Hauptversammlung am 29.04.2022 in www.hella.com/hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: HELLA GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur          
Hauptversammlung                                                               
HELLA GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am  
29.04.2022 in www.hella.com/hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten     
Verbreitung gemäß §121 AktG                                                    
                                                                               
18.03.2022 / 15:07                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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HELLA GmbH & Co. KGaA Lippstadt Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A13SX2 ISIN:     
DE000A13SX22 Eindeutige Kennung des Ereignisses: XMETHLE00422                  
                                                                               
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,                                       
                                                                               
hiermit laden wir Sie herzlich ein zur außerordentlichen Hauptversammlung der  
HELLA GmbH & Co. KGaA, Lippstadt, (nachfolgend "Gesellschaft")                 
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  am Freitag, den 29. April 2022,                                              
um 10:00 Uhr (MESZ),                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
die als virtuelle außerordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindet.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre, die sich entsprechend den      
Hinweisen in dieser Einladung zur Teilnahme angemeldet                         
haben, vollständig live im Internet unter                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.hella.com/hauptversammlung                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
übertragen. Sonstige Interessierte können sie dort bis zum Eintritt in die     
Generaldebatte verfolgen.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich als elektronische 
Briefwahl über das Aktionärsportal oder durch                                  
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Eine physische Teilnahme der Aktionäre und                                     
ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass auch für   
die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung                               
eine vorherige Anmeldung erforderlich ist. Weitergehende Hinweise können dieser
Einladung entnommen werden (siehe Abschnitte                                   
'Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung' sowie         
'Hinweise zur Teilnahme').                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Räumlichkeiten   
der HELLA GmbH & Co. KGaA, Rixbecker Straße 75,                                
59552 Lippstadt.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
TAGESORDNUNG UND VORSCHLAG ZUR BESCHLUSSFASSUNG                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1 | Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahres der Gesellschaft    
sowie die entsprechende Änderung von § 1 der Satzung                           
                                                                               
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft (1. Juni bis 31. Mai des Folgejahres)       
weicht derzeit vom Kalenderjahr ab. Mit der vorgeschlagenen Umstellung auf     
das Kalenderjahr will sich die Gesellschaft an die weit überwiegende Praxis    
anderer Emittenten anpassen. Da die meisten Unternehmen in der                 
Automobilindustrie das Kalenderjahr als Geschäftsjahr nutzen, ermöglicht       
dies künftig bessere und aussagekräftigere Vergleiche mit                      
Leistungskennzahlen von Konkurrenten ("Peers"). Dies ist für Zwecke der        
Unternehmenssteuerung hilfreich. Auch die meisten sonstigen Kennzahlen, an     
denen sich die Unternehmenssteuerung ausrichtet (zum Beispiel                  
makroökonomische Größen oder Branchenkennzahlen), werden auf                   
kalenderjähriger Basis erhoben und müssen derzeit umständlich in den vom       
Kalenderjahr abweichenden Rhythmus der Finanzberichterstattung der             
Gesellschaft umgerechnet werden.                                               
                                                                               
Die Umstellung auf das Kalenderjahr als Geschäftsjahr erleichtert außerdem     
die Rechnungslegung der Gesellschaft im Verhältnis zu ihrer neuen              
Mehrheitsaktionärin. Die Faurecia SE hat am 31. Januar 2022 über ihre          
Tochtergesellschaft Faurecia Participations GmbH 80,59 % des Grundkapitals     
und der Stimmrechte an der Gesellschaft erworben. Die Gesellschaft wird        
daher künftig als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen in den                 
Konzernabschluss der Faurecia SE einbezogen. Sie wird der Faurecia SE auf      
der Grundlage von § 294 Abs. 3 Satz 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) und §      
131 Abs. 4 Satz 3 des Aktiengesetzes (AktG) künftig die für die Aufstellung    
des Konzernabschlusses und der Halbjahresfinanzberichte sowie der              
Quartals-/Zwischenmitteilungen notwendigen Rechnungslegungsdaten               
übermitteln. Durch die Umstellung ihres Geschäftsjahres auf das                
Kalenderjahr vermeidet die Gesellschaft einen erheblichen Zusatzaufwand,       
der für die Zusammenstellung der Rechnungslegungsdaten zu den Stichtagen       
31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember anfallen würde.             
                                                                               
