Hauptversammlung am 28.08.2020 in Bad Homburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Fresenius SE & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur        
Hauptversammlung                                                               
Fresenius SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
28.08.2020 in Bad Homburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG                                                                           
                                                                               
15.07.2020 / 16:15                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
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EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
FRESENIUS SE & Co. KGaA                                                        
                                                                               
Bad Homburg v.d.H.                                                             
                                                                               
ISIN: DE0005785604 // WKN: 578560                                              
                                                                               
ISIN: DE0005785620 // WKN: 578562                                              
                                                                               
ISIN: DE000A254WA7 // WKN: A254WA                                              
                                                                               
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, 28. August 2020, um 10:00
Uhr stattfindenden                                                             
                                                                               
ordentlichen Hauptversammlung                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ein. Die Hauptversammlung findet statt als virtuelle Hauptversammlung ohne     
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten. Die Teilnahme der 
Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten erfolgt im Wege elektronischer          
Kommunikation nach Maßgabe der nachfolgend (im Anschluss an die Tagesordnung)  
enthaltenen Bestimmungen und Erläuterungen. Die virtuelle Hauptversammlung wird
aus den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Else-Kröner-Str. 1, 61352 Bad Homburg
v.d.H. übertragen. Dort wird auch der mit der Niederschrift über die           
Hauptversammlung beauftragte Notar zugegen sein.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Tagesordnung                                                                   
                                                                               
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und              
Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Fresenius SE & Co. KGaA und den   
Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA für   
das Geschäftsjahr 2019; Beschlussfassung über die Feststellung des             
Jahresabschlusses der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019       
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin         
aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171 AktG 
gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des                
Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung; im Übrigen sind die vorgenannten 
Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer       
weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf.                                       
                                                                               
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den
Jahresabschluss der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019 in der  
vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von Euro 469.134.200,71 ausweist,  
festzustellen.                                                                 
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns                      
                                                                               
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn der   
Fresenius SE & Co. KGaA von Euro 469.134.200,71 für das Geschäftsjahr 2019 wie 
folgt zu verwenden:                                                            
                                                                               
Zahlung einer Dividende von Euro 0,84 je Aktie                                 
                                                                               
auf Stück 557.379.979 dividendenberechtigte Aktien Euro 468.199.182,36         
                                                                               
Die Dividende ist am 2. September 2020 zahlbar.                                
                                                                               
Vortrag auf neue Rechnung Euro 935.018,35                                      
                                                                               
Euro 469.134.200,71                                                            
                                                                               
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien  
verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von Euro 0,84 je 
dividendenberechtigter Aktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.              
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden               
Gesellschafterinfür das Geschäftsjahr 2019                                     
                                                                               
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der
persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
erteilen.                                                                      
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2019                                                                           
                                                                               
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019      
Entlastung zu erteilen.                                                        
                                                                               
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das           
Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für die eventuelle prüferische Durchsicht 
unterjähriger Finanzinformationen                                              
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines                   
Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH                      
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und    
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 und zum Prüfer für die       
eventuelle prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen im Sinne   
des § 115 Abs. 7 WpHG, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2021 erstellt 
werden, zu wählen.                                                             
                                                                               
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat ein Auswahlverfahren nach näherer  
Maßgabe von Art. 16 der EU-Abschlussprüfungsverordnung (EU) Nr. 537/2014       
durchgeführt. Auf der Grundlage dieses Auswahlverfahrens hat der               
Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung entweder die
PricewaterhouseCoopers GmbH, Frankfurt am Main, oder die Ernst & Young         
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn, zur Wahl vorzuschlagen. Der         
Prüfungsausschuss hat dabei angegeben, dass er die PricewaterhouseCoopers GmbH,
Frankfurt am Main, präferiert.                                                 
                                                                               
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von              
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die                
Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der     
EU-Abschlussprüfungsverordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde.              
                                                                               
6. Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 2 der Satzung              
                                                                               
Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Umsetzung der 2.                          
EU-Aktionärsrechte-Richtlinie (ARUG II) in Kraft getreten. Dieses Gesetz hat   
unter anderem die Vorschriften des Aktiengesetzes über die Einberufung der     
Hauptversammlung in verschiedener Hinsicht modifiziert. Die neuen gesetzlichen 
Vorschriften über die Einberufung der Hauptversammlung sind allerdings erst ab 
dem 3. September 2020 anzuwenden und erstmals auf solche Hauptversammlungen,   
die nach diesem Datum einberufen werden.                                       
                                                                               
