Vergütungssystem für den Aufsichtsrat

Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung und Satzungsänderung

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat haben der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juni 2023 zu Tagesordnungspunkt 6.4 vorgeschlagen, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu erhöhen.

Die Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung ist wie nachstehend am 7. Juni 2023 durch die Hauptversammlung mit 99,99 % der abgegebenen Stimmen bestätigt worden:

Tagesordnungspunkt 6.4

Beschlussfassung über die Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung und Satzungs- änderung

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung festgelegt. Angesichts der stetig steigenden inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats soll die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder angemessen erhöht werden. Dabei soll auch den gestiegenen Pflichten und Verantwortlichkeiten des Prüfungsausschusses Rechnung getragen werden.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 13 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

"Neben dem Ersatz aller notwendigen Auslagen und einem Sitzungsgeld je Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung in Höhe von Euro 500,00, erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine jährliche Vergütung in Höhe von Euro 30.000,00. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 1 ½-fache, der Aufsichtsratsvorsitzende das Dreifache dieses Betrages. Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich eine jährliche Vergütung in Höhe von Euro 4.000,00. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Doppelte dieses Betrages."

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Eurokai GmbH & Co. KGaA published this content on 08 June 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 08 June 2023 12:27:09 UTC.