Knaus Tabbert AG

Jandelsbrunn

WKN: A2YN50

ISIN: DE000A2YN504

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zu der ordentlichen Hauptversammlung der Knaus Tabbert AG ein, die am Freitag, 21. Juni 2024, um 10.00 Uhr (MESZ) als virtuelle Hauptversammlungohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindet.

Der Veranstaltungsort im Sinne des Aktiengesetzes ist Congress Center Düsseldorf, Raum 3, Stock- umer Kirchstrasse 61, 40474 Düsseldorf.

Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von § 15 Abs. 3 der Satzung der Knaus Tabbert AG in Verbindung mit § 118a Abs. 1 Aktiengesetz ("AktG") in der Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Ge- sellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten. Die Hauptversammlung wird für ordnungsge- mäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte live in Bild und Ton im Internet auf der Inter- netseite der Knaus Tabbert AG unter

https://www.knaustabbert.de/hauptversammlung

im passwortgeschützten Internetservice übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt

  1. - durch die Aktionäre selbst oder durch Bevollmächtigte - ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertre- ter. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimm- rechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

  2. TAGESORDNUNG
  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Knaus Tabbert AG und den Konzern (ein- schließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
    Die genannten Unterlagen sind über die Internetseite https://www.knaustabbert.de/hauptversammlung zugänglich. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand beziehungsweise im Falle des Be- richts des Aufsichtsrats von der Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 50.986.038,41 wie folgt zu verwenden:
    Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,90 je dividendenberechtigter Stückaktie;

dies sind bei 10.377.259 dividendenberechtigten Stückaktien

EUR 30.094.051,10

Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen

EUR 20.891.987,31

Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und die Einstellung in die anderen Ge- winnrücklagen ist die Anzahl der zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Auf- sichtsrat für das abgelaufene Geschäftsjahr dividendenberechtigten Stückaktien (10.377.259) berück- sichtigt. Sollte sich die Anzahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr dividendenberechtigten Stück- aktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend ange- passter Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 2,90 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Betrag für die Einstel- lung in die anderen Gewinnrücklagen vorsieht.

Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG am dritten, auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 26. Juni 2024.

  1. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Vor- stands für diesen Zeitraum zu entlasten.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Auf- sichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.
  3. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
    2024 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
    Finanzinformationen oder -berichte, die vor der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2025 aufgestellt werden
    Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bahnhofstraße 30, 90402 Nürnberg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische

Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen oder -berichte, die vor der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2025 aufgestellt werden, zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte gemäß Art. 16 Absatz 2 Unterabsatz 3 der EU-Verordnung Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 ("Abschlussprüferverordnung") ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Absatz 6 der Abschluss- prüferverordnung genannten Art auferlegt wurde.

  1. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
    Gemäß § 162 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich einen Bericht über die im letzten Ge- schäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichts- rats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns gewährte und geschuldete Ver- gütung (Vergütungsbericht) und legen diesen Vergütungsbericht der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vor.
    Der von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 erstellte Vergütungsbericht wurde ge- mäß § 162 Abs. 3 AktG der formellen Prüfung durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft unterzogen und über die Anforderungen des § 162 Abs. 3 AktG hinausgehend auch nach inhaltlichen Kriterien geprüft.
    Der Vergütungsbericht ist zusammen mit dem Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt "II. Berichte und weitere Informationen" abgedruckt.
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbe- richt für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.
  2. Beschlussfassung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssys- tems für die Vorstandsmitglieder
    Gemäß § 120a Absatz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Billigung des vom Aufsichts- rat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung, min- destens jedoch alle vier Jahre. Das bisher geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Knaus Tabbert AG wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Juni 2021 gebilligt.
    Der Aufsichtsrat hat dieses Vergütungssystem turnusmäßig einer Überprüfung unterzogen. Auf Grundlage dieser Überprüfung hat der Aufsichtsrat am 6. Mai 2024 unter Berücksichtigung der Vorga- ben des § 87a Abs. 1 AktG ein geändertes Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft beschlossen, welches das bisher geltende Vergütungssystem aktualisiert und punktuell ändert. Das geänderte Vergütungssystem soll dem Aufsichtsrat bei der Festsetzung der individuellen Vergütung der Vorstandsmitglieder mehr Flexibilität ermöglichen. Vor diesem Hintergrund wurden ins- besondere die Bandbreiten für die relativen Anteile der einzelnen Vergütungsbestandteile an der Ziel- Gesamtvergütung und die Höchstgrenzen der Vergütung angepasst.
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, das in der Einberufung zu dieser Hauptversammlung abgedruckte Ver- gütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Knaus Tabbert AG zu billigen.
  3. Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung um einen neuen § 25 (Gerichtsstand)
    Zum Zwecke der Festlegung eines einheitlichen Gerichtsstands am Sitz der Gesellschaft, auch für Streitigkeiten im Zusammenhang mit öffentlichen Kapitalmarktinformationen, soll die Satzung der Ge- sellschaft um einen neuen § 25 ergänzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Satzung der Knaus Tabbert AG wird um folgenden § 25 ergänzt:

"§ 25

Gerichtsstand

  1. Für alle Streitigkeiten mit der Gesellschaft oder deren Organen, die aus dem Gesellschaftsver- hältnis entstehen, besteht ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Ausländische Gerichte sind für solche Streitigkeiten nicht zuständig.
  2. Absatz (1) gilt auch für Streitigkeiten zwischen Aktionären und der Gesellschaft, mit denen der Ersatz eines auf Grund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinfor- mationen verursachten Schadens geltend gemacht wird."

9. Beschlussfassung über die Änderung von § 16 Absatz 4 der Satzung (Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts)

Die in § 123 Absatz 4 Satz 2 AktG enthaltenen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptver- sammlung und die Ausübung des Stimmrechts wurden durch das im Dezember 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZukunftsfinanzierungsG) geändert. Nach dem geänderten § 123 Absatz 4 Satz 2 AktG hat sich bei Inhaberaktien börsennotierter Gesell- schaften der Nachweis des Anteilsbesitzes nunmehr auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung und nicht mehr wie bislang auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversamm- lung zu beziehen. Eine materielle Änderung ist hiermit nicht verbunden.

Die gegenwärtige Fassung von § 16 Absatz 4 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft reflektiert noch den Wortlaut von § 123 Absatz 4 Satz 2 AktG a.F. Um eine einheitliche Formulierung zu gewährleisten, soll § 16 Absatz 4 Satz 2 der Satzung an den geänderten § 123 Absatz 4 Satz 2 AktG angepasst wer- den.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

§ 16 Absatz 4 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

"Der besondere Nachweis über den Anteilsbesitz hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung ("Nachweisstichtag") zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zu- gehen.

  1. BERICHTE UND WEITERE INFORMATIONEN

1. Vergütungsbericht 2023

ALLGEMEINES

Billigung durch die Hauptversammlung

In der ordentlichen Hauptversammlung der Knaus Tabbert AG vom 23. Juni 2021 wurde das Vergütungssystem für den Vorstand und Aufsichtsrat der Knaus Tabbert AG gebilligt und auf www.knaustabbert.de veröffentlicht.

Gemäß § 120a AktG wird der Aufsichtsrat der Hauptversammlung das Vergütungssystem künftig bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens aber alle vier Jahre zur Billigung vorlegen.

Über diesen Bericht

Vorstand und Aufsichtsrat der Knaus Tabbert AG haben diesen Vergütungsbericht über die Vergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 entsprechend den An- forderungen von § 162 AktG erstellt.

Der Vergütungsbericht 2022 wurde mit 91,28% der gültigen abgegeben Stimmen von der Hauptversammlung am 26.05.2023 gebilligt.

Dieser Bericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG der formellen Prüfung durch den Abschlussprüfer der Gesell- schaft unterzogen und über die Anforderungen des § 162 Abs. 3 AktG hinausgehend auch nach inhaltlichen Kriterien geprüft. Der entsprechende Vermerk über die Prüfung ist in diesem Bericht enthalten.

Veränderungen im Vorstand

Im Vorstand der Knaus Tabbert AG kam es im Aufstellungszeitraum 2024 zu folgenden Veränderungen:

Mit Wirkung zum 29. Februar 2024 wurde Carolin Schürmann als Finanzvorständin (CFO) abberufen und sie wird mit Wirkung zum 31. März 2024 das Unternehmen verlassen