§ 15 Abs. 2 der Satzung regelt, wie die Aktionäre der Fresenius SE & Co. KGaA  
ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen können.     
Diese Satzungsbestimmung beruht noch auf der bisherigen Rechtslage und soll    
nunmehr an die neue Rechtslage angepasst werden, verbunden mit der Anweisung an
die persönlich haftende Gesellschafterin, die beschlossene Satzungsänderung    
erst ab dem 3. September 2020 (oder, falls sich die Anwendbarkeit des ARUG II  
insoweit noch auf einen späteren Zeitpunkt verschieben sollte, erst ab diesem  
späteren Zeitpunkt) zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.          
                                                                               
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, wie
folgt zu beschließen:                                                          
                                                                               
§ 15 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:                            
                                                                               
"Für den Nachweis der Berechtigung nach § 15 Absatz (1) reicht ein Nachweis des
Anteilsbesitzes gemäß § 67c Absatz 3 AktG aus. Der Nachweis über nicht in      
Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder    
einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der      
Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den im Aktiengesetz hierfür         
vorgesehenen Zeitpunkt beziehen."                                              
                                                                               
Die persönlich haftende Gesellschafterin wird angewiesen, die beschlossene     
Satzungsänderung erst ab dem 3. September 2020 (oder, falls sich die           
Anwendbarkeit des ARUG II insoweit noch auf einen späteren Zeitpunkt           
verschieben sollte, erst ab diesem späteren Zeitpunkt) zur Eintragung in das   
Handelsregister anzumelden.                                                    
                                                                               
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                                          
                                                                               
Von den insgesamt ausgegebenen Stück 557.467.084 Aktien sind zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung Stück 557.467.084 Aktien teilnahme- und       
stimmberechtigt.                                                               
                                                                               
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts      
                                                                               
Aktionäre, die an der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen oder 
das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur virtuellen ordentlichen         
Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.                    
                                                                               
Bitte beachten Sie, dass das Teilnahmerecht in der diesjährigen virtuellen     
Hauptversammlung nur im Wege der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft     
benannten Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden kann. Die Ausübung des          
Stimmrechts ist darüber hinaus, auch ohne Teilnahme an der Hauptversammlung, im
Wege der elektronischen Briefwahl möglich. Die Bevollmächtigung anderer        
Personen ist ebenfalls möglich; diese müssen sich dann allerdings ihrerseits   
der elektronischen Briefwahl bedienen oder die von der Gesellschaft benannten  
Stimmrechtsvertreter (unter-)bevollmächtigen. Einzelheiten dazu sowie zur      
Übertragung der Hauptversammlung über das Aktionärsportal im Internet entnehmen
Sie bitte den Abschnitten "Verfahren für die Stimmabgabe - Stimmabgabe durch   
elektronische Briefwahl", "Verfahren für die Stimmabgabe -                     
Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte" und "Übertragung der              
Hauptversammlung".                                                             
                                                                               
Die Anmeldung zur virtuellen ordentlichen Hauptversammlung und der Nachweis der
Berechtigung müssen der Gesellschaft unter                                     
                                                                               
Fresenius SE & Co. KGaA                                                        
                                                                               
c/o Computershare Operations Center                                            
                                                                               
80249 München                                                                  
                                                                               
Telefax: +49 89 309037-4675                                                    
                                                                               
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                         
                                                                               
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens am 21.     
August 2020, 24.00 Uhr MESZ, zugehen. Für den Nachweis der Berechtigung reicht 
ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer     
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis
des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 7. August 2020, d.h. 0.00 Uhr 
MESZ (Nachweisstichtag), beziehen. Für den eingereichten Nachweis des          
Anteilsbesitzes erhält der Aktionär oder sein Bevollmächtigter eine            
Stimmrechtskarte für die virtuelle ordentliche Hauptversammlung, der unter     
anderem die notwendigen Zugangsdaten für das passwortgeschützte Aktionärsportal
auf der Internetseite der Gesellschaft zu entnehmen sind.                      
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder  
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem nachgewiesenen         
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre 
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der           
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem         
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts          
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich;
d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine           
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des         
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen
und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der
Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.     
                                                                               
