Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der

lntertainment Aktiengesellschaft

zu den Empfehlungen der "Regierungskommission

Deutscher Corporate Governance Kodex"

in der Fassung vom 28. April 2022

Vorstand und Aufsichtsrat der lntertainment Aktiengesellschaft erklären gern. § 161 Aktiengesetz (,,Entsprechenserklärung") zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (,,Kodex"):

Die lntertainment AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2020 bis zur Veröffentlichung der neuen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (,,DCGK 2019") mit nachfolgenden Ausnahmen entsprochen:

  • Punkt A.2: Da die Gesellschaft außer dem Vorstand keine Beschäftigten hat bleibt dieser Punkt unberücksichtigt.
  • Punkt 8.1 bis 8.5: Da die Gesellschaft sich in einer Neuorientierungsphase befindet, bleiben diese Punkte unberücksichtigt.
  • Punkt C.1 bis C.3: Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft hat sich am Unternehmensinteresse auszurichten und muss die effektive Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleisten. Die Kandidaten für Wahlvorschläge an die Hauptversammlung wählt der Aufsichtsrat daher nach fachlicher Kompetenz und Erfahrung aus. Die Erhöhung der Diversität sowie das Alter spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Damit bleiben diese Punkte unberücksichtigt.
  • Punkt C.6 bis C.9: Dem Aufsichtsrat soll auf Anteilseignerseite eine nach deren Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören; dabei soll die Eigentümerstruktur berücksichtigt werden. Nach Ansicht der Gesellschaft handelt es sich um ein äußerst subjektives Kriterium das vollkommen verschieden beurteilt werden kann. Die Gesellschaft lehnt deshalb die Einhaltung dieser Kodexvorgabe ab. Die derzeit amtierenden Aufsichtsratsmitglieder sehen sich selbst als unabhängig an. Damit bleiben diese Punkte unberücksichtigt.
  • Punkt C.14: Dem Kandidatenvorschlag für den Aufsichtsrat soll ein Lebenslauf beigefügt werden, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen Auskunft gibt; dieser soll durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzt und für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht werden. Im Zusammenhang mit einer Aufsichtsratswahl wird der Lebenslauf beigefügt, auf eine jährliche Aktualisierung jedoch ausdrücklich verzichtet, da die Gesellschaft darin keinen erkennbaren Mehrwert sieht. Damit bleibt dieser Punkt unberücksichtigt.
  • Punkt D.1 bis D.5: Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat keine Ausschüsse gebildet und wird auch künftig keine Ausschüsse bilden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich

aus nur drei Personen zusammen, die die erforderlichen Kenntnisse und fachlichen Erfahrungen haben, um eine effektive Aufsichtsratsarbeit auch ohne Bildung von Ausschüssen zu gewährleisten. Alle Fragestellungen können im Gesamtgremium angemessen behandelt und beantwortet werden. Da es keine Ausschüsse gibt, wird auch keine gesonderte Vergütung für Mitglieder in den Aufsichtsratsausschüssen, wie in der Empfehlung G.17 des DCGK empfohlen, ausgewiesen. Somit bleiben diese Punkte unberücksichtigt.

  • Punkt D.7: Der Aufsichtsrat tagt in der Regel gemeinsam mit dem Vorstand, da beide Gremien der Auffassung sind, dass auf diese Weise der Informationsfluss und die Diskussion der die Gesellschaft betreffenden Themen am besten gewährleistet wird. Somit bleibt dieser Punkt unberücksichtigt.
  • Punkt D.11: Da der Aufsichtsrat keine Ausschüsse hat, obliegt die Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung dem Gesamtgremium. Somit bleibt dieser Punkt unberücksichtigt.
  • Punkt D.12 und D.13: Die Fortbildung obliegt den jeweiligen Aufsichtsratsmitgliedern. Eine Evaluation der Wirksamkeit der Aufsichtsratsarbeit ist nicht vorgesehen. Somit bleiben diese Punkte unberücksichtigt.
  • Punkt G.1. bis G.16: Die Gesellschaft befindet sich in einer Neuorientierungsphase. Der Vorstand erhält ausschließlich eine Festvergütung. Somit bleiben diese Punkte unberücksichtigt.

Am 27. Juni 2022 wurde der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht (,,DCGK 2022"). Vorstand und Aufsichtsrat der lntertainment AG erklären gemäߧ 161 AktG:

Die lntertainment AG hat seit der Bekanntmachung der Neufassung den bekannt gemachten Empfehlungen des DCGK 2022 entsprochen und wird ihnen auch zukünftig entsprechen, mit folgenden Ausnahmen:

  • Punkt A.4: Da die Gesellschaft außer dem Vorstand keine Beschäftigten hat bleibt dieser Punkt unberücksichtigt.
  • Punkt B.1 bis B.5: Da die Gesellschaft sich in einer Neuorientierungsphase befindet, bleiben diese Punkte unberücksichtigt.
  • Punkt C.1 bis C.3: Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft hat sich am Unternehmensinteresse auszurichten und muss die effektive Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleisten. Die Kandidaten für Wahlvorschläge an die Hauptversammlung wählt der Aufsichtsrat daher nach fachlicher Kompetenz und Erfahrung aus. Die Erhöhung der Diversität sowie das Alter spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Damit bleiben diese Punkte unberücksichtigt.
  • Punkt C.6 bis C.9: Dem Aufsichtsrat soll auf Anteilseignerseite eine nach deren Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören; dabei soll die Eigentümerstruktur berücksichtigt werden. Nach Ansicht der Gesellschaft handelt es sich um ein äußerst subjektives Kriterium das vollkommen verschieden beurteilt werden kann. Die Gesellschaft lehnt deshalb die Einhaltung dieser Kodexvorgabe ab. Die derzeit

amtierenden Aufsichtsratsmitglieder sehen sich selbst als unabhängig an. Damit bleiben diese Punkte unberücksichtigt.

  • Punkt C.14: Dem Kandidatenvorschlag für den Aufsichtsrat soll ein Lebenslauf beigefügt werden, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen Auskunft gibt; dieser soll durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzt und für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht werden. Im Zusammenhang mit einer Aufsichtsratswahl wird der Lebenslauf beigefügt, auf eine jährliche Aktualisierung jedoch ausdrücklich verzichtet, da die Gesellschaft darin keinen erkennbaren Mehrwert sieht. Damit bleibt dieser Punkt unberücksichtigt.
  • Punkt 0.1 bis 0.4: Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat keine Ausschüsse gebildet und wird auch künftig keine Ausschüsse bilden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich aus nur drei Personen zusammen, die die erforderlichen Kenntnisse und fachlichen Erfahrungen haben, um eine effektive Aufsichtsratsarbeit auch ohne Bildung von Ausschüssen zu gewährleisten. Alle Fragestellungen können im Gesamtgremium angemessen behandelt und beantwortet werden. Da es keine Ausschüsse gibt, wird auch keine gesonderte Vergütung für Mitglieder in den Aufsichtsratsausschüssen, wie in der Empfehlung G.17 des DCGK empfohlen, ausgewiesen. Somit bleiben diese Punkte unberücksichtigt.
  • Punkt 0.6: Der Aufsichtsrat tagt in der Regel gemeinsam mit dem Vorstand, da beide Gremien der Auffassung sind, dass auf diese Weise der Informationsfluss und die Diskussion der die Gesellschaft betreffenden Themen am besten gewährleistet wird. Somit bleibt dieser Punkt unberücksichtigt.
  • Punkt D.10: Da der Aufsichtsrat keine Ausschüsse hat, obliegt die Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung dem Gesamtgremium. Somit bleibt dieser Punkt unberücksichtigt.
  • Punkt D.11 und D.12: Die Fortbildung obliegt den jeweiligen Aufsichtsratsmitgliedern. Eine Evaluation der Wirksamkeit der Aufsichtsratsarbeit ist nicht vorgesehen. Somit bleiben diese Punkte unberücksichtigt.
  • Punkt G.1. bis G.16: Die Gesellschaft befindet sich in einer Neuorientierungsphase. Der Vorstand erhält ausschließlich eine Festvergütung. Somit bleiben diese Punkte unberücksichtigt.

Feldafing, 09. November 2022

Für den Aufsichtsrat

Für den Vorstand

Matthias Gaebler

Felix Petri

Vorsitzender

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Intertainment AG published this content on 10 November 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 10 November 2022 20:18:06 UTC.