsenz in der asiatischen Versorgungskette
aufzubauen und die Elektrifizierung der Zukunft voranzutreiben. Wir freuen uns auf die
Zusammenarbeit und den Erhalt der restlichen Explorationsergebnisse.

Matthew Wood, Executive Chairman von Aranjin, merkte an: Angesichts der vielversprechenden ersten
Ergebnisse und des Nachweises von Kupfer auf dem Projekt Baahvai Uul freuen wir uns, unser Portfolio
an höffigen Kupferprojekten zu erweitern. Die Partnerschaft mit ION ermöglicht es uns,
Aranjins Asset-Basis und unsere Explorationsausgaben zu diversifizieren.

Die endgültige Genehmigung des Joint-Ventures und die Ausgabe von Aktien an Herrn Haji
unterliegen noch der Genehmigung der TSX Venture Exchange.

Über ION Energy Ltd.

ION Energy Ltd. konzentriert sich auf die Exploration und Entwicklung von Lithium-Salaren in der
Mongolei. Dazu zählen auch die die Projekte Baavhai Uul und Urgakh Naran. IONs Vorzeigeprojekt,
das mehr als 81.000 Hektar große Lithiumsole-Projekt Baavhai Uul, ist die größte
und erste Lithiumsole-Explorationskonzession, die in der Mongolei vergeben wurde. ION besitzt
außerdem das mehr als 29.000 Hektar große, äußerst aussichtsreiche
Lithiumsole-Konzessionsgebiet Urgakh Naran in der Provinz Dorngovi in der Mongolei. ION Energy ist
gut positioniert, um ein wichtiger Akteur in der sauberen Energierevolution zu sein und die weltweit
steigende Nachfrage nach Lithium zu bedienen. Informationen über das Unternehmen finden Sie auf
seiner Website www.ionenergy.ca oder unter seinem Profil auf SEDAR unter www.sedar.com. 

Über Aranjin Resources Ltd.

Aranjin Resources Ltd. konzentriert sich auf die Exploration und Entwicklung seiner höffigen
Kupferprojekte, die Projekte Sharga, Bayan Under und Baruun Tal (vorbehaltlich des endgültigen
Erwerbs) in der Mongolei. Informationen über das Unternehmen finden Sie auf seiner Website
www.aranjinresources.com oder unter seinem Profil auf SEDAR unter www.sedar.com. 

Kontaktinformationen

ION Energy Ltd. 
Siloni Waraich
Media Relations
+1 416-432-4920
siloni@ionenergy.ca

In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch 
www.resource-capital.ch 

Vorsichtshinweis

Bestimmte hierin enthaltene Informationen stellen gemäß den geltenden
Wertpapiergesetzen und -vorschriften zukunftsgerichtete Informationen oder Aussagen dar. Solche
Aussagen beinhalten, beschränken sich jedoch nicht auf Aussagen über den voraussichtlichen
Abschluss des Joint-Ventures, die geplanten Ausgaben der Parteien, die voraussichtliche Entwicklung
der Mineralprojekte bis zur Betriebsphase, die Ernennung bestimmter Führungskräfte und
Board-Mitglieder, die Ausgabe von Stammaktien von Aranjin in Verbindung mit der Ernennung von Herrn
Haji und den Abschluss von Akquisitionen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Meinungen und
Schätzungen des Managements zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Aussagen und unterliegen bekannten
und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass
die tatsächlichen Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen oder Errungenschaften von ION
und/oder Aranjin wesentlich von jenen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum
Ausdruck gebracht oder impliziert wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i)
die Unfähigkeit der Parteien, die Bedingungen für den Abschluss des Joint-Ventures zu
annehmbaren Bedingungen oder überhaupt zu erfüllen; (ii) die Unfähigkeit, den Erwerb
von Mineralprojekten durchzuführen oder eine positive Machbarkeitsstudie zu erstellen; (iii)
die Unfähigkeit, Personen in das Board of Directors oder das Management von Aranjin zu berufen;
(iv) die Unfähigkeit, eine Aktienemission an Ali Haji durchzuführen, einschließlich
des Versäumnisses, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu erhalten; und (v) den
Erhalt der erforderlichen in- und ausländischen Börsen-, Gerichts-, Aktionärs- und
sonstigen behördlichen Genehmigungen. Obwohl das Management von ION und Aranjin versucht hat,
wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen
Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen abweichen, können
andere Faktoren dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder
beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als zutreffend
erweisen werden. Dementsprechend sollten sich die Leser nicht zu sehr auf zukunftsgerichtete
Aussagen verlassen. Keine der beiden Parteien wird zukunftsgerichtete Aussagen oder
zukunftsgerichtete Informationen, die durch Verweise hierin aufgenommen wurden, aktualisieren, es
sei denn, dies ist nach den geltenden Wertpapiergesetzen erforderlich. Die Parteien warnen die Leser
davor, sich in unangemessener Weise auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen, und sie
übernehmen keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu überarbeiten und zu
verbreiten, um Ereignisse oder Umstände nach dem Datum dieses Dokuments oder das Eintreten oder
Nichteintreten von Ereignissen zu berücksichtigen.

Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten dar und ist auch in keiner Weise als solches zu interpretieren. Diese
Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch die Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf von ION- oder Aranjin-Stammaktien dar, noch darf ein Angebot oder Verkauf von ION-
oder Aranjin-Stammaktien in einer Rechtsordnung erfolgen, in der ein solches Angebot, eine solche
Aufforderung oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre.

Weder die TSX, die TSX Venture Exchange noch deren Regulierungsdienstleister (gemäß
der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien der TSX und der TSX Venture Exchange)
übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser
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