Jede Aktie gewährt in der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme.
                                                                               
                                                                               
Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer     
Bevollmächtigten                                                               
                                                                               
Aufgrund der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) hat die      
persönlich haftende Gesellschafterin, die Fresenius Management SE, mit         
Zustimmung des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA entschieden, dass die 
Hauptversammlung in diesem Jahr ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird.               
Rechtsgrundlage dafür ist Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1, Abs. 6, Abs. 8 Satz 1 des  
Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-
und Strafverfahrensrecht (COVID-19-Gesetz). Zu diesem Zweck                    
                                                                               
1. erfolgt die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung über das 
Aktionärsportal im Internet (siehe dazu den Abschnitt "Übertragung der         
Hauptversammlung"),                                                            
                                                                               
2. ist die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation  
(per Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung möglich. Davon unberührt bleiben die 
Möglichkeiten, Vollmacht auch auf anderen Wegen zu erteilen, beispielsweise auf
dem Postweg oder per Telefax (siehe dazu ergänzend die Abschnitte "Verfahren   
für die Stimmabgabe - Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl" und "Verfahren
für die Stimmabgabe - Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte"),           
                                                                               
3. wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen        
Kommunikation eingeräumt (siehe dazu den Abschnitt "Rechte der Aktionäre -     
Fragerecht der Aktionäre") und                                                 
                                                                               
4. wird den Aktionären, die ihr Stimmrecht nach vorstehender Nr. 2 ausgeübt    
haben, in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis   
des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen 
einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt.                               
                                                                               
Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren       
Anteilsbesitz nachgewiesen haben, steht das passwortgeschützte Aktionärsportal 
unter der Internetadresse                                                      
                                                                               
https://www.fresenius.de/hauptversammlung                                      
                                                                               
auch am Tag der Hauptversammlung und während ihrer vollständigen Dauer zur     
Verfügung. Dort können sie auch am Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn der 
Abstimmungen über elektronische Kommunikation (per elektronischer Briefwahl)   
ihr Stimmrecht ausüben sowie Vollmachten und Weisungen zur Ausübung des        
Stimmrechts an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter         
erteilen. Darüber hinaus können sie dort vom Beginn bis zum Ende der           
Hauptversammlung gegebenenfalls Widerspruch gegen einen Beschluss der          
Hauptversammlung erklären. Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal
können die Aktionäre der per Post übersandten Stimmrechtskarte entnehmen.      
                                                                               
Im Hinblick auf die Ausübung des Fragerechts hat die persönlich haftende       
Gesellschafterin, die Fresenius Management SE, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
der Fresenius SE & Co. KGaA entschieden, dass Fragen bis spätestens zwei Tage  
vor der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen     
sind. Nähere Angaben zu der Ausübung des Fragerechts finden sich im Abschnitt  
"Rechte der Aktionäre - Fragerecht der Aktionäre".                             
                                                                               
Verfahren für die Stimmabgabe                                                  
                                                                               
Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl                                      
                                                                               
Der Aktionär kann sein Stimmrecht ausüben, ohne an der virtuellen              
Hauptversammlung teilzunehmen (elektronische Briefwahl). Auch im Fall einer    
elektronischen Briefwahl sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und   
ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend ausgeführt erforderlich.       
                                                                               
Für die Übermittlung von elektronischen Briefwahlstimmen bzw. deren Widerruf   
oder Änderung bietet die Gesellschaft das passwortgeschützte Aktionärsportal   
unter                                                                          
                                                                               
https://www.fresenius.de/hauptversammlung                                      
                                                                               
an, das dafür auch noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn  
der Abstimmungen zur Verfügung stehen wird. Die notwendigen Zugangsdaten für   
das Aktionärsportal und weitere Erläuterungen können die Aktionäre der per Post
übersandten Stimmrechtskarte entnehmen.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte                                    
                                                                               
