Der Vorstand von Eduspec Holdings Berhad gab bekannt, dass das Unternehmen am 21. Januar 2022 eine Absichtserklärung (MOA) mit Industronics Berhad abgeschlossen hat, um eine Zweckgesellschaft (SPV) zu gründen, die allen über 10.000 Schulen in Malaysia elektronische Hardware und Schulausrüstung auf Raten, durch Leasing oder Miete anbieten soll (geplantes JV). Die Parteien sind übereingekommen, nach Treu und Glauben zu kooperieren, zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen, um sicherzustellen, dass die Bedingungen des geplanten Joint-Venture-Abkommens (JVA) formalisiert werden. Es besteht allgemein Einigkeit darüber, dass die Hauptaufgabe von Industronics darin besteht, elektronische Produkte für die Online-Ausbildung zu liefern und die Finanzierung und/oder Finanzierungsmöglichkeiten für das JV-Geschäft zu sichern. Eduspec hingegen wird mit seinem Fachwissen und seiner Erfahrung in dieser Branche eine wichtige Rolle beim Betrieb, der Marktdurchdringung (alle Arten von öffentlichen Schulen), dem Verkauf und dem Marketing spielen. Dieses MOA tritt am Datum dieses MOA (Datum des Inkrafttretens) in Kraft und gilt für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens, unabhängig von den verschiedenen Daten, an denen die Parteien das MOA unterzeichnet haben. Während der Laufzeit dieses MOA bilden die Parteien eine gemeinsame Arbeitsgruppe, um das JVA zu formalisieren. Die gemeinsame Arbeitsgruppe erörtert und vereinbart die spezifischen Einzelheiten des vorgeschlagenen JV. Jedes vereinbarte JV wird durch ein JVA zu den von den Parteien einvernehmlich festgelegten Bedingungen formalisiert. Dieses MOA endet, wenn die Parteien das JVA gemäß den einvernehmlich festgelegten Bedingungen abschließen, oder wenn eine der Parteien dieses MOA unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen kann. Die Parteien haften nicht für Verluste, die sich aus der Beendigung dieses MOA ergeben. Diese Vereinbarung kann im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien verlängert werden. Die Parteien sind sich darüber einig, dass alle zwischen ihnen schriftlich oder mündlich ausgetauschten Informationen, die sich auf dieses MOA oder das geplante Joint Venture beziehen oder daraus hervorgehen, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Datum dieses MOA ausgetauscht werden, strengen Verpflichtungen und der Vertraulichkeit unterliegen und nur für den Zweck im Zusammenhang mit diesem MOA verwendet werden dürfen. Mit Ausnahme der oben genannten Vertraulichkeitsklausel in dieser Absichtserklärung, die ungeachtet der Beendigung dieser Absichtserklärung für die Parteien verbindlich ist, sind sich die Parteien einig, dass diese Absichtserklärung nicht dazu bestimmt ist, rechtliche und verbindliche Rechte oder Verpflichtungen zu begründen, sondern lediglich eine gutgläubige Absichtserklärung der Parteien darstellt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass alle für die Zwecke dieses MOA anfallenden Kosten von den jeweiligen Vertragsparteien getragen werden.