VERGÜTUNGEN DER MITGLIEDER DES VORSTANDS

Grundzüge des Vergütungssystems

Das Vergütungssystem des Vorstands ist gemäß Auffassung des Aufsichtsrats auf eine langfristige und nach- haltige, profitable Entwicklung von Knaus Tabbert ausgerichtet. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer erfolgsunabhängigen und einer erfolgsbezogenen variablen Vergütung mit einer kurzfristigen und einer langfristigen aktienbasierten Komponente zusammen. Dabei hat der überwiegende Teil der variab- len Vergütungsbestandteile eine mehrjährige Bemessungsgrundlage und damit eine langfristige Ausrichtung. So können gemäß Auffassung des Aufsichtsrats die Vorstandsmitglieder an einer nachhaltigen Wertsteigerung von Knaus Tabbert teilhaben und haben einen entsprechenden Anreiz, sich auf das langfristige Wohl von Knaus Tabbert zu konzentrieren. Der einjährige variable Vergütungsbestandteil bemisst sich neben wirtschaft- lichen Erfolgsfaktoren zudem nach persönlichen Leistungsindikatoren. Gleichzeitig soll gemäß Auffassung des Aufsichtsrats durch das Vergütungssystem sichergestellt werden, dass die Vergütung in einem angemesse- nen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder und der Lage der Gesellschaft steht. So sollen besondere Leistungen stärker honoriert werden; Leistungsverfehlungen hingegen sollen die Vergü- tung spürbar verringern. Die Angemessenheit der Vorstandsvergütung wird durch den Aufsichtsrat geprüft. Im Geschäftsjahr 2023 wurde vom Vorstandsvergütungssystem nicht abgewichen.

Jahresgrundgehalt

Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine feste Jahresvergütung als Barvergütung, die in zwölf gleichen Teil- beträgen als monatliches Gehalt ausgezahlt wird.

Variable Vergütung

Die variable Vergütung besteht aus zwei Komponenten, einer variablen Vergütung mit einjähriger Bemes- sungs-

grundlage, dem Short Term Incentive (STI), und einer variablen Vergütung mit vierjähriger Bemessungsgrund- lage, dem Long Term Incentive (LTI).

  • Der erste Bewertungszeitraum des LTI hat am 1. Januar 2021 begonnen und endet am 31. Dezember 2024.
  • Der zweite Bewertungszeitraum des LTI hat am 1. Januar 2022 begonnen und endet am 31. Dezember 2025.
  • Der dritte Bewertungszeitraum des LTI hat am 1. Januar 2023 begonnen und endet am 31. Dezember 2026.

Short Term Incentive (STI)

Die Ermittlung des STI erfolgt auf Basis festgelegter Bandbreiten zur Messung der Zielerreichung und den ent-

sprechenden finanziellen und nichtfinanziellen Zielen, die vom Aufsichtsrat festgelegt werden und auf die sich die

Gesellschaft und das jeweilige Vorstandsmitglied vor jedem Geschäftsjahr einigen. Der STI wird als jährliche Bartantieme in dem Monat gezahlt, in dem der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Gesellschaft feststellt und ist auf einen Höchstbetrag von EUR 140.000,00 (brutto) für den Vorstandsvorsitzenden und EUR 160.000,00 (brutto) für die übrigen Vorstandsmitglieder begrenzt. Bei einer Zielerreichung von unter 100% aber mindestens 80 % erfolgt die Auszahlung proratarisch. Bei einer Zielerreichung von weniger als 80 % wird kein Bonus ausbezahlt.

Zur Bemessung des STI im Geschäftsjahr 2023 wurden ein finanzielles Leistungskriterium (Teil A), bestehend aus zwei Komponenten, und ein nichtfinanzielles Leistungskriterium (Teil B), bestehend aus einer ESG-Kom- ponente, festgelegt.

Die Leistungskriterien gelten für alle Mitglieder des Vorstands, da gemäß Auffassung des Aufsichtsrats die konkret festgelegten Ziele nur in Zusammenarbeit mit allen Vorstandsmitgliedern zu erreichen sind.

Für die Zielerreichung stehen Teil A und Teil B in einem Verhältnis von 6:4, d.h. bei 100% Zielerreichung von Teil A werden 60% des maximalen Bonus ausgezahlt und bei 100% Zielerreichung von Teil B werden 40% des maximalen Bonus ausgezahlt.

Der Aufsichtsrat kann überdies einen Multiplikator (Modifier) festsetzen, mit dem die jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres 2023 ermittelten Auszahlungsbeträge multipliziert werden, um die endgültigen Auszahlungs- beträge des STI zu ermitteln. Über den Modifier können weitere nicht-finanzielle Leistungskriterien bei der kurzfristigen variablen Vergütung berücksichtigt werden. Der Modifier muss sich in einem Rahmen von 0,8 bis 1,2 bewegen.