Der Aktionär kann sein Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben    
lassen, insbesondere durch die von der Gesellschaft benannten                  
Stimmrechtsvertreter, aber z.B. auch durch einen Intermediär, eine Vereinigung 
von Aktionären, einen Stimmrechtsberater oder einen sonstigen Dritten (die sich
dann allerdings für die diesjährige virtuelle Hauptversammlung ihrerseits der  
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder der elektronischen    
Briefwahl bedienen müssen). Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine 
fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie 
vorstehend ausgeführt erforderlich.                                            
                                                                               
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG bedürfen die Erteilung 
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die Gesellschaft bietet für die        
Erteilung von Vollmachten bzw. für deren Widerruf das passwortgeschützte       
Aktionärsportal unter                                                          
                                                                               
https://www.fresenius.de/hauptversammlung                                      
                                                                               
an, das dafür auch noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn  
der Abstimmungen zur Verfügung stehen wird. Die notwendigen Zugangsdaten für   
das Aktionärsportal und weitere Erläuterungen können die Aktionäre der per Post
übersandten Stimmrechtskarte entnehmen.                                        
                                                                               
Darüber hinaus können die Vollmacht und ihr Widerruf in Textform gegenüber der 
Gesellschaft unter nachstehender Postanschrift, Telefaxnummer oder             
E-Mail-Adresse                                                                 
                                                                               
Fresenius SE & Co. KGaA                                                        
                                                                               
Investor Relations & Sustainability                                            
                                                                               
c/o Computershare Operations Center                                            
                                                                               
80249 München                                                                  
                                                                               
Telefax-Nr. +49 89 309037-4675                                                 
                                                                               
E-Mail: FreseniusSE-HV2020@computershare.de                                    
                                                                               
oder in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die       
Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform. Dieser kann der   
Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse (einschließlich der            
Telefaxnummer und der E-Mail-Adresse) übermittelt werden. Zur Erleichterung der
Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten erhalten die Aktionäre zusammen mit   
der Stimmrechtskarte für die virtuelle Hauptversammlung ein Vollmachtsformular,
das für die Bevollmächtigung genutzt werden kann.                              
                                                                               
Wenn die Vollmacht bzw. der Nachweis der Bevollmächtigung vorab unter der      
vorstehend genannten Postanschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse an die   
Gesellschaft übermittelt wird, bitten wir aus organisatorischen Gründen um eine
Übermittlung bis Donnerstag, 27. August 2020, 18.00 Uhr MESZ.                  
                                                                               
Soweit die Vollmacht einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung, einem      
Stimmrechtsberater oder einer gemäß § 135 Abs. 8 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG 
gleichgestellten Person erteilt wird, sind in der Regel Besonderheiten zu      
beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Nach §   
135 Abs. 1 Satz 2 AktG muss die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten       
nachprüfbar festgehalten werden. Eine solche Vollmachtserklärung muss          
vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene           
Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine                  
Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere, mit diesen    
gleichgestellte Person bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich mit diesen 
über die Form der Vollmacht abzustimmen.                                       
                                                                               
Stimmrechtsvertretung durch Vertreter der Gesellschaft                         
                                                                               
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der            
Gesellschaft benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter   
bereits vor oder auch noch während der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung
(bis zum Beginn der Abstimmungen) zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den   
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen   
möchten, müssen sich ebenfalls wie vorstehend ausgeführt zur ordentlichen      
Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.                    
                                                                               
Die Vollmacht und die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft      
benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen ebenfalls der Textform, ebenso deren   
etwaiger Widerruf oder deren etwaige Änderung.                                 
                                                                               
Für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft    
benannten Stimmrechtsvertreter bzw. deren Widerruf oder Änderung bietet die    
Gesellschaft das passwortgeschützte Aktionärsportal unter                      
                                                                               
https://www.fresenius.de/hauptversammlung                                      
                                                                               
an, das dafür auch noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn  
der Abstimmungen zur Verfügung stehen wird. Die notwendigen Zugangsdaten für   
das Aktionärsportal und weitere Erläuterungen können die Aktionäre der per Post
übersandten Stimmrechtskarte entnehmen.                                        
                                                                               
Darüber hinaus können die Aktionäre auch zur Erteilung von Vollmacht und       
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft das Vollmachtsformular  
verwenden, das sie zusammen mit der Stimmrechtskarte für die virtuelle         
ordentlichen Hauptversammlung erhalten. Das vollständig ausgefüllte Formular   
kann der Gesellschaft schon vor der Hauptversammlung an folgende Adresse       
übermittelt werden:                                                            
                                                                               
