Das italienische Verfassungsgericht hat am Donnerstag erklärt, dass Teile der für 2022 geplanten Sondersteuer für Energieunternehmen verfassungswidrig sind.

Das Urteil ebnet den Energieunternehmen den Weg für eine teilweise Rückerstattung, wie zwei mit der Angelegenheit vertraute Quellen berichten. (Bericht von Giuseppe Fonte, Bearbeitung durch Gavin Jones)