Vergütungsbericht 2023

Vergütungsbericht 2023

Einleitung

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Vergütung der Vorstandsmitglieder

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Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

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Sonstige Informationen und Erläuterungen

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Frequentis AG

Vergütungsbericht 2023

Einleitung

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Einleitung

Aufstellung des Vergütungsberichts

Der vorliegende Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Frequentis AG (im Folgenden "Frequentis" oder "Gesellschaft") wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft in Entsprechung der §§ 78c und 98a AktG (Aktiengesetz) aufgestellt, um einen umfassenden Überblick über die den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäfts- jahr 2023 gewährten oder geschuldeten Vergütungen zu geben. Der Vergütungsbericht 2023 orientiert sich neben den gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Aufbaus und Inhalten insbesondere auch an der Stellungnahme des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee für die Erstellung von Vergütungsberichten gemäß § 78c AktG ("AFRAC-Stellungnahme 37", Dezember 2020).

Der Vergütungsbericht wurde vom Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten in dessen Funktion als Vergütungsausschuss geprüft und vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 27. März 2024 beschlossen. Der Vergütungsbericht wird der nächsten ordentlichen Hauptversammlung gemäß

§ 78d Abs. 1 AktG zur Abstimmung vorgelegt. Die Abstimmung hat empfehlenden Charakter.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 wurde von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 1. Juni 2023 mit 100% der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Im Lichte dieses Abstimmungsergebnisses wurde der vorliegende Vergütungsbericht wiederum nach der Systematik und den Prinzipien des Vergütungsberichts 2022 aufgestellt.

Wirtschaftliche Entwicklung der Frequentis-Gruppe im

Berichtsjahr

Neben dem Krieg in der Ukraine, der nach dem Beginn im Februar 2022 nun in sein drittes Jahr geht, brach durch den Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 ein neuer Krieg mit potenziell globalen Auswirkungen aus. Dazu kommen noch längerfristig wirkende Krisen wie die Klimakrise oder die Verwerfungen und Preisausschläge am Energiemarkt. Es kann von einer Polykrise gesprochen werden, bei der sich die Wirkungen einzelner Krisen gegenseitig aufschaukeln.

All diese Krisen hatten und haben unterschiedliche Auswirkungen auf interne und externe Stakeholder von Frequentis. Indirekt führten die Auswirkungen der Kriege zu gestiegenen Preisen, vor allem für Strom, Gas und Treibstoffe. Als Folge stiegen auch die Preise für andere Produkte des täglichen Bedarfs, sodass in Summe die Inflation weltweit in fast allen Ländern stark anzog und in den Jahren 2022 und 2023 weit über dem Durchschnitt der Jahre davor lag. Dies führte zu notwendigen Preisanpassungen für bestehende und neue Kundenprojekte.

Der Inflationsausgleich für die Mitarbeiter:innen im Zuge der jährlichen Anpassungen der Kollektiv- verträge oder anderer Gehaltsvereinbarungen schlugen sich entsprechend in den Personalkosten der Frequentis-Gruppe in den Jahren 2022 und 2023 nieder.

Der Auftragseingang der Frequentis-Gruppe lag im Jahr 2023 bei EUR 504,8 Mio., eine Steigerung von 24,7% oder EUR 100,0 Mio. gegenüber dem Jahr 2022 mit EUR 404,8 Mio. Die Verteilung des Auftragseingangs auf die beiden Segmente war im Jahr 2023 wie folgt: Air Traffic Management mit 68% oder EUR 345,4 Mio. (2022: 68%, EUR 275,4 Mio.), Public Safety & Transport mit 32% oder

EUR 159,3 Mio. (2022: 32%, EUR 129,4 Mio.).

Frequentis AG

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Einleitung

Vergütungsbericht 2023

Im Jahr 2023 konnte eine Steigerung des Umsatzes um 10,8% oder EUR 41,5 Mio. auf EUR 427,5 Mio. erzielt werden (2022: EUR 386,0 Mio.). Das Segment Air Traffic Management verzeichnete eine Steigerung des Umsatzes um 13,8% auf EUR 293,3 Mio., das Segment Public Safety & Transport verzeichnete einen Anstieg von 4,8% auf EUR 133,8 Mio. Die Umsatz-Verteilung lag im Jahr 2023 bei

69% : 31% für die beiden Segmente Air Traffic Management und Public Safety & Transport (2022:

67% : 33%).