Fresenius SE & Co. KGaA                                                        
                                                                               
Investor Relations & Sustainability                                            
                                                                               
c/o Computershare Operations Center                                            
                                                                               
80249 München                                                                  
                                                                               
Telefax-Nr. +49 89 309037-4675                                                 
                                                                               
E-Mail: FreseniusSE-HV2020@computershare.de                                    
                                                                               
In diesem Fall muss das Formular aus organisatorischen Gründen bis Donnerstag, 
27. August 2020, 18.00 Uhr MESZ, unter der vorstehend genannten Postanschrift, 
Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse bei der Gesellschaft eingehen.               
                                                                               
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden gemäß den von   
den Aktionären erteilten Weisungen abstimmen. Ohne die Erteilung von Weisungen 
ist die Vollmacht insgesamt ungültig. Bitte beachten Sie, dass die             
Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Frage- und
Rederechts, zur Stellung von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen     
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.                              
                                                                               
Übertragung der Hauptversammlung                                               
                                                                               
Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre 
sowie deren Bevollmächtigte in Bild und Ton über das passwortgeschützte        
Aktionärsportal unter der Internetadresse                                      
                                                                               
https://www.fresenius.de/hauptversammlung                                      
                                                                               
übertragen. Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal können die    
Aktionäre der per Post übersandten Stimmrechtskarte entnehmen.                 
                                                                               
Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Rede des Vorstandsvorsitzenden der        
persönlich haftenden Gesellschafterin in Ton und Bild im Internet (auch        
außerhalb des passwortgeschützten Aktionärsportals) zu übertragen.             
                                                                               
Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit        
Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) vor Ort ist  
ausgeschlossen.                                                                
                                                                               
Rechte der Aktionäre                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG  
i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG                                                       
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen    
Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die  
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. In diesem Fall haben die      
Aktionäre nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des      
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Ein solches Verlangen ist   
schriftlich zu richten an:                                                     
                                                                               
Fresenius SE & Co. KGaA                                                        
                                                                               
Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin                             
                                                                               
Fresenius Management SE                                                        
                                                                               
z. H. des Vorstandsvorsitzenden                                                
                                                                               
Else-Kröner-Straße 1                                                           
                                                                               
61352 Bad Homburg v.d.H.                                                       
                                                                               
Das Verlangen muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse mindestens  
30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 28. Juli 2020, 24.00 Uhr MESZ,       
zugegangen sein. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine         
Beschlussvorlage beiliegen.                                                    
                                                                               
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG     
i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG                                                       
                                                                               
Die Rechte der Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der            
Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung zu stellen, sind nach der gesetzlichen 
Konzeption des COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen. Gleichwohl wird die           
Gesellschaft den Aktionären die Möglichkeit einräumen, in entsprechender       
Anwendung der §§ 126, 127 AktG Gegenanträge sowie Wahlvorschläge im Vorfeld der
Hauptversammlung nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zu übermitteln:   
                                                                               
Die Gesellschaft wird entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge            
einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung, die allerdings für    
Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der    
Verwaltung unter der Internetadresse                                           
                                                                               
https://www.fresenius.de/hauptversammlung                                      
                                                                               
zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft bis mindestens 14 Tage vor der    
Hauptversammlung, also bis spätestens 13. August 2020, 24.00 Uhr MESZ, unter   
der Adresse Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse:                                 
                                                                               
Fresenius SE & Co. KGaA                                                        
                                                                               
Investor Relations & Sustainability                                            
                                                                               
Else-Kröner-Straße 1                                                           
                                                                               
61352 Bad Homburg v.d.H.                                                       
                                                                               
Telefax: +49 (0) 61 72 / 608-24 88                                             
                                                                               
E-Mail: ir-fre@fresenius.com                                                   
                                                                               
zugehen und die übrigen Voraussetzungen entsprechend § 126 AktG bzw. § 127 AktG
erfüllt sind.                                                                  
                                                                               
Fristgerecht unter der vorstehenden Adresse bei der Gesellschaft zugegangene   
und zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden als in der   
Hauptversammlung gestellt behandelt, sofern sie von Aktionären übersendet      
wurden, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht angemeldet und
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben.                               
                                                                               