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft soll daher mit Wirkung ab dem 1. Januar     
2023 auf das Kalenderjahr umgestellt werden. Dazu soll einmalig ein            
Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Dezember 2022 eingelegt        
werden. Das derzeit laufende Geschäftsjahr, das am 1. Juni 2021 begonnen       
hat, endet noch im heutigen Rhythmus mit dem 31. Mai 2022.                     
                                                                               
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss und      
der Aufsichtsrat schlagen daher vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen:       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Das Geschäftsjahr wird mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 auf das            
Kalenderjahr umgestellt. Der Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Dezember    
                                                                               
2022 ist ein Rumpfgeschäftsjahr.                                               
                                                                               
b) § 1 Abs. 3 der Satzung der HELLA GmbH & Co. KGaA wird dementsprechend       
geändert und wie folgt neu gefasst:                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
"(3) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist ab dem 1. Januar 2023 das          
Kalenderjahr. Das am 1. Juni 2021 begonnene Geschäftsjahr endet am 31. Mai     
2022. Der Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Dezember 2022 ist ein          
Rumpfgeschäftsjahr."                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
INFORMATIONEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Gesellschafterausschusses und des 
Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über                                   
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und        
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen                         
der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl. I 2020 S. 569, 570), das zuletzt
durch Artikel 15 des Gesetzes vom 10. September                                
2021 (BGBl. I 2021 S. 4147) geändert worden ist (nachfolgend Covid-19-Gesetz), 
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten abgehalten.                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Hauptversammlung wird am Freitag, den 29. April 2022 ab 10.00 Uhr (MESZ)   
live in Bild und Ton in unserem Aktionärsportal                                
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.hella.com/hauptversammlung                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
übertragen. Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen       
wollen, müssen sich zuvor anmelden (siehe unten unter                          
'Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung'). Die Eröffnung der                
Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter und der Vortrag                  
des Vorsitzenden der Geschäftsführung können auch von sonstigen Interessierten 
live auf der Internetseite der HELLA GmbH &                                    
Co. KGaA unter                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.hella.com/hauptversammlung                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
verfolgt werden.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist         
ausgeschlossen. Die Liveübertragung ermöglicht keine                           
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2  
AktG. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre                                    
oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt daher ausschließlich im Wege der           
elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung                        
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE                                           
                                                                               
nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Covid-19-Gesetz
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122  
Abs. 2 AktG                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder  
den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen,                               
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt    
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine                               
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich 
an die persönlich haftende Gesellschafterin                                    
zu richten und muss der Gesellschaft unter der unten im Absatz 'Gegenanträge   
und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126                                 
Abs. 1 und 127 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 8 Satz 1 Covid-19-Gesetz'
angegebenen Adresse spätestens am 29. März 2022, 24.00 Uhr (MESZ), zugegangen  
sein. Außerdem haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie seit mindestens  
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs                                               
des Verlangens Inhaber des genannten Mindestanteilsbesitzes sind und dass sie  
diesen bis zur Entscheidung der persönlich haftenden                           
Gesellschafterin über das Verlangen halten. Zum Nachweis ist eine in Textform  
erstellte Bescheinigung des Letztintermediärs                                  
über den Anteilsbesitz erforderlich. Ein Nachweis gemäß den Anforderungen des §
67c Absatz 3 AktG reicht aus.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits mit  
der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich                          
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien
zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen                                     
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten        
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem                             
auf der Internetseite                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.hella.com/hauptversammlung                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bekannt gemacht und gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 8 Satz 1                                     
Covid-19-Gesetz                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge der persönlich    
haftenden Gesellschafterin, des Gesellschafterausschusses                      
und/oder des Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie        
Wahlvorschläge zu etwaigen auf der Tagesordnung stehenden                      
Wahlen zu übersenden (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG).                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge von Aktionären werden vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG, 
Wahlvorschläge werden vorbehaltlich §§ 127                                     
Satz 1, 126 Abs. 2 und Abs. 3, 127 Satz 3 AktG ausschließlich im Internet unter
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.hella.com/hauptversammlung                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich gemacht, wenn die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen         
eingehalten werden. Das Zugänglichmachen erfolgt einschließlich                
des Namens des Aktionärs, der Begründung, der Angaben gemäß § 127 Satz 4 AktG  
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen sich gegen einen Vorschlag der      
persönlich haftenden Gesellschafterin, des Gesellschafterausschusses           
und/oder des Aufsichtsrats richten und zu einem bestimmten Punkt der           
Tagesordnung mit Begründung gemacht werden.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zugänglich zu machende Wahlvorschläge müssen zu etwaigen auf der Tagesordnung  
stehenden Wahlen gemacht werden; sie müssen                                    
nicht mit einer Begründung versehen werden.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zugänglich zu machende Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag der   
persönlich haftenden Gesellschafterin, des Gesellschafterausschusses           
und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und      
Wahlvorschläge von Aktionären zu etwaigen auf der                              
Tagesordnung stehenden Wahlen müssen der Gesellschaft spätestens am 14. April  
2022, 24.00 Uhr (MESZ), unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein.       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Unter der Postadresse:                                                       
                                                                               
HELLA GmbH & Co. KGaA                                                          
Dr. Kerstin Dodel                                                              
Head of Investor Relations                                                     
Rixbecker Straße 75                                                            
59552 Lippstadt, Deutschland                                                   
                                                                               
* oder unter der E-Mail-Adresse:                                               
                                                                               
hauptversammlung@hella.com                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder         
Wahlvorschläge gestellt werden. Anträge oder Wahlvorschläge                    
von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind,      
gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn                              
der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär        
ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung                             
angemeldet ist.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Fragerecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr.  
3, Satz 2 und Abs. 8 Satz 1 Covid-19-Gesetz                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ein Auskunftsrecht in der Hauptversammlung im Sinne von § 131 Abs. 1 AktG      
besteht für Aktionäre nicht. Aktionäre haben jedoch                            
das Recht, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation einzureichen. Die   
persönlich haftende Gesellschafterin entscheidet                               
nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie sie Fragen beantwortet. Die          
persönlich haftende Gesellschafterin kann Fragen und                           
deren Beantwortung zusammenfassen, wenn ihr dies sinnvoll erscheint. Fragen in 
Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.                                     
Die persönlich haftende Gesellschafterin behält sich vor, Fragen vorab auf der 
Internetseite der Gesellschaft zu beantworten.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Fragen der Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d.h.   
spätestens bis 27. April 2022, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), im    
Wege elektronischer Kommunikation über das Aktionärsportal unter               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.hella.com/hauptversammlung                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(siehe dazu unten unter 'Aktionärsportal') einzureichen. Auf anderen Wegen     
eingereichte Fragen werden nicht berücksichtigt.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs.
1, 127, 131 Abs. 1 AktG und § 1 Covid-19-Gesetz                                
finden sich auch im Internet unter                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.hella.com/hauptversammlung                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
HINWEISE ZUR TEILNAHME                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz und zur
Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs.                                  
1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis 22.     
April 2022, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), in deutscher oder        
englischer Sprache                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* unter der Postadresse                                                        
                                                                               
HELLA GmbH & Co. KGaA                                                          
c/o Link Market Services GmbH                                                  
Landshuter Allee 10                                                            
80637 München, Deutschland                                                     
                                                                               
