Mindestaktienbesitzes sind und dass sie den Mindestbesitz bis einschließlich zur Entscheidung des
Vorstands über das Ergänzungsverlangen gehalten haben.
Beschlussvorlagen, die zu berücksichtigenden Ergänzungsverlangen beiliegen, gelten als in der
virtuellen Hauptversammlung gestellt, wenn der das Verlangen stellende Aktionär zur Hauptversammlung
angemeldet ist und den Nachweis seines Anteilsbesitzes erbracht hat (siehe Abschnitt II.2).
Weitergehende Erläuterungen finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
hv.lanxess.de
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG, § 1 Absatz 2 Satz 3
Covid-19-Gesetz
Aktionäre können Anträge mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen sowie Vorschläge zur Wahl von Prüfern (Tagesordnungspunkt
5) unterbreiten.
Derartige Anträge und Wahlvorschläge sind an die nachstehende Adresse zu richten und müssen mindestens
14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis Dienstag, 4. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang
maßgeblich), dort zugegangen sein:
LANXESS Aktiengesellschaft Abteilung Legal & Compliance Kennedyplatz 1 50569 Köln Telefax: +49 (0)221 8885-4806 E-Mail: hv2021@lanxess.com
Fristgerecht bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Anträge und 9. Wahlvorschläge werden, soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind, im Internet unter
hv.lanxess.de
unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der
genannten Internetadresse veröffentlicht. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene
Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn
der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär zur Hauptversammlung angemeldet
ist und den Nachweis seines Anteilsbesitzes erbracht hat (siehe Abschnitt II.2). Das Recht des
Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu
lassen, bleibt hiervon unberührt.
Weitergehende Erläuterungen, insbesondere zu den Umständen, unter denen Gegenanträge und
Wahlvorschläge nicht zugänglich zu machen sind, finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
hv.lanxess.de
Fragerecht nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Covid-19-Gesetz
Aktionäre haben während der virtuellen Hauptversammlung kein Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG.
Aktionäre, die angemeldet sind und den Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt II.2) erbracht
haben, oder ihre Bevollmächtigten haben jedoch das Recht, der Gesellschaft vorab Fragen bis spätestens
einen Tag vor der virtuellen Hauptversammlung, d.h. spätestens bis Montag, 17. Mai 2021, 24:00 Uhr
(MESZ), im Wege elektronischer Kommunikation in deutscher Sprache einzureichen. Hierfür steht unter
hv.lanxess.de 10. das InvestorPortal zur Verfügung. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Danach
und während dieser Hauptversammlung können keine Fragen eingereicht oder gestellt werden.
Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er eingereichte Fragen beantwortet
(§ 1 Absatz 2 Satz 2 Covid-19-Gesetz). Die Beantwortung erfolgt gemäß den inhaltlichen Vorgaben des § 131
AktG. Fragen und deren Beantwortung sollen, soweit möglich, thematisch zusammengefasst werden. Im Rahmen
der Fragenbeantwortung behält sich der Vorstand vor, den Namen des Aktionärs bzw. des Aktionärsvertreters
anzugeben, sofern der Aktionär bzw. der Aktionärsvertreter eingewilligt hat.
Weitergehende Erläuterungen finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
hv.lanxess.de
Widerspruch nach § 245 Nr. 1 AktG, § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 Covid-19-Gesetz
Aktionäre, die angemeldet sind und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben (siehe Abschnitt 11. II.2), können vom Beginn bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung über das InvestorPortal der
Gesellschaft (hv.lanxess.de) auf elektronischem Weg Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu
Protokoll des amtierenden Notars erklären. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können keine
Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des amtierenden Notars erklären.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 12. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 87.447.852 Stückaktien ausgegeben.
Jede ausgegebene Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 1.101.549
eigene Aktien. Aus diesen eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Stimmrechte zu.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft und Datenschutz
Gemäß § 124a AktG sind diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu
machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung den Aktionären
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
hv.lanxess.de 13.
zugänglich. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
hv.lanxess.de
veröffentlicht. Informationen zum Datenschutz für Aktionäre finden sich in der Anlage zu dieser
Einberufung (siehe Abschnitt III.). Köln, im April 2021 LANXESS Aktiengesellschaft Der Vorstand
III. Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die LANXESS Aktiengesellschaft, Kennedyplatz 1, 50569 Köln verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene Daten der Aktionäre (z.B. Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären und Aktionärsvertretern ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der virtuellen Hauptversammlung, für die Stimmrechtsausübung der Aktionäre sowie für die Verfolgung im Wege elektronischer Zuschaltung rechtlich zwingend erforderlich.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO i.V.m. §§ 118 ff. AktG sowie i.V.m. § 1 Covid-19-Gesetz. Darüber hinaus können Datenverarbeitungen, die für die Organisation der virtuellen Hauptversammlung erforderlich sind, auf Grundlage überwiegender berechtigter Interessen erfolgen (Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO). Die LANXESS Aktiengesellschaft erhält die personenbezogenen Daten der Aktionäre in der Regel über die Anmeldestelle von dem Kreditinstitut, das die Aktionäre mit der Verwahrung ihrer Aktien beauftragt haben (sog. Depotbank).
Die von der LANXESS Aktiengesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter ausschließlich nach Weisung der LANXESS Aktiengesellschaft und nur soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der LANXESS Aktiengesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die ihr Stimmrecht ausüben, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG) anderen Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für Fragen, die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter gegebenenfalls vorab eingereicht haben (§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 Covid-19-Gesetz). Im Rahmen der Fragenbeantwortung behält sich der Vorstand vor, den Namen des Aktionärs bzw. des Aktionärsvertreters anzugeben, sofern der Aktionär bzw. der Aktionärsvertreter eingewilligt hat. Personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern werden ferner bei Anträgen auf Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträgen, Wahlvorschlägen oder eingereichten Widersprüchen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlicht oder anderen Aktionären und Aktionärsvertretern zugänglich gemacht oder zur Verfügung gestellt.
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April 06, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)