Fragerecht der Aktionäre                                                       
                                                                               
Es wird den Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung für die diesjährige      
virtuelle Hauptversammlung eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen    
Kommunikation eingeräumt (Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Abs. 8 Satz 1 des    
COVID-19-Gesetzes).                                                            
                                                                               
Die persönlich haftende Gesellschafterin, die Fresenius Management SE, hat mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA entschieden, dass     
Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung im Wege elektronischer
Kommunikation einzureichen sind (Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 8   
Satz 1 des COVID-19-Gesetzes, siehe dazu bereits den Abschnitt "Virtuelle      
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer               
Bevollmächtigten"). Das bedeutet, dass die Fragen bis spätestens zum 25. August
2020, 24.00 Uhr MESZ, unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals   
unter der Internetadresse                                                      
                                                                               
https://www.fresenius.de/hauptversammlung                                      
                                                                               
eingehen müssen. Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal können   
die Aktionäre der per Post übersandten Stimmrechtskarte entnehmen. Bitte setzen
Sie sich daher im eigenen Interesse möglichst frühzeitig mit Ihrem             
depotführenden Institut in Verbindung, um eine frühzeitige Anmeldung und einen 
rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarte sicherzustellen.                     
                                                                               
Die persönlich haftende Gesellschafterin entscheidet nach pflichtgemäßem,      
freiem Ermessen, welche Fragen sie wie beantwortet (Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2   
Halbsatz 1, Abs. 8 Satz 1 des COVID-19-Gesetzes).                              
                                                                               
Hauptversammlungsunterlagen                                                    
                                                                               
Vom Tag der Veröffentlichung dieser Einberufungsbekanntmachung an sind die     
nachfolgend genannten Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft (unter
www.fresenius.de im Bereich Investoren/Hauptversammlung) zugänglich:           
                                                                               
- vom Aufsichtsrat gebilligter Jahresabschluss der Fresenius SE & Co. KGaA zum 
31. Dezember 2019                                                              
                                                                               
- Lagebericht der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019           
                                                                               
- vom Aufsichtsrat gebilligter Konzernabschluss der Fresenius SE & Co. KGaA    
nach IFRS zum 31. Dezember 2019                                                
                                                                               
- Konzernlagebericht der Fresenius SE & Co. KGaA nach IFRS für das             
Geschäftsjahr 2019                                                             
                                                                               
- Geschäftsbericht 2019 des Fresenius-Konzerns nach IFRS, der unter anderem den
Bericht des Aufsichtsrats, die Erklärung zur Unternehmensführung und den       
Vergütungsbericht zum Geschäftsjahr 2019 enthält                               
                                                                               
- Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats für
die Verwendung des Bilanzgewinns für das am 31. Dezember 2019 abgelaufene      
Geschäftsjahr 2019                                                             
                                                                               
- Erläuternder Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben
nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB i.V.m. Art. 83 Abs. 1 Satz 2 EGHGB        
                                                                               
Veröffentlichungen auf der Internetseite                                       
                                                                               
Darüber hinaus sind den Aktionären auch die weiteren Informationen nach § 124a 
AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG zur Hauptversammlung (u.a. Formulare zur         
Bevollmächtigung und Weisungserteilung, ggf. Anträge von Aktionären) sowie     
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre auf der Internetseite 
der Gesellschaft www.fresenius.de im Bereich Investoren/Hauptversammlung       
zugänglich.                                                                    
                                                                               
Bad Homburg v.d.H., im Juli 2020                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Fresenius SE & Co. KGaA                                                        
                                                                               
Die persönlich haftende Gesellschafterin Fresenius Management SE Der Vorstand  
                                                                               
Hinweise zum Datenschutz                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. Verantwortliche Stelle, Kategorien von verarbeiteten Daten und Zwecke der   
Datenverarbeitung                                                              
                                                                               