Der Materialaufwand und der Aufwand für bezogene Leistungen erhöhten sich um 5,5% auf EUR 104,7 Mio. (2022: EUR 99,2 Mio.) und damit niedriger als der Umsatzanstieg. Der Personal- aufwand erhöhte sich um 11,8% auf EUR 227,9 Mio. (2022: EUR 203,9 Mio.) und damit über dem Umsatzanstieg. Dies ist begründet durch das Personalwachstum, Gehaltserhöhungen, die die hohe Inflation berücksichtigen mussten, und die im Laufe des Jahres 2023 neu hinzugekommenen Gesellschaften.

Die sonstigen Aufwendungen stiegen um 24,1% auf EUR 62,4 Mio. (2022: EUR 50,3 Mio.), vor allem aufgrund höherer Reise- und Werbekosten, u. a. für Fachmessen, Veränderung der Projektrück- stellungen und erhöhten Energieaufwendungen. Aufgrund der mittlerweile uneingeschränkten Reisemöglichkeiten nach dem Abflauen der COVID-19 Pandemie sowie gestiegener Flugpreise sind die Reisekosten im Vergleich zum Vorjahr um EUR 2,0 Mio. auf EUR 12,7 Mio. gestiegen, dies entspricht 3,0% des Umsatzes im Jahr 2023. Sie befinden sich damit absolut über, relativ zum Umsatz unter dem Niveau des Jahres 2019 und damit vor Beginn der COVID-19 Pandemie (2019: EUR 11,9 Mio. oder 3,9% des Umsatzes).

Das EBITDA (Ergebnis vor Steuern, Zinsen, Abschreibung und Wertminderung) ging auf EUR 44,2 Mio. im Jahr 2023 zurück (2022: EUR 45,6 Mio.). Die EBITDA-Marge (bezogen auf den Umsatz) belief sich auf 10,3% im Jahr 2023 nach 11,8% im Jahr 2022.

Die Abschreibungen blieben auf einem annähernd gleichem Niveau von EUR 17,5 Mio. (2022:

EUR 17,5 Mio.). Im Jahr 2023 war kein Wertminderungsbedarf zu verzeichnen.

Das EBIT erhöhte sich als Summe aller oben angeführten Veränderungen auf EUR 26,6 Mio. im Jahr 2023 (2022: EUR 25,0 Mio.). Die EBIT-Marge (bezogen auf den Umsatz) belief sich auf 6,2% nach 6,5% im Jahr 2022.

Das Ergebnis vor Steuern lag im Jahr 2023 bei EUR 26,4 Mio. (2022: EUR 24,7 Mio.). Der Aufwand für

Ertragsteuern betrug EUR 6,4 Mio. (2022: EUR 5,9 Mio.). Daraus errechnet sich ein Steuersatz von

24,4% (2022: 23,7%).

Das Konzernergebnis stieg im Jahr 2023 auf EUR 20,0 Mio. (2022: EUR 18,9 Mio.). Das unverwässerte

Ergebnis je Aktie betrug im Jahr 2023 EUR 1,39 (2022: EUR 1,41), das verwässerte Ergebnis je Aktie

betrug im Jahr 2023 EUR 1,38 (2022: EUR 1,41).

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Vergütung der Vorstandsmitglieder

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Vergütung der Vorstandsmitglieder

Grundzüge der Vergütungspolitik und Vergütungselemente

Die für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Frequentis AG im Berichtsjahr relevante Vergütungspolitik wurde von der ordentlichen Hauptversammlung der Frequentis AG am 14. Mai 2020 auf Vorschlag des Aufsichtsrats beschlossen und stellt nachstehende Zielsetzungen und Grundzüge für die Vergütung auf.

Die Vergütungspolitik soll sicherstellen, dass die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands in einem angemessenen Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft steht, Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung setzt, sowie die Geschäftsstrategie und die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördert. Dabei berücksichtigt die Vergütungspolitik auch die Größe des Unternehmens, die internationale Ausrichtung und das Geschäftsmodell der Frequentis AG sowie die Aufgabenstellung und die Qualifikation der Vorstandsmitglieder.

Die Vergütungspolitik ist so gestaltet, dass entsprechend qualifizierte Personen für die Tätigkeit in einem weltweit tätigen börsennotierten Unternehmen gewonnen und gehalten werden können. Somit muss die Gesamtvergütung insgesamt wettbewerbsfähig und marktgerecht ausgestaltet werden und in einem angemessenen Verhältnis zur in vergleichbaren Unternehmen üblichen Vergütung stehen.

