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. Ausfertigung

Auftrag Nr. 4430/2021/13380

HBI-HYPERION SE

BERLIN

BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG

DES JAHRESABSCHLUSSES ZUM 31. DEZEMBER 2021

Elektronische Kopie vom 05.07.2022; maßgeblich ist ausschließlich das unterzeichnete Original vom 27.06.2022

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INHALT

SEITE

A. PRÜFUNGSAUFTRAG

4

  1. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN

I.

Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter

5

II.

Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen

5

C.

WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

6

  1. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG

I.

Gegenstand der Prüfung

9

II.

Art und Umfang der Prüfung

9

  1. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG
  1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

1.

Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

11

2.

Jahresabschluss

11

  1. Gesamtaussage des Jahresabschlusses

1.

Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses

11

2.

Wesentliche Bewertungsgrundlagen

11

F. SCHLUSSBEMERKUNG

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Elektronische Kopie vom 05.07.2022; maßgeblich ist ausschließlich das unterzeichnete Original vom 27.06.2022

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ANLAGEN

  1. Bilanz
  2. Gewinn- und Verlustrechnung
  3. Anhang
  4. Kapitalflussrechnung
  5. Eigenkapitalspiegel
  6. Bestätigungsvermerk
  7. Ergänzung zu den Allgemeinen Auftragsbedingungen
  8. Allgemeine Auftragsbedingungen

Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen, in denen gerundete Zahlen enthalten sind, (summarische) Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten.

Elektronische Kopie vom 05.07.2022; maßgeblich ist ausschließlich das unterzeichnete Original vom 27.06.2022

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  1. PRÜFUNGSAUFTRAG

In Ausführung des uns vom geschäftsführenden Direktoriums der

HBI-HYPERION SE

BERLIN

(im Folgenden auch "Gesellschaft" oder ''SE" genannt)

erteilten Auftrages haben wir

den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 (Anlagen 1 bis 3),

die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2021 (Anlagen 4 und 5) und

die Buchführung

entsprechend § 317 HGB und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen geprüft.

Die Gesellschaft ist nach den in § 267 Abs. 1 HGB bezeichneten Größenmerkmalen als kleine Kapitalge- sellschaft einzustufen. Die Prüfung erfolgte freiwillig.

Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vor- schriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.

Nachfolgend berichten wir über die Art und den Umfang der Prüfung sowie deren Ergebnisse. Zu dem von uns erteilten Bestätigungsvermerk verweisen wir auf Abschnitt C.

Der vorliegende Prüfungsbericht wurde von uns in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften so- wie den vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.) erstattet.

Dieser Bericht richtet sich an die HBI-HYPERION SE, Berlin.

Für die Durchführung unseres Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach dem Stand 1. Januar 2017 (Anlage 8) maßgebend. Wir verweisen ergänzend auf die in Ziffer 9 der Allge- meinen Auftragsbedingungen enthaltenen Haftungsregelungen und den Haftungsausschluss gegenüber Dritten sowie die weiteren Bestimmungen der beigefügten Anlage 7 "Ergänzung zu den Allgemeinen Auf- tragsbedingungen".

Elektronische Kopie vom 05.07.2022; maßgeblich ist ausschließlich das unterzeichnete Original vom 27.06.2022

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  1. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
  1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter

Ein Lagebericht wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB zulässigerweise nicht aufgestellt. Eine Stellung- nahme zur Beurteilung der Lage des Unternehmens durch die gesetzlichen Vertreter nach § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB war uns daher nicht möglich.

  1. Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen

Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB haben wir als Abschlussprüfer über bei Durchführung der Prüfung festge- stellte Tatsachen zu berichten, die die Entwicklung des Unternehmens wesentlich beeinträchtigen können oder seinen Bestand gefährden.

Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2021 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehl- betrag von EUR 32.989,92 aus. Ein buchmäßiger Fehlbetrag ist grundsätzlich nicht geeignet, eine Über- schuldung der Gesellschaft i. S. d. Insolvenzordnung festzustellen.

Wir haben das geschäftsführende Direktorium auf § 15a InsO, §§ 17 bis 19 InsO (Insolvenzantragspflicht),

  • 15b InsO, § 30 GmbHG bzw. § 57 AktG (Kapitalerhaltungsvorschrift), § 49 Abs. 3 GmbHG bzw. § 92 Abs. 1 AktG (Anzeigepflicht bei Verlust der Hälfte des Stamm-/ bzw. Grundkapitals) sowie auf die Anfech- tungsvorschriften, insb. nach § 135 InsO, §§ 6, 6a AnfG hingewiesen.

Elektronische Kopie vom 05.07.2022; maßgeblich ist ausschließlich das unterzeichnete Original vom 27.06.2022

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HBI Hyperion SE published this content on 12 July 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 12 July 2022 12:03:00 UTC.