Die Fresenius SE & Co. KGaA, Else-Kröner-Straße 1, 61352 Bad Homburg v. d.     
Höhe, Deutschland ("Gesellschaft"), E-Mail: ir-fre@fresenius.com, verarbeitet  
als verantwortliche Stelle personenbezogene Daten (insbesondere Name, Vorname, 
Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien, Nummer der      
Zugangskarte und Stimmabgabe sowie gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift  
des jeweiligen Aktionärsvertreters) auf der Grundlage der geltenden            
Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang
mit der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Sofern Aktionäre oder      
Aktionärsvertreter mit der Gesellschaft in Kontakt treten, verarbeitet die     
Gesellschaft zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind,  
um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär oder                 
Aktionärsvertreter angegebenen Kontaktdaten, wie z. B. E-Mail-Adresse oder     
Telefonnummer). Gegebenenfalls verarbeitet die Gesellschaft auch               
personenbezogene Daten zu Fragen, Gegenanträgen, Wahlvorschlägen und Verlangen 
der Aktionäre oder Aktionärsvertreter im Zusammenhang mit der virtuellen       
Hauptversammlung.                                                              
                                                                               
Sofern Aktionäre oder Aktionärsvertreter von der Möglichkeit Gebrauch machen,  
im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung über das Aktionärsportal Fragen     
einzureichen und diese Fragen behandelt werden, erfolgt dies grundsätzlich     
unter Nennung ihres Namens. Dieser kann in der virtuellen Hauptversammlung zur 
Kenntnis genommen werden. Im Rahmen der Einreichung der Fragen haben Aktionäre 
und Aktionärsvertreter die Möglichkeit der Nennung ihres Namens zu             
widersprechen.                                                                 
                                                                               
2. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung                                      
                                                                               
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) sowie  
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) der Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO").        
                                                                               
3. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten, Datenquellen und     
Speicherdauer                                                                  
                                                                               
Die Gesellschaft bzw. die Dienstleister der Gesellschaft, die im Zusammenhang  
mit der virtuellen Hauptversammlung beauftragt wurden, erhalten die            
personenbezogenen Daten der Aktionäre oder Aktionärsvertreter von der          
Anmeldestelle, welche die Daten von den Aktionären oder Aktionärsvertretern    
selbst oder von den depotführenden Instituten der Aktionäre erhält. Die von der
Gesellschaft beauftragten Dienstleister erhalten von der Gesellschaft nur      
solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten        
Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach
Weisung der Gesellschaft. Im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung  
können auch weitere personenbezogene Daten zu Fragen, Gegenanträgen,           
Wahlvorschlägen und Verlangen der Aktionäre oder Aktionärsvertreter erhoben    
werden. Im Übrigen werden personenbezogene Daten der Aktionäre und             
Aktionärsvertreter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit 
der virtuellen Hauptversammlung verarbeitet und zur Verfügung gestellt. Die    
personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten und zur    
Vermeidung von etwaigen Haftungsrisiken gespeichert und anschließend gelöscht. 
                                                                               
4. Rechte von Betroffenen und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten         
                                                                               
Die Aktionäre und Aktionärsvertreter haben als Betroffene unter den            
gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,     
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung   
ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach        
Kapitel III der DSGVO. Zur Ausübung dieser Rechte gegenüber der Gesellschaft   
können sich die Aktionäre und Aktionärsvertreter unentgeltlich unter den oben  
genannten Kontaktdaten an die Gesellschaft oder direkt an den                  
Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft wenden: Fresenius SE & Co. KGaA, Herr 
Andreas Münch, Else-Kröner-Straße 1, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland,
E-Mail: datenschutzbeauftragter@fresenius.com. Zudem steht den Aktionären ein  
Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.   
                                                                               
Weitere Hinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Aktionäre und
Aktionärsvertreter im Rahmen der Nutzung des Aktionärsportals können im        
Aktionärsportal abgerufen werden.                                              
                                                                               
                                                                               
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15.07.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: Fresenius SE & Co. KGaA                                           

             Else-Kröner-Straße 1                                              

             61352 Bad Homburg v.d.H.                                          

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 (0)6172 608-2485                                              

Fax:         +49 (0)6172 608-2488                                              

E-Mail:      ir-fre@fresenius.com                                              

Internet:    www.fresenius.com                                                 

ISIN:        DE0005785604                                                      

WKN:         578560                                                            

Börsen:      Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard),      
             München; Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover, Stuttgart,     
             Tradegate Exchange; Börse Luxemburg                               







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1094597  15.07.2020