Die Vergütung entspricht dabei der mit der Aufgabe verbundenen Gesamtverantwortung des Vorstands, berücksichtigt aber auch die individuelle Verantwortung der einzelnen Vorstands- mitglieder, die sich aus der Ressortverteilung ergibt. Maßgeblich sind weiters die Unternehmens- zugehörigkeit sowie gegebenenfalls die Übernahme der Funktion eines Sprechers oder Vorsitzenden des Vorstands.

Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der Frequentis AG setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  1. Feste Vergütungsbestandteile, die erfolgsunabhängig gewährt werden;
  2. Variable Vergütungsbestandteile, die abhängig von der Erfüllung konkreter Leistungskriterien gewährt werden.

Feste Vergütungsbestandteile

Die feste Vergütung besteht aus dem Grundgehalt, aus Sachbezügen und Nebenleistungen sowie aus Versorgungsaufwendungen.

Das Grundgehalt entlohnt in erster Linie die grundsätzliche Übernahme des Mandats im Vorstand und die damit verbundene Gesamtverantwortung der einzelnen Vorstandsmitglieder, berücksichtigt aber auch die individuelle Verantwortung der einzelnen Personen, die sich aus der Ressortverteilung ergibt. Die Folge sind differenzierte Grundgehälter unter Berücksichtigung der strategischen und operativen Aufgabenfelder. Darüber hinaus orientiert sich die Höhe des jährlichen Grundgehalts an der marktüblichen Vergütung von Vorstandsmitgliedern in vergleichbaren Unternehmen. Das Grundgehalt wird - wie in Österreich üblich - in vierzehn Monatsgehältern jeweils im Nachhinein ausbezahlt, und deckt neben den Überstunden und sonstigen Leistungen, die über die für Angestellte der Gesellschaft geltende Normalarbeitszeit hinaus erbracht werden, auch die Übernahme von Organfunktionen im Konzern ab.

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Vergütung der Vorstandsmitglieder

Vergütungsbericht 2023

Im Berichtsjahr betrug das Grundgehalt aller Vorstandsmitglieder insgesamt TEUR 1.225 und verteilt sich auf die einzelnen Vorstandsmitglieder wie folgt:

Grundgehalt

(brutto, exkl. Lohnnebenkosten)

in TEUR (gerundet)

2023

2022

Norbert Haslacher

(Vorstandsvorsitzender)

405

360

Monika Haselbacher

(Vorstandsmitglied seit 1.1.2023)

270

-

Hermann Mattanovich

280

280

Peter Skerlan

270

270

Summe

1.225

910

Die Sachbezüge und Nebenleistungen für Vorstandsmitglieder umfassten im Berichtsjahr eine Kollektiv-Unfall- und Ablebensversicherung sowie eine Organhaftpflichtversicherung (D&O- Versicherung), deren Kosten von der Gesellschaft getragen werden. Weiters die Zurverfügung- stellung von Dienstwägen (auch zur privaten Nutzung samt Vollkaskoversicherung und Insassen- schutzversicherung), sowie sonstige Nebenleistungen wie Mobilfunk- und Kommunikationsmittel und Vergünstigungen für die Konsumation im Frequentis-Betriebsrestaurant.

Die Versorgungsleistungen beinhalten eine durch eine Rückdeckungsversicherung abgedeckte Alterspension bzw. Hinterbliebenenpension für die aktiven Vorstandsmitglieder und für zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands. Die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung sind an die anspruchsberechtigten Personen verpfändet. Im Berichtsjahr wurden für die genannte Rück- deckungsversicherung Prämien in Höhe von insgesamt EUR 200.000,00 aufgewendet.

Für die ehemaligen Vorstandsmitglieder Sylvia Bardach und Dr. Christian Pegritz wurden im Berichtsjahr insgesamt EUR 123.502,40 (brutto, exkl. Lohnnebenkosten) an Pensionsleistungen ausbezahlt (davon EUR 34.801,20 an Frau Sylvia Bardach und EUR 88.701,20 an Herrn Dr. Christian Pegritz). Diesen Betrag hat die Gesellschaft im Berichtsjahr aus der im Zusammenhang mit diesen Pensionszusagen abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung erhalten.

