KTG Energie AG: Insolvenzgericht lässt Insolvenzplan zu

DGAP-Ad-hoc: KTG Energie AG / Schlagwort(e): Insolvenz
KTG Energie AG: Insolvenzgericht lässt Insolvenzplan zu

23.12.2016 / 19:58 CET/CEST
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Hamburg, 23. Dezember 2016 - Das Amtsgericht Neuruppin (Insolvenzgericht)
hat den vom Vorstand der KTG Energie AG (Aktie: ISIN DE000A0HNG53 /
Unternehmensanleihe: ISIN DE000A1ML257) eingereichten Insolvenzplans zur
Stellungnahme an die Mitglieder des Gläubigerausschusses weitergeleitet.
Nach Eingang der (freiwilligen) Stellungnahmen der Mitglieder des
Gläubigerausschusses wird das Insolvenzgericht den Erörterungs- und
Abstimmungstermin anberaumen. Der Insolvenzplan wird auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt.

Die Eckdaten des Insolvenzplans sehen vor, dass zwei Planinvestoren
Beiträge in das Vermögen der Gesellschaft leisten, die (i) den
prognostischen Fortführungswert überkompensieren, und die (ii) eine
Quotenausschüttung an die Gläubiger überhaupt erst möglich machen, die
ohne
diese Finanzierungsbeiträge nicht möglich wäre. Auf diese Weise soll der
anteilige Fortführungswert für die Gläubiger liquiditäts- und damit
quotenwirksam realisiert und die Gläubiger gegenüber dem
Zerschlagungsszenario bessergestellt werden. Zudem beteiligt die
Gesellschaft ihre heutigen Gläubiger im Range des § 38 InsO durch einen
sog. Besserungsschein an den Chancen der Sanierung der Gesellschaft.

An gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen sieht der Insolvenzplan zunächst eine
vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals auf Null vor. Anschließend ist
unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts eine Barkapitalerhöhung des
herabgesetzten Grundkapitals um EUR 100.000 auf EUR 100.000 geplant. Zur
Zeichnung der neuen Aktien gegen Bareinlagen in Höhe von EUR 100.000 werden
ausschließlich die zwei Planinvestoren zugelassen, die zusätzlich eine
schuldrechtliche Zuzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft gemäß
§
272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von insgesamt EUR 4.000.000 leisten werden. Im
Anschluss an die Barkapitalerhöhung soll ein Rechtsformwechsel der
Gesellschaft in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
erfolgen.

Im Falle der Zerschlagung/Liquidation der Gesellschaft können die nicht
nachrangigen, ungesicherten Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO nach
der Vergleichsberechnung des Plans, die gegenwärtig noch auf den
eingeholten Wertgutachten beruht und nach Abschluss des M&A-Prozesses um
die daraus gewonnenen Erkenntnisse ergänzt werden wird, nicht mit einer
Insolvenzquote rechnen. Die Gesellschaft geht daher davon aus, dass der
Insolvenzplan so attraktiv ist, dass die Mehrheit der Gläubiger dem
Insolvenzplan zustimmen wird.

Der Insolvenzplan kann im Erörterungstermin gem. § 240 InsO von der
Insolvenzschuldnerin noch in Einzelheiten geändert werden.

KTG Energie AG
Hamburg, den 23. Dezember 2016
Der Vorstand

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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Über die KTG Energie AG
Die KTG Energie AG setzt auf ein integriertes, nachhaltiges
Geschäftsmodell, bei dem die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe nicht in
Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion steht. Aktuell betreibt die KTG
Energie AG mit 100 Mitarbeitern Biogasanlagen an 21 Standorten, die sowohl
aufbereitetes Biogas direkt ins Erdgasnetz einspeisen wie auch Biogas zur
Stromproduktion nutzen.

Kontakt:
Investor Relations / Presse
E-Mail: investor@ktg-energie.de

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    KTG Energie AG
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                   20095 Hamburg
                   Deutschland
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   E-Mail:         info@ktg-energie.de
   Internet:       www.ktg-energie.de
   ISIN:           DE000A0HNG53, DE000A1ML257,
   WKN:            A0HNG5, A1ML25
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange; Open Market (Entry
                   Standard) in Frankfurt



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