Refinanzierungskonzept verständigt
DGAP-Ad-hoc: Leoni AG / Schlagwort(e): Finanzierung
Leoni AG hat sich mit ihren Konsortialbanken grundsätzlich über ein
Refinanzierungskonzept verständigt
06.07.2022 / 14:16 CET/CEST
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Leoni AG hat sich mit ihren Konsortialbanken grundsätzlich über ein
Refinanzierungskonzept verständigt
Nürnberg, 6. Juli 2022 - Die Leoni AG (ISIN: DE0005408884 / WKN: 540888) hat
sich mit ihren Konsortialbanken grundsätzlich auf ein Refinanzierungskonzept
verständigt, das die weitere Finanzierung des Leoni-Konzerns über das Jahr 2022
hinaus sicherstellt. Das Refinanzierungskonzept umfasst die folgenden
wesentlichen Eckpunkte:
* Die Fälligkeiten der aktuell ab Ende des Jahres 2022 fällig werdenden
Finanzierungsinstrumente der Leoni-Gruppe sollen grundsätzlich bis Ende
Dezember 2025 verlängert werden;
* Nettoerlöse aus der Veräußerung der Business Group Automotive Cable Solutions
(BG AM) sollen bis zu einem Gesamtbetrag von 442 Mio. Euro zur Rückführung von
Finanzverbindlichkeiten der Leoni-Gruppe verwendet werden;
* Die Finanzierungskosten erhöhen sich moderat und sollen auf ein einheitliches
Niveau für sämtliche Finanzierungstranchen angepasst werden;
* Vier Konsortialbanken unter der im Jahre 2018 vereinbarten revolvierenden
Kreditlinie der Gesellschaft (RCF I) erhalten zudem die Möglichkeit, einen
wesentlichen Teil ihrer Darlehen, der nicht aus den Erlösen der BG
AM-Veräußerung getilgt wird, in Höhe von voraussichtlich insgesamt 132 Mio.
Euro ("Verbleibende RCF I-Forderungen") in Eigenkapitalinstrumente umzuwandeln
bzw. diesbezüglich aus Zuflüssen aus einer Eigenkapitaltransaktion (wie
nachstehend beschrieben) vorzeitige Rückführung zu suchen. Dadurch kommt es zu
einer für die Leoni-Gruppe vorteilhaften Bilanzentlastung in Höhe von
voraussichtlich 132 Mio. Euro;
* Die Leoni AG wird vor diesem Hintergrund voraussichtlich Ende 2022 bzw. zu
Beginn des Jahres 2023 eine Kombination aus einer Kapitalerhöhung aus
genehmigtem Kapital sowie der Ausgabe einer Pflichtwandelanleihe umsetzen, bei
der Aktien bzw. Bezugsrechte und -pflichten auf Aktien im Volumen von bis zu 50
% des Grundkapitals ausgegeben werden (Eigenkapitaltransaktion). Die neuen
Aktien und die Anleihen werden den Aktionären der Leoni AG gegen Bareinlage zum
Bezug angeboten, wobei entsprechend den Vorratsbeschlüssen neue Aktien oder
Wandelanleihen bis zu 10 % Grundkapitals auch ohne Bezugsrecht ausgegeben
werden können. Die Bareinlagen aus diesen Bezugsangeboten werden dazu genutzt,
die Verbleibenden RCF I-Forderungen zurückzuführen. Soweit die Bezugsrechte auf
die neuen Aktien bzw. die Pflichtwandelanleihe nicht vollständig ausgeübt
werden, werden die Gläubiger der Verbleibenden RCF I-Forderungen die nicht
bezogenen Aktien bzw. die nicht bezogenen Teile der Pflichtwandelanleihe gegen
Sacheinlage sämtlicher Verbleibender RCF I-Forderungen, die nicht aus den
Bareinlagen getilgt werden, übernehmen. Der Bezugspreis der im Rahmen der
Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien sowie der Pflichtwandelanleihe wird noch
festgelegt werden;
* Die Leoni AG soll bis zur Rückzahlung der umstrukturierten Kreditlinien keine
Dividende ausschütten.
Das Refinanzierungskonzept führt insgesamt zu einer Reduzierung der
Finanzverbindlichkeiten der Leoni-Gruppe um voraussichtlich 574 Mio. Euro,
wobei hiervon 442 Mio. Euro aus der Rückführung von Verbindlichkeiten mit
Mitteln aus dem BG AM-Verkauf und voraussichtlich 132 Mio. Euro aus der
Umstrukturierung der Verbleibenden RCF I-Forderungen resultieren.
Die mit den Konsortialbanken abgestimmte Prolongationsstruktur wird den
Gläubigern der von der Gesellschaft ausgegebenen Schuldscheine vorgestellt
werden, deren Einbeziehung für die Umsetzung erforderlich ist. Im Übrigen steht
das Refinanzierungskonzept unter dem Vorbehalt der Einigung auf die
detaillierte Dokumentation sowie der Zustimmung der Gremien der beteiligten
Finanzierungspartner und der Zustimmung des Aufsichtsrats der Leoni AG.
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