Variable Vergütungsbestandteile

Durch die variablen Vergütungskomponenten werden Anreize für nachhaltige Unternehmens- entwicklung gefördert und eine Ausrichtung auf bloß kurzfristige Effekte vermieden. Bei Festlegung der finanziellen und nicht-finanziellen Leistungskriterien ist darauf zu achten, dass übermäßige Risikobereitschaft und eine zu starke Ausrichtung auf kurzfristige Gewinne vermieden werden. Es sollen ambitionierte Ziele festgelegt werden, die einen Anreiz zu besonderer Leistung bilden und die Umsetzung der Strategie der Frequentis AG fördern. Durch die Einbeziehung nichtfinanzieller Leistungskriterien soll insbesondere die geschäftspolitische und strategische Ausrichtung der Gesellschaft unterstützt werden. Das übergeordnete Ziel ist dabei die langfristige positive Entwicklung der Gesellschaft. Demgemäß unterteilt sich die variable Vergütung in kurzfristige und langfristige Vergütungsbestandteile.

Mit Zustimmung des Gesamtaufsichtsrats können Vorstandsmitgliedern in außergewöhnlichen Einzelfällen zudem Sonderprämien (zum Beispiel Sign on Bonus für eine erforderliche Wohnsitz- verlegung, Retention Bonus) gewährt werden. Die Sonderprämie muss der Höhe nach dem konkreten Anlassfall angemessen sein und darf insgesamt 50% des Jahresgrundgehalts (brutto) nicht überschreiten.

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Vergütung der Vorstandsmitglieder

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Kurzfristige variable Vergütungsbestandteile

Die kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteile sind primär an das Erreichen von kurzfristigen finanziellen Unternehmenszielen geknüpft.

Maßgeblich für die Zielerreichung ist eine Zielgröße für den im Konzernabschluss nach IFRS ausgewiesenen Gewinn vor Zinsen und Steuern (IFRS EBIT) und zwar unter der Bedingung, dass im Einzelabschluss der Gesellschaft das nach UGB ermittelte Ergebnis vor Steuern (UGB EBT) nach Rückstellung der kurzfristigen variablen Vergütung einen für das betreffende Geschäftsjahr festzulegenden Mindestwert erreicht. Sinkt das UGB EBT nach Rückstellung der kurzfristigen variablen Vergütung aller Vorstandsmitglieder (unter Einbeziehung der gesetzlichen Lohnneben- kosten) unter den Mindestwert, wird die kurzfristige variable Vergütung aller Vorstandsmitglieder zu gleichen prozentmäßigen Anteilen so weit reduziert, dass der Mindestwert des geplanten UGB EBT erreicht wird. Für das IFRS EBIT ist eine Untergrenze festzulegen, bei deren Nichterreichung die kurzfristige variable Vergütung (für dieses Zielkriterium) entfällt. Für das die Untergrenze überschreitende Ziel ist ein Zielerreichungskorridor zu definieren, der zu 0% bis 100% erreichbar ist.

Ergänzend zu diesen finanziellen Zielen können der kurzfristigen variablen Vergütung für einzelne oder mehrere Vorstandsmitglieder auch individuell vereinbarte Ziele zu Grunde gelegt werden, wobei das quantitative Leistungskriterium "IFRS EBIT / UGB EBT" mit zumindest 60% zu gewichten ist.

Insgesamt, auch bei einer Übererfüllung aller vereinbarten Leistungsziele, ist die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütung mit maximal 100% des jährlichen Grundgehalts (brutto) des jeweiligen Vorstandsmitglieds begrenzt.

Die Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütung für ein Geschäftsjahr erfolgt jeweils im nächsten Geschäftsjahr, sobald diese dem Grunde und der Höhe nach durch den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten anhand des geprüften Konzern- und Jahresabschlusses festgestellt worden ist.

Im Berichtsjahr haben die Vorstandsmitglieder folgende Ansprüche - vorbehaltlich der Feststellung des Jahresabschlusses 2023 gemäß § 96 AktG - aus dem Titel der kurzfristigen variablen Vergütung erworben:

Kurzfristige variable Vergütung

(brutto, exkl. Lohnnebenkosten)

in TEUR (gerundet)

20231

20222

Norbert Haslacher

(Vorstandsvorsitzender)

228,9

309,2

Monika Haselbacher

(Vorstandsmitglied seit 1.1.2023)

147,1

-

Hermann Mattanovich

152,6

205,5

Peter Skerlan

147,1

198,2

Summe

675,5

712,9

  1. Angeführte Beträge werden für die voraussichtliche Zielerreichung im Berichtsjahr rückgestellt.
  2. Angeführte Beträge entsprechen dem endgültigen Anspruch des entsprechenden Geschäftsjahres und wurden im Berichtsjahr an die Vorstandsmitglieder ausbezahlt.