* oder unter der E-Mail-Adresse                                                
                                                                               
inhaberaktien@linkmarketservices.de                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben. Zum Nachweis
ist eine in Textform erstellte Bescheinigung                                   
des Letztintermediärs über den Anteilsbesitz erforderlich. Ein Nachweis gemäß  
den Anforderungen des § 67c Abs. 3 AktG reicht                                 
aus. Diese Bescheinigung wird regelmäßig von dem depotführenden Kreditinstitut 
erteilt.                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der virtuellen 
Hauptversammlung beziehen, also auf den Beginn                                 
des 8. April 2022, 0.00 Uhr (MESZ).                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Nachweisstichtag ist der maßgebende Stichtag für die Ermittlung der        
Aktionärseigenschaft im Hinblick auf die Teilnahme                             
an der virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz und die Ausübung des 
Stimmrechts. Im Verhältnis zur Gesellschaft                                    
gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht                                    
hat. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung    
nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über                                 
ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Kreditinstitute die erforderliche  
Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises                                  
des Anteilsbesitzes als Service für ihre Kunden. Nach fristgerechtem Eingang   
der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz                        
werden den Aktionären Stimmrechtskarten für die Teilnahme an der virtuellen    
Hauptversammlung ohne physische Präsenz zusammen                               
mit entsprechenden Vollmachtsformularen zugesandt. Auf der Stimmrechtskarte    
sind die Zugangsdaten für den Zugang zum Aktionärsportal                       
aufgedruckt. Aktionären, die an der virtuellen Hauptversammlung ohne physische 
Präsenz teilnehmen und dafür diesen Service                                    
ihrer depotführenden Kreditinstitute in Anspruch nehmen möchten, ist zu        
empfehlen, möglichst frühzeitig eine Stimmrechtskarte                          
bei ihrem depotführenden Institut anzufordern, um den rechtzeitigen Erhalt der 
Stimmrechtskarte sicherzustellen.                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit, ihr   
Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum                                   
Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben zu lassen. 
Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige                                  
Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten entsprechend den oben   
unter 'Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung'                              
genannten Voraussetzungen Sorge zu tragen.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.                              
Eine Bevollmächtigung kann per E-Mail oder postalisch an die oben unter        
'Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung' genannte                           
Anschrift bzw. E-Mail-Adresse vorgenommen werden. Bitte verwenden Sie hierfür  
das Vollmachtsformular auf der Stimmrechtskarte.                               
Außerdem steht Ihnen das Aktionärsportal unter                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.hella.com/hauptversammlung                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung. Die Zugangsdaten für den Zugang zum Aktionärsportal sind auf    
Ihrer Stimmrechtskarte aufgedruckt, die Sie nach                               
fristgerechter Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung erhalten.             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung
oder einer sonstigen in § 135 Abs. 8 AktG                                      
genannten Person oder Institution richten sich das Verfahren, die Form und der 
Widerruf der Bevollmächtigung nach besonderen                                  
Regelungen. Bitte wenden Sie sich an das betreffende Kreditinstitut, die       
betreffende Aktionärsvereinigung oder sonstige in                              
§ 135 Abs. 8 AktG genannte Person oder Institution, um Näheres zu erfahren.    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigte können nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung       
teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen                            
vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch 
Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von                                     
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Als Service für ihre Aktionäre hat die Gesellschaft Frau Dr. Kerstin Dodel und 
Frau Nadja Hanuschkiewitz, beide Mitarbeiterinnen                              
der Gesellschaft, als Stimmrechtsvertreter benannt, die für die Stimmabgabe    
bevollmächtigt werden können. Die Erteilung sowie                              
Änderungen und ein Widerruf hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter                                
können bis spätestens 28. April 2022, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs),
postalisch oder per E-Mail an die an die oben unter 'Anmeldung zur virtuellen  
Hauptversammlung' genannte Anschrift bzw.                                      
E-Mail-Adresse erfolgen.                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus steht auch hier das Aktionärsportal unter                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.hella.com/hauptversammlung                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung, über das die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der        
Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft                            
benannten Stimmrechtsvertreter bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in  
der Hauptversammlung am 29. April 2022 möglich sein werden. Die Zugangsdaten   
für den Zugang zum Aktionärsportal sind auf Ihrer Stimmrechtskarte aufgedruckt,
die                                                                            
Sie nach fristgerechter Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung erhalten.    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht  
nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen                              
des Aktionärs zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Soweit   
eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt,                               
werden sich die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bei dem jeweiligen       
Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden,  
ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung                                 
mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt  
auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt                                 
der Einzelabstimmung.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wir bitten Sie zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten            
Stimmrechtsvertreter Weisungen nur für die Abstimmung                          
über solche Anträge entgegennehmen können, zu denen es mit dieser Einberufung  
oder später bekanntgemachte Vorschläge der persönlich                          
