DGAP Stimmrechtsmitteilung: Gerresheimer AG
Gerresheimer AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

12.03.2019 / 09:49
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung der Gerresheimer AG als Emittent gemäß § 43 Abs. 2 WpHG

 

Die NN Group N.V., Amsterdam, Niederlande hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 08.03.2019 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 08.02.2019 in englischer Sprache über Folgendes informiert:

- Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.

- Der Meldepflichtige beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb zu erlangen.

- Der Meldepflichtige strebt eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen des Emittenten an.

- Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

- Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich zu 100% um Eigenmittel.



12.03.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Gerresheimer AG
Klaus-Bungert-Str. 4
40468 Düsseldorf
Deutschland
Internet:http://www.gerresheimer.com

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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