Stand: 6. Juni 10:00:
Im Gebiet von LEW Verteilnetz sind die meisten von Überschwemmungen betroffenen Orte und Haushalte wieder vollständig mit Strom versorgt. Auch in Burgau und Offingen im Landkreis Günzburg kommen die Einsatzkräfte gut voran beim Wiederherstellen der Stromversorgung. Hier gehen die Einsatzkräfte davon aus, dass bis Freitagvormittag die allermeisten Haushalte wieder am Netz sind. In einzelnen Gebieten und Straßenzügen steht jedoch noch immer Wasser, insbesondere im Bereich südlich und östlich von Donauwörth. Hier kann die Stromversorgung erst gefahrlos wiederhergestellt werden, sobald das Wasser abgeflossen ist. Die LVN-Einsatzkräfte arbeiten hier in Abstimmung mit den Behörden sowie den Feuerwehren vor Ort.

Zunächst werden Ortsnetzstationen, dann die Straßenzüge und Haushalte wieder versorgt.

Für die Wiederherstellung der Stromversorgung werden zunächst Ortsnetzstationen, dann die einzelnen Straßenzüge der Niederspannung, Verteilerkästen und Hausanschlüsse in Betrieb genommen. In diesem Zusammenhang bitten die Einsatzkräfte von LVN darum, dass in Haushalten, bei denen nach einer Überschwemmung die Stromversorgung wiederhergestellt werden muss, die Erreichbarkeit der Bewohner sichergestellt ist. Falls niemand zu Hause sein kann, sollten zum Beispiel Nachbarn die Zugänglichkeit zum Haus herstellen können oder zumindest eine Telefonnummer gut sichtbar angebracht sein, damit die Bewohner erreicht werden können.

Verhaltenshinweise bei Hochwasser im Hinblick auf elektrische Anlagen gibt es unter www.lvn.de/hochwasser

Die wichtigsten Punkte:

Bei einer Überflutung: Von elektrischen Anlagen im öffentlichen Bereich, falls diese überflutet sind (z. B. Stromleitungen, Ortsnetzstationen), sollte man sich fernhalten. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel wie Hausanschlusskästen, Verteilerschränke und Zähleranlagen (insbesondere im Kellerbereich) können bei Überflutungen eine Gefahr darstellen. Überflutete Bereiche sollten deshalb nicht betreten werden.

Nach einer Überflutung: Falls ein Hausanschluss oder Zählerschrank unter Wasser stand, muss vor der Wiederinbetriebnahme der Anlage die Überprüfung der Hausinstallation durch einen Elektrofachbetrieb durchgeführt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Stromversorgung im öffentlichen Netz bereits wiederhergestellt wurde. Bei unsachgemäßer Inbetriebnahme besteht die Gefahr eines elektrischen Schlages oder eines Brandes. Eine Übersicht über Elektrofachbetriebe der Region gibt es auf der Website der Energie-Gemeinschaft LEW e. V.: www.leweg.de/mitglieder/

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Lechwerke AG published this content on 06 June 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 06 June 2024 08:33:07 UTC.