haftenden Gesellschafterin, des Gesellschafterausschusses und/oder des         
Aufsichtsrats nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären                       
nach §§ 124 Abs. 1, 122 Abs. 2 Satz 2 AktG gibt, oder die nach den §§ 126, 127 
AktG zugänglich gemacht wurden. Die von der                                    
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen weder im Vorfeld noch       
während der Hauptversammlung Aufträge oder Weisungen                           
zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Beschlüsse der          
Hauptversammlung oder zum Stellen von Fragen, Anträgen                         
oder Wahlvorschlägen entgegen.                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimme per elektronischer     
Briefwahl ausschließlich über das Aktionärsportal                              
abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind
nur diejenigen Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten)                          
berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den oben unter 'Anmeldung zur         
virtuellen Hauptversammlung' genannten Voraussetzungen                         
angemeldet sind. Für die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl sowie        
Änderungen elektronischer Briefwahlstimmen bietet                              
die Gesellschaft das Aktionärsportal unter                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.hella.com/hauptversammlung                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
an, über das eine Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl
bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung 
am 29. April 2022 möglich sein wird. Die Zugangsdaten für den Zugang zum       
Aktionärsportal sind auf Ihrer Stimmrechtskarte aufgedruckt, die Sie           
nach fristgerechter Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung erhalten.        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden,  
ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung                      
mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tageordnungspunkt         
insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden                         
Punkt der Einzelabstimmung.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Informationen zur Stimmabgabe                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gehen für denselben Aktienbestand voneinander inhaltlich abweichende           
elektronische Briefwahlstimmen, Bevollmächtigungen oder                        
Vollmachten/Weisungen an die von der Gesellschaft benannten                    
Stimmrechtsvertreter ein, wird stets die zuletzt frist- und formgerecht        
abgegebene Erklärung vorrangig betrachtet; frühere Erklärungen gelten als      
endgültig widerrufen. Ist nicht zweifelsfrei erkennbar,                        
welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden die Erklärungen in der        
folgenden Rangfolge berücksichtigt: (1) über das Aktionärsportal               
übermittelte Erklärungen, (2) per E-Mail übermittelte Erklärungen, (3)         
postalisch übermittelte Erklärungen. Gehen auf demselben                       
Übermittlungsweg voneinander abweichende Erklärungen ein und ist nicht         
zweifelsfrei erkennbar, welche Erklärung zuletzt abgegeben                     
wurde, werden die über diesen Übermittlungsweg zuletzt abgegebenen             
elektronischen Briefwahlstimmen stets vorrangig vor Weisungen                  
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter behandelt, wobei    
Erklärungen des Aktionärs vorrangig vor denen                                  
eines Bevollmächtigten und diese wiederum vorrangig vor denen eines            
unterbevollmächtigten Dritten behandelt werden.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionärsportal                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur virtuellen Hauptversammlung angemeldete Aktionäre (bzw. ihre               
Bevollmächtigten) können über das Internet unter                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.hella.com/hauptversammlung                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und         
Weisungen zur Ausübung ihres Stimmrechts erteilen sowie                        
ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl und ihr Fragerecht ausüben.        
Zusätzlich wird während der virtuellen Hauptversammlung                        
das Teilnehmerverzeichnis im Aktionärsportal zugänglich sein.                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Detailinformationen zum Aktionärsportal erhalten Sie nach fristgerechter       
Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung mit Ihrer                            
Stimmrechtskarte. Diese Informationen können auch auf der Internetseite der    
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.hella.com/hauptversammlung                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abgerufen werden.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Widerspruch gegen einen Beschluss der virtuellen Hauptversammlung              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Widerspruch zur Niederschrift des Notars gegen einen Beschluss der virtuellen  
Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m.                                 
§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 8 Satz 1 Covid-19-Gesetz kann von Aktionären  
oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt                             
haben, von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 29. April 2022 bis zu     
deren Ende im Wege elektronischer Kommunikation                                
über das Aktionärsportal unter                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.hella.com/hauptversammlung                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
erklärt werden. Die Zugangsdaten für den Zugang zum Aktionärsportal sind auf   
Ihrer Stimmrechtskarte aufgedruckt, die Sie nach                               
fristgerechter Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung erhalten.             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hinweis zur Aktionärshotline                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei Fragen zur virtuellen Hauptversammlung der HELLA GmbH & Co. KGaA können    
sich die Aktionäre und Kreditinstitute per E-Mail                              
an                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
inhaberaktien@linkmarketservices.de                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
wenden.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zusätzlich steht Ihnen montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr -  
außer an Feiertagen - die Aktionärshotline unter                               
der Telefonnummer +49 (0) 89 210 27 222 zur Verfügung. Weitere Informationen   
erhalten Sie auch im Internet unter                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.hella.com/hauptversammlung                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anzahl der Aktien und Stimmrechte                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesamtzahl der Aktien im Zeitpunkt der Einberufung beträgt 111.111.112     
Stück.                                                                         
                                                                               
