Jahresabschluss der KAP AG 2020
HGB
Anlage 1
KAP AG, Fulda
Bilanz zum 31. Dezember 2020
AKTIVA
in TEUR | Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
A. Anlagevermögen | ||||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und | 1 | 148 | 76 | |
Werte sowie Lizenzen an solchen Rechnten und Werten | ||||
II. Sachanlagen | ||||
1. | Technische Anlagen und Maschinen | 1 | 47 | 112 |
2. | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1 | 8 | 3 |
55 | 115 | |||
III. Finanzanlagen | ||||
1. | Anteile an verbundenen Unternehmen | 1 | 168.120 | 169.480 |
2. | Ausleihungen an verbunde Unternehmen | 1 | 8.210 | 12.827 |
176.330 | 182.307 | |||
176.533 | 182.498 | |||
B. Umlaufvermögen | ||||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
1. | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2 | 0 | 214 |
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 0 TEUR; i. Vj. 214 TEUR ) | ||||
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 2 | 78.240 | 74.941 | |
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 78.240 TEUR; i. Vj. 74.941 TEUR ) | ||||
3. | Sonstige Vermögensgegenstände | 2 | 327 | 1.567 |
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 327 TEUR; i. Vj. 1.567 TEUR ), | ||||
(davon aus Steuern: 324 TEUR; i. Vj. 1.169 TEUR) | ||||
78.567 | 76.722 | |||
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 8.101 | 2.182 | ||
III. Rechnungsabgrenzungsposten | 3 | 36 | 62 | |
86.704 | 78.965 | |||
263.237 | 261.463 |
Passiva
in TEUR | Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
A. Eigenkapital | ||||
I. Gezeichnetes Kapital | 4 | 20.177 | 20.177 | |
II. Kapitalrücklage | 4 | 92.790 | 92.790 | |
III. Gewinnrücklagen | 5 | 3.540 | 3.540 | |
IV. Bilanzgewinn | 6 | 15.146 | 16.037 | |
131.653 | 132.545 | |||
B. Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen | 7 | 100 | 0 | |
C. Rückstellungen | ||||
1. | Steuerrückstellungen | 8 | 2.292 | 4.244 |
2. | Sonstige Rückstellungen | 8 | 671 | 2.325 |
2.963 | 6.569 | |||
D. Verbindlichkeiten | ||||
1. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 9 | 55.267 | 71.177 |
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 8.000 TEUR; | ||||
i. Vj. 6.000 TEUR ), | ||||
(davon mit einer Restlaufzeit über ein Jahr: 47.267 TEUR; i. Vj. 65.177 TEUR ) | ||||
2. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 9 | 343 | 340 |
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 343 TEUR; i. Vj. 340 TEUR ) | ||||
3. | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 9 | 72.386 | 50.831 |
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 72.386 TEUR; i. Vj. 50.831 TEUR ) | ||||
4. | Sonstige Verbindlichkeiten | 9 | 525 | 0 |
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 525 TEUR; i. Vj. 0 TEUR ), | ||||
(davon aus Steuern: 439 TEUR; i. Vj. 0 TEUR) | ||||
128.521 | 122.349 | |||
263.237 | 261.463 |
Anlage 2
KAP AG, Fulda
Gewinn- und Verlustrechnung für 2020
in TEUR | Anhang | 2020 | 2019 | |||
1. | Umsatzerlöse | 11 | 2.150 | 2.964 | ||
2. | Sonstige betriebliche Erträge | 12 | 1.411 | 111 | ||
3. | Materialaufwand: | |||||
Aufwendungen für bezogene Leistungen | 13 | 1.349 | 1.238 | |||
4. | Abschreibungen: | |||||
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 14 | 132 | 142 | |||
5. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 15 | 7.828 | 7.004 | ||
6. | Erträge aus Beteiligungen | 16 | 709 | 28.545 | ||
(davon aus verbundenen Unternehmen 709 TEUR (i. Vj. 28.545 TEUR)) | ||||||
7. | Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen | 16 | 7.008 | 2.663 | ||
8. | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 16 | 224 | 323 | ||
(davon aus verbundenen Unternehmen 224 TEUR (i. Vj. 323 TEUR)) | ||||||
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 16 | 3.463 | 4.319 | |||
(davon aus verbundenen Unternehmen 3.427 TEUR (i. Vj. 3.844 TEUR)) | ||||||
10. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 16 | 1.360 | 29 | ||
11. | Aufwendungen aus Verlustübernahme | 16 | 670 | 32.058 | ||
12. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 16 | 4.481 | 4.162 | ||
(davon an verbundene Unternehmen 1.618 TEUR (i. Vj. 1.366 TEUR) | ||||||
13. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 17 | -6 | -434 | ||
14. | Ergebnis nach Steuern | - | 849 | - | 5.274 | |
15. | Sonstige Steuern | 42 | 0 | |||
16. | Jahresfehlbetrag | - | 891 | - | 5.274 | |
17. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 16.037 | 36.832 | |||
18. | Gewinnausschüttung | 0 | - | 15.521 | ||
19. | Bilanzgewinn | 15.146 | 16.037 |
