Hauptversammlung der Energiekontor AG am 29. Mai 2024

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8

Die Gesellschaft gewährt den Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft einen variablen Vergütungsbestandteil mit langfristiger Anreizwirkung. Dieser soll das unternehmerische Handeln der Mitglieder des Vorstands fördern, sie langfristig an die Gesellschaft binden sowie eine marktgerechte Vergütung sicherstellen.

Unter Punkt 8 der Tagesordnung wird vorgeschlagen, den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu ermächtigen, bis einschließlich zum 28. Mai 2029 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte (Aktienoptionen) auf insgesamt bis zu 100.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft zu gewähren. Dementsprechend soll auch ein Bedingtes Kapital 2024/I geschaffen und § 4 Abs. 6 der Satzung neu gefasst werden.

Das Bedingte Kapital 2024/I in Höhe von EUR 100.000,00 entspricht ca. 0,7 Prozent des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft und dient dazu, dass die Gesellschaft neue Aktien ausgeben und diese dazu verwenden kann, sie auf die Bezugsberechtigten für den Fall der Ausübung der ihnen gewährten Aktienoptionen zu übertragen.

Die neuen Aktien werden erst ausgegeben, wenn nach Maßgabe der in dem

Hauptversammlungsbeschluss festgelegten Bedingungen Aktienoptionen an Bezugsberechtigte ausgegeben wurden und diese ihre Bezugsrechte nach Ablauf der Wartezeit und nach Maßgabe der Erreichung der in der Ermächtigung festgelegten Ausübungshürde sowie der sonst im Aktienoptionsprogramm 2024 festgelegten Bedingungen ausüben. Aufgrund der Zweckbindung des Bedingten Kapitals 2024/I steht den Aktionären kein Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu.

Die Ausgabe von zum Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigenden Aktienoptionen sollen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft an die Gesellschaft binden.

Aktienoptionen können dreimal jährlich ausgegeben werden und zwar zwischen dem 11. und

26. Börsenhandelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse jeweils nach Veröffentlichung des Konzernabschlusses, der Veröffentlichung des Halbjahresberichts eines Geschäftsjahres sowie nach der ordentlichen Hauptversammlung.

Die Ausgabe von Aktien aus dem Bedingten Kapital 2024/I erfolgt frühestens nach Ablauf der Wartezeit von vier Kalenderjahren nach dem Ende des jeweiligen Ausgabezeitraums und entsprechender Ausübungserklärung. Aktienoptionen sind jeweils nur ausübbar, wenn die Wartezeit abgelaufen und die Ausübungshürde erreicht wurde, anderenfalls verfallen die Aktienoptionen entschädigungslos.

Die Bezugsrechte können nur gegen Zahlung des Ausübungspreises, der 120 Prozent des Börsendurchschnittskurses, also des arithmetischen Mittels der Schlussauktionspreise für eine Energiekontor-Aktie im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an fünf unmittelbar aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen vor dem Ausgabezeitraum, beträgt, ausgeübt werden. Aus diesem Ausübungspreis ergibt sich mittelbar auch die Ausübungshürde.

Ausübbare Aktienoptionen können von den Bezugsberechtigten grundsätzlich während ihrer Laufzeit und nach Ablauf der jeweiligen Wartezeit in Ausübungszeiträumen ausgeübt werden. Ausübungszeiträume sind die jeweils zehn Börsenhandelstage an der Frankfurter Wertpapierbörse nach der Veröffentlichung des Konzernabschlusses, der Veröffentlichung

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des Halbjahresberichts eines Geschäftsjahres sowie nach der ordentlichen Hauptversammlung. Falls Ausübungstage in einen Zeitraum fallen, der mit dem Tag beginnt, an dem die Gesellschaft ein Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug von jungen Aktien oder Teilschuldverschreibungen mit Wandel- oder Bezugsrechten im Bundesanzeiger veröffentlicht, und an dem Tag endet, jeweils einschließlich, an dem die bezugsberechtigten Aktien der Gesellschaft erstmals "ex Bezugsrecht" notiert werden, ist eine Ausübung der Bezugsrechte unzulässig. Der jeweilige Ausübungszeitraum verlängert sich um eine entsprechende Anzahl von Ausübungstagen unmittelbar nach Ende des Sperrzeitraums.

Vorstand und Aufsichtsrat sind überzeugt, dass die vorgeschlagene Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an die Bezugsberechtigten in besonderem Maße geeignet ist, einen nachhaltigen Leistungsanreiz für die Bezugsberechtigten zu bewirken und damit im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zu einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts beizutragen.

Bremen, im April 2024

Energiekontor AG

Der Vorstand

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Energiekontor AG published this content on 02 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 02 May 2024 11:52:25 UTC.