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Vergütung der Vorstandsmitglieder

Vergütungsbericht 2023

Langfristige variable Vergütungsbestandteile (aktienbezogene Vergütung)

Die Gesellschaft kann einzelnen oder mehreren Mitgliedern des Vorstands einmalig oder wiederholt eine langfristige variable Vergütungskomponente gewähren, die als aktienbezogener Long Term Incentive Plan (LTIP) ausgestaltet ist.

Der LTIP knüpft an nachhaltige, langfristige und mehrjährige Leistungskriterien an und bezieht auch nicht-finanzielle Kriterien mit ein. Eine nachträgliche Änderung der Leistungskriterien ist ausgeschlossen.

Ein LTIP kann in jährlichen oder mehrjährigen Intervallen vereinbart werden und ist von der Haupt- versammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats zu beschließen. Im LTIP wird eine stückmäßige Höchstgrenze der einem Vorstandsmitglied unter dem LTIP zuteilbaren Aktien festgelegt, wobei entsprechend der C-Regel 27 ÖCGK als betragliche Höchstgrenze vorzusehen ist, dass unter einem LTIP maximal 200% des jährlichen Grundgehalts (brutto) des jeweiligen Vorstandsmitglieds in Form von Aktien ausgezahlt werden können.

Laufende LTIP

Die Frequentis AG hat derzeit insgesamt drei Long Term Incentive Pläne mit dem Vorstands- vorsitzenden, Norbert Haslacher, abgeschlossen (LTIP 2021, LTIP 2022 und LTIP 2023, alle zusammen kurz "LTIP").

Der Teilnehmer des Plans muss kein Eigeninvestment in Frequentis Aktien tätigen. Ab dem Tag der Zuteilung kann der Vorstandsvorsitzende pro Kalenderjahr maximal ein Drittel der unter den LTIPs erworbenen Aktien veräußern. In jedem Fall aber darf nur eine solche Anzahl der im Rahmen der LTIPs erworbenen Aktien veräußert werden, dass zu jeder Zeit mindestens 7.000 unter einem Long Term Incentive Plan erworbene Aktien der Gesellschaft gehalten werden ("Mindestbestand").

Als Leistungszeitraum für das Erreichen der Ziele wurden in den LTIPs jeweils drei Jahre festgelegt. Die Zielwerte für die Schlüsselindikatoren wurden vom Aufsichtsrat festgelegt. Am Anspruchstag (frühestens drei Jahre nach der Gewährung) werden bei voller Zielerreichung jeweils maximal 17.000 Aktien für den LTIP 2021 bzw. maximal 18.000 Aktien für die LTIPs 2022 und 2023 (jeweils brutto - vor Abzug von Steuern und Gebühren), maximal aber jeweils 200% des jährlichen Bruttogrundgehalts in Form von Aktien zugeteilt. Die Abgeltung erfolgt durch Übertragung der entsprechenden Aktienzahl des Nettobetrags auf ein Wertpapierdepot des Vorstandsvorsitzenden.

Der Anspruch auf die maximale Anzahl von Aktien entsteht bei einem Zielerreichungsgrad von 100%. Geringere Zielerreichungsgrade führen zu einer aliquoten Kürzung des Anspruchs. Ein Ziel- erreichungsgrad von weniger als 50% führt zu keiner Zuteilung von Aktien.

Das Vorstandsmitglied muss - von der Zielerreichung abgesehen - keine Gegenleistung für den Erwerb der Aktien der Gesellschaft erbringen.

Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Bedingungen der im laufenden Geschäftsjahr gewährten anteilsbasierten Vergütungen zusammen:

Frequentis AG

Vergütungsbericht 2023

Vergütung der Vorstandsmitglieder

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LTIP 2023

LTIP 2022

LTIP 2021

Programmbeginn

01.01.2023

01.01.2022

01.01.2021

Zeitpunkt Genehmigung Hauptversammlung

01.06.2023

02.06.2022

20.05.2021

Zeitpunkt der Gewährung

01.06.2023

02.06.2022

15.06.2021

Ende Erdienungszeitraum

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2023

Anspruchstag

30.04.2026

30.04.2025

30.04.2024

Erwartete Zielerreichung

86,5%

67%

119%

Erwartete Aktien

15.570

12.060

17.000

Maximale Aktien

18.000

18.000

17.000

Zugeteilte Bonusaktien

keine

keine

keine

Die vereinbarten Ziele werden an folgenden Kennzahlen gemessen:

LTIP 2023

LTIP 2022

LTIP 2021

Total Shareholder Return (TSR)

Total Shareholder Return (TSR)

Total Shareholder Return (TSR)

Auftragsstand / book-to-bill ratio

Umsatzwachstum

Betriebsleistungssteigerung durch

Key Accounts

Auftragseingang ausgewählter

Ertragssteigerung

Wachstum über New Business

Konzerngesellschaften

Development

Betriebsleistungswachstum im

Mitarbeiter:innenzufriedenheit

-

Segment Public Safety & Transport

Abhaltung von Trainee

-

Programmen im Bereich Sales,

Projektmanagement und/oder

Systemengineering

Für den zukünftig erwarteten Aufwand der LTIPs besteht zum Bilanzstichtag für den bereits erdienten Anteil eine Erfassung im Eigenkapital, welche auf Basis von beizulegenden Zeitwerten am Gewährungstag errechnet wurde. Die Ermittlung des insgesamt erwarteten Aufwands aus der LTIP- Verpflichtung errechnet sich nach dem Zeitwert der Aktien zum Kurswert der Aktie zum Zeitpunkt der Vereinbarung multipliziert mit der Anzahl der ausgelobten Aktien und dem erwarteten Zielerreichungsgrad.

Für den LTIP 2021, 2022 und den LTIP 2023 wurde davon ausgegangen, dass sowohl die markt- orientierten Ziele als auch die nicht marktorientierten Ziele erfüllt sein werden, weshalb der Effekt der marktorientierten Ziele im Rahmen der Ermittlung des Erwartungswerts des Zielerreichungs- grads und nicht im Zeitwert der Aktien zu berücksichtigen ist.

Der Aufsichtsrat hat eine Änderung der Peer Group für die Ermittlung des Total Shareholder Return für die LTIPs 2021, 2022 und 2023 beschlossen. Hintergrund hierfür ist, dass im Mai 2023 ein De- Listing der Aktien der CS Communication et Systemas AS ("CS") stattgefunden hat. Da die Peer Group weiterhin aus sieben Vergleichsgesellschaften bestehen soll, wurde die CS durch die IVU Traffic Technologies AG ersetzt. Da für die OHB SE Group ein Delisting im Laufe des Jahres 2024 angekündigt wurde, hat der Aufsichtsrat beschlossen, diese in den LTIPs 2022 und 2023 durch die Fabasoft AG zu ersetzen.

Frequentis AG

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Vergütung der Vorstandsmitglieder

Vergütungsbericht 2023

Beendeter LTIP 2020

Am 31. Dezember 2022 ist die Laufzeit des von der Frequentis AG mit dem Vorstandsvorsitzenden abgeschlossenen LTIP 2020 abgelaufen, für welchen die vereinbarten Ziele am Total Shareholder Return (TSR), am Auftragsbestand, am Auftragseingang aus neuen Ländern sowie am anorganischen Wachstum über M&A Transaktionen im Leistungszeitraum 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2022 gemessen wurden.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft - vertreten durch den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten - hat im Berichtsjahr die Zielerreichung des LTIP 2020 mit insgesamt 100% und einen daraus resultierenden Anspruch des Vorstandsvorsitzenden auf 17.000 Aktien (brutto) der Frequentis AG unter dem LTIP 2020 festgestellt. Dementsprechend wurden am 8. Mai 2023 unter Berücksichtigung der anwendbaren Steuersätze 7.925 Stück Aktien (Netto-Stückzahl nach Steuern) aus dem Bestand eigener Aktien der Gesellschaft im rechnerischen Gegenwert von EUR 235.372,50 netto an den Vorstandsvorsitzenden übertragen. Der rechnerische Gegenwert für die Brutto-Stückzahl beträgt EUR 504.900 (basierend auf dem Eröffnungskurs der Wiener Börse am 8. Mai 2023).

Anlassbezogene Sonderprämien

Im Berichtsjahr wurden keine Sonderprämien gewährt.

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Frequentis AG published this content on 09 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 16 April 2024 10:54:02 UTC.