Anlage 3/Seite 1
Anhang für das Geschäftsjahr 2020
Grundsätze der Rechnungslegung
ALLGEMEINE ANGABEN
Die KAP AG (nachfolgend auch "Gesellschaft") mit Sitz in der Edelzeller Straße 44, 36043 Fulda, ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 264d HGB und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Fulda unter der Nummer HRB 5859 eingetragen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften in den §§ 264 ff. HGB und für Aktiengesellschaften in den §§ 150 ff. AktG erstellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
In der Zeit bis zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses sind keine Ereignisse bekannt geworden, die sich wesentlich auf den Fortbestand der Gesellschaft auswirken.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bilanz der KAP AG zum 31. Dezember 2020 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2020 wurden entsprechend den für Kapitalgesellschaften geltenden Bilanzierungsvorschriften aufgestellt.
Die Immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Die planmäßige Abschreibung wurde nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von fünf Jahren berechnet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt der Ansatz mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten vermindert um plan- und außerplanmäßige Abschreibungen bewertet und werden zeitanteilig im Jahr des Zugangs abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer über 4 bis 25 Jahre für Technische Anlagen und Maschinen sowie 3 bis 15 Jahre für Betriebs- und Geschäftsausstattung berechnet. Dabei wird die lineare, für vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte Vermögensgegenstände - soweit steuerlich zulässig - auch die degressive Methode angewandt. Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden mit Anschaffungskosten beziehungsweise bei dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Das Wertaufholungsgebot wird beachtet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände, liquiden Mittel sowie Rechnungs- abgrenzungsposten sind jeweils mit dem Nennwert angesetzt. Sofern zulässig, werden Forderungen und Verbindlichkeiten mit verbundenen Unternehmen saldiert. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls gebucht und zum Jahresende mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wird dabei das Niederst- beziehungsweise Höchstwertprinzip beachtet.
Anlage 3/Seite 2
Das Gezeichnete Kapital wurde gemäß § 272 Abs. 1 HGB zum Nennbetrag angesetzt.
Mit den Vorständen Herrn Forberich und Herrn Julius ist eine anteilsbasierte Vergütungskomponente vereinbart worden. Die anteilsbasierte Vergütung besteht in der Ausgabe von Aktien als Teil des Jahresbonus sowie der Gewährung von Aktien.
Aus Sicht der KAP AG besteht im Zusammenhang mit der anteilsbasierten Vergütung lediglich eine Verpflichtung zum Barausgleich. Daher wird zum jeweiligen Stichtag eine Rückstellung anteilig in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der Zahlungsverpflichtung gebildet, wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst werden. Der beizulegende Zeitwert wird mittels eines anerkannten Bewertungsverfahrens ermittelt.
Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet. Die bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigten zukünftigen Preis- und Kostensteigerungen orientieren sich an der Teuerungsrate und werden über die jeweilige Laufzeit der Rückstellungen mit 1 % und 2 % berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Verwendung der von der Bundesbank veröffentlichten Rechnungszinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sofern sich aus der Abgrenzung latenter Steuern ein Überhang aktiver latenter Steuern, der insbesondere aus höheren Wertansätzen in der Handelsbilanz im Rahmen der Bilanzierung von Rückstellungen resultieren kann, wird auf eine Aktivierung des Aktivüberhangs in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet. Bei der Bewertung der latenten Steuern wird ein durchschnittlicher Steuersatz von 30 % resultierend aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zugrunde gelegt.
Die Werte der Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen entsprechen den am Bilanzstichtag tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbeträgen oder den Beträgen laut Bürgschaftsurkunden.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER KAP AG
1. ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen der Aktiengesellschaft ist im folgenden Anlagengitter dargestellt:
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