                                                                               
Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung beträgt            
111.111.112.                                                                   
                                                                               
                                                                               
Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen gemäß § 124a AktG   
zugänglich sind                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Einberufung der virtuellen Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten 
Angaben und Erläuterungen ist auch über die                                    
Internetseite                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.hella.com/hauptversammlung                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich. Hier finden Sie zudem die weiteren Informationen gemäß § 124a AktG.
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weiterhin wird während der virtuellen Hauptversammlung das                     
Teilnehmerverzeichnis für angemeldete Aktionäre im Aktionärsportal             
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.hella.com/hauptversammlung                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich sein.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Information zum Datenschutz für Aktionäre                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit den 
nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie                                    
über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die HELLA GmbH & Co. 
KGaA und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht                                   
zustehenden Rechte.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die HELLA GmbH & Co. KGaA verarbeitet als verantwortliche Stelle               
personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere Name,                       
Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der   
Anmeldebestätigung) sowie gegebenenfalls personenbezogene                      
Daten der Aktionärsvertreter unter Berücksichtigung der                        
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes          
(BDSG), des Aktiengesetzes (AktG) sowie aller weiteren relevanten              
Rechtsvorschriften. Sofern Aktionäre oder Aktionärsvertreter                   
mit der Gesellschaft in Kontakt treten, verarbeitet die Gesellschaft zudem     
diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich                           
sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär oder           
Aktionärsvertreter angegebenen Kontaktdaten, wie z.B.                          
E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Gegebenenfalls verarbeitet die Gesellschaft
auch personenbezogene Daten zu Anträgen, Fragen,                               
Wahlvorschlägen und Verlangen der Aktionäre oder Aktionärsvertreter im         
Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung. Darüber                      
hinaus können Datenverarbeitungen, die für die Organisation der virtuellen     
Hauptversammlung erforderlich sind, auf Grundlage                              
überwiegender berechtigter Interessen erfolgen der Gesellschaft (Art. 6 Abs. 1 
Satz 1 Buchstabe f) DS-GVO). Sollte beabsichtigt                               
werden, die personenbezogenen Daten der Aktionäre für andere Zwecke zu         
verarbeiten, werden die Aktionäre im Rahmen der gesetzlichen                   
Bestimmungen vorab darüber informiert. Die Verarbeitung der personenbezogenen  
Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung                                  
und Durchführung der virtuellen Hauptversammlung der HELLA GmbH & Co. KGaA, für
die Stimmrechtsausübung sowie für die Verfolgung                               
im Wege elektronischer Zuschaltung rechtlich zwingend erforderlich.            
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1                         
Satz 1 Buchstabe c) DSGVO i.V.m. §§ 118 ff. AktG und § 1 des Covid-19-Gesetzes.
Soweit die Aktionäre ihre personenbezogenen                                    
Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, erhalten wir diese über die          
Anmeldestelle von dem Kreditinstitut, das die Aktionäre                        
mit der Verwahrung ihrer Aktien beauftragt haben (sog. Depotbank).             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur technischen Abwicklung der virtuellen Hauptversammlung bedient sich die    
HELLA GmbH & Co. KGaA externer Dienstleister.                                  
Diese von der HELLA GmbH & Co. KGaA für die Zwecke der Ausrichtung der         
virtuellen Hauptversammlung beauftragten externen Dienstleister                
verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter  
ausschließlich nach Weisung der HELLA GmbH &                                   
Co. KGaA und nur soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der HELLA                                   
GmbH & Co. KGaA und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff
auf personenbezogene Daten der Aktionäre bzw.                                  
