EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: IMMOFINANZ AG / Bekanntgaben zu Rückkaufprogrammen
IMMOFINANZ AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten

13.06.2022 / 18:35
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Wien, 13. Juni 2022

IMMOFINANZ AG: Aktienrückkaufprogramm 2022


Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a AktG,
§ 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 5 Veröffentlichungsverordnung 2018

IMMOFINANZ AG beabsichtigt, ein Rückerwerbsprogramm für eigene Aktien auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 01. Oktober 2020 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG durchzuführen. Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2022 erfolgen durch IMMOFINANZ AG.

Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG: 01. Oktober 2020
 
 
Tag der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses:
 
02. Oktober 2020 über ein Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 118 Abs 1 Z 9 iVm 1 Z 22 und 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 2 Verbreitungs- und Meldeverordnung 2018
Beginn und voraussichtliche Dauer: Nicht vor 20. Juni 2022 und bis längstens 31. Juli 2022
Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000A21KS2)
Beabsichtigtes Volumen: bis zu 1.386.503 Stück Aktien, entsprechend rund 1,00% des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Entscheidung.
Preisgrenzen: Als Preisobergrenzen pro Aktie gelten kumulativ:
(i) 15% über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der vorangegangen 10 Handelstage an der Wiener Börse; und
(ii) EUR 18,00.
Preisuntergrenze: mindestens EUR 1,00 pro Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital).
Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse.
Zweck des Rückerwerbs: Einsatz der eigenen Aktien für Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 01. Oktober 2020.
Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Aktien: Keine

Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08. März 2016) einzuhalten hat.

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der IMMOFINANZ AG unter https://immofinanz.com/de/investor-relations/aktie/ruckerwerb-verauserung-eigener-aktien veröffentlicht.

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von IMMOFINANZ-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von IMMOFINANZ-Aktien anzunehmen.

 

Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte:

Bettina Schragl
Head of Corporate Communications and Investor Relations
T +43 (0)1 88 090 2290
M +43 (0)699 1685 7290
communications@immofinanz.com
investor@immofinanz.com

 

 



13.06.2022


Sprache: Deutsch
Unternehmen: IMMOFINANZ AG
Wienerbergstraße 9
1100 Wien
Österreich
Internet:http://www.immofinanz.com

 
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