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Inhalt

  1. Einleitung
  2. Risikomanagementziele und -politik (Artikel 435 CRR)
  1. Anwendungsbereich (Artikel 436 CRR)
  1. Eigenmittel (Artikel 437 CRR)
  1. Eigenmittelanforderungen (Artikel 438 CRR)
  1. Gegenparteiausfallrisiko (Artikel 439 CRR)
  1. Antizyklischer Kapitalpuffer (Artikel 440 CRR)
  2. Kredit- und Verwässerungsrisiko (Artikel 442 CRR)
  1. Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Artikel 443 CRR)
  2. Verwendung des Standardansatzes (Artikel 444 CRR)
  1. Marktrisiko (Artikel 445 CRR)
  1. Operationelles Risiko (Artikel 446 CRR)
  2. Schlüsselparameter (Artikel 447 CRR)
  3. Zinsrisiken aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen (Artikel 448 CRR)
  4. Vergütungspolitik (Artikel 450 CRR)
  1. Verschuldungsquote (Artikel 451 CRR)
  1. Liquiditätsanforderungen (Art. 451a CRR)
  1. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Artikel 453 CRR)
  1. Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Offenlegungsbericht der LLB-Gruppe 2022

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Offenlegungsbericht der LLB-Gruppe 2022

Offenlegungsbericht der LLB- Gruppe

1. Einleitung

1.1 Die LLB-Gruppe

Die Liechtensteinische Landesbank ist eine Aktiengesellschaft nach liechtensteinischem Recht. Sie ist die Muttergesellschaft der LLB-Gruppe, die auf einer Stammhausstruktur basiert. Das Geschäftsmodell der LLB-Gruppe beruht auf den zwei klar positionierten Marktdivisionen Privat- und Firmenkunden sowie International Wealth Management.

Die Division Privat- und Firmenkunden betreut lokal orientierte Private-Banking-Kunden (FL / CH / D) sowie Firmen- und Privatkunden in Liechtenstein und in der Schweiz.

Die Division International Wealth Management fokussiert auf österreichische und internationale Private-Banking-Kunden sowie auf institutionelle und Fondskunden.

1.2 Allgemeine Grundsätze

Mit dem vorliegenden Offenlegungsbericht setzt die LLB-Gruppe die Offenlegungsanforderungen gemäss Teil 8 der aktualisierten Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR 2) unter Berücksichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 sowie der Leitlinie EBA/GL/2020/07 der European Banking Authority (EBA) um. Die offengelegten Informationen haben das Ziel, den Marktteilnehmern ein umfassendes Bild des Risikoprofils der LLB-Gruppe zu vermitteln.

Die LLB-Gruppe hat einen formellen internen Prozess zur Erstellung und Publikation des vorliegenden Berichts etabliert. Die LLB-Gruppe ist der Ansicht, dass die Marktteilnehmer durch die mittels des vorliegenden Berichts und des veröffentlichten Geschäftsberichts der LLB-Gruppe publizierten Informationen ein umfassendes und angemessenes Bild über das Risikoprofil der Gruppe vermittelt bekommen.

Die Gruppenleitung der LLB-Gruppe bestätigt gemäss Art. 431 Abs. 3 CRR als Leitungsorgan, dass die Erstellung des vorliegenden Berichts in Einklang mit den förmlichen Verfahren und Kontrollen stattfand. Der Bericht entsteht in Zusammenarbeit der Geschäftsbereiche Group Finance, Group Risk Management und Group Human Resources nach einem in Arbeitsanweisungen festgelegten und dokumentierten Prozess, dessen Ergebnis sorgfältige Prüfungen auf mehreren Ebenen durchläuft. Sowohl die Gruppenleitung wie auch der Gruppenverwaltungsrat geben den Bericht zur Veröffentlichung frei.

Die LLB-Gruppe verzichtet auf die Anwendung des Artikels 432 CRR. Es wurde in diesem Sinne weder aus Gründen der Unwesentlichkeit noch zur Vermeidung der Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen auf eine Offenlegung einer oder mehrerer Informationen verzichtet.

Da die LLB-Gruppe nicht als global systemrelevantes Institut eingestuft ist, enthält der vorliegende Bericht keine Informationen zu den Indikatoren der globalen Systemrelevanz nach Artikel 441 CRR sowie zu den Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten gemäss Art. 437a CRR. Ebenso unterbleibt mangels Geschäftstätigkeit mit derartigen Instrumenten die Offenlegung zu Verbriefungspositionen nach Art. 449 CRR. Da die LLB-Gruppe keine Wertpapiere emittiert hat, die zum Handel auf einem geregelten Markt eines EU-Mitgliedsstaats zugelassen sind, entfällt überdies die Offenlegung zu ESG-Risiken nach Art. 449a CRR.

Auf die Offenlegung von Informationen zu internen oder fortgeschrittenen Ansätzen zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen wird verzichtet, da die LLB-Gruppe nicht von ihnen Gebrauch macht.

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Offenlegungsbericht der LLB-Gruppe 2022

1.3 Häufigkeit und Mittel der Offenlegung

Die LLB-Gruppe ist als grosses Institut im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Ziff. 146 CRR klassifiziert. Sie unterliegt daher den Anforderungen des Art. 433a CRR über die Häufigkeit der Offenlegung grosser Institute. Gemäss Art. 433a Abs. 2 CRR ergibt sich für die LLB-Gruppe die Notwendigkeit einer halbjährlichen Berichterstattung.

Die Publikation des Offenlegungsberichts erfolgt ausschliesslich in deutscher Sprache und in elektronischer Form auf der Internetseite der Liechtensteinischen Landesbank AG. Die Veröffentlichung des jährlichen Offenlegungsberichts erfolgt ehestmöglich nach der Publikation des Geschäftsberichts der LLB-Gruppe.

2. Risikomanagementziele und -politik (Artikel 435 CRR)

2.1 Allgemeine Grundsätze des Risikomanagements

Es gehört zu den Kernkompetenzen der LLB-Gruppe, Risiken bewusst einzugehen und profitabel zu bewirtschaften. In der Risikopolitik definiert die LLB-Gruppe qualitative und quantitative Standards zur Risikoverantwortung, zum Risikomanagement und zur Risikokontrolle. Zudem wird der organisatorische und methodische Rahmen zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Überwachung von Risiken bestimmt. Der proaktive Umgang mit Risiken ist ein fester Bestandteil der Unternehmensstrategie und stellt die Risikofähigkeit der LLB-Gruppe sicher.

2.1.1 Risikokategorien

Die LLB-Gruppe ist verschiedenen Risiken ausgesetzt. Sie unterscheidet zwischen den folgenden Risikokategorien:

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko beinhaltet die Gefahr, dass ein Kunde oder eine Gegenpartei den gegenüber der LLB- Gruppe beziehungsweise einzelnen Gruppengesellschaften eingegangenen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommen kann. Dies kann für die LLB-Gruppe einen finanziellen Verlust zur Folge haben.

Gegenparteiausfallrisiko

Das Gegenparteiausfallrisiko (Counterparty Credit Risk (CCR)) bezeichnet die Gefahr, dass der Kontrahent, mit dem ein derivatives Produkt abgeschlossen wurde, noch vor der finalen Abwicklung des Geschäfts ausfällt und den hiermit verbundenen Zahlungen nicht nachkommen kann. Auch das Gegenparteiausfallrisiko kann zu einem finanziellen Verlust für die LLB-Gruppe führen.

Marktrisiko

Unter Marktrisiken werden Schwankungen von Zinsen, Währungen und Kursen an den Finanz- und Kapitalmärkten verstanden. Zu unterscheiden ist zwischen Marktrisiken im Handelsbuch und Marktrisiken im Bankenbuch.

Das Verlustpotenzial besteht primär in einer Wertminderung der Guthaben bzw. einer Wertsteigerung der Verpflichtungen (Marktwertperspektive) sowie sekundär in einer Minderung der laufenden Erträge bzw. einer Erhöhung der laufenden Aufwendungen (Ertragsperspektive).

Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko

Das Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko bezeichnet das Risiko, Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht erfüllen oder am Markt zu einem angemessenen Preis Mittel aufnehmen zu können, um aktuellen oder künftigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.

Operationelles Risiko

Ein operationelles Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Die Definition schliesst sämtliche rechtliche Risiken, inklusive Bussen durch Aufsichtsbehörden und Vergleiche ein.

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Strategisches Risiko

Strategische Risiken resultieren aus Beschlüssen der Unternehmensführung, welche die Überlebens- und Entwicklungsfähigkeit sowie die Unabhängigkeit der LLB-Gruppe negativ beeinflussen. Das operative Geschäftsergebnis wird einerseits beeinflusst durch Risiken aus unvorhergesehenen Veränderungen des politischen, ökonomischen, technologischen, sozialen und ökologischen Umfeldes und andererseits durch Managemententscheide.

Reputationsrisiko

Reputationsrisiken bezeichnen die negativen Folgen, die dadurch entstehen können, dass die Reputation der LLB-Gruppe vom erwarteten Niveau negativ abweicht. Als Reputation wird dabei der aus Wahrnehmungen der interessierten Öffentlichkeit resultierende Ruf der LLB-Gruppe bezüglich ihrer Kompetenz, Integrität und Vertrauenswürdigkeit verstanden. Werden Risiken nicht erkannt, nicht angemessen gesteuert und überwacht, so kann dies neben erheblichen finanziellen Verlusten zu einer Rufschädigung führen.

2.1.2 Organisation und Verantwortlichkeiten Gruppenverwaltungsrat

Der Verwaltungsrat der LLB-Gruppe ist für die Regelung der Grundsätze des Risikomanagements sowie für die Festlegung der Zuständigkeit und der Verfahren für die Bewilligung von risikobehafteten Geschäften verantwortlich. Er legt die grundsätzliche Risikopolitik und die Risikotoleranz fest. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben wird er durch das Group Risk Committee unterstützt.

Gruppenleitung

Die Gruppenleitung ist für die Gesamtsteuerung der Risiken innerhalb der vom Gruppenverwaltungsrat definierten Risikobereitschaft und für die Umsetzung der Risikomanagementprozesse zuständig. Sie wird in dieser Aufgabe durch diverse Risk Committees unterstützt.

Group Credit & Risk Management

Das Group Credit & Risk Management identifiziert, bewertet, überwacht und rapportiert die massgeblichen Risiken der LLB-Gruppe und ist funktional sowie organisatorisch unabhängig von den operativen Einheiten. Es unterstützt die Gruppenleitung bei der Gesamtrisikosteuerung.

2.1.3 Risikomanagementprozess

Damit Risiken identifiziert, bewertet, gesteuert und überwacht werden können, ist die Implementierung eines effizienten Risikomanagementprozesses unabdingbar. Dieser soll über alle Stufen der LLB-Gruppe eine Kultur des Risikobewusstseins schaffen. Der Gruppenverwaltungsrat hat eine Risikostrategie festgelegt, die den operativen Einheiten einen Rahmen für die Handhabung von Risiken vorgibt. Je nach Art der Risiken wurden nicht nur Verlustobergrenzen festgelegt, sondern auch detaillierte Regelwerke erstellt, die bestimmen, welche Risiken unter den definierten Gegebenheiten eingegangen werden dürfen, beziehungsweise wann Massnahmen zur Risikosteuerung einzuleiten sind.

In der nachfolgend gezeigten Grafik «Risikomanagementprozess» ist der Regelkreis des Risikomanagementprozesses der LLB-Gruppe dargestellt.

Risikomanagementprozess

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LLB - Liechtensteinische Landesbank AG published this content on 28 April 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 02 May 2023 07:25:11 UTC.