Aktionärsvertreter haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese  
Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus                                 
sind personenbezogene Daten von Aktionären und Aktionärsvertretern im Rahmen   
der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere im                                 
Teilnehmerverzeichnis oder im Rahmen einer Bekanntmachung von                  
Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von                    
Gegenanträgen und Wahlvorschlägen) für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter 
einsehbar.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Innerhalb der HELLA GmbH & Co. KGaA erhalten die Personen und Stellen nur im   
jeweils erforderlichen Umfang Zugriff auf personenbezogene                     
Daten (Need-to-know-Prinzip), wie es zur Aufgabenerfüllung notwendig ist.      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die HELLA GmbH & Co. KGaA löscht oder anonymisiert die personenbezogenen Daten 
der Aktionäre und Aktionärsvertreter im Einklang                               
mit den gesetzlichen Regelungen, sobald und soweit die zweijährige             
Einsichtnahmefrist nach § 129 Abs. 4 AktG abgelaufen ist,                      
die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder    
Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, die                                 
Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder                
Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
bestehen.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen
ist, haben die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter                               
das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten,       
Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen                             
Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung oder die Übertragung ihrer       
personenbezogenen Daten in strukturierten, gängigen                            
und maschinenlesbaren Format zu beantragen. Werden personenbezogene Daten auf  
Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe                                   
f) DSGVO verarbeitet, steht den Aktionären bzw. Aktionärsvertretern unter den  
gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen                                  
im Einzelfall zu prüfen ist, zudem ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
ihrer personenbezogenen Daten zu.                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diese Rechte können Sie unentgeltlich über die E-Mail-Adresse                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
dataprivacy@hella.com                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
HELLA GmbH & Co. KGaA                                                          
                                                                               
Rixbecker Straße 75                                                            
                                                                               
59552 Lippstadt, Deutschland                                                   
                                                                               
Telefax: +49 (0) 2941 38 71 33                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde   
zu.                                                                            
                                                                               
                                                                               
Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter:                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
HELLA GmbH & Co. KGaA                                                          
                                                                               
- Datenschutzbeauftragter -                                                    
                                                                               
Rixbecker Straße 75                                                            
                                                                               
59552 Lippstadt, Deutschland                                                   
                                                                               
E-Mail: dataprivacy@hella.com                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.hella.com/hauptversammlung                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Lippstadt, im März 2022                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
HELLA GmbH & Co. KGaA                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die persönlich haftende Gesellschafterin                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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18.03.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                     

Unternehmen: HELLA GmbH & Co. KGaA       

             Rixbecker Str. 75           

             59552 Lippstadt             

             Deutschland                 

E-Mail:      investor.relations@hella.com

Internet:    http://www.hella.com        







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1306793  18.03.2022