Finanzielle Leistungskriterium (Teil A)

Der Umsatz oder die Stückzahl der produzierten Fahrzeuge für das zum 31. Dezember 2023 endende Ge- schäftsjahr soll folgende Werte erreichen

  • Umsatz von EUR 1.437,5 Mio. oder
  • eine Stückzahl von 30.795.

Die Stückzahl soll nur herangezogen werden, soweit das Umsatzziel nicht vollständig erreicht wurde. Relevant sind die Kennziffern, welche sich aus dem testierten IFRS Konzernjahresabschluss 2023 der Knaus Tabbert AG ergeben. Unter Umsatz sind hierbei die Erlöse gemäß IFRS 15 zu verstehen. Unter Stückzahl sind die fakturierten Einheiten (Wohnwagen, Reisemobile, Kastenwagen) zu verstehen.

Zur Bemessung des STI im Geschäftsjahr 2023 wurde nur der Umsatz herangezogen.

Nichtfinanzielles Leistungskriterium (Teil B):

Das nicht-finanzielle Leistungskriterium besteht aus ESG-Zielen. Der Vorstand soll die Umsetzung der kon- zernweiten Nachhaltigkeitsstrategie, die er bis zum 31. Dezember 2021 als Teil des STIP für 2021 entwickelt hat, weiter vorantreiben.

Hierzu wurden konkrete Zielvorgaben aus verschiedenen Bereichen festgelegt.

Grundlage für die Festsetzung der Zielvorgaben waren die aus Stakeholdersicht wesentlichen Themen/Hand- lungsfelder für Knaus Tabbert, die der Vorstand im Rahmen des Nachhaltigkeitsprojektes eruiert hat. Diese werden sich auch im Nachhaltigkeitsbericht der Knaus Tabbert AG finden.

  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter
  • Soziale Verantwortung, Diversität und Chancengleichheit
  • Klima- und Umweltschutz im Unternehmen
  • Umweltfreundliche und kreislauffähige Materialien
  • Emissionsreduzierte Antriebssysteme
  • Compliance und Anti-Korruption
  • Menschenrechte und Umweltauswirkungen in der Lieferkette
  • Gesellschaftliches Engagement
  • Kontinuierliche Verbesserung der Wirtschaftsleistung

Zu diesen 10 Handlungsfeldern soll der Vorstand folgende 8 Projekte in 2023 umsetzen, wobei die Projekte wie unten dargestellt jeweils mehrere Handlungsfelder umfassen:

Knaus Tabbert Handlungsfelder

Qualitative STIP Ziele 2023

Kontinuierliche Verbesserung der Wirtschaftsleistung

Soz. VErantwortung für MA und gleiche Chancen für alle

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter

Umweltfreundliche/kreislauffähige Materialien

Emissionsreduzierte Antriebssysteme

Treibhausgasemission im Unternehmen

Energieeffizienter Camper

Abfallmanagement

Menschenrechte in der Lieferkette

Projekt zur Vorbereitung des Unternehmens auf die neuen CSRD EU

Berichtsstandards gültig ab 1.1.2024

Ermittlung der CO²-Emissionen für ausgewählte Emissionsquellen aus

dem Scope 3 (Geschäftsreisen, Arbeitswege, Wasser/Abwasser,

Abfallaufkommen, Hardware, Verbrauchsmaterialien, Papier, externe

Austauschlogistik)

Umsetzung von mindestens 3 Massnahmen aus der women@work

Initiative

Mitarbeiterbefragung 2022 detailliert auswerten und konkrete

Maßnahmenpläne erstellen

Erstellung von Umsetzungsplänen zur Erhöhung der Autarkie bei der

Wärmeversorgung (Verwertung Holzabfälle) und Stromversorgung (PV-

Anlagen)

Einkauf Grünstrom an allen deutschen Produktionsstandorten

Abfalltrennungskonzept für alle Standorte erstellen

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Verabschiedung einer

Menschenrechtsgrundsatzerklärung und Antikorruptionsrichtlinie für

das Unternehmen

Berechnung des STI für das Geschäftsjahr 2023

Auf Basis der Zielerreichung für das finanzielle und das nichtfinanzielle Leistungskriterium ergibt sich für jedes Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 ein Auszahlungsbetrag von EUR 140.000 für den Vor- standsvorsitzenden und die Finanzvorständin und von EUR 148.333,33 für die übrigen Vorstandsmitglieder. Die Zielerreichung der Jahre 2023 und 2022 stellt sich wie folgt dar:

IST 2023

Zielvorgabe STI

Zielerreichung

Zielerreichung

Teil A - Finanzielle Leistungsindikatioren

in %

in EUR

Umsatzerlöse

1.441.020

1.437.492

100,00

89.000,00

Absatz

30.613

30.795

Teil B - Nichtfinanzielle Leistungsindikatioren

ESG-Ziele

100

59.333,33

Zielerreichung STI Gesamt

148.333,33

IST 2022

Zielvorgabe STI

Zielerreichung

Zielerreichung

Teil A - Finanzielle Leistungsindikatioren

in %

in EUR

Umsatzerlöse

1.049.520

1.176.900

Absatz

29.556

30.680

96,34

80.925,60

Teil B - Nichtfinanziell Leistungsindikatioren

ESG-Ziele

100

56.000,00

Zielerreichung STI Gesamt

97,81

136.925,60

Unter dem Teil B - Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren für das Geschäftsjahr 2022 waren folgende Ziele vereinbart:

  • Handlungsfeld: Kontinuierliche Verbesserung der Wirtschaftsleistung

Ziel: System zur Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Faktoren bei der Investitionsbeurteilung

Ziel: Aufbau eines strukturierten Nachhaltigkeitscontrolling

  • Handlungsfeld: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Ziel: Analyse der gesundheitsgefährdenden Emissionen in Jandelsbrunn

  • Handlungsfeld: Soziale Verantwortung & Gleiche Chancen für Alle

Ziel: Analyse welche Rahmenbedingungen müssen gegeben sein um Knaus Tabbert als Arbeitgeber für Frauen attraktiver zu machen

  • Handlungsfeld: Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter Ziel: Mitarbeiterengagement Befragung in Jandelsbrunn
  • Handlungsfeld: Treibhausgasemissionen im Unternehmen & Energie und Emissionen in der Produktion Ziel: Gruppenweites Datenerfassungssystem für Scope 1 und 2 Emissionen
  • Handlungsfeld: Abfallmanagement

Ziel: Gruppenweites Datenerfassungssystem für Abfall

  • Handlungsfeld: Menschenrechte in der Lieferkette

Ziel: System und Prozessimplementierung zur Erfüllung der Anforderung des Lieferkettengesetzes

Im Geschäftsjahr 2023 hat der Vorstand von den acht vereinbarten Zielen acht Ziele erreicht, was einem Gesamtzielerreichungsgrad von 100% entsprach.

Long Term Incentive (LTI)

Der LTI basiert auf der Entwicklung von virtuellen Performance Shares, die in jährlichen Tranchen (LTIP-Tran- chen) vergeben werden. Zu Beginn einer neuen LTIP-Incentivierungsphase wird jedem Vorstandsmitglied eine bestimmte Anzahl von Performance Shares zugeteilt. Die Anzahl der zu Beginn jeder Periode gewährten Performance Shares ergibt sich aus der Division des Betrags von EUR 160.000,00 durch den anfänglichen Akti- enkurs. Der Anfangskurs ist definiert als der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesys- tem) während der letzten drei Monate vor Beginn des Bewertungszeitraums, der Endkurs ist definiert als der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten drei Monate des Bewertungszeitraums (4 Jahre).

In der nachfolgenden Tabelle werden die am 1. Januar 2021 zugeteilten Performance Shares darge- stellt:

Tranche für das Ges-

Anfangskurs je Perfor-

Anzahl der Performance

Dauer der LTIP-Inzentiv-

chäftsjahr 2021

mance Share

Shares

ierungsphase

in TEUR

in EUR

Anzahl der Aktien

Jahre

Wolfgang Speck

160

59,8

2.675

4

(Vorstandsvorsitzender)

Gerd Adamietzki

160

59,8

2.675

4

Werner Vaterl

160

59,8

2.675

4

In der nachfolgenden Tabelle werden die am 1. Januar 2022 zugeteilten Performance Shares darge- stellt:

Tranche für das Ges-

Anfangskurs je Perfor-

Anzahl der Performance

Dauer der LTIP-Inzentiv-

chäftsjahr 2022

mance Share

Shares

ierungsphase

in TEUR

in EUR

Anzahl der Aktien

Jahre

Wolfgang Speck

160

56,65

2.824

4

(Vorstandsvorsitzender)

Gerd Adamietzki

160

56,65

2.824

4

Werner Vaterl

160

56,65

2.824

4

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Knaus Tabbert AG published this content on 15 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 15 May 2